ee, Mitteilung des Lastenverzeichnisses Nr Einschreiben

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1 Betreibungen Nrn , Gruppe Nr ee, Mitteilung des Lastenverzeichnisses Nr Einschreiben In Ihrer Eigenschaft als Gläubigerin / Schuldner erhalten Sie umstehend eine Abschrift des Lastenverzeichnisses betreffend Gsteig GBB-Nr infolge Betreibung eines Grandpfandgläubigers mit gesetzlichem Pfandrecht sowie des Pfandgläubigers im 1. und 2. Rang. zur Verwertung gelangenden Grundstückes des Bovay Jean-Jacques, geb , Route François-Louis Duvillard 4, 1295 Tannay Dabei werden Sie darauf aufmerksam gemacht, 1. dass die darin bezeichneten Lasten sowohl nach Bestand als nach Fälligkeit, Umfang und Rang als von Ihnen anerkannt gelten, wenn und soweit Sie nicht binnen 10 Tagen nach Empfang dieser Anzeige schriftlich beim unterzeichneten Betreibungsamt von Ihnen bestritten worden sind; 2. dass namentlich auch die im Verzeichnis angegebenen Zugehörgegenstände als solche anerkannt gelten, wenn nicht innerhalb der gleichen Frist eine Bestreitung erfolgt; 3. dass Sie ferner berechtigt sind, innert der gleichen Frist die Aufnahme anderer Gegenstände als Zugehör in das Lastenverzeichnis zu verlangen, wenn Sie bei der Pfändung hiezu keine Gelegenheit gehabt haben; 4. dass, falls die Verwertung in einer Betreibung auf Pfandverwertung erfolgt, die Inhaber derjenigen Grundpfandrechte, die den im Lastenverzeichnis enthaltenen Dienstbarkeiten, Grundlasten und nach Art. 959 ZGB vorgemerkten Rechten im Range vorgehen, innert der gleichen Frist beim Betreibungsamt schriftlich den doppelten Ausruf der Grundstücke nach Art. 142 SchKG verlangen können. Ergibt sich der Vorrang nicht aus dem Lastenverzeichnis selbst, so ist eine ihn anerkennende Erklärung des Inhabers des betreffenden Rechtes beizubringen oder vorerst innerhalb 10 Tagen seit Zustellung dieser Anzeige gerichtlich Klage auf Feststellung des Vorranges anzustrengen. Auszug aus der Verordnung vom 23. April 1920 über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG): Art. 34 Abs. 1 lit. b. In das Lastenverzeichnis sind aufzunehmen: die im Grundbuch eingetragenen sowie die aufgrund der öffentlichen Aufforderung (Art. 29 Abs. 2 und 3 VZG) angemeldeten Lasten (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte und vorgemerkte persönliche Rechte), unter genauer Verweisung auf die Gegenstände, auf die sich die einzelnen Lasten beziehen, und mit Angabe des Rangverhältnisses der Pfandrechte zueinander und zu den Dienstbarkeiten und sonstigen Lasten, soweit sich dies aus dem Grundbuchauszug (Art. 28 VZG) oder aus den Anmeldungen ergibt. Bei Pfandforderungen sind die zu überbindenden und die fälligen Beträge (Art. 135 SchKG) je in einer besondern Kolonne aufzuführen. Weicht die Anmeldung einer Last von dem Inhalt des Grundbuchauszuges ab, so ist auf die Anmeldung abzustellen, dabei aber der Inhalt des Grundbucheintrages anzugeben. Ist ein Anspruch in geringerem Umfang angemeldet worden, als aus dem Grundbuch sich ergibt, so hat das Betreibungsamt die Änderung oder Löschung des Grundbucheintrages mit Bewilligung des Berechtigten zu erwirken. Aufzunehmen sind auch diejenigen Lasten, die vom Berechtigten angemeldet werden, ohne dass eine Verpflichtung zur Anmeldung besteht. Lasten, die erst nach der Pfändung des Grundstückes ohne Bewilligung des Betreibungsamtes in das Grundbuch eingetragen worden sind, sind unter Angabe dieses Umstandes und mit der Bemerkung in das Verzeichnis aufzunehmen, dass sie nur berücksichtigt werden, sofern und soweit die Pfändungsgläubiger vollständig befriedigt werden (Art. 53 Abs. 3 VZG). Art. 35. Leere Pfandstellen sind bei der Aufstellung des Lastenverzeichnisses nicht zu berücksichtigen, desgleichen im Besitze des Schuldners befindliche Eigentümerpfandtitel, die nicht gepfändet, aber nach Art. 13 VZG in Verwahrung genommen warden sind (Art. 815 ZGB und Art. 69 lit. a VZG). Sind die Eigentümerpfandtitel verpfändet oder gepfändet, so dürfen sie, wenn das Grundstück selbst gepfändet ist und infolgedessen zur Verwertung gelangt, nicht gesondert versteigert werden, sondern es ist der Betrag, auf den der Pfandtitel lautet oder, sofern der Betrag, fur den er verpfändet oder gepfändet ist, kleiner ist, dieser Betrag nach dem Range des Titels in das Lastenverzeichnis aufzunehmen. Art. 36. Ansprüche, die nach Ablauf der Anmeldefrist geltend gemacht werden, sowie Forderungen, die keine Belastung des Grundstückes darstellen, dürfen nicht in das Lastenverzeichnis aufgenommen werden. Das Betreibungsamt hat den Ansprechern von der Ausschliessung solcher Ansprüche sofort Kenntnis zu geben, unter Angabe der Beschwerdefrist (Art. 17 Abs. 2 SchKG). Im übrigen ist das Betreibungsamt nicht befugt, die Aufnahme der in dem Auszug aus dem Grundbuch enthaltenen oder besonders angemeldeten Lasten in das Verzeichnis abzulehnen, diese abzuändern oder zu bestreiten oder die Einreichung von Beweismitteln zu verlangen. Ein von einem Berechtigten nach Durchführung des Lastenbereinigungsverfahrens erklärter Verzicht auf eine eingetragene Last ist nur zu berücksichtigen, wenn die Last vorher gelöscht worden ist. wk_3502_d Q:Worlagen \ BAKA_OL1 BA \VB \Grundpfdg \L\ABA220.x1b,

2 Seite 2 Damit die Kurzdeklaration für die Grundstückgewinnsteuer ausgefüllt werden kann, wird der Schuldner aufgefordert, dem unterzeichnenden Amt bis zum Steigerungstag den seinerzeitigen Kaufpreis der Liegenschaft sowie allfällige wertvermehrende Investitionen unter Beilage der entsprechenden Belege schriftlich einzureichen. Im Unterlassungsfalle wird die Deklaration auf Grund der vorhandenen Daten ausgefüllt. Verfügungen des Betreibungsamtes 1. Generelle Verfügung Vorbehältlich der bei den einzelnen Forderungen erlassenen Verfügungen werden, wie in diesem Lastenverzeichnis aufgeführt, die Forderungen und beschränkten dinglichen Rechte nach Bestand, Umfang und Rang anerkannt, bzw. mangels Interesse nicht bestritten. Der Umfang der Pfandsicherheit bestimmt sich nach Art. 818 bzw. Art. 891 Abs. 2 ZGB. Demnach können als externe Kosten einzig die Betreibungskosten zugelassen werden. Die entsprechende Auflistung obliegt den Grundpfandgläubigern; nicht spezifizierte Spesenzusammenzüge werden abgewiesen. Rechtsmittelbelehrung Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim unterzeichneten Betreibungsamt nach Bestand, Umfang, Rang oder Fälligkeit schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Anspruchs bestritten werden (Art. 37 VZG). Als Beilage erhalten Sie ebenfalls eine Kopie der Steigerungsbedingungen. Saanen, 7. Oktober 2016/ub Mit freundlichen Grüssen Betreibungsamt_Oberland Dienststelle Obers immental-saanen Beilage erwähnt. U. Bien, Leiter Q:Worlagen \BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg \LVTA220.xltx,

3 Beschrieb und Schätzung des Grundstückes RUDI Gsteig / Grundstückbeschreibung Gemeinde Grundstück-Nr Grundstückart E-GRID Stammgrundstück Wertquote Sonderrecht Bemerkungen 841 Gsteig Stockwerkeigentum CH LIG Gsteig 841/ / /2-Zimmerwohnung im UG, EG, OG und DG mit Balkon Dominierte Grundstücke Keine Amtliche Bewertung Amtlicher Wert Ertragswert gemäss BGBB Gültig ab Steuerjahr Eigentum Alleineigentum Bovay Jean-Jacques, /880/0 Kauf Anmerkungen /849/ /849/0 Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft I D / Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes ID Dienstbarkeiten /849/0 (R) Terrassen- und Gartenbenutzungsrecht ID / z.l. LIG Gsteig 841/1259 Grundlasten Keine Vormerkungen /271/0 Pfandverwertung ID / /343/0 Arrest ID / /3758/0 Pfandverwertung ID / Pfandrechte /1655/0 Namen-Papier-Schuldbrief, Fr , 1. Pfandstelle, Max. 12%, Gesamtpfandrecht, mit Gsteig/ Gsteig/ Grundpfandgläubiger SB Saanen Bank AG (UID: CHE ) Titeleingang Grundbuch: Nein /1079/0 Namen-Papier-Schuldbrief, Fr , 2. Pfandstelle, Max. 10%, Gesamtpfandrecht, mit Gsteig/ Gsteig/ Grundpfandgläubiger SB Saanen Bank AG (UID: CHE ) Titeleingang Grundbuch: Nein Zins-, Abzahlungs- und Kündigungsbestimmungen sowie weitere Nebenbestimmungen zur Schuldbriefforderung siehe Beleg /1079/0 ( ) /3149/0 Hängige Geschäfte Geometergeschäfte bis Keine Grundbuchgeschäfte bis Keine Seite 3

4 Betreibungsamtliche Schätzung (Verkehrswert): 'I '480' Seite 4

5 Beschrieb des Stammgrundstückes Gsteig / 1259 Grundstückbeschreibung Gemeinde Grundstück-Nr Grundstückart E-GRID Fläche Plan-Nr. Belastete Teilflächen Lagebezeichnung Bodenbedeckung Gebäude / Bauten Anmerkungen amtl. Vermessung Bemerkungen Dominierte Grundstücke Grundstücknummer Gsteig 841/ Gsteig 1259 Liegenschaft CH m2, Aus Koordinaten berechnete Fläche, Definitiv anerkanntes Vermessungswerk 3152 Gsteig b. Gstaad Hanseli Gebäude, 143 m2 Gartenanlage, 484 m2 Gebäude/Bauten, 143 m2 Hanselistrasse 5, 3785 Gsteig b. Gstaad Anteil 1/5 Amtliche Bewertung Amtlicher Wert Ertragswert gemäss BGBB Gültig ab Steuerjahr (0) Eigentum STVV Gsteig 841/ zu 50/100 S7VV Gsteig 841/ zu 50/ /849/0 Begründung STINE /849/0 Begründung STVVE Anmerkungen /849/ /849/ /849/0 Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft ID / Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes ID / Stockwerkanteile verpfändet ID / Dienstbarkeiten / /1222/ /1222/ /467/ /467/ /467/ /849/ /849/0 Grundlasten Keine Vormerkungen Keine Pfandrechte (R) Fahrwegrecht ID / z.l. LIG Gsteig 841/1571 (R) Baurecht ID / z.l. LIG Gsteig 841/1290 (L) Näherbaurecht ID / z.g. LIG Gsteig 841/1290 (R) Fusswegrecht ID / z.l. LIG Gsteig 841/1596 (L) Fusswegrecht ID / z.g. LIG Gsteig 841/1596 (R) Fusswegrecht unterirdisch ID / z.l. LIG Gsteig 841/1596 (L) Terrassen- und Gartenbenutzungsrecht ID / z.g. STW Gsteig 841/ (L) Gartenbenutzungsrecht ID / z.g. STW Gsteig 841/ Seite 5

6 Keine Hängige Geschäfte Geometergeschäfte bis Keine Grundbuchgeschäfte bis Keine Seite 6

7 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 7 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen I. VERWALTUNGSKOSTEN 1) Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schön riedstrasse 8, 3792 Saanen Verwaltungskosten gemäss separater Gebühren und Auslagenrechnung, soweit sie nicht aus den eingegangenen Erträgnissen Deckung finden, ca p.m p.m. Der definitive Betrag kann erst nach dem Steigerungstag berechnet werden. Die Kosten finden Deckung aus dem Pfanderlös (SchKG 157) bzw. aus den eingegangenen Erträgnissen. Reicht der Zuschlagspreis zur Deckung nicht aus, so ist ein allfälliger Fehlbetrag von dem die Verwertung verlangenden Gläubiger zu tragen. Q:Worlagen\BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\LVTA220.xltx,

8 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 8 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Übertrag p.m p.m. Il. VERWERTUNGSKOSTEN 2) Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen Verwertungskosten gemäss separater Gebühren- und Auslagenrechnung, soweit sie nicht aus den eingegangenen Erträgnissen Deckung finden, ca p.m p.m. Dieser Betrag erhöht sich um die Grundstückgewinnsteuer. Diese kann noch nicht beziffert werden, da sie durch den Steigerungserlös bestimmt wird. Beim Mindestzuschlagspreis gemäss Ziff. 1 der Steigerungsbedingungen beträgt die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer bei einem Zuschlagspreis von (Kaufpreis 2008) Die Kosten finden Deckung aus dem Pfanderlös (SchKG 157), sofern der Zuschlagspreis zur Deckung ausreicht. Andernfalls ist der Fehlbetrag von dem die Verwertung verlangenden Gläubiger zu tragen. Q:Worlagen \ BAKA_OL \BAWB \Grundpfdg \LVTA220.xltx,

9 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 9 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Übertrag p.m p.m. III. GESETZLICHE PFANDRECHTE 3) Einwohnergemeinde Gsteig b. Gstaad, v.d. Finanzverwaltung Gsteig b. Gstaad, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig b. Gstaad Wassergebühren Wassergebühren Wassergebühren Anteil Wassergebühren Schwellentelle Schwellentelle Schwellentelle Anteil Schwellentelle % Verzugszins Rechtsöffnungs- und Gerichtskosten Kosten Arrestverfahren Betreibungskosten Q:Worlagen \ BAKA_OL\BAWB \Grundpfdg \ LVTA220.xlbc,

10 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 10 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Uebertrag 3' IV. VERTRAGLICHE PFANDRECHTE 1. und 2. Rang 4) SB Saanen Bank AG, Bahnhofstrasse 2, 3792 Saanen Namen-Papier-Schuldbrief vom / 1655/0, 12%, im 1. Rang, Gesamtpfandrecht mit Gsteig und verfallene Jahreszinse zu 12%, per /2015/ Laufener Zins vom Namen-Papier-Schuldbrief vom / 1079/0, 10%, Gesamtpfandrecht mit Gsteig und verfallene Jahreszinse zu 10%, per / Laufener Zins vom i Total Pfandsicherheit gemäss Art. 818 ZGB An diesen Titeln macht die Gläubigerin das Pfandrecht geltend wie folgt: Q:Worlagen \BAKA_OL\BAWB \GrundpfdgIV\BA220.xltx,

11 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 11 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Uebertrag: Hypothek Nrn und Kapital Zinsen per gemäss Rechtsöffnungsentscheid CIV vom vom % Zinsen auf vom bis % Zinsen auf vom bis Gerichtskosten Parteientschädigung Betreibungskosten ' ' Mit Schreiben vom wurden die Hypotheken per gekündigt Fr Q:Woriagen \BAKA_OL\BAWB \Grundpfdg \LVTA220.xltx,

12 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 12 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Uebertrag V. GESETZLICHE PFANDRECHTE, SÄMTLICHEN VERTRAGLICHEN PFANDRECHTEN NACHGEHEND Keine Q:Worlagen SAKA_OL\BAWB \Grundpfdg \ LV\ BA220.xltx,

13 Inhalte der Vormerkungen "Arrest" GBB Gruppe- Betr. Nr. Name Gläubiger und Gläubigervertreter Nr. Seite 13 Adresse PLZ und Ort Forderung per Steigerunostao Verwertungsbegehren JA/Nein Vormerkung Arrest, / 343/0 Einwohnergemeinde Gsteig b. Gstaad, v.d. Finanzverwaltung Gsteig b. Gstaad Abwassergebühren Kehrichtgebühren % Zinsen Gsteigstrasse Gsteig b. Gstaad Ja Total Forderungen Saanen, 7. Oktober 2016/ub Betreibungsamt Oberland bienststelle Obersimmental-Saanen / U. Bien, Leiter Q:Worlagen\BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\LV\BA220.xltx,

14 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 14 b) Andere Lasten (Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Verfügungsbeschränkungen, vorläufig eingetragene Rechte) Nr. Bezeichnung der berechtigten Grundstücke und ihrer Eigentümer, anderer Berechtigter Inhalt des Rechtes und Datum der Begründung (Eintragung) Rang im Verhältnis zu den Pfandrechten Gsteid GBB-Nr Dienstbarkeiten keine Anmerkungen Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft /849/0 Sämtlichen Pfandrechten vorgehend. Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes /849/0 do. Grundlasten keine Vormerkungen z.g. Pfandgläubigerin mit gesetzlichem Pfandrecht gemäss Ord. Ni. Ni. 3) hievor Pfandverwertung /271/0 Wird mit der Anmeldung der Eigentumsübertragung im Grundbuch gelöscht. do. Arrest /343/0 Wird mit der Anmeldung der Eigentumsübertragung im Grundbuch gelöscht. z.g. Pfandgläubigerin gemäss Ord. Ni. 4) hievor Pfandverwertung /3758/0 Wird mit der Anmeldung der Eigentumsübertragung im Grundbuch gelöscht. Q:Worlagen \BAKA_OL\BAWB \Grundpfdg\L\ABA220.xltx

15 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 15 b) Andere Lasten (Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Verfügungsbeschränkungen, vorläufig eingetragene Rechte) Nr. Bezeichnung der berechtigten Grundstücke und ihrer Eigentümer, anderer Berechtigter Inhalt des Rechtes und Datum der Begründung (Eintragung) Rang im Verhältnis zu den Pfandrechten Gsteiq GBB-Nr Stammgrundstück Dienstbarkeiten z.g. LIG Gsteig 841/1290 Näherbau recht /1222/0 Sämtlichen Pfandrechten vorgehend. z.g. LIG Gsteig 841/1596 Fusswegrecht /467/0 do. z.g. STW Gsteig 841/ Terrassen- und Gartenbenutzungsrecht /849/0 do. z.g. STW Gsteig 841/ Gartenbenutzungsrecht /849/0 do. Anmerkungen Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft /849/0 do. Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes /849/0 do. Stockwerkanteile verpfändet /849/0 do. Grundlasten keine Vormerkungen keine Q:Worlagen\BAKA_OLTAWB\Grundpfdg\LV\BA220.xltx,

16 Betreibungen Nm , Gruppe Nr. --- Mitteilung des Lastenverzeichnisses Nr Einschreiben In Ihrer Eigenschaft als Gläubigerin / Schuldner erhalten Sie umstehend eine Abschrift des Lastenverzeichnisses betreffend Gsteig GBB-Nr infolge Betreibung eines Grandpfandgläubigers mit gesetzlichem Pfandrecht sowie des Pfandgläubigers im 1. und 2. Rang. zur Verwertung gelangenden Grundstückes des Bovay Jean-Jacques, geb , Route François-Louis Duvillard 4, 1295 Tannay Dabei werden Sie darauf aufmerksam gemacht, 1. dass die darin bezeichneten Lasten sowohl nach Bestand als nach Fälligkeit, Umfang und Rang als von Ihnen anerkannt gelten, wenn und soweit Sie nicht binnen 10 Tagen nach Empfang dieser Anzeige schriftlich beim unterzeichneten Betreibungsamt von Ihnen bestritten worden sind; 2. dass namentlich auch die im Verzeichnis angegebenen Zugehörgegenstände als solche anerkannt gelten, wenn nicht innerhalb der gleichen Frist eine Bestreitung erfolgt; 3. dass Sie ferner berechtigt sind, innert der gleichen Frist die Aufnahme anderer Gegenstände als Zugehör in das Lastenverzeichnis zu verlangen, wenn Sie bei der Pfändung hiezu keine Gelegenheit gehabt haben; 4. dass, falls die Verwertung in einer Betreibung auf Pfandverwertung erfolgt, die Inhaber derjenigen Grundpfandrechte, die den im Lastenverzeichnis enthaltenen Dienstbarkeiten, Grundlasten und nach Art. 959 ZGB vorgemerkten Rechten im Range vorgehen, innert der gleichen Frist beim Betreibungsamt schriftlich den doppelten Ausruf der Grundstücke nach Art. 142 SchKG verlangen können. Ergibt sich der Vorrang nicht aus dem Lastenverzeichnis selbst, so ist eine ihn anerkennende Erklärung des Inhabers des betreffenden Rechtes beizubringen oder vorerst innerhalb 10 Tagen seit Zustellung dieser Anzeige gerichtlich Klage auf Feststellung des Vorranges anzustrengen. Auszug aus der Verordnung vom 23. April 1920 über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG): Art. 34 Abs. 1 lit. b. In das Lastenverzeichnis sind aufzunehmen: die im Grundbuch eingetragenen sowie die aufgrund der öffentlichen Aufforderung (Art. 29 Abs. 2 und 3 VZG) angemeldeten Lasten (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte und vorgemerkte persönliche Rechte), unter genauer Verweisung auf die Gegenstände, auf die sich die einzelnen Lasten beziehen, und mit Angabe des Rangverhältnisses der Pfandrechte zueinander und zu den Dienstbarkeiten und sonstigen Lasten, soweit sich dies aus dem Grundbuchauszug (Art. 28 VZG) oder aus den Anmeldungen ergibt. Bei Pfandforderungen sind die zu überbindenden und die fälligen Beträge (Art. 135 SchKG) je in einer besondern Kolonne aufzuführen. Weicht die Anmeldung einer Last von dem Inhalt des Grundbuchauszuges ab, so ist auf die Anmeldung abzustellen, dabei aber der Inhalt des Grundbucheintrages anzugeben. Ist ein Anspruch in geringerem Umfang angemeldet worden, als aus dem Grundbuch sich ergibt, so hat das Betreibungsamt die Änderung oder Löschung des Grundbucheintrages mit Bewilligung des Berechtigten zu erwirken. Aufzunehmen sind auch diejenigen Lasten, die vom Berechtigten angemeldet werden, ohne dass eine Verpflichtung zur Anmeldung besteht. Lasten, die erst nach der Pfändung des Grundstückes ohne Bewilligung des Betreibungsamtes in das Grundbuch eingetragen worden sind, sind unter Angabe dieses Umstandes und mit der Bemerkung in das Verzeichnis aufzunehmen, dass sie nur berücksichtigt werden, sofern und soweit die Pfändungsgläubiger vollständig befriedigt werden (Art. 53 Abs. 3 VZG). Art 35. Leere Pfandstellen sind bei der Aufstellung des Lastenverzeichnisses nicht zu berücksichtigen, desgleichen im Besitze des Schuldners befindliche Eigentümerpfandtitel, die nicht gepfändet, aber nach Art. 13 VZG in Verwahrung genommen worden sind (Art. 815 ZGB und Art. 68 lit. a VZG). Sind die Eigentümerpfandtitel verpfändet oder gepfändet, so dürfen sie, wenn das Grundstück selbst gepfändet ist und infolgedessen zur Verwertung gelangt, nicht gesondert versteigert werden, sondern es ist der Betrag, auf den der Pfandtitel lautet oder, sofern der Betrag, für den er verpfändet oder gepfändet ist, kleiner ist, dieser Betrag nach dem Range des Titels in das Lastenverzeichnis aufzunehmen. Art. 36. Ansprüche, die nach Ablauf der Anmeldefrist geltend gemacht werden, sowie Forderungen, die keine Belastung des Grundstückes darstellen, dürfen nicht in das Lastenverzeichnis aufgenommen werden. Das Betreibungsamt hat den Ansprechern von der Ausschliessung solcher Ansprüche sofort Kenntnis zu geben, unter Angabe der Beschwerdefrist (Art. 17 Abs. 2 SchKG). Im übrigen ist das Betreibungsamt nicht befugt, die Aufnahme der in dem Auszug aus dem Grundbuch enthaltenen oder besonders angemeldeten Lasten in das Verzeichnis abzulehnen, diese abzuändern oder zu bestreiten oder die Einreichung von Beweismitteln zu verlangen. Ein von einem Berechtigten nach Durchführung des Lastenbereinigungsverfahrens erklärter Verzicht auf eine eingetragene Last ist nur zu berücksichtigen, wenn die Last vorher gelöscht warden ist. wk_3502_d Q:Worlagen\BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\LVM3A220.xltx,

17 Seite 2 Damit die Kurzdeklaration für die Grundstückgewinnsteuer ausgefüllt werden kann, wird der Schuldner aufgefordert, dem unterzeichnenden Amt bis zum Steigerungstag den seinerzeitigen Kaufpreis der Liegenschaft sowie allfällige wertvermehrende Investitionen unter Beilage der entsprechenden Belege schriftlich einzureichen. Im Unterlassungsfalle wird die Deklaration auf Grund der vorhandenen Daten ausgefüllt. Verfügungen des Betreibungsamtes 1. Generelle Verfügung Vorbehältlich der bei den einzelnen Forderungen erlassenen Verfügungen werden, wie in diesem Lastenverzeichnis aufgeführt, die Forderungen und beschränkten dinglichen Rechte nach Bestand, Umfang und Rang anerkannt, bzw. mangels Interesse nicht bestritten. Der Umfang der Pfandsicherheit bestimmt sich nach Art. 818 bzw. Art. 891 Abs. 2 ZGB. Demnach können als externe Kosten einzig die Betreibungskosten zugelassen werden. Die entsprechende Auflistung obliegt den Grundpfandgläubigern; nicht spezifizierte Spesenzusammenzüge werden abgewiesen. Rechtsmittelbelehrung Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim unterzeichneten Betreibungsamt nach Bestand, Umfang, Rang oder Fälligkeit schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Anspruchs bestritten werden (Art. 37 VZG). Als Beilage erhalten Sie ebenfalls eine Kopie der Steigerungsbedingungen. Saanen, 7. Oktober 2016/ub Mit freundlichen Grüssen Betreibungsamt Oberland 1::ienststelle Obersimmental-Saanen Beilage erwähnt. U. Bien, Leiter Q:Worlagen \BAKA_OL \BAWB \Grundpfdg \LVTA220.xltx,

18 Beschrieb und Schätzung des Grundstückes '411 Legs Gsteig / Grundstückbeschreibung Gemeinde Grundstück-Nr Grundstückart E-GRID Stammgrundstück Wertquote Bemerkungen 841 Gsteig Miteigentum CH LIG Gsteig 841/1597 1/18 Dominierte Grundstücke Keine Amtliche Bewertung Amtlicher Wert Ertragswert gemäss BGBB Gültig ab Steuerjahr Eigentum Alleineigentum Bovay Jean-Jacques, /880/0 Kauf Anmerkungen /468/0 Nutzungs- und Verwaltungsordnung I D / Dienstbarkeiten Keine Grundlasten Keine Vormerkungen /468/ /468/ /271/ /343/ /3758/0 Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts (Miteigentum) / Aufhebung des Teilungsanspruchs / Pfandverwertung ID / Arrest ID / Pfandverwertung / Pfandrechte /1655/0 Namen-Papier-Schuldbrief, Fr , 1. Pfandstelle, Max. 12%, Gesamtpfandrecht, mit Gsteig/ Gsteig/ Grundpfandgläubiger SB Saanen Bank AG (UID: CHE ) Titeleingang Grundbuch: Nein /1079/0 Namen-Papier-Schuldbrief, Fr , 2. Pfandstelle, Max. 10%, Gesamtpfandrecht, mit Gsteig/ Gsteig/ Grundpfandgläubiger SB Saanen Bank AG (UID: CHE ) Titeleingang Grundbuch: Nein Zins-, Abzahlungs- und Kündigungsbestimmungen sowie weitere Nebenbestimmungen zur Schuldbriefforderung siehe Beleg /1079/0 ( ) /3149/0 Hängige Geschäfte Geometergeschäfte bis Keine Grundbuchgeschäfte bis Keine Seite 3

19 Betreibungsamtliche Schätzung (Verkehrswert): 35' Seite 4

20 Beschrieb des Stammgrundstückes 11 Leibs Gsteig /1597 Grundstückbeschreibung Gemeinde Grundstück-Nr Grundstückart E-G RID Fläche Plan-Nr. Belastete Teilflächen Lagebezeichnung Bodenbedeckung Gebäude / Bauten Anmerkungen amtl. Vermessung Bemerkungen 841 Gsteig 1597 Liegenschaft CH m2, Aus Koordinaten berechnete Fläche, Definitiv anerkanntes Vermessungswerk 3152 Gsteig b. Gstaad Hanseli Strasse, Weg, 11 m2 Gartenanlage, 1 m2 Unterirdisches Gebäude Hanselistrasse 3, 3785 Gsteig b. Gstaad Gesamtfläche 492 m2 (unterirdisch, auf mehreren Grundstücken) Dominierte Grundstücke Keine Amtliche Bewertung Amtlicher Wert Ertragswert gemäss BGBB Gültig ab Steuerjahr (191600) Eigentum MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 Seite 5

21 Anmerkungen /468/ /468/0 Nutzungs- und Verwaltungsordnung ID / Miteigentumsanteiie verpfändet ID / Dienstbarkeiten / /467/0 (R) Fahrwegrecht 1D / z.l. LIG Gsteig 841/1571 (R) Ueberbaurecht ID / z.l. LIG Gsteig 841/1572 z.l. LIG Gsteig 841/1596 z.l. LIG Gsteig 841/1598 z.l. LIG Gsteig 841/1599 Grundlasten Keine Vormerkungen /468/0 Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts (Miteigentum) ID / /468/0 Aufhebung des Teilungsanspruchs ID / Pfandrechte Keine Hängige Geschäfte Geometergeschäfte bis Keine Grundbuchgeschäfte bis Keine Seite 6

22 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 7 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen I. VERWALTUNGSKOSTEN 1) Betreibunqsamt Oberland, Dienststelle Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen Verwaltungskosten gemäss separater Gebühren und Auslagenrechnung, soweit sie nicht aus den eingegangenen Erträgnissen Deckung finden, ca p.m p.m. Der definitive Betrag kann erst nach dem Steigerungstag berechnet werden. Die Kosten finden Deckung aus dem Pfanderlös (SchKG 157) bzw. aus den eingegangenen Erträgnissen. Reicht der Zuschlagspreis zur Deckung nicht aus, so ist ein allfälliger Fehlbetrag von dem die Verwertung verlangenden Gläubiger zu tragen. Q:Worlagen\BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\LV\BA220.xltx,

23 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 8 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Übertrag p.m p.m. Il. VERWERTUNGSKOSTEN 2) Betreibunqsamt Oberland, Dienststelle Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen Verwertungskosten gemäss separater Gebühren- und Auslagenrechnung, soweit sie nicht aus den eingegangenen Erträgnissen Deckung finden, ca p.m p.m. Dieser Betrag erhöht sich um die Grundstückgewinnsteuer. Diese kann noch nicht beziffert werden, da sie durch den Steigerungserlös bestimmt wird. Siehe Vermerk in LV Gsteig Grundbuch- Blatt Nr Die Kosten finden Deckung aus dem Pfanderlös (SchKG 157), sofern der Zuschlagspreis zur Deckung ausreicht. Andernfalls ist der Fehlbetrag von dem die Verwertung verlangenden Gläubiger zu tragen. Q:Worlagen\BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\LV\BA220.xltx,

24 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 9 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Übertrag p.m p.m. III. GESETZLICHE PFANDRECHTE 3) Einwohnerqemeinde Gsteiq b. Gstaad, v.d. Finanzverwaltunq Gsteiq b. Gstaad, Gsteiqstrasse 9, 3785 Gsteiq b. Gstaad Schwellentelle 2013 Schwellentelle 2014 Schwellentelle 2015 Anteil Schwellentelle Q:Worlagen\BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\LV\BA220.xltx,

25 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 10 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Uebertrag IV. VERTRAGLICHE PFANDRECHTE 1. und 2. Rang 4) SB Saanen Bank AG, Bahnhofstrasse 2, 3792 Saanen Namen-Papier-Schuldbrief vom / 1655/0, 12%, im 1. Rang, Gesamtpfandrecht mit Gsteig und verfallene Jahreszinse zu 12%, per /2015/ Laufener Zins vom Namen-Papier-Schuldbrief vom / 1079/0, 10%, Gesamtpfandrecht mit Gsteig und verfallene Jahreszinse zu 10%, per / Laufener Zins vom Total Pfandsicherheit gemäss Art. 818 ZGB An diesen Titeln macht die Gläubigerin das Pfandrecht geltend wie folgt: Q:Worlagen\BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\LV\BA220.xltx,

26 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 11 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Uebertrag: Hypothek Nrn und Kapital Zinsen per gemäss Rechtsöffnungsentscheid CIV vom vom % Zinsen auf vom bis % Zinsen auf vom bis Gerichtskosten Parteientschädigung Betreibungskosten ' Mit Schreiben vom wurden die Hypotheken per gekündigt Q:Worlagen \BAKA_OL\BAWB \Grundpfdg \LV\13A220.xltx,

27 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 12 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Uebertrag V. GESETZLICHE PFANDRECHTE, SÄMTLICHEN VERTRAGLICHEN PFANDRECHTEN NACHGEHEND Keine. Q:Worlagen \BAKA_OL\BAWB \Grundpfdg\ LNABA220.xltx,

28 Inhalte der Vormerkungen "Arrest" GBB Gruppe- Betr. Nr. Name Gläubiger und Gläubigervertreter Nr. Seite 13 Adresse PLZ und Ort Forderung Verwertungsper Steiger- begehren undstad JA/Nein Vormerkung Arrest, / 343/0 Einwohnergemeinde Gsteig b. Gstaad, v.d. Finanzverwaltung Gsteig b. Gstaad Abwassergebühren Kehrichtgebühren % Zinsen Gsteigstrasse Gsteig b. Gstaad Ja Total Forderungen 1' Saanen, 7. Oktober 2016/ub Betreibungsamt Oberland r Dienststelle Obersimmental-Saanen U. Bien, eiter Q:Worlagen \ BAKA_OL TAWS \Grundpfdg \LV \BA220.xltx,

29 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 14 b) Andere Lasten (Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Verfügungsbeschränkungen, vorläufig eingetragene Rechte) Nr. Bezeichnung der berechtigten Grundstücke und ihrer Eigentümer, anderer Berechtigter Inhalt des Rechtes und Datum der Begründung (Eintragung) Rang im Verhältnis zu den Pfandrechten Gsteig GBB-Nr Dienstbarkeiten keine Anmerkungen Nutzungs- und Verwaltungsordnung /468/0 Sämtlichen Pfandrechten vorgehend. Grundlasten keine Vormerkuncien Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufs- do. rechts (Miteigentum) /468/0 Aufhebung des Teilungsanspruchs /468/0 do. z.g. Pfandgläubigerin mit gesetzlichem Pfandrecht gemäss Ord. Nr. Ni. 3) hievor do. z.g. Pfandgläubigerin gemäss Ord. Ni. 4) hievor Pfandverwertung /271/0 Arrest /343/0 Pfandverwertung /3758/0 Wird mit der Anmeldung der Eigentumsübertragung im Grundbuch gelöscht. Wird mit der Anmeldung der Eigentumsübertragung im Grundbuch gelöscht. Wird mit der Anmeldung der Eigentumsübertragung im Grundbuch gelöscht. Q:Worlagen \BAKA_OL \BAWB \Grundpfdg \LVTA220.xltx,

30 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 15 b) Andere Lasten (Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Verfügungsbeschränkungen, vorläufig eingetragene Rechte) Nr. Bezeichnung der berechtigten Grundstücke und ihrer Eigentümer, anderer Berechtigter Inhalt des Rechtes und Datum der Begründung (Eintragung) Rang im Verhältnis zu den Pfandrechten Gsteiq GBB-Nr Stammgrundstück Dienstbarkeiten keine Anmerkungen Nutzungs- und Verwaltungsordnung /468/0 Sämtlichen Pfandrechten vorgehend. Miteigentumsanteile verpfändet /468/0 do. Grundlasten keine Vormerkungen Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufs- do. rechts (Miteigentum) /468/0 Aufhebung des Teilungsanspruchs /468/0 do. Q:Worlagen\BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\LV\BA220.xltx,

31 Betreibungen Nrn , Gruppe Nr. --- Mitteilung des Lastenverzeichnisses Nr Einschreiben In Ihrer Eigenschaft als Gläubigerin / Schuldner! Dienstbarkeitsberechtigte erhalten Sie umstehend eine Abschrift des Lastenverzeichnisses betreffend Gsteig GBB-Nr infolge Betreibung eines Grandpfandgläubigers mit gesetzlichem Pfandrecht sowie des Pfandgläubigers im 1. und 2. Rang. zur Verwertung gelangenden Grundstückes des Bovay Jean-Jacques, geb , Route François-Louis Duvillard 4, 1295 Tannay Dabei werden Sie darauf aufmerksam gemacht, 1. dass die darin bezeichneten Lasten sowohl nach Bestand als nach Fälligkeit, Umfang und Rang als von Ihnen anerkannt gelten, wenn und soweit Sie nicht binnen 10 Tagen nach Empfang dieser Anzeige schriftlich beim unterzeichneten Betreibungsamt von Ihnen bestritten worden sind; 2. dass namentlich auch die im Verzeichnis angegebenen Zugehörgegenstände als solche anerkannt gelten, wenn nicht innerhalb der gleichen Frist eine Bestreitung erfolgt; 3. dass Sie ferner berechtigt sind, innert der gleichen Frist die Aufnahme anderer Gegenstände als Zugehör in das Lastenverzeichnis zu verlangen, wenn Sie bei der Pfändung hiezu keine Gelegenheit gehabt haben; 4. dass, falls die Verwertung in einer Betreibung auf Pfandverwertung erfolgt, die Inhaber derjenigen Grundpfandrechte, die den im Lastenverzeichnis enthaltenen Dienstbarkeiten, Grundlasten und nach Art. 959 ZGB vorgemerkten Rechten im Range vorgehen, innert der gleichen Frist beim Betreibungsamt schriftlich den doppelten Ausruf der Grundstücke nach Art. 142 SchKG verlangen können. Ergibt sich der Vorrang nicht aus dem Lastenverzeichnis selbst, so ist eine ihn anerkennende Erklärung des Inhabers des betreffenden Rechtes beizubringen oder vorerst innerhalb 10 Tagen seit Zustellung dieser Anzeige gerichtlich Klage auf Feststellung des Vorranges anzustrengen. Auszug aus der Verordnung vom 23. April 1920 über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG): Art. 34 Abs. 1 lit. b. In das Lastenverzeichnis sind aufzunehmen: die im Grundbuch eingetragenen sowie die aufgrund der öffentlichen Aufforderung (Art. 29 Abs. 2 und 3 VZG) angemeldeten Lasten (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte und vorgemerkte persönliche Rechte), unter genauer Verweisung auf die Gegenstände, auf die sich die einzelnen Lasten beziehen, und mit Angabe des Rangverhältnisses der Pfandrechte zueinander und zu den Dienstbarkeiten und sonstigen Lasten, soweit sich dies aus dem Grundbuchauszug (Art. 28 VZG) oder aus den Anmeldungen ergibt. Bei Pfandforderungen sind die zu überbindenden und die fälligen Beträge (Art. 135 SchKG) je in einer besondern Kolonne aufzuführen. Weicht die Anmeldung einer Last von dem Inhalt des Grundbuchauszuges ab, so ist auf die Anmeldung abzustellen, dabei aber der Inhalt des Grundbucheintrages anzugeben. Ist ein Anspruch in geringerem Umfang angemeldet warden, als aus dem Grundbuch sich ergibt, so hat das Betreibungsamt die Änderung oder Löschung des Grundbucheintrages mit Bewilligung des Berechtigten zu erwirken. Aufzunehmen sind auch diejenigen Lasten, die vom Berechtigten angemeldet werden, ohne dass eine Verpflichtung zur Anmeldung besteht. Lasten, die erst nach der Pfändung des Grundstückes ohne Bewilligung des Betreibungsamtes in das Grundbuch eingetragen worden sind, sind unter Angabe dieses Umstandes und mit der Bemerkung in das Verzeichnis aufzunehmen, dass sie nur berücksichtigt werden, sofern und soweit die Pfändungsgläubiger vollständig befriedigt werden (Art. 53 Abs. 3 VZG). Art. 35. Leere Pfandstellen sind bei der Aufstellung des Lastenverzeichnisses nicht zu berücksichtigen, desgleichen im Besitze des Schuldners befindliche Eigentümerpfandtitel, die nicht gepfändet, aber nach Art. 13 VZG in Verwahrung genommen worden sind (Art. 815 ZGB und Art. 68 lit. a VZG). Sind die Eigentümerpfandtitel verpfändet oder gepfändet, so dürfen sie, wenn das Grundstück selbst gepfändet ist und infolgedessen zur Verwertung gelangt, nicht gesondert versteigert werden, sondern es ist der Betrag, auf den der Pfandtitel lautet oder, sofern der Betrag, für den er verpfändet oder gepfändet ist, kleiner ist, dieser Betrag nach dem Range des Titels in das Lastenverzeichnis aufzunehmen. Nt. 36. Ansprüche, die nach Ablauf der Anmeldefrist geltend gemacht werden, sowie Forderungen, die keine Belastung des Grundstückes darstellen, dürfen nicht in das Lastenverzeichnis aufgenommen werden. Das Betreibungsamt hat den Ansprechern von der Ausschliessung solcher Ansprüche sofort Kenntnis zu geben, unter Angabe der Beschwerdefrist (Art. 17 Abs. 2 SchKG). Im übrigen ist das Betreibungsamt nicht befugt, die Aufnahme der in dem Auszug aus dem Grundbuch enthaltenen oder besonders angemeldeten Lasten in das Verzeichnis abzulehnen, diese abzuändern oder zu bestreiten oder die Einreichung von Beweismitteln zu verlangen. Ein von einem Berechtigten nach Durchführung des Lastenbereinigungsverfahrens erklärter Verzicht auf eine eingetragene Last ist nur zu berücksichtigen, wenn die Last vorher gelöscht worden ist. wk_3502 Q: Worlagen \BAKA_OL\BA\VB \Grundpfdg \L\ABA220.xltx,

32 Seite 2 Damit die Kurzdeklaration für die Grundstückgewinnsteuer ausgefüllt werden kann, wird der Schuldner aufgefordert, dem unterzeichnenden Amt bis zum Steigerungstag den seinerzeitigen Kaufpreis der Liegenschaft sowie allfällige wertvermehrende Investitionen unter Beilage der entsprechenden Belege schriftlich einzureichen. Im Unterlassungsfalle wird die Deklaration auf Grund der vorhandenen Daten ausgefüllt. Verfügungen des Betreibungsamtes 1. Generelle Verfügung Vorbehältlich der bei den einzelnen Forderungen erlassenen Verfügungen werden, wie in diesem Lastenverzeichnis aufgeführt, die Forderungen und beschränkten dinglichen Rechte nach Bestand, Umfang und Rang anerkannt, bzw. mangels Interesse nicht bestritten. Der Umfang der Pfandsicherheit bestimmt sich nach Art. 818 bzw. Art. 891 Abs. 2 ZGB. Demnach können als externe Kosten einzig die Betreibungskosten zugelassen werden. Die entsprechende Auflistung obliegt den Grundpfandgläubigern; nicht spezifizierte Spesenzusammenzüge werden abgewiesen. Rechtsmittelbelehrung Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim unterzeichneten Betreibungsamt nach Bestand, Umfang, Rang oder Fälligkeit schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Anspruchs bestritten werden (Art. 37 VZG). Als Beilage erhalten Sie ebenfalls eine Kopie der Steigerungsbedingungen. Saanen, 7. Oktober 2016/ub Mit freundlichen Grüssen Betreibungsamt Oberland (Dienststelle Obersimmental-Saanen Beilage erwähnt. U. Bien, Leiter Q:Worlagen\BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\RABA220.xltx,

33 Beschrieb und Schätzung des Grundstückes r,' Legis Gsteig / Grundstückbeschreibung Gemeinde Grundstück-Nr Grundstückart E-G RID Stammgrundstück Wertquote Bemerkungen 841 Gsteig Miteigentum CH LIG Gsteig 841/1597 1/18 Dominierte Grundstücke Keine Amtliche Bewertung Amtlicher Wert Ertragswert gemäss BGBB Gültig ab Steuerjahr Eigentum Alleineigentum Bovay Jean-Jacques, /880/0 Kauf Anmerkungen /468/0 Nutzungs- und Verwaltungsordnung ID / Dienstbarkeiten Keine Grundlasten Keine Vormerkungen /468/ /468/ /271/ /343/ /3758/0 Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts (Miteigentum) ID / Aufhebung des Teilungsanspruchs ID / Pfandverwertung ID / Arrest ID / Pfandverwertung ID / Pfandrechte /1655/ /1079/0 Namen-Papier-Schuldbrief, Fr , 1. Pfandstelle, Max. 12%, Gesamtpfandrecht, mit Gsteig/ Gsteig/ Grundpfandgläubiger SB Saanen Bank AG (UID: CHE ) Titeleingang Grundbuch: Nein Namen-Papier-Schuldbrief, Fr , 2. Pfandstelle, Max. 10%, Gesamtpfandrecht, mit Gsteig/ Gsteig/ Grundpfandgläubiger SB Saanen Bank AG (UID: CHE ) Titeleingang Grundbuch: Nein Zins-, Abzahlungs- und Kündigungsbestimmungen sowie weitere Nebenbestimmungen zur Schuldbriefforderung siehe Beleg /1079/0 ( ) /3149/0 Hängige Geschäfte Geometergeschäfte bis Keine Grundbuchgeschäfte bis Keine Seite 3

34 Betreibungsamtliche Schätzung (Verkehrswert): 35' Seite 4

35 Beschrieb des Stammgrundstückes Gsteig /1597 Grundstückbeschreibung Gemeinde Grundstück-Nr Grundstückart E-GRID Fläche Plan-Nr. Belastete Teilflächen Lagebezeichnung Bodenbedeckung Gebäude / Bauten Anmerkungen amtl. Vermessung Bemerkungen 841 Gsteig 1597 Liegenschaft CH m2, Aus Koordinaten berechnete Fläche, Definitiv anerkanntes Vermessungswerk 3152 Gsteig b. Gstaad Hanseli Strasse, Weg, 11 m2 Gartenanlage, 1 rn2 Unterirdisches Gebäude Hanselistrasse 3, 3785 Gsteig b. Gstaad Gesamtfläche 492 m2 (unterirdisch, auf mehreren Grundstücken) Dominierte Grundstücke Keine Amtliche Bewertung Amtlicher Wert Ertragswert gemäss BGBB Gültig ab Steuerjahr (191600) Eigentum MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 MIT Gsteig 841/ zu 1/18 Seite 5

36 Anmerkungen /468/ /468/0 Nutzungs- und Verwaltungsordnung ID / Miteigentumsanteile verpfändet ID / Dienstbarkeiten / /467/0 (R) Fahrwegrecht ID / z.l. LIG Gsteig 841/1571 (R) lleberbaurecht ID / z.l. LIG Gsteig 841/1572 z.l. LIG Gsteig 841/1596 z.l. LIG Gsteig 841/1598 z.l. LIG Gsteig 841/1599 Grundlasten Keine Vormerkungen /468/0 Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts (Miteigentum) ID / /468/0 Aufhebung des Teilungsanspruchs ID / Pfandrechte Keine Hängige Geschäfte Geometergeschäfte bis Keine Grundbuchgeschäfte bis Keine Seite 6

37 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 7 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen I. VERWALTUNGSKOSTEN 1) Betreibungsamt Oberland Dienststelle Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen Verwaltungskosten gemäss separater Gebühren und Auslagenrechnung, soweit sie nicht aus den eingegangenen Erträgnissen Deckung finden, ca p.m p.m. Der definitive Betrag kann erst nach dem Steigerungstag berechnet werden. Die Kosten finden Deckung aus dem Pfanderlös (SchKG 157) bzw. aus den eingegangenen Erträgnissen. Reicht der Zuschlagspreis zur Deckung nicht aus, so ist ein allfälliger Fehlbetrag von dem die Verwertung verlangenden Gläubiger zu tragen. Q:Worlagen BAKA_OL \ BA \VB \Grundpfdg \ LV BA220.xibc,

38 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 8 b) Grund pfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Übertrag p.m p.m. Il. VERWERTUNGSKOSTEN 2) Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schön riedstrasse 8, 3792 Saanen Verwertungskosten gemäss separater Gebühren- und Auslagenrechnung, soweit sie nicht aus den eingegangenen Erträgnissen Deckung finden, ca p.m p.m. Dieser Betrag erhöht sich um die Grundstückgewinnsteuer. Diese kann noch nicht beziffert werden, da sie durch den Steigerungserlös bestimmt wird. Siehe Vermerk in LV Gsteig Grundbuch- Blatt Nr Die Kosten finden Deckung aus dem Pfanderlös (SchKG 157), sofern der Zuschlagspreis zur Deckung ausreicht. Andernfalls ist der Fehlbetrag von dem die Verwertung verlangenden Gläubiger zu tragen. Q:Worlagen \BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\LV\BA220.xltx,

39 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 9 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Übertrag p.m p.m. III. GESETZLICHE PFANDRECHTE 3) Einwohnerqemeinde Gsteiq b. Gstaad, v.d. Finanzverwaltunq Gsteiq b. Gstaad, Gsteiqstrasse 9, 3785 Gsteiq b. Gstaad Schwellentelle 2013 Schwellentelle 2014 Schwellentelle 2015 Anteil Schwellentelle Q:Worlagen\BAKA_OLTAWB\GrundpfdgIV\BA220.xltx,

40 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 10 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Uebertrag IV. VERTRAGLICHE PFANDRECHTE 1. und 2. Rang 4) SB Saanen Bank AG, Bahnhofstrasse 2, 3792 Saanen Namen-Papier-Schuldbrief vom / 1655/0, 12%, im 1. Rang, Gesamtpfandrecht mit Gsteig und verfallene Jahreszinse zu 12%, per /2015/ Laufener Zins vom Namen-Papier-Schuldbrief vom / 1079/0, 10%, Gesamtpfandrecht mit Gsteig und verfallene Jahreszinse zu 10%, per / Laufener Zins vom Total Pfandsicherheit gemäss Art. 818 ZGB An diesen Titeln macht die Gläubigerin das Pfandrecht geltend wie folgt: Q:Worlagen\BAKA_OLTAWB\Grundpfdg\L\ABA220.xltx,

41 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 11 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Uebertrag: Hypothek Nrn und Kapital Zinsen per gemäss Rechtsöffnungsentscheid CIV vom vom % Zinsen auf vom bis % Zinsen auf vom bis Gerichtskosten Parteientschädigung Betreibu ngskosten Mit Schreiben vom wurden die Hypotheken per gekündigt Q:Worlagen \BAKA_OL\BAWB\Grundpfdg\L\ABA220.xltx,

42 Lastenverzeichnis im VZG-Verfahren Seite 12 b) Grundpfandgesicherte Forderungen Nr. Gläubiger und Forderungsurkunde Einzelbeträge Gesamtbetrag Zu überbinden Bar zu bezahlen Uebertrag V. GESETZLICHE PFANDRECHTE, SÄMTLICHEN VERTRAGLICHEN PFANDRECHTEN NACHGEHEND Keine. Q:Worlagen\BAKA_OL\BANB\GrundpfdgIV\BA220.xltx,

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