Dienstrecht alt - Dienstrecht neu

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1 Dienstrecht alt - Dienstrecht neu Vereinbarungen 1. Auflage 2012 Eine Gegenüberstellung Stand April 2015

2 Liebe Frau Kollegin! Lieber Herr Kollege! Es gibt nicht viele Entscheidungen im Leben, die einmalig getroffen werden müssen und nicht mehr rückgängig zu machen sind. Die Optionsfrage an junge Kolleginnen und Kollegen, ob man ein LehrerInnenleben im bestehenden alten Dienstrecht oder im neuen Dienstrecht verbringen möchte, ist keine einfache. Als Ihre Personalvertretung für ganz Wien (Zentralausschuss) können und wollen wir Ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen, aber in der Gegenüberstellung der beiden zur Wahl stehenden Dienstrechte erleichtern. Mit dieser Mappe bieten wir natürlich allen im Dienst stehenden Kolleginnen und Kollegen eine möglichst objektive Darstellung der beiden Dienstrechte, die künftig nebeneinander einzuhalten sind. Gerne stehen wir Ihnen auch als Ansprechpartner für Detailfragen zur Verfügung. Sie können jederzeit über unsere Homepage mit uns in Kontakt treten. Mit freundlichen Grüßen Stephan Maresch, BEd Vorsitzender Stephan Maresch, BEd Vorsitzender der Personalvertretung der Wiener LandeslehrerInnen, Zentralausschuss Wien Homepage des Zentralausschusses der Wiener LandeslehrerInnen an APS Unter finden Sie die neuesten Vereinbarungen, Erlässe,Veranstaltungen und sonstige News.

3 (= wienweite Personalvertretung) fcg - wiener lehrerinnen: Stephan Maresch, BEd Vorsitzender des Zentralausschusses der Wiener LandeslehrerInnen an APS Mag. Johannes Idinger Schriftführer Martin Höfl ehner Mag. Romana Deckenbacher, BEd Thomas Krebs, BEd FSG-ZV: Karin Medits-Steiner Stellvertretende Vorsitzende des ZA Mag. Andreas Postmann Stellvertretender Schriftführer Gabriele Prokop, M.Ed. MMag. Dr. Thomas Bulant apfl-ug: Gabriele Bogdan

4 Dienstrecht alt - Dienstrecht neu Wer kommt ins neue Dienstrecht? Landesvertragslehrpersonen, die mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 oder danach erstmals in ein Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land eintreten unterliegen zwingend den Bestimmungen des neuen Dienstrechtes. Personen, die in den Schuljahren 2014/2015 (Wirksamkeit ab ) bis 2018/2019 (Übergangszeitraum) erstmals in ein Dienstverhältnis als Landesvertragslehrperson aufgenommen werden, haben ein Optionsrecht und können sich zwischen neuem und altem Dienstrecht entscheiden. Martin Höflehner Personen, die vor dem Beginn des Schuljahres 2014/2015 schon einmal in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land als Lehrperson gestanden sind, unterliegen zwingend dem alten Dienstrecht. Anmerkung: Dies (kein Optionsrecht) gilt nach derzeitiger gesetzlicher Lage auch für jene KollegInnen, die während ihres Studiums vor dem Schuljahr 2014/15 Stunden in einer öffentlichen Schule, also in einem Dienstverhältnis zum Bund oder zum Land, übernommen haben. * alle Geldangaben in der Tabelle sind Bruttoangaben Kurze Gegenüberstellung der beiden Dienstrechte Keine Optionsmöglichkeit Optionsmöglichkeit Dienstrecht alt Erstanstellung vor dem Schuljahr 2014/2015 Erstanstellung zwischen September 2014 und August 2019 Dienstrecht neu Erstanstellung ab dem Schuljahr 2019/20 Erstanstellung zwischen September 2014 und August 2019 Unterrichtsverpflichtung VolksschullehrerInnen: 22 Stunden LehrerInnen an NMS/HS und Polytechnischen Schulen: 21 Stunden SonderschullehrerInnen je nach Einsatz: 21 oder 22 Stunden Für alle LehrerInnen: 22 Stunden + 2 Stunden für Klassenführung Mentorentätigkeit Beratungstätigkeit Verwaltung von Lehrmittelsammlungen Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene Fachkoordination Koordination an Neuen Mittelschulen

5 Dienstrecht alt Dienstrecht neu Jahresnormmodell ja nein Jahresstundenanzahl gesamt 1776 Stunden nicht festgelegt Jahresstunden Unterrichstverpflichtung Jahresstunden Vor- und Nachbereitung Jahresstunden sonstige Tätigkeiten Supplierverpflichtung (ohne zusätzlicher Abgeltung) Abgeltung für eine Supplierstunde Anfangsgehalt mit einem befristeten Vertrag (bis zu 5 Jahren) Häufige Abgeltungen bzw. Zulagen VolksschullehrerInnen: 792 Stunden LehrerInnen an NMS/HS und Polytechnischen Schulen: 756 Stunden SonderschullehrerInnen je nach Einsatz: 792 oder 756 Stunden VolksschullehrerInnen: 660 Stunden LehrerInnen an NMS/HS und Polytechnischen Schulen: 630 Stunden SonderschullehrerInnen je nach Einsatz: 660 oder 630 Stunden VolksschullehrerInnen: 324 Stunden LehrerInnen an NMS/HS und Polytechnischen Schulen: 390 Stunden SonderschullehrerInnen je nach Einsatz: 390 oder 324 Stunden 792 Stunden nicht festgelegt nicht festgelegt 20 Stunden 24 Stunden 1,3 % vom Bruttogehalt (bis zur 7. Gehaltsstufe liegt man unter 35,00, ab der 8. Gehaltsstufedarüber) 35,00 Euro 2254, ,00 Volksschule/Sonderschule: Klassenführung (KF) 86,00 (10 mal im Jahr) Mehrstufenzulage 92,00 (14 mal im Jahr) keine (außer bei der Ausübung zusätzlicher Funktionen - siehe nächste Seite)

6 Häufige Abgeltungen bzw. Zulagen Einstufung in eine Entlohnungsstufe Entlohnungsstufen NMS/HS/PTS Klassenvorstand (KV) 86,00 (10 mal im Jahr) Zulage für Unterricht in D, M oder E 65,00 bei 1 Klasse oder 81,00 bei 2 oder mehr Klassen (14 mal im Jahr) spätestens nach 5 Dienstjahren mit einem befristeten Vertrag, bei Erhalt eines unbefristeten Vertrages (l2a2) l2a Fächervergütung für D, M und E 25,00 monatlich für jede Wochenstunde in diesen Gegenständen (12 mal im Jahr) in der Sekundarstufe 1 und der PTS sofort, egal ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist (pd) pd in Klammer die Verweildauer in Jahren 2.182,00 (2) 2.244,00 (2) 2.305,00 (2) 2.383,00 (2) 2.516,00 (2) 2.665,00 (2) 2.822,00 (2) 2.995,00 (2) 3.169,00 (2) 3.345,00 (2) 3.521,00 (2) 3.697,00 (2) 3.873,00 (2) 4.044,00 (2) 4.203,00 (2) 4.371,00 (2) 4.542,00 (2) 4.663,00 (2) ,00 (3,5 Jahre als Master, 4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS und 5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS) 2.863,00 (5) 3.214,00 (5) 3.565,00 (6) 3.916,00 (6) 4.267,00 (6) 4.484,00 Monatliche Abgeltung bzw. Zulage für zusätzliche Funktionen (nicht vollständig) PraxisschullehrerIn in VS, NMS/HS, PTS und Sonderschulen FachkoordinatorInnen in D, M und E in NMS/HS und PTS oder KoordinatorInnen an NMS l2a2 zwischen und 110,00 und 305,00 ( je nach Gehaltsstufe) 81,00 oder 98,00 je nach Schulgröße pd 156,00 keine Zulage

7 Schülerberatung je nach Schultype und Schulgröße 25,00 bis 305,40 156,00 Berufsorientierungskoordination keine 156,00 Lerndesign Neue Mittelschule keine 156,00 Sonder- und Heilpädagogik keine 156,00 MentorIn (für die Betreuung von 1, 2, oder 3 LehrerInnen in der Induktionsphase) Bruttoeinkommensvergleich mit 40 Jahren VS + KF bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15 Bruttoeinkommensvergleich mit 65 Jahren VS + KF bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15 Bruttoeinkommensvergleich mit 40 Jahren NMS + NMS-Zulage (81,00 ) bzw. Fächervergütung für 8 Stunden bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15 Bruttoeinkommensvergleich mit 65 Jahren NMS + NMS-Zulage (81,00 ) bzw. Fächervergütung für 8 Stunden bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15 109,00 146,00 182,00 94,00 125,00 156, , , , , , , , ,00 Verwendungsbezeichnung LehrerIn des Schultyps ProfessorIn SchulleiterIn SchulleiterInnenbestellung LeiterInnenzulage Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle gemäß 26 (1) LDG bzw. 2 (3) Landesvertragslehrpersonengesetz nach 4 Jahren unbefristet gestaffelt nach Klassenanzahl, Gehaltsstufe und Jahren der LeiterInnentätigkeit mind. 6jährige Berufserfahrung Hochschullehrgang Schulmanagement (90 ECTS) befristet auf 5 Jahre Weiterbestellung möglich Anzahl der LehrerInnen, Komplexität der Schulstruktur und Funktionsdauer

8 Zentralausschuss der Wiener LandeslehrerInnen an APS

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