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Transkript:

FSG/SLÖ-APS Einstieg leicht gemacht JunglehrerInnen Serviceguide

INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 3 1 IIL IL VERTRAG IM BUNDESLAND SALZBURG 4 1.1 II L BEFRISTET, PROVISORISCHER VERTRAG IM ÜBERBLICK 4 1.2 IL UNBEFRISTETER VERTRAG IM ÜBERBLICK 5 2 CHECKLISTE FÜR WICHTIGE ADMINISTRATIVE TÄTIGKEITEN ZU SCHULANFANG & SCHULSCHLUSS 6 3 WAS IST EINE WEISUNG? 7 4 DIE JAHRESNORM 8 5 DIE INTERESSENSVERTRETUNGEN EINE GEGENÜBERSTELLUNG 9 6 SCHULPARTNERSCHAFT: KLASSEN- UND SCHULFORUM 11 6.1 EINBERUFUNG DES KLASSEN- BZW. SCHULFORUMS 12 6.2 ABSTIMMUNGSMODALITÄTEN BEIM KLASSEN- BZW. SCHULFORUM 13 7 DIE WICHTIGSTEN TELEFONNUMMERN DES SALZBURGER BILDUNGSWESENS IM ÜBERBLICK 14 8 IHRE VERLÄSSLICHEN ANSPRECHPARTNERINNEN IM ÜBERBLICK 15 9 NOTIZEN 16 FSG/SLÖ-APS 2

Vorwort Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als LehrerIn hat man im täglichen Schulalltag viele administrative Tätigkeiten zu erledigen. So müssen während des Schuljahres viele Formulare, Reiserechnungen, Schülerlisten, Ansuchen etc. ausgefüllt werden. Der folgende Leitfaden behandelt im Speziellen rechtliche Grundlagen, welche für jede LehrerIn praktisch anwendbar sind. Einleitend wird der Unterschied zwischen IIL und IL Dienstvertrag näher erläutert. Dabei werden die Rechtslage sowie die Unterschiede zwischen den beiden Dienstverhältnissen explizit für das Bundesland Salzburg beschrieben. Das zweite Kapitel ist eine CHECKLIST für administrative Tätigkeiten. Diese gibt einen exemplarischen Überblick über die Büroarbeit am Anfang sowie am Ende des jeweiligen Schuljahres. Das dritte und vierte Kapitel widmen sich den jungen LehrerInnen. Dabei wird eine Definition des Terminus Weisung gegeben sowie im folgenden Kapitel die drei Arbeitsbereiche einer LandeslehrerIn erklärt und tabellarisch dargestellt. Das fünfte Kapitel stellt einen Vergleich zwischen der Interessensvertretung (PV) und der Gewerkschaft an. Diesbezüglich sollen anschaulich, in Form einer Tabelle, die jeweiligen Arbeitsbereiche untersucht werden. Das sechste Kapitel erklärt die verschiedenen Zielsetzungen und Aufgabenbereiche eines Klassenbzw. Schulforums. Hier versuchen wir diverse Beschlussverfahren, Abstimmungsmodalitäten und Mehrheitsverhältnisse klar und verständlich zu beschreiben. Das siebte und achte Kapitel stellen den so genannten Servicebereich dar. Hier werden Telefonnummern und AnsprechpartnerInnen der Personalvertretung als auch jene der Abteilung 2 der Salzburger Landesregierung sowie des Salzburger Landesschulrates aufgelistet. Ich wünsche Ihnen im Namen des FSG/SLÖ-APS Teams viel Freude mit diesem Serviceguide und hoffe, dass er Sie als Leitfaden im täglichen Beruf unterstützt. Viel Freude, Energie und Kraft in unserem spannenden Berufsfeld LehrerIn wünscht Ihnen Dipl.Päd. Sebastian Lankes M.Ed. mit Team FSG-SLÖ JunglehrerInnenvertreter im Bundesland Salzburg NMS Grödig Tel.: 0676-57 13 650 Email: sebastian.lankes@fsg-aps.at FSG/SLÖ-APS 3

1 IIL IL Vertrag im Bundesland Salzburg Der Unterschied zwischen einem IIL und einem IL Vertrag besteht darin, dass der IIL-Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis zwischen der Salzburger Landesregierung (Abteilung 2) und dem Dienstnehmer darstellt. Der IL Vertrag ist ein unbefristeter Dienstvertrag, der zurzeit im Bundesland Salzburg nach drei vollendeten Dienstjahren vergeben wird. Der Vorteil dieses Dienstverhältnisses (IL) besteht darin, dass man nicht mehr um die jährliche Vertragsverlängerung ansuchen muss, berufliche Vordienstzeiten eingerechnet werden können und alle zwei Jahre eine Gehaltsvorrückung stattfindet. 1.1 II L befristet, provisorischer Vertrag im Überblick Ansuchen um Weiterverwendung bis Ende Februar erledigen! Formular liegt in der Direktion auf. Über diesen Dienstweg muss auch um Vertragsverlängerung angesucht werden. Umwandlung von II L auf I L wird automatisch vom Dienstgeber (Land Salzburg Abteilung 2) erledigt. Der II L Vertrag ist ein befristeter Vertrag. Er beginnt am Tag der Anstellung, für den vorübergehenden Bedarf und endet kurz vor Beginn des jeweiligen Schuljahres. Exemplarisches Beispiel: Vertragsbeginn: 10.09.2012 Vertragsende: 08.09.2013 IIL LehrerInnen müssen jedes Jahr üblicherweise Ende Februar um Weiterverwendung ansuchen, um im folgenden Schuljahr wieder angestellt zu werden. Die Berechnung des Gehaltes erfolgt nach Jahreswochenstunden. Möglichkeiten der Auszahlung für II-L-VertragslehrerInnen: Teiler 10: Die Jahresentlohnung wird durch 10 dividiert und gelangt zehnmal (nicht in den Hauptferien) zur Auszahlung. Teiler 12: Die Jahresentlohnung wird durch 12 dividiert und gelangt zwölfmal zur Auszahlung, somit auch in den Hauptferien. Berechnung des Monatsbezuges bei IIL-LehrerInnen, Entlohnungsschema l2a2 (ab: 1.1.2012) 1131,60 : 12 = 94,30 (=Monatswochenstunde) x 23 (Unterrichtsverpflichtung) = 2168,90 brutto (+Zulagen) VertragslehrerInnen Weiterverwendung VertragslehrerInnen (II-L) müssen jedes Jahr um Weiterverwendung ansuchen. Auf dem Formular für die Weiterverwendung gibt die SchulleiterIn eine Stellungnahme ab, welche der Lehrkraft zur Kenntnis zu bringen ist. FSG/SLÖ-APS 4

Wenn die LehrerIn damit einverstanden ist, bestätigt sie auf dem Formular Ihre Kenntnisnahme. Ist sie nicht einverstanden, kann die LehrerIn selbst eine Stellungnahme auf der Rückseite des Formulars festhalten. In diesem Fall empfiehlt es sich, mit einer PersonalvertreterIn aus dem Dienststellenausschuss Kontakt aufzunehmen (siehe Kaptiel 8 Ihre verlässlichen AnsprechpartnerInnen im Überblick) und die weitere Vorgangsweise zu beraten. 1.2 IL unbefristeter Vertrag im Überblick Zurzeit erhält man im Bundesland Salzburg frühestens nach drei vollendeten Dienstjahren einen IL Vertrag. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Der IL Vertrag wird zweimal jährlich (März und September) ausgestellt. Exemplarisches Beispiel: Erfolgt eine Anstellung nicht mit Schulanfang, sondern im November eines Schuljahres, so kann der IL Vertrag frühestens im März (nach 3,5 Dienstjahren in einem befristeten Dienstverhältnis) vergeben werden. Anstellung: 11. November 2009 IIL- Vertrag Umstellung in unbefristetes Dienstverhältnis: 1. März 2013 IL-Vertrag Definitivstellung gibt es nur nach provisorisch pragmatisch Leistungsfeststellung gibt es nur für pragmatische LehrerInnen FSG/SLÖ-APS 5

2 CHECKLISTE für wichtige administrative Tätigkeiten zu Schulanfang & Schulschluss Schülerstammblätter Prüfen: Schülerdaten, Adressen, Telefon (mit Dokumenten vergleichen - auch in der 5. Schulstufe- HS od. NMS) Ausfüllen: Noten - Kennziffern - Fehlstunden - KV -Unterschrift -Förderunterrichte - Unverb. Übungen und Freigegenstände Klassenbuch Unterschriften aller LehrerInnen - Schularbeitstermine - Alle Stoffeintragungen und Schulveranstaltungen - Supplierstunden unter Anmerkung - Absenzen entschuldigt/nicht entschuldigt - Schülerdaten prüfen/ergänzen Schularbeitentermine eintragen Leistungsgruppenlisten LehrerInnenparaphen Abschlussdokumentation. Schülerinnengruppenbuch Schülerliste prüfen (Auf-/Abstufungen!) Stoffeintragungen Notfalladressen Unbedingt am Jahresbeginn prüfen/ergänzen/ggf. neu ausfüllen Nicht erfolgreicher Abschluss der Schulstufe: Frühwarnsystem Wirksam im zweiten Semester (auch schon vor Weihnachten möglich); Mitteilungen, Einladungen und Gesprächsprotokolle prüfen, ordnen. Bescheid über nicht erfolgreichen Abschluss rechtzeitig an Eltern aussenden (in Problemfällen Bescheid mit RSb senden; 5-tägige Einspruchsfrist beachten). Richtiges Formular wählen! Die entsprechende Klassenkonferenz findet frühestens in der vorletzten Schulwoche statt. Zeugnisse Wichtig vor allem die Klauseln (berechtigt für AHS bzw. BHS, Ende der Schulpflicht...), Rel.- Bekenntnis, Freigegenstände und unverbindl. Übungen. Kollationierung (KV plus 1 Lehrer, Zeugnisdatum) im Klassenbuch mit Unterschrift bestätigen. Warenkorb und Pauschaliengelder Originalrechnungen rechtzeitig in der Direktion oder beim Warenkorbkustos abgeben. Abrechnungen von Sport- und Proiektwochen Abrechnungen innerhalb von 6 Monaten vollständig mit Originalrechnungen in der Direktion abgeben. FSG/SLÖ-APS 6

3 Was ist eine Weisung? Vorgesetzte haben das Recht, Weisungen zu erteilen. LehrerInnen haben Weisungen zu befolgen. Die Befolgung einer Weisung kann abgelehnt werden, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Hält eine LehrerIn eine erteilte Weisung aus irgendeinem anderen Grund für rechtswidrig, so kann sie dem Vorgesetzten die Bedenken mitteilen. Wird die Weisung in einem solchen Fall nicht schriftlich erteilt, so gilt sie als zurückgenommen. FSG/SLÖ-APS 7

4 Die Jahresnorm Die Arbeitszeit einer LehrerIn wird in der Jahresnorm festgelegt. Sie umfasst drei Tätigkeitsbereiche. Die drei Arbeitsbereiche werden auch als A-, B- bzw. C-Topf bezeichnet. 1. Arbeitsbereich A-Topf Unterrichtsverpflichtung (Kontakt mit Kindern) und alle damit im Zusammenhang stehenden gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflichten. 720-792 Jahresstunden 2. Arbeitsbereich B-Topf Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturarbeiten 600 660 Jahresstunden 3. Arbeitsbereich C-Topf Sonstige Tätigkeiten, die zu den lehramtlichen Pflichten zählen; Differenzbetrag zwischen der Summe der Jahresstunden der Arb. Bereiche 1 und 2 und der Jahresnorm. (z.b. Organisaton Skikurs, Kustodiate, Schulbibliothek, JugendrotkreuzreferentIn etc.) Die Anzahl der Jahresstunden aus dem A- und B- Topf können je nach Anzahl der Unterrichtsverpflichtung differieren. Exemplarisches Beispiel: bei 21 Wochenstunden: 756 Jahresstunden im Tätigkeitsbereich A 630 Jahresstunden im Tätigkeitsbereich B = 1386 Jahresstunden für die Tätigkeitsbereiche A und B Der 3. Arbeitsbereich der Jahresnorm (C-Topf) muss auf Vorschlag der Lehrkraft zwischen der SchulleiterIn und der LehrerIn schriftlich vereinbart werden. Keinesfalls entscheidet ein etwaiger Konferenzbeschluss oder der Direktor/die Direktorin über die Jahresnorm des/der Lehrers/in. Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Personalvertretung. Die Stundenanzahl für die einzelnen Bereiche bei reduzierter Unterrichtsverpflichtung finden Sie unter www.apsfsg.at FSG/SLÖ-APS 8

5 Die Interessensvertretungen eine Gegenüberstellung Oftmals werden Personalvertretung und Gewerkschaft als eine Institution verstanden. Obwohl eine enge Verknüpfung zwischen diesen Organen besteht, unterscheiden sich diese beiden Institutionen im Schulwesen aufgrund ihrer Geschichte und ihres Rechtsstatus. Die folgende Tabelle soll Ihnen einen Überblick über Personalvertretung und Gewerkschaft vermitteln. Personalvertretung (PV) seit 1967 gesetzliche Interessensvertretung (PVG) Gewerkschaft (GÖD) seit 1945 überparteilicher Verein, freiwillige Berufsvereinigung automatisch auf Grund der Anstellung freiwillig auf Grund von Beitritt, Mitgliedsbeitrag Grundlagen: Personalvertretungsgesetz (PVG) Statuten des Vereins Dienststellenausschüsse (DA) Zentralausschuss (ZA) Finanzierung durch den Dienstgeber für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben (Saalmieten, Aussendungen;) Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Erlässen, Verfügungen Wahrung von gesundheitlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen vertritt alle DienstnehmerInnen Struktur: Finanzen: Aufgaben: Landessektion (LS) Bundessektion (BS) Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) Mitgliedsbeiträge jährliche Kontrolle und Veröffentlichung der Abrechnung Stellungnahmen bei Gesetzesentwürfen Verhandlungen bei der Entwicklung von Gesetzen und Gesetzesnovellen ist nur den Mitgliedern verpflichtet wirkt mit und stellt das Einvernehmen FSG/SLÖ-APS 9

bei dienstlichen Anordnungen und Begünstigungen (Lehrfächerverteilung, Stundenplan, Fortbildungsveranstaltungen, Auszeichnungen, Sonderurlaube) her Zusammenarbeit mit der Behörde Interventionen in besoldungs- und dienstrechtlichen Belangen vertritt den DienstnehmerInnen= standpunkt gegenüber dem Dienstgeber führt Gehaltsverhandlungen mit dem Dienstgeber Service/Rechte: Mitwirkung bei der finanziellen Vergabe von Unterstützungen durch den Dienstgeber z.b.: Bezugsvorschuss kostenlose Rechtsberatung und unentgeltlicher Rechtsschutz Mitwirkung z.b.: bei Dienstzuteilungen, Erstellung und Änderung des Dienstplanes (Lehrfächerverteilung, Stundenplan), Mitwirkung bei der Auswahl der TeilnehmerInnen an Aus-, Weiter-, und Fortbildungsveranstaltungen,. Mitwirkung z.b.: bei Gewährung von Sonderurlauben, Versetzungen, Teilzeit, Mitwirkungsrecht bei: Disziplinaranzeigen, Auflösung des Dienstverhältnisses (Kündigung) Sozialleistungen: z.b.: Bildungszuschüsse, Spitalsgeld bei Unfall, Notstandsunterstützung, Solidaritätsversicherung, Begräbniskostenbeitrag, Stipendien, Kursbeiträge, Freizeitversicherung, kulturelle Angebote Unterstützung der Mitglieder im Falle unverschuldeter Erwerbsunfähigkeit FSG/SLÖ-APS 10

6 Schulpartnerschaft: Klassen- und Schulforum Das folgende Kapitel setzt sich mit der Vorgangsweise und dem Ablauf eines Klassen- bzw. Schulforums auseinander. Gerade als Klassenvorstand bzw. KlassenlehrerIn ist es wichtig, über die Abhaltung von Klassen- bzw. Schulforen informiert zu sein. An Volksschulen, Hauptschulen und Sonderschulen sind für jede Klasse mindestens ein Klassenforum und für jede Schule ein Schulforum einzurichten. * TeilnehmerInnen: Klassenforum * KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand, * alle Erziehungsberechtigten der SchülerInnen, * sonstige LehrerInnen mit beratender Stimme; Schulforum * SchulleiterIn, * alle KlassenlehrerInnen bzw. Klassenvorstände, * die gewählte ElternvertreterIn je Klasse, * andere LehrerInnen, SchülerberaterInnen, Schulärzte können eingeladen werden, haben aber nur beratende Stimme. * Zuständigkeit im Klassen- und Schulforum: Angelegenheiten, die nur eine Klasse betreffen, werden im Klassenforum, Angelegenheiten, die mehrere Klassen oder die ganze Schule betreffen, im Schulforum beraten und beschlossen. 1. die Entscheidung über: a) Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen b) Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung c) Hausordnung d) Durchführung von Sammlungen e) Veranstaltungen der Schulbahnberatung f) Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege g) Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen i) schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen 2. die Beratung insbesondere über: a) wichtige Fragen des Unterrichts, b) wichtige Fragen der Erziehung, c) Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, d) Termine von Elternsprechtagen, e) die Wahl von Unterrichtsmitteln, f) die Verwendung von Budgetmitteln, g) Baumaßnahmen im Bereich der Schule. FSG/SLÖ-APS 11

6.1 Einberufung des Klassen- bzw. Schulforums Klassenforum durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin bzw. den Klassenvorstand a) innerhalb der ersten 8 Schulwochen, weiters b) auf Verlangen der KlassenelternvertreterIn im Einvernehmen mit der KlassenlehrerIn bzw. dem Klassenvorstand oder c) auf Verlangen eines Drittels der Erziehungsberechtigten mit entsprechendem Antrag. Schulforum durch die SchulleiterIn * innerhalb der ersten 9 Schulwochen, weiters * auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder unter gleichzeitiger Einbringung eines Antrags auf Behandlung einer bestimmten Angelegenheit. Einladung: * spätestens zwei Wochen vor der Sitzung unter Übermittlung der Tagesordnung (bei Einberufung auf Verlangen: eine Woche vor der Sitzung); * Vorsitz: * im Klassenforum: KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand (bei Anwesenheit der SchulleiterIn kann auch diese den Vorsitz führen), * im Schulforum: SchulleiterIn. * Die Wahl der Elternvertreter: In der ersten Sitzung des Schuljahres sind eine KlassenelternvertreterIn und deren StellvertreterIn zu wählen. * für die Vorschulstufe, * für die 1. Klasse der Volks-, Haupt- oder Sonderschule, *sonst bei Bedarf zu wählen. * Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn: im Klassenforum * bei Anwesenheit der KlassenlehrerIn und eines Drittels der Erziehungsberechtigten, * wenn die Einladung ordnungsgemäß zugestellt wurde und nach einer halbstündigen Wartezeit zumindest die KlassenlehrerIn bzw. der Klassenvorstand oder die SchulleiterIn und mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sind. im Schulforum * bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder, * wenn nach neuerlicher, ordnungsgemäßer Einladung und nach einer halbstündigen Wartezeit zumindest eine KlassenlehrerIn bzw. ein Klassenvorstand oder die SchulleiterIn und ein Klassenelternvertreter anwesend sind. FSG/SLÖ-APS 12

6.2 Abstimmungsmodalitäten beim Klassen- bzw. Schulforum Im Klassenforum haben * eine Stimme die KlassenlehrerIn bzw. der Klassenvorstand und * eine Stimme je ein Erziehungsberechtigter jedes Schülers/jeder Schülerin dieser Klasse. Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit : Bei Entscheidungen die Stimme der KlassenlehrerIn bzw. des Klassenvorstandes, bei Beratungen gilt der Antrag als abgelehnt. Entspricht die Stimme der KlassenlehrerIn bzw. des Klassenvorstandes nicht der Mehrheit, ist der Beschluss auszusetzen. Die Zuständigkeit liegt nun beim Schulforum. Im Schulforum haben * je eine Stimme die KlassenlehrerIn bzw. der Klassenvorstand und * die gewählten Elternvertreter (ist ein Erziehungsberechtigter mehrfache KlassenelternvertreterIn, so kann sie im Schulforum nur für eine Klasse diese Funktion ausüben; für die anderen Klassen gilt sie als entschuldigt). Unzulässig ist Stimmenthaltung und Stimmübertragung. Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit : Bei Entscheidungen die SchulleiterIn bei Beratungen gilt der Antrag als abgelehnt. FSG/SLÖ-APS 13

7 Die wichtigsten Telefonnummern des Salzburger Bildungswesens im Überblick Abteilung 2 www.salzburg.gv.at Tel.: 0662-80 42 Abteilungsleitung Mag. Eva Veichtlbauer, LLM. 0662-80 42 22 54 Referatsleitung 2/02 Ing. Mag. Dr. Karl Premißl 0662-80 42 22 26 Landesschulrat für Salzburg www.landesschulrat.salzburg.at Tel.: 0662-8083 Präsidentin LHF Mag. Gabi Burgstaller 0662-80 42-50 00 Amtsführender Präsident: Mag. Herbert Gimpl 0662-80 83-22 50 vorname.nachname@lsr.salzburg.at Landesschulinspektoren/-innen: Mag. Josef Thurner SU, SJ, TA 0662-80 83-23 17 Mag. Birgit Heinrich ST, HA, ZS 0662-80 83-25 57 Rudolf Mair Sonderpädagogik 0662-80 83-23 44 Bezirkschulinspektoren/-innen: ST: Mag. Johannes Lugstein 0662-80 72-34 80 SU: Renate Reifenauer (ASO/VS) 0662-81 80-57 48 SU: Peter Glas (HS/PTS) 0662-81 80-57 84 HA: Hannelore Kaserer, MA 06245-796 - 60 60 SJ: Andreas Egger 06412-61 01-62 46 ZS: Christine Pichler 06542-760 - 67 43 TA: Robert Grießner 06474-65 41-66 12 Weitere wichtige Telefonnummern finden Sie unserem FSG-SLÖ LehrerInnenkalender 2012/2013 RED EDITION FSG/SLÖ-APS 14

8 Ihre verlässlichen AnsprechpartnerInnen im Überblick SU:Christian Leitich, MA VS Oberndorf Tel.: 0650-53 48 424 SJ: Renate Blachfellner HS/SHS Werfen Tel.: 0699-12 24 1189 TA: Hans Stolzlechner NMS Lasabergweg Tel.:0664-91 28 613 HA: Rosa Bock VS Hallein-Stadt Tel.: 06245-80216 ZE: Kornelia Schreiner VS Bruck Tel.: 0664-34 67 145 Sie können uns auch gerne ein Email schreiben. vorname.nachname@fsg-aps.at ST: Elke Stolzlechner- Schröcker VS Lehen 1 Tel: 0676-53 30 665 ST: Wolfgang Sturm NMS Taxham Vorsitzender FSG-APS Tel.: 0680-12 49 641 FSG/SLÖ-APS Die Personalvertretung VON LehrerInnen FÜR LehrerInnen! FSG/SLÖ-APS 15

9 Notizen FSG/SLÖ-APS 16