Gemeinde Gelterkinden Kanton Basel-Landschaft. Quartierplanung "Allmend-Markt II" Quartierplan-Vertrag

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Transkript:

Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung "Allmend-Markt II" Quartierplan-Vertrag Entwurf vom 24. April 2013

Inhalt 1. Vertragsgegenstand... 1 2. Vertragspartner... 1 2.1 SWISSDEAL PROPERTIES SARL... 1 2.3 Gemeinde Gelterkinden (BL)... 1 3. Vertragsbestimmungen... 1 3.1 Landabtausch (Platzhalter)... 1 3.2 Gestaltungskonzept für Verkehrsfläche Fussgänger... 1 3.3 Temporäre Verkaufsnutzungen... 2 3.4 Unterhalt der Aussenraumflächen... 2 3.5 Durchleitungsrechte... 2 4. Schlussbestimmungen... 3 4.1 Rechtsnachfolge... 3 4.2 Streitigkeiten und Gerichtsstand... 3 5. Vertragsabschluss... 3 5.1 Vertragsausstellung... 3 5.2 Inkraftsetzung... 3 5.3 Vertragsparteien... 3 K:\Gelterkinden\25033\02_Reglemente\25033_Ver01_Entwurf_2013024.docx Bearbeitung: Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG Unterdorfstrasse 38, Postfach 4415 Lausen 061 / 926 84 30 Auftragsnummer: 25.033 Verfasser: RC Version / Status: Entwurf Datum: 24. April 2013 Kontrolle / Freigabe: RC

1. Vertragsgegenstand Der Quartierplan-Vertrag stützt sich auf 46 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG BL) ab. Mit dem Quartierplan-Vertrag werden, in Ergänzung zu den öffentlichrechtlichen Quartierplan-Vorschriften, privatrechtliche Inhalte zwischen den Vertragspartner geregelt bzw. festgelegt, welche zur Realisierung und Sicherstellung der Funktion einer Quartierplanung "Allmend- Markt - II" gemäss 10 Abs. 2 des Quartierplan-Reglementes erforderlich sind. 2. Vertragspartner 2.1 SWISSDEAL PROPERTIES SARL Avenue de la Faïencerie 121 L-1511 Luxembourg / Luxemburg Eigentümerin der Parzelle Nr. 926 in 4460 Gelterkinden (BL) Vertreten durch: PRIVERA AG Arsenalstrasse 40 6011 Kriens 2.3 Gemeinde Gelterkinden (BL) Marktgasse 8 4460 Gelterkinden 3. Vertragsbestimmungen 3.1 Landabtausch (Platzhalter) Bemerkung: Wenn der Landabtausch bei der Poststrasse für die 3 geplanten Parkplätze zum Zeitpunkt der Genehmigungseingabe noch nicht erfolgt ist, muss der Landabtausch im Quartierplan- Vertrag behandelt werden. 3.2 Gestaltungskonzept für Verkehrsfläche Fussgänger 3.2.1 Realisierung Die Eigentümerin der Parzelle Nr. 926 (4460 Gelterkinden) verpflichtet sich im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) Bereich für Gestaltungskonzept für Fussgänger ein entsprechendes Gestaltungskonzept zur realisieren. Das Gestaltungskonzept ist in Absprache mit der Gemeinde zu erarbeiten. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Quartierplan-Vertrag Entwurf Seite 1

- Abstimmung auf Strassenraumgestaltung gemäss Massnahmenplan 2010 der Gemeinde Gelterkinden; - attraktiv gestalteter Aussenraumbereich mit Platzcharakter; - Pflanzung einer strassenraumbegleitenden Baumreihe (dabei ist eine freie Sicht auf die Ladenfronten zu gewährleisten); - Sicherstellung der Zugänglichkeit der Verkaufsnutzung (Überwindung Niveauunterschied) z.b. mit grosszügig angelegten Treppen- und Rampenanlagen; - Gewährleistung Anlieferung 3.2.2 Kosten für Realisierung Die Finanzierung für die bauliche Realisierung dieses Aussenraumbereiches wird zwischen der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. 926 (4460 Gelterkinden) und der Gemeinde Gelterkinden separat geregelt. 3.3 Temporäre Verkaufsnutzungen Im Zusammenhang mit einzelnen Marktanlässen (temporäre Verkaufsnutzungen) soll auch der Aussenbereich des Quartierplan-Areals einbezogen werden können. Für die Durchführung solcher Markanlässe ist zwischen der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. 926 (4460 Gelterkinden) und der Gemeinde Gelterkinden eine entsprechende Regelung vorzunehmen. Darin sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln: - Anzahl und Art der Anlässe - Zeitdauer der Anlässe - Einbezogener Lagebereich für die Anlässe - Sicherstellung Erschliessung und Anlieferung 3.4 Unterhalt der Aussenraumflächen Die Kosten für den betrieblichen Unterhalt der Aussenraumflächen des Quartierplan-Areals im Generellen werden zwischen der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. 926 (4460 Gelterkinden) und der Gemeinde Gelterkinden separat geregelt. 3.5 Durchleitungsrechte Im Bereich des Quartierplan-Areals gelten Durchleitungsrechte für Leitungsführungen im öffentlichen sowie gegenseitigen Interesse als erteilt. Die Einräumung der entsprechenden Dienstbarkeiten erfolgt unentgeltlich. Die Gemeinde kann bei Bedarf entsprechenden Leitungstrasses als Durchleitungsrechte zu ihren Gunsten im Grundbuch eintragen lassen. Quartierplan-Vertrag Entwurf Seite 2

4. Schlussbestimmungen 4.1 Rechtsnachfolge Die Eigentümerin der Parzelle Nr. 926 (4460 Gelterkinden) verpflichtet sich, die sie jeweils betreffenden Bestimmungen dieses Vertrages sowie alle Quartierplan-Bestandteile (gemäss "Erlass" des Quartierplan-Reglements) einem oder mehreren Rechtsnachfolgern sowie einer allfälligen Baurechtsnehmerschaft in allen Teilen zu überbinden. Sie haften für allen Schaden, der durch die Unterlassung dieser Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit und andern allenfalls betroffenen Grundeigentümern oder Baurechtsnehmern entstehen könnte. 4.2 Streitigkeiten und Gerichtsstand Zuständig für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten unter den Vertragsparteien sind die ordentlichen Gerichte. Als Gerichtsstand wird vereinbart: 4460 Gelterkinden 5. Vertragsabschluss 5.1 Vertragsausstellung Dieser Vertrag wird 2-fach gleichlautend ausgestellt (je ein Exemplar für jeden Vertragspartner) und durch die Vertragspartner unterzeichnet. 5.2 Inkraftsetzung Der Quartierplan-Vertrag tritt mit der allseitigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der erforderlichen Genehmigung der Quartierplanung "Allmend-Markt II" durch den Regierungsrat in Kraft. 5.3 Vertragsparteien Siehe nächste Seite Quartierplan-Vertrag Entwurf Seite 3

Eigentümerin der Parzelle Nr. 926 in 4460 Gelterkinden (BL) SWISSDEAL PROPERTIES SARL Avenue de la Faïencerie 121 L-1511 Luxembourg / Luxemburg Vertreten durch: PRIVERA AG Arsenalstrasse 40 6011 Kriens Ort, Datum Gemeinde Gelterkinden (BL) Marktgasse 8 4460 Gelterkinden Ort, Datum Vertreten durch den Gemeinderat, dieser vertreten durch: Quartierplan-Vertrag Entwurf Seite 4