Ziele setzen - Wege finden - Verantwortung übernehmen Vereinbarungen für die Stufe 8-10 Die Neue Schule Wolfsburg ist in vier Stufen gegliedert: Primarbereich, Stufe 5 7, Stufe 8 10, Sekundarstufe II. Die Stufe 8 10 ist im Vergleich zu den früheren Stufen durch einen höheren Grad an individuellen Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen/Schüler und durch größere Eigenverantwortung geprägt. Sie umfasst den Übergang in ein Ziffernbewertungssystem, die Vorbereitung auf den ersten zentralen Bildungsabschluss am Ende der Klasse 10, intensive Lernerfahrungen außerhalb der Schule (Praktika und Auslandsaufenthalt) sowie die Vorbereitung auf den Übergang in Ausbildung bzw. Oberstufenlernen. Die folgende Vereinbarung soll dazu beitragen, die Lerngemeinschaften in der Stufe 8 10 zu stärken, jedem Schüler, jeder Schülerin Orientierung in Bezug auf das eigene Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Einschätzung der eigenen Lernleistungen zu bieten und die Rollen von Elternhaus und Schule bei der Begleitung dieser Entwicklungsphase zu klären. Sie soll auch im Konfliktfall belastbar sein. Unsere Ziele 1. Jeder Schüler, jede Schülerin will und soll den ihm/ihr erreichbaren höchstmöglichen Bildungsabschluss erhalten. Für das Gelingen von Schule und Unterricht ist jede und jeder mit verantwortlich. Wir arbeiten gemeinsam an dem Ziel, dass niemand die Schule ohne Abschluss verlässt. Der Hauptschulabschluss 9 wird nur denjenigen empfohlen, die eine konkrete Perspektive für ihren weiteren Bildungs-/Ausbildungsweg entwickelt haben. Kein Abschluss ohne Anschluss. Bis zum Beginn des Jahrgangs 10 werden alle Abschlussoptionen offen gehalten. Schüler/Schülerinnen und Eltern steht durchgehend eine abschlussbezogene Beratung (Sprechstunde Hr. Kopetzky-Hülshoff) zur Verfügung. Es gehört zu den Pflichten der Schülerinnen/Schüler, ihre Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln und einzusetzen. Jede/jeder ist aufgefordert, leistungsbezogen nicht das Minimum, sondern das Maximum zu zeigen. Jeder/jede zeigt in mindestens einem Bereich besondere Leistung. Jede/jeder kennt die für ihn/sie erfolgreichen Lernstrategien und wendet sie auch an. Lehrkräfte orientieren sich in der Planung und Durchführung des Unterrichts an den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernpotenzialen ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie fordern heraus, ermutigen und geben unterstützende Rückmeldungen zum Lernprozess. Die Eltern unterstützen ihre Kinder, u.a. durch das Wahrnehmen von Informations- und Beratungsangeboten, durch Begleitung in Fragen der Schul- und Ausbildungsorientierung sowie durch die Sorge für eine schulangemessene, leistungsfördernde Tagesstruktur.
Alle Schülerinnen/Schüler sollen nach Jahrgang 10 mit guter Vorbereitung ihren nächsten Ausbildungsabschnitt beginnen. Mindestens die Hälfte der Schülerinnen/Schüler soll die Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben. 2. Jede Schülerin/jeder Schüler soll in der Lage sein, Verantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft/Gesellschaft zu übernehmen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, selbstständig zu lernen und eigenverantwortlich zu handeln. Andere beim Lernen zu unterstützen und selbst Unterstützung anzunehmen, ist selbstverständlich. Die Schule gibt Gestaltungsspielräume und fordert zur Übernahme von Verantwortung auf. Dazu gehört, dass jede und jeder die gemeinsamen Angelegenheiten in der Schule mitverantwortet und Aufgaben für die Gemeinschaft übernimmt. Es gibt Anlässe und Gelegenheiten, besonderes soziales/politisches Engagement in der Schule zu zeigen, z.b. als Klassensprecherin oder Klassensprecher, durch Mitwirkung in schulischen Gremien, durch Beteiligung an der Planung der Auslandsfahrt in Jahrgang 9, durch Mitarbeit in der Schülerzeitungs-AG, als Anbieter einer AG für jüngere Schülerinnen/Schüler. Dieses Engagement wird gefördert, durch Ausbildung unterstützt und positiv gewürdigt. (Zeugnisbemerkung) Hilfsbereitschaft, Mitgefühl, Respekt und Zivilcourage werden innerhalb und außerhalb der Schule erwartet, erfahren, herausgefordert und gezeigt. Dazu gehört auch persönliches Engagement, wenn in konkreten Situationen das Fehlverhalten anderer Menschen wahrgenommen wird. (Eingreifen, nicht wegschauen!) Eigene Interessen werden selbstbewusst entwickelt und in angemessener Form artikuliert. Sie werden nicht auf Kosten Anderer durchgesetzt. Die Interessen, Meinungen und Bedürfnisse anderer Menschen werden geachtet. Faire, konstruktive und in der Form angemessene Kritik ist willkommen. Respektloses, unsoziales und intolerantes Handeln hat Konsequenzen zur Folge, die in der Schulgemeinschaft abgestimmt sind. Alle sind bereit, sich an die Vereinbarungen zu halten, die für das ungestörte, zielgerichtete Lernen und das soziale Leben in der Schule unerlässlich sind. Für eigenes Fehlverhalten wird Verantwortung übernommen. Gravierendes Fehlverhalten hat Konsequenzen zur Folge, die in der Schulgemeinschaft abgestimmt und allen Schülerinnen und Schülern bekannt sind. 3. Jede Schülerin/jeder Schüler soll von Elternhaus und Schule darin begleitet werden, den passenden nächsten Bildungsschritt mit Zuversicht und Selbstbewusstsein zu gehen. Lehrkräfte beraten kompetent auf dem Weg zum gewünschten Abschlussziel. Sie kommunizieren die Leistungserwartungen nachvollziehbar. Die Leistungsbewertung und die Vergabe von Abschlüssen erfolgt transparent. Informationen über die Zugangsvoraussetzungen zu den an das 10. Schuljahr anschließenden schulischen und beruflichen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sind in der Schule verfügbar oder können vermittelt werden.
Schülerinnen und Schüler räumen den schulischen Verpflichtungen Vorrang vor anderen Aktivitäten ein. Sie zeigen Leistungsbereitschaft und übernehmen Verantwortung für die Organisation ihrer Lernangelegenheiten und die Qualität ihrer Lernergebnisse. Elternhaus und Schule kooperieren bei schulischen Problemen und auch bei außerschulischen Problemen, die das Lernen oder das schulische Leben beeinflussen. Sie informieren sich wechselseitig über wichtige Vorgänge, ohne dadurch die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler unangemessen stark einzuschränken. 4. Jede Schülerin/jeder Schüler soll sich darauf verlassen können, in schwierigen Lebenssituationen Gehör zu finden, Unterstützung in Konfliktsituationen zu bekommen und Konsequenz zu erfahren. Die Klassenlehrkraft ist bis zum Ende des 10. Schuljahres die zentrale Ansprechperson zu allen schulischen Fragen. Die Tutorenstunde ist bis zum Ende des 10. Schuljahres im Stundenplan verankert. Weitere Unterstützung steht durch die Sozialpädagogen und weitere Beratungs- und Unterstützungspersonen zur Verfügung. Es gibt in der Schule ein Beratungsangebot bei persönlichen Problemen sowie bei Abschluss- und Übergangsfragen. Diese Beratung kann von Schülerinnen/Schülern, aber auch von Eltern in Anspruch genommen werden. In besonderen Problemlagen wird Kontakt zu externen Beratungs- und Unterstützungsstellen vermittelt. Jede und jeder hat eine zweite Chance in Konfliktsituationen. Entscheidend hierfür ist die erkennbare Bereitschaft, Verantwortung für das eigene Fehlverhalten zu übernehmen und verursachten Schaden wieder gut zu machen. Die innerhalb der Schule geltenden Regeln sind ebenso kommuniziert wie die Konsequenzen, die dann eintreten, wenn die Regeln missachtet werden. Mit dem Schulvertrag und der Schulordnung liegen zwei Regelwerke vor, die von allen Eltern bei Schulbeginn unterzeichnet wurden und den Schülerinnen/Schülern bekannt sind. Sie haben weiterhin Bestand. Außerdem sind Schülerinnen/Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig und damit in juristischem Sinne für ihr Handeln verantwortlich. Die Information Was geschieht bei Regelverstößen? Konsequenzen im Konfliktfall wird Schülerinnen/Schülern und Eltern bei Eintritt in die Stufe 8 10 durch die Klassenlehrkräfte zur Kenntnis gegeben. Datum Datum Datum Unterschrift Schüler/Schülerin Unterschrift Eltern Unterschrift Stufenleitung
Was geschieht bei Regelverstößen? Konsequenzen im Konfliktfall Regelverstoß Unentschuldigtes Zuspätkommen Unentschuldigtes Fehlen - Einzelstunden - Ganze Tage Gehäuftes Fehlen bei LZKs Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes Unerlaubtes Nutzen des Handys oder anderer mobiler Endgeräte in der Schule Nutzung unerlaubter Hilfsmittel in LZKs (Täuschungsversuch) Rauchen auf dem Schulgelände Teilnahme am Unterricht / an schulischen Veranstaltungen unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen Kauf und Verkauf von Drogen in der Schule Beleidigung von Schülerinnen/Schülern Fortgesetzte Beleidigung, Herabwürdigung, Ausgrenzung anderer Schülerinnen / Schüler Beleidigung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern / Grobe Respektlosigkeit Mutwillige Sachbeschädigung Diebstahl Körperliche Gewalt Brutalität Konsequenz Eintrag ins Klassenbuch, im Wiederholungsfall Zeit nacharbeiten, Vermerk LEG, ggf. Elterninformation Eintrag ins Klassenbuch, nacharbeiten, im Wiederholungsfall Extrakurs Lernen, Elterninformation, ungenügende mündliche Note für Abwesenheitszeitraum ESL-Gespräch, Gründe klären, nacharbeiten, im Wiederholungsfall Extrakurs Lernen, ungenügende mündliche Note für Abwesenheitszeitraum, bei Fortdauer des Fehlverhaltens: Information des Ordnungsamts ESL-Gespräch*, Gründe klären, bei Häufung Attest-Pflicht Eintrag ins Klassenbuch als Verstoß gegen die Schulordnung, bei Wiederholung Extrakurs Lernen, bei Häufung: Erziehungsmittel entspr. Schulordnung (z.b. Ausschluss von Veranstaltungen) Einzug des Geräts, Rückgabe nur an die Eltern Bewertung der LZK mit der Note ungenügend Extraarbeit Schulgelände, Information der Eltern, im Wiederholungsfall Erziehungsmittel / Ordnungsmaßnahme entspr. Schulordnung ESL-Gespräch, Erziehungsmittel/Ordnungsmaßnahme entspr. Schulordnung, bei Häufung i.d.r. Information des Jugendamts Klassenkonferenz mit Androhung der Entlassung, im Wiederholungsfall Kündigung des Schulvertrags, Information der Polizei je nach Kontext abgestuft: Gespräch über Mediation, Konfliktmoderation, Wiedergutmachung, ESL-Gespräch, Training Sozialverhalten, ggf. Strafanzeige durch beleidigte Person ESL-Gespräch, Training Sozialverhalten, Krisenintervention, Unterrichtsbegleitung, Klassentraining, Erziehungsmittel entspr. Schulordnung (z.b. temporäre Versetzung in eine andere Klasse), bei Fortdauer des Fehlverhaltens: Ordnungsmaßnahme entspr. Schulordnung Vorfall in der Schülerakte dokumentieren, schriftliche Entschuldigung, Training Sozialverhalten, je nach Kontext und Schwere des Vorfalls: ESL-Gespräch unter Beteiligung der Schulleitung, Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme entspr. Schulordnung, ggf. Strafanzeige durch beleidigte Person abgestuft: Schaden reparieren, ersetzen (Organisation durch Geschäftsführung), Elterninformation, Extraarbeit Schulgelände oder Extrakurs Sozialverhalten, ggf. Anzeige, im Wiederholungsfall: Ordnungsmaßnahme entspr. Schulordnung Wiedergutmachung, Vermerk in Schülerakte, Elterninformation, ggf. Information des Jugendamts, ggf. Anzeige durch Geschädigte, bei organisierter Kriminalität Anzeige und Androhung der Entlassung/Kündigung des Schulvertrags ESL-Gespräch, je nach Kontext und Schwere: Ordnungsmaßnahme entspr. Schulordnung bei Körperverletzung: Androhung der Entlassung/Kündigung des Schulvertrags, Anzeige durch Geschädigte(n) Waffenbesitz Information der Eltern, Erziehungsmittel/Ordnungsmaßnahme entspr. Schulordnung, ggf. Anzeige. Bei Drohung mit Waffe: Androhung der Entlassung, bei Wiederholung Kündigung des Schulvertrags (*Hinweise zur Mitnahme von Sportwaffen sind im Sekretariat erhältlich.) Arbeitsverweigerung Schwerwiegende oder fortgesetzte Unterrichtsstörung Dokumentation, ggf. Ausschluss vom Unterricht, Bewertung der mündlichen Mitarbeit mit ungenügend, Extrakurs Lernen Dokumentation, Unterrichtsbegleitung, Hospitation, Mediation, Bewertung der mündlichen Mitarbeit mit ungenügend, ggf. Ausschluss vom Unterricht, Training Sozialverhalten oder Extrakurs Lernen * Hinweis Sportwaffen: Es ist verboten, Sportwaffen mit in den Klassenraum zu nehmen (Ausnahme: bei Projektvorstellungen). Wenn sie aus organisatorischen Gründen (anschließendes Training) mit in die Schule gebracht werden müssen, sind sie vor der ersten Stunde beim Hausmeister abzugeben und nach Unterrichtsschluss bei ihm abzuholen. * ESL-Gespräch: Gespräch unter Beteiligung von Eltern, Schülerin/Schüler, Lehrkraft und, je nach Anlass, Sozialpädagogen.
Hinweis zur Übersicht Was geschieht bei Regelverstößen Konsequenzen im Konfliktfall Es gibt mit Beginn des Schuljahres 2014/15 drei besondere pädagogische Maßnahmen, die in der Stufe 8 10 bei groben oder fortgesetzten Regelverstößen zur Anwendung kommen können. Der erzieherische Aspekt steht im Vordergrund. Die Maßnahmen sind unterhalb der in der Schulordnung festgelegten Ordnungsmaßnahmen (Ausschluss vom Schulbesuch, Androhung der Entlassung) angesiedelt, dienen also dazu, Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden. Diese Vereinbarung wurde getroffen, um zu gewährleisten, dass bei ähnlich gelagerten Regelverstößen im Rahmen der Schule einheitlich und für die Schülerinnen/Schüler nachvollziehbar verfahren wird. Der Eindruck von Willkür soll, bei allem Respekt vor dem jeweils besonderen Kontext, vermieden werden. Durch das jeweilige Konzept soll erreicht werden, dass der Aspekt des Lernens (sozial, lernbezogen oder wiedergutmachend bei Sachbeschädigung) nachvollziehbar vermittelt werden kann. 1. Training Sozialverhalten (Konzept und Koordination durch Uschkurat /Karger) 2. Extrakurs Lernen (Konzept und Koordination durch Stufenleitung 8 10) 3. Extraarbeit Schulgebäude (Konzept und Koordination durch Johann) Der zeitliche Rahmen umfasst in der Regel jeweils drei-vier Termine im Umfang von 2-3 Zeitstunden außerhalb der Unterrichtszeit. Die oben genannten Maßnahmen werden grundsätzlich unter Einbeziehung der Klassenlehrkraft entschieden. Die Klassenlehrkraft gibt den Laufzettel aus und erhält ihn nach Beendigung des Extrakurses durch den Schüler/die Schülerin zurück. Die Anwesenheit der Teilnehmenden wird durch den jeweiligen Koordinator der Maßnahme auf dem Laufzettel des Schülers/der Schülerin bestätigt. Die Eltern werden informiert. Ein Eintrag in die Schülerakte erfolgt erst im Wiederholungsfall. Geplant und organisiert werden bis zum Ende des Schuljahres das Training Sozialverhalten und der Extrakurs Lernen. Die vier Termine sollen eine pädagogische Einheit bilden und nach Möglichkeit so organisiert werden, dass auch Gruppenprozesse möglich sind. Im Focus steht der Aufbau sozialer bzw. lernbezogener Kompetenzen. Sie werden als reguläre Stunden im Stundenplan geführt, ggf. mit Wechselmöglichkeit organisiert. Wenn sich Regelverletzungen unterschiedlicher Art häufen, kann die Klassenkonferenz als pädagogische Maßnahme den Ausschluss von einer besonderen Veranstaltung (Klassenfahrt, Exkursion, Auslandsfahrt) beschließen. Den Rahmen hierfür bietet die Schulordnung. Wesentliche Begründung: Wenn nicht zu erwarten ist, dass sich jemand an die Regeln hält, können und wollen die begleitenden Erwachsenen die Verantwortung bei einer außerschulischen Aktivität nicht übernehmen. Auch in der Stufe 8 10 kann das temporäre Führen eines Arbeits- und Sozialtagebuchs im Einzelfall sinnvoll sein. Hierüber entscheidet die Klassenlehrkraft. Die Eltern werden informiert. Boldt, März 2014