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Transkript:

Mitteilung des Lastenverzeichnisses Nr. 216801 Heimatort: Deutschland Geburtstag: 15.04.1935 Betreibung Nr. 2015001748 Gruppe Nr. Einschreiben Lang Willi Stettener-Strasse 31-37-41 71394 DE-Kernen In Ihrer Eigenschaft als Eigentümer und Schuldner erhalten Sie umstehend eine Abschrift des Lastenverzeichnisses betreffend STWE S50'542, Sonderrecht an der 1 ½-Zimmerwohnung Nr. 2 und Autoabstellplatz Nr. 1 infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1.Rang zur Verwertung gelangenden Grundstückes des Lang Willi, Stettener-Strasse 31-37-41, D-71394 Kernen Dabei werden Sie darauf aufmerksam gemacht, 1. dass die darin bezeichneten Lasten sowohl nach Bestand als nach Fälligkeit, Umfang und Rang als von Ihnen anerkannt gelten, wenn und soweit Sie nicht binnen 10 Tagen nach Empfang dieser Anzeige schriftlich beim unterzeichneten Betreibungsamt von Ihnen bestritten worden sind; 2. dass namentlich auch die im Verzeichnis angegebenen Zugehörgegenstände als solche anerkannt gelten, wenn nicht innerhalb der gleichen Frist eine Bestreitung erfolgt; 3. dass Sie ferner berechtigt sind, innert der gleichen Frist die Aufnahme anderer Gegenstände als Zugehör in das Lastenverzeichnis zu verlangen, wenn Sie bei der Pfändung hiezu Gelegenheit gehabt haben; 4. dass, falls die Verwertung in einer Betreibung auf Pfandverwertung erfolgt, die Inhaber derjenigen Grundpfandrechte, die den im Lastenverzeichnis enthaltenen Dienstbarkeiten, Grundlasten und nach Art. 959 ZGB vorgemerkten Rechten im Range vorgehen, innert der gleichen Frist beim Betreibungsamt schriftlich den doppelten Ausruf der Grundstücke nach Art. 142 SchKG verlangen können. Ergibt sich der Vorrang nicht aus dem Lastenverzeichnis selbst, so ist eine ihn anerkennende Erklärung des Inhabers des betreffenden Rechtes beizubringen oder vorerst innerhalb 10 Tagen seit Zustellung dieser Anzeige gerichtlich Klage auf Feststellung des Vorranges anzustrengen. Ort und Datum: Ilanz, 18.03.2016 Betreibungsamt Surselva Auszug aus der Verordnung vom 23. April 1920 über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG): Art. 34 Abs. 1 lit. b. In das Lastenverzeichnis sind aufzunehmen: die im Grundbuch eingetragenen sowie die aufgrund der öffentlichen Aufforderung (Art. 29 Abs. 2 und 3 VZG) angemeldeten Lasten (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte und vorgemerkte persönliche Rechte), unter genauer Verweisung auf die Gegenstände, auf die sich die einzelnen Lasten beziehen, und mit Angabe des Rangverhältnisses der Pfandrechte zueinander und zu den Dienstbarkeiten und sonstigen Lasten, soweit sich dies aus dem Grundbuchauszug (Art. 28 VZG) oder aus den Anmeldungen ergibt. Bei Pfandforderungen sind die zu überbindenden und die fälligen Beträge (Art. 135 SchKG) je in einer besondern Kolonne aufzuführen. Weicht die Anmeldung einer Last von dem Inhalt des Grundbuchauszuges ab, so ist auf die Anmeldung abzustellen, dabei aber der Inhalt des Grundbucheintrages anzugeben. Ist ein Anspruch in geringerem Umfang angemeldet worden, als aus dem Grundbuch sich ergibt, so hat das Betreibungsamt die Änderung oder Löschung des Grundbucheintrages mit Bewilligung des Berechtigten zu erwirken. Aufzunehmen sind auch diejenigen Lasten, die vom Berechtigten angemeldet werden, ohne dass eine Verpflichtung zur Anmeldung besteht. Lasten, die erst nach der Pfändung des Grundstückes ohne Bewilligung des Betreibungsamtes in das Grundbuch eingetragen worden sind, sind unter Angabe dieses Umstandes und mit der Bemerkung in das Verzeichnis aufzunehmen, dass sie nur berücksichtigt werden, sofern und soweit die Pfändungsgläubiger vollständig befriedigt werden (Art. 53 Abs. 3 VZG). Art. 35. Leere Pfandstellen sind bei der Aufstellung des Lastenverzeichnisses nicht zu berücksichtigen, desgleichen im Besitze des Schuldners befindliche Eigentümerpfandtitel, die nicht gepfändet, aber nach Art. 13 VZG in Verwahrung genommen worden sind (Art. 815 ZGB und Art. 68 lit. a VZG). Sind die Eigentümerpfandtitel verpfändet oder gepfändet, so dürfen sie, wenn das Grundstück selbst gepfändet ist und infolgedessen zur Verwertung gelangt, nicht gesondert versteigert werden, sondern es ist der Betrag, auf den der Pfandtitel lautet oder, sofern der Betrag, für den er verpfändet oder gepfändet ist, kleiner ist, dieser Betrag nach dem Range des Titels in das Lastenverzeichnis aufzunehmen. Art. 36. Ansprüche, die nach Ablauf der Anmeldefrist geltend gemacht werden, sowie Forderungen, die Belastung des Grundstückes darstellen, dürfen nicht in das Lastenverzeichnis aufgenommen werden. Das Betreibungsamt hat den Ansprechern von der Ausschliessung solcher Ansprüche sofort Kenntnis zu geben, unter Angabe der Beschwerdefrist (Art. 17 Abs. 2 SchKG). Im übrigen ist das Betreibungsamt nicht befugt, die Aufnahme der in dem Auszug aus dem Grundbuch enthaltenen oder besonders angemeldeten Lasten in das Verzeichnis abzulehnen, diese abzuändern oder zu bestreiten oder die Einreichung von Beweismitteln zu verlangen. Ein von einem Berechtigten nach Durchführung des Lastenbereinigungsverfahrens erklärter Verzicht auf eine eingetragene Last ist nur zu berücksichtigen, wenn die Last vorher gelöscht worden ist. wk_3502_d

Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Lang Willi, Nr. 216801 Seite 2 a) Beschrieb und Schätzung der Grundstücke und der Zugehör Grundbuch der Gemeinde Obersaxen STWE-Nr. S50'542 16.94/1000 Miteigentum an Grundstück Nr. 170 Sonderrecht an der 1 1/2-Zimmerwohnung Nr. 2 im OG STWE-Anteil Nr. 2 Alles gemäss Begründungserklärung und Aufteilungsplänen, dat. 07.07.1982 Nachtrag 3, dat. 10.02.2014 Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 100 000.00 Anmerkungen: Verwaltungsreglement und Nutzungsordnung der STWE-Gemeinschaft dat. 23.09.1982 Dienstbarkeiten und Grundlasten: Grundpfandrechte: 1. Pfandstelle Fr. 111'000.00 Grundpfandverschreibung, Kap. Hypothek Nr. 731 Gläubiger: Graubündner Kantonalbank mit Sitz in Chur Höchstzinsfuss 10% 1. Neue Gläubigerin: Graubündner Kantonalbank, Chur, dat. 28.01.2000 2. Pfandrechtserneuerung, dat. 28.01.2000 3. Pfandsummenerhöhung um Fr. 5'000.00 auf Fr. 100'000.00, dat. 28.01.2000 4. Erhöhung des Maximalzinsfusses auf 10%. dat. 28.01.2000 5. Pfandsummenerhöhung um Fr. 11'000.00 auf Fr. 111'000.00, dat. 08.09.2000 mitverpfändet: Grundstück Nr. M10219 M10219 1/13 Miteigentum an Grundstück Nr. S50'554 alleiniges und ausschliessliches Benützungsrecht am Autoeinstellplatz Nr. 1 Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 25 000.00 Anmerkungen: Dienstbarkeiten und Grundlasten

Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Lang Willi, Nr. 216801 Seite 3 a) Beschrieb und Schätzung der Grundstücke und der Zugehör Grundpfandrechte: Grundpfandrechte: 1. Pfandstelle Fr. 111'000.00 Grundpfandverschreibung, Kap. Hypothek Nr. 731 Gläubiger: Graubündner Kantonalbank mit Sitz in Chur, dat. 20.03.1988 Höchstzinsfuss 10% 1. Neue Gläubigerin: Graubündner Kantonalbank, Chur, dat. 28.01.2000 2. Pfandrechtserneuerung, dat. 28.01.2000 3. Pfandsummenerhöhung um Fr. 5'000.00 auf Fr. 100'000.00, dat. 28.01.2000 4. Erhöhung des Maximalzinsfusses auf 10%. dat. 28.01.2000 5. Pfandsummenerhöhung um Fr. 11'000.00 auf Fr. 111'000.00, dat. 08.09.2000 mitverpfändet: Grundstück Nr. S50542 Beschrieb der Liegenschaft als Ganzes: (wird nicht versteigert) Liegenschaft Nr. 170, Plan Nr. 8, Affeier Wohn- und Geschäftshaus Vers. Nr. 98C Anbau Veranda Vers. Nr. 98C-A Autoeinstellhalle Vers. Nr. 98C-B 2'227 m2 Gebäudegrundfläche und Umschwung Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten: gem. Grundbuch

Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Lang Willi, Nr. 216801 Seite 4 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Nr. des Eingabeverzeichnisses Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Zu überbinden Bar zu bezahlen 1 1 STWE S50'542, Obersaxen, Nr. 1006980, Rang 1 94'665.25 0.00 94'665.25 Graubündner Kantonalbank Postfach 7002 Chur Referenz: CH 202.575.200 Kapitalschuld per 22.04.2016 89'800.00 Zinsausstand per 22.04.2016 4'590.25 Spesen per 22.04.2016 275.00 Total 94'665.25 Sicherstellung: Kapital-Grundpfandverschreibung im 1. Rang über Fr. 111 000.00 Total 94'665.25 0.00 94'665.25

Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Lang Willi, Nr. 216801 Seite 5 b) Andere Lasten (Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Verfügungsbeschränkungen, vorläufig eingetragene Rechte) Nr. Nr. des Eingabeverzeichnisses Bezeichnung der berechtigten Grundstücke und ihrer Eigentümer, anderer Berechtigter Inhalt des Rechtes Datum der Begründung (Eintragung), Rang im Verhältnis zu den Pfandrechten auf Grundstück Nr. S50542 Vormerkungen: auf Grundstück Nr. M10219 Vormerkungen: