Leitfaden für Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen. im Netzgebiet der Stadtwerke Bochum Netz GmbH

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Transkript:

Leitfaden für Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen im Netzgebiet Stand: 01. November 2014

Inhaltsverzeichnis 1. Einführende Hinweise... 4 1.1 Ablaufschema - Netzintegration... 4 1.2 Zeitplan zur Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens von EEG-Anlagen... 5 1.3 Vergütungsanspruch und Wirtschaftlichkeit... 6 1.4 Verantwortlicher Anlagenbetreiber... 7 1.5 Eigenverbrauch von Erzeugungsanlagen... 7 1.6 Inanspruchnahme von Anlagen oder Netze Dritter... 8 1.7 Einspeisemanagement bei Erzeugungsanlagen... 8 1.7.1 EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kw p... 8 1.7.2 PV-Anlagen mit einer installierten Leistung > 30 kw p 100 kw p... 8 1.7.3 PV-Anlagen mit einer installierten Leistung 30 kw p... 9 1.7.4 Gemeinsame technische Einrichtung für mehrere Anlagen gleichartiger Energien... 9 1.7.5 Technische Umsetzung bei... 9 2. Voranfrage an den Verteilnetzbetreiber...11 3. Netzverträglichkeitsprüfung durch den Verteilnetzbetreiber...12 4. Genehmigung der Erzeugungsanlage...13 5. Errichtung der Erzeugungsanlage...15 6. Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage...16 7. Technische Ansprechpartner...17 Anlage 1 Übersichtsschaltpläne (Muster)...18 Anlage 1.1 Übersichtsschaltplan Niederspannungsanlage...18 Anlage 1.2 Übersichtsschaltplan Mittelspannungsanlage...19 Anlage 2 Formulare...20 Anlage 2.1 Genehmigungsanfrage Niederspannungsanlage...20 Anlage 2.2 Datenblatt Niederspannungsanlage...21 Anlage 2.3 Betreibererklärung für PV-Anlagen bis 10 kw...22 Anlage 2.4 Inbetriebsetzungsauftrag Niederspannungsanlage...23 Anlage 2.5 Inbetriebsetzungsprotokoll Niederspannung...24 Anlage 2.6 Genehmigungsanfrage Mittelspannungsanlage...25 Anlage 2.7 Datenblatt zur Genehmigung einer Mittelspannungsanlage...26 Anlage 2.8 Windenergieanlagen...27 Anlage 2.9 Inbetriebsetzungsauftrag Mittelspannung...28 Anlage 2.10 Inbetriebsetzungsprotokoll Mittelspannung...29 Anlage 2.11 Messkonzept EEG- und KWK-Anlagen...30 Anlage 3 Mess- und Abrechnungskonzepte...31 Seite 2 von 33

Anlage 3.1 Messkonzepte...31 Anlage 3.2 Messzweck der Messeinrichtungen...32 Anlage 3.3 Abrechnung der Energiemengen...33 Seite 3 von 33

1. Einführende Hinweise Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist Verteilnetzbetreiber für das Elektrizitätsnetz in Bochum. Um einen möglichst schnellen und unkomplizierten Anschluss der Eigenerzeugungsanlage zu gewährleisten, wird empfohlen bei der Errichtung der Erzeugungsanlage nach diesem Leitfaden vorzugehen. 1.1 Ablaufschema - Netzintegration Zu beachten ist, dass der Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das öffentliche Elektrizitätsnetz stets Auswirkungen auf die Strom- und Spannungsverhältnisse im jeweiligen Netzbereich hat und daher für jede Anlage eine sorgfältige Planung erforderlich ist. Bei Erzeugungsanlagen, deren Netzverknüpfungspunkt im Mittelspannungsnetz ist, und bei Erzeugungsanlagen höherer Leistung sind weitergehende Vorschriften und Regeln zu beachten. Ab einer Anlagenleistung von 30 kw p oder bei einem Mittelspannungsanschluss ist bitte frühzeitig Kontakt mit aufzunehmen. Damit die Anlage ordnungsgemäß aufgebaut werden kann, ist folgendes Ablaufschema zu beachten: 1. Voranfrage an den Verteilnetzbetreiber 2. Netzverträglichkeitsprüfung durch den Verteilnetzbetreiber 3. Antragstellung auf Anschlussgenehmigung durch den Anlagenbetreiber 4. Errichtung der Erzeugungsanlage 5. Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage im Beisein des Netzbetreibers Seite 4 von 33

1.2 Zeitplan zur Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens von EEG- Anlagen Nachfolgend ist die Zeitplanung für die Bearbeitung von Netzanschlussbegehren gemäß 8 EEG 2014 aufgehführt. Die Angaben sind Richtwerte, die ab dem Zeitpunkt des Eingangs aller notwendigen Antragsunterlagen für eine EEG-Eigenerzeugungsanlage gelten. Die notwendigen Unterlagen sind auf der Internetseite www.stwbo-netz.de veröffentlicht. 1 Arbeitsschritt Vorab einzureichende Unterlagen Richtwert 1 A Bestehender Netzanschluss (EEG-Anlagen < 30 kwp) A. 1 Netzverträglichkeitsüberprüfung und Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes - Vollständige Antragsunterlagen 2 4 A. 2 Genehmigung der Erzeugungsanlage A. 3 Inbetriebnahme 4 - Formular Genehmigung einer Eigenerzeugungsanlage inkl. Datenblatt - Unterlagen gemäß VDE-AR-N-4105 3 bzw. gemäß BDEW-Richtlinie für Erzeugungsanlagen an Mittelspannung 3 - Inbetriebsetzungsantrag - Inbetriebsetzungsprotokoll 4 2 B Anschluss von EEG-Anlagen an das Niederspannungsnetz (EEG-Anlagen 30 kwp) B. 1 B. 2 Genehmigung der Erzeugungsanlage B. 3 Netzverträglichkeitsüberprüfung und Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes - Vollständige Antragsunterlagen2 4 B. 4 Inbetriebnahme 4 - Formular Genehmigung einer Eigenerzeugungsanlage inkl. Datenblatt - Unterlagen gemäß VDE-AR-N-4105 3 4 - Anfrage auf Anschluss an das ggf. Erstellung des Netzanschlusses 16 Niederspannungsnetz - Inbetriebsetzungsantrag - Inbetriebsetzungsprotokoll 2 C Anschluss von EEG-Anlagen an das Mittelspannungsnetz (EEG-Anlagen 30 kwp) C. 1 Netzverträglichkeitsüberprüfung und Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes - Vollständige Antragsunterlagen2 4 C. 2 Genehmigung der Erzeugungsanlage C. 3 ggf. Erstellung des Netzanschlusses C. 4 Inbetriebnahme 4 - Formular Genehmigung einer Eigenerzeugungsanlage inkl. Datenblatt 8 - Unterlagen gemäß BDEW-Richtlinie für Erzeugungsanlagen an Mittelspannung 3 - Anfrage auf Anschluss an das Mittelspannungsnetz - Inbetriebsetzungsantrag - Inbetriebsetzungsprotokoll 24 2 1 Diese Werte sind als Richtwerte zu verstehen. Bei schwierigen Bedingungen können diese auch überschritten werden. 2 Nähere Informationen zu den notwendigen Antragsunterlagen finden Sie im Leitfaden für dezentrale Erzeugungsanlagen auf unserer Internetseite. 3 Nähere Informationen zu den zusätzlichen Unterlagen finden Sie im Leitfaden für dezentrale Erzeugungsanlagen auf unserer Internetseite. 4 Durch eventuell notwendige Netzausbaumaßnahmen kann es dazukommen, dass die Anlage bis zum erfolgten Netzausbau lediglich leistungsreduziert betrieben werden kann. Seite 5 von 33

1.3 Vergütungsanspruch und Wirtschaftlichkeit Bei einer Vielzahl von Erzeugungsanlagen ist die Wirtschaftlichkeit oft abhängig vom Vergütungsanspruch für die eingespeiste bzw. erzeugte Energie. Ob für die geplante Erzeugungsanlage ein Vergütungsanspruch besteht und welche Höhe und Dauer dieser hat, ist hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Hierzu zählen u.a.: Art der Erzeugungsanlage o o o Konventionelle Anlagen Anlagen nach dem KWK-Gesetz Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Art der Stromerzeugung bei EEG-Anlage o Strom aus Wasserkraft Strom aus Deponiegas o o o o o o Strom aus Klärgas Strom aus Grubengas Strom aus Biomasse Strom aus Geothermie Strom aus Windenergie Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik-Anlagen) Art der Stromabnahme o o Der erzeugte Strom wird vorrangig selbst verbraucht Der erzeugte Strom wird vorrangig in das Stromnetz eingespeist Zeitpunkt der Inbetriebsetzung und die damit verbundene jährliche Absenkung der Vergütung Anbringungsort bei Photovoltaik-Anlagen o o Anlagen an oder auf Gebäuden Sonstige Anlagen Die elektrische Wirkleistung der Anlage etc. Weitere Punkte die die Wirtschaftlichkeit einer Erzeugungsanlage beeinflussen sind z.b.: Messkonzept der Anlage Integration einer Erzeugungsanlage in eine bestehende Verbrauchsanlage Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Energieträgern Seite 6 von 33

Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Inbetriebnahmezeitpunkten Netzanschlusskosten Spannungsebene des Netzanschlusses Wirkungsgrad der Anlage Anbringungsort und Einstrahlwinkel (PV-Anlagen) etc. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH berechnet auf Basis der Anlagendaten den Vergütungsanspruch und teilt diesen auf Anfrage, spätestens aber nach der Inbetriebnahme dem Anlagenbetreiber mit. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Begutachtungen von Anlagenkonzepten werden von nicht durchgeführt. 1.4 Verantwortlicher Anlagenbetreiber Der Eigentümer der Erzeugungsanlagen ist als Anlagenbetreiber verantwortlich für den Betrieb der Anlage. Laut der VDE-Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz bzw. der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz sind Erzeugungsanlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen und Vorschriften so zu errichten und zu betreiben, dass sie für den Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs- bzw. Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers geeignet sind und unzulässige Rückwirkungen auf das Netz oder andere Kundenanlagen ausgeschlossen werden. Dazu gehört u. a. auch, dass die maximale Scheinleistung einer Erzeugungsanlage S Amax nicht überschritten wird. 1.5 Eigenverbrauch von Erzeugungsanlagen Bis auf wenige Ausnahmen benötigen Erzeugungsanlagen in Zeiträumen, in denen kein Strom erzeugt wird, Strom aus dem öffentlichen Netz. Die von der Erzeugungsanlage aus dem Netz entnommene Strommenge muss von Messeinrichtungen vollständig oder als Teil des Gesamtverbrauchs einer Anlage gemessen und von einem Stromlieferanten bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere bei volleinspeisenden Anlagen. Vor der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage ist ein Stromliefervertrag vom Anlagenbetreiber abzuschließen. Versäumt der Anlagenbetreiber bis zum Inbetriebsetzungszeitpunkt einen Stromliefervertrag abzuschließen, wird im Niederspannungsnetz die Anlage vom aktuellen Grundversorger beliefert. Im Mittelspannungsnetz erfolgt eine Inbetriebsetzung nur, wenn der Anlagenbetreiber ein gültiges Stromlieferverhältnis nachweist. Ausnahmeregelung für volleinspeisende Photovoltaikanlagen mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 kw Für volleinspeisende Photovoltaikanlagen bis zu einer Anlagenleistung von 10 kw wird der Einbau eines Ein-Richtungszählers ohne Rücklaufsperre zugelassen. Der Anlagenbetreiber nimmt dabei zur Kenntnis, dass ein Ein-Richtungszähler ohne Rücklaufsperre eine Messeinrichtung ist, die nur für eine Zählrichtung die eichrechtlichen Anforderungen erfüllt, Seite 7 von 33

und dass die Verwendung dieser Messeinrichtung nach Eich- und Steuerrecht von den zuständigen Behörden lediglich geduldet wird. Bei dem Ein-Richtungszähler ohne Rücklaufsperre kann sich der Anlagenbetreiber in dieser Hinsicht nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Messeinrichtung berufen. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular in der Anlage 2.3 welches Ihnen auch auf der Internetseite www.stwbo-netz.de zur Verfügung gestellt wird. 1.6 Inanspruchnahme von Anlagen oder Netze Dritter Wenn zur Einspeisung der erzeugten Energie Anlagen oder Netze Dritter benutzt werden, benötigt die Stadtwerke Bochum Netz GmbH eine Einverständniserklärung des Dritten. Dieser Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Anlagenbetreiber für seine Photovoltaikanlage das Hallendach eines Gebäudes mietet und über die vorhandene Elektroinstallation den erzeugten Strom ins Netz einspeist. Mit der Einverständniserklärung erklären der Dritte und der Anlagenbetreiber, dass der Anlagenbetreiber die Installationsanlagen des Dritten zur Einspeisung der erzeugten Energie nutzen darf, der auftretende Strombezug der Eigenerzeugungsanlage in dem Strombezug des Dritten enthalten ist und ihm auch in Rechnung gestellt wird, der Dritte die Kosten für Messeinrichtungen mit erweitertem Funktionsumfang übernimmt, dass für die Abrechnung sowohl der Erzeugungsanlage als auch der Kundenanlage die Messwerte der jeweils anderen Anlage herangezogen und zwecks Plausibilisierung der Abrechnung an den Dritten bzw. den Anlagenbetreiber weitergegeben werden dürfen und der Netzbetreiber bei einer berechtigten Sperrung der Kundenanlage von Schadensersatzforderungen freigestellt wird. 1.7 Einspeisemanagement bei Erzeugungsanlagen 1.7.1 EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kw p Nach 9 EEG 2014 sind EEG-und KWK-Anlagen deren Leistung 5 100 kw p übersteigen, mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit 2 die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. 1.7.2 PV-Anlagen mit einer installierten Leistung > 30 kw p 100 kw p PV-Anlagen mit einer installierten Leistung 5 zwischen 30 kw p und einschließlich 100 kw p sind mit einer technischen Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber jederzeit 5 Bei PV-Anlagen wird gemäß EEG zur Ermittlung der installierten Leistung die angebrachte Modulleistung herangezogen. Mehrere PV- Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der technischen Vorgaben für das Einspeisemanagement als eine Anlage, wenn sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind. Seite 8 von 33

die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann. 1.7.3 PV-Anlagen mit einer installierten Leistung 30 kw p Anlagenbetreiber von kleineren PV-Anlagen (mit einer installierten Leistung 5 bis einschließlich 30 kw p ) haben nach 9 EEG 2014 ein Wahlrecht zur technischen Umsetzung des Einspeisemanagements. Entweder wird die PV-Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung (siehe oben) bei Netzüberlastung ausgestattet oder die maximale Wirkleistungseinspeisung der Anlagen am Verknüpfungspunkt wird durch den Anlagenbetreiber auf 70 % der installierten Leistung begrenzt. 1.7.4 Gemeinsame technische Einrichtung für mehrere Anlagen gleichartiger Energien Mehrere Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien einsetzen, können mit einer gemeinsamen technischen Einrichtung ausgestattet werden, wenn diese über denselben Verknüpfungspunkt mit dem Netz verbunden sind und der Netzbetreiber jederzeit die gesamte Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und die gesamte Ist-Einspeisung der Anlagen abrufen kann (installierte Leistung 5 > 100 kw p ) 1.7.5 Technische Umsetzung bei Die nachfolgenden Hinweise beschreiben die technische Umsetzung des Einspeisemanagements bei, sie richten sich nach der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Diese VDE-Anwendungsregel war Gegenstand eines öffentlichen Einspruchsverfahrens und ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne des 49 Abs. 2 EnWG. 1.7.5.1 Abrufung der Ist-Einspeisung (EEG- und KWK-Anlagen > 100 kw p ) Für die Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung ist grundsätzlich eine registrierende Leistungsmessung mit Anbindung an ein Kommunikationsnetz zu installieren (Vgl. Kapitel 7 / VDE-AR-N 4105). Dem Netzbetreiber wird ein durchwahlfähiger, analoger und betriebsbereiter Telekommunikations-Endgeräteanschluss (TAE-N) kostenlos vom Anlagenbetreiber bereitgestellt. 1.7.5.2 Reduzierung der Einspeiseleistung Zur Reduzierung der Einspeiseleistung ist vom Anlagenbetreiber eine technische Einrichtung an der Anlage zu installieren die die Steuersignale des Netzbetreibers umsetzen kann (vgl. Kapitel 5.7.3.2 / VDE-AR-N 4105). Die technische Einrichtung bleibt im Eigentum und Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. Im Stromnetz der Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist folgende Stufenregelung vorgesehen: Seite 9 von 33

1. Keine Reduzierung: Freigabe zur Einspeisung der Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage. 2. Reduzierung auf 60%: Begrenzung der zulässigen Einspeisung auf maximal 60 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage. 3. Reduzierung auf 30%: Begrenzung der zulässigen Einspeisung auf maximal 30 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage. 4. Reduzierung auf 0%: Reduzierung der zulässigen Einspeisung auf 0 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage. Als Steuersignalgeber für die Stufen 1 bis 4 wird vom Netzbetreiber ein Tonfrequenz- Rundsteuerempfänger mit 4 Relais mit potentialfreien Schaltkontakten (Schließer mit einer max. Schaltleistung von 0,2 A / bzw. 60 W) kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Die technische Einrichtung des Anlagenbetreibers stellt sicher, dass jeweils das Steuersignal der höchsten Reduzierungsstufe vorrangig umgesetzt wird. Für den Rundsteuerempfänger ist eine Zählerplatzfläche nach DIN 43870 für Zähler mit Drei-Punkt-Befestigung vorzuhalten. Die Preise für Mess- und Steuereinrichtungen werden jährlich auf der Internetseite der Stadtwerke Bochum Netz GmbH veröffentlicht. Seite 10 von 33

2. Voranfrage an den Verteilnetzbetreiber Der Parallelbetrieb einer Erzeugungsanlage mit dem Stromnetz des Verteilnetzbetreibers bewirkt immer eine Veränderung der Strom- und Spannungsverhältnisse im Stromnetz. In einigen Fällen ist die Verschiebung der Strom- und Spannungsverhältnisse so erheblich, dass die derzeit gültigen Normen und Richtlinien einen Parallelbetrieb der Erzeugungsanlage mit dem Stromnetz nicht gestatten. Daher wird schon vor Beginn der Anschlussplanung durch eine Netzverträglichkeitsprüfung untersucht, ob der gewünschte Anschlussort der Erzeugungsanlage grundsätzlich geeignet ist, die Netzkapazität erweitert oder eine andere Anschlussebene gewählt werden muss. Eine Information bereits vor Beginn der Planungen wird empfohlen. Um eine einwandfreie Netzverträglichkeitsprüfung durchführen zu können, ist der rechtzeitige Versand einer schriftlichen Voranfrage an die Stadtwerke Bochum Netz GmbH mit folgendem Inhalt nötig: Name und Anschrift des Anlagenbetreibers Name und Anschrift des Grundstückseigentümers Anschrift des Anlagenstandortes Einen Lageplan mit den Grundstücksgrenzen und dem Anlagenstandort Anlagentyp (Photovoltaik, BHKW, Wasserkraft, Biomasse, etc.) Maximale Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage in kw p Bevorzugte Anschlussebene (Niederspannungsnetz oder Mittelspannungsnetz) Messkonzept der Anlage Geplanter Inbetriebnahmetermin Postanschrift für die vollständige Voranfrage: Stadtwerke Bochum Netz GmbH Planungsabteilung Postfach 102250 44722 Bochum Eine Netzverträglichkeitsprüfung kann nur durchgeführt werden, wenn die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Seite 11 von 33

3. Netzverträglichkeitsprüfung durch den Verteilnetzbetreiber Nach dem Eingang der vollständigen Voranfrage bei wird die Netzverträglichkeitsprüfung anhand der Angaben durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Anlagenbetreiber nach ca. zwei Wochen schriftlich mitgeteilt. Sollten die Netzverhältnisse es nicht zulassen, dass die geplante Erzeugungsanlage wie gewünscht angeschlossen werden kann, so werden die Gründe und ggf. weiterführende Maßnahmen ebenfalls schriftlich mitgeteilt. Netzverknüpfungspunkt Dem Anlagenbetreiber wird ebenfalls mitgeteilt, welcher Netzverknüpfungspunkt auf Grundlage der vom Anlagenbetreiber bzw. Errichter gemachten Angaben für die Erzeugungsanlage vorgesehen ist. Der Netzverknüpfungspunkt ist nach 8 EEG 2014 die Stelle im Netz für die allgemeine Versorgung, die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist, und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht ein anderes Netz einen technisch und gesamtwirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist. Bei einer Anlage mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 kw p, die sich auf einem Grundstück mit einem bereits bestehenden Netzanschluss befindet, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt. Seite 12 von 33

4. Genehmigung der Erzeugungsanlage Nachdem die Netzverträglichkeitsprüfung keine Gründe gegen eine Errichtung der Eigenerzeugungsanlage am gewünschten Anschlussort festgestellt hat, kann die geplante Anlage verbindlich bei zur Genehmigung angemeldet werden. Die Genehmigung der Erzeugungsanlage kann erst nach dem Eingang aller benötigten Unterlagen erfolgen. Für das Genehmigungsverfahren müssen mindestens folgende Unterlagen an die Stadtwerke Bochum Netz GmbH gesendet werden: Bei Niederspannungsanlagen: Ausgefüllte Antragstellung für Erzeugungseinheiten am Niederspannungsnetz Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen Ausgefülltes Datenblatt mit den technischen Daten der Anlage Angabe des Messkonzeptes (ausgefülltes Formblatt Messkonzept) Für jede Erzeugungseinheit ein Konformitätsnachweis sowie den zugehörigen Prüfbericht. In diesem Konformitätsnachweis/Prüfbericht werden die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit ausgewiesen und deren Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie bestätigt Beschreibung der Schutzeinrichtungen und ein Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz sowie den zugehörigen Prüfbericht (NA-Schutz) Angaben zum Schutz gegen elektrischen Schlag im TT- System Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, Anzahl und Leistung der Generatoren, räumliche Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der räumliche Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze) ggf. mit den Einrichtungen zu 9 EEG Bei Mittelspannungsanlagen: Antragstellung für Erzeugungseinheiten am Mittelspannungsnetz Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen Datenblatt mit den technischen Daten der Erzeugungsanlage und den zugehörigen Zertifikaten Angabe des Messkonzeptes (ausgefülltes Formblatt Messkonzept) Konformitätserklärung, in der der Anschlussnehmer bestätigt, dass die Erzeugungsanlage gemäß den in Kapitel 1.2 aufgeführten Vorschriften, Normen und Bestimmungen sowie nach der BDEW- Richtlinie ausgeführt wurde Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend), Angaben über kundeneigene Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Kabellängen und Seite 13 von 33

Schaltanlagen, Übersichtsbild des Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten, Darstellung, wo Messgrößen erfasst werden und auf welche Schaltgeräte der Schutz wirkt Nachweis, dass die Einstellwerte der Entkupplungsschutzfunktionen parametrierbar und ohne zusätzliche Hilfsmittel (direkt am Gerätedisplay) ablesbar sind Nachweis, dass für alle Kurzschlussschutz- und Entkupplungsschutzeinrichtungen in der gesamten Erzeugungsanlage (insbesondere auch in den Erzeugungseinheiten) Vorrichtungen wie z.b. Prüfklemmenleisten vorgesehen wurden, um Schutzprüfungen ohne Ausklemmen von Drähten möglich ist Nachweis, dass die Schutzeinrichtungen mit einer netzunabhängigen Hilfsenergie versorgt werden (Hinweis: Für die Erzeugungseinheiten gilt die Anforderung, dass die Schutzfunktionen mindestens 3 Sekunden - die Dauer eines Netzfehlers - zur Verfügung stehen) Nachweis, dass ein Ausfall der Hilfsenergie der Schutzeinrichtungen bzw. der Anlagensteuerung zum unverzögerten Auslösen des Schalters führt Nachweis, dass die vorgesehenen Schutzeinrichtungen die geforderten Genauigkeiten (z.b. hinsichtlich Rückfallverhältnis und Messgenauigkeit) und Einstellbereiche einhalten Nachweis, dass ein durchgängiges Reserveschutzkonzept vorgesehen wurde Angaben über die Kurzschlussfestigkeit der Betriebsmittel in der Anschlussanlage Nachweis zur Einhaltung der vorgegebenen Kurzschluss- und Entkupplungsschutz-einrichtungen Nachweis, dass der Eigenschutz nicht die in der BDEW-Richtlinie beschriebenen Anforderungen hinsichtlich der statischen Spannungshaltung und der dynamischen Netzstützung der Erzeugungsanlage bzw. der Erzeugungseinheiten unterläuft. Insbesondere darf der Eigenschutz im gesamten Betriebsbereich von Spannung und Frequenz nicht den geforderten Schutzeinstellungen der Entkupplungsschutzfunktionen vorgreift elektrische Daten des/der für die Netzeinbindung verwendeten Kundentransformators/en, d. h.: Bemessungsleistung, Übersetzungsverhältnis, relative Kurzschlussspannung, Schaltgruppe Kurzschlussstrom der Erzeugungsanlage (inkl. zeitlichem Verlauf) am Übergabepunkt zum Netz des Netzbetreibers Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschine, Generator und gegebenenfalls Umrichter und der Art der Zuschaltung zum Netz an Hand von Datenblättern oder Prüfprotokollen Nachweis der elektrischen Eigenschaften gemäß Kapitel 6 der Richtlinie (Zertifizierung) Bei Änderungen an der Eigenerzeugungsanlage und an den Schutzeinrichtungen ist eine erneute Genehmigung erforderlich. Seite 14 von 33

5. Errichtung der Erzeugungsanlage Vor der Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage ist eine erfolgreiche Netzverträglichkeitsprüfung und eine verbindliche Anmeldung zur Genehmigung der Anlage durch den Verteilnetzbetreiber notwendig. Dabei darf die Verbindung der Erzeugungsanlage mit dem Stromnetz im Niederspannungsnetz ausschließlich von einem in das Installationsverzeichnis eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb hergestellt werden im Mittelspannungsnetz nur von einem Unternehmen hergestellt werden, dessen Befähigung in geeigneter Weise gegenüber dem Netzbetreiber nachgewiesen wurde. Gemäß Niederspannungsanschlussverordnung dürfen alle Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektroinstallateur vorgenommen werden. Bei der Errichtung der Eigenerzeugungsanlage sind die allgemein gültigen Regelwerke und die technischen Bedingungen zu befolgen. Darüber hinaus gehende weitere Ergänzende Bedingungen sind ebenfalls einzuhalten. Insbesondere sind folgende Regelwerke und Verordnungen zu beachten: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - VDE-Vorschriften - VDE-Vorschriften bzw. BDEW-Richtlinien - Insbesondere die VDE Anwendungsrichtlinie - Insbesondere die BDEW-Richtlinie VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Niederspannungsnetz Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung) einschließlich Anlagen - Ergänzende Bedingungen zur NAV - Ergänzende Bedingungen zur TAB - Technische Anschlussbedingungen für den - D-A-CH-CZ - Technische Regeln zur Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) Beurteilung von Netzrückwirkungen einschließlich Anlagen - Ergänzende Bedingungen zur TAB - D-A-CH-CZ - Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Ferner sind für die Errichtung und den Betrieb der elektrischen Anlagen einzuhalten: die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erfolgt ausschließlich im Beisein eines Mitarbeiters. Seite 15 von 33

6. Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage Die Inbetriebnahme wird mit dem ausgefüllten Formular Auftrag zur Inbetriebsetzung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss frühzeitig an die Stadtwerke Bochum Netz GmbH gesendet werden. Der erstmalige Parallelbetrieb der Eigenerzeugungsanlage mit dem Stromnetz des Verteilnetzbetreibers ist mit diesem abzustimmen und erfolgt ausschließlich im Beisein 1. des verantwortlichen Elektroinstallateurs, 2. dem Anlagenbetreiber und einem autorisierten Mitarbeiter. Voraussetzung für eine erfolgreiche Inbetriebsetzung ist: Die schriftliche Genehmigung der Eigenerzeugungsanlage durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Das durch den verantwortlichen Elektroinstallateur ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen. Vollständig vorliegende Konformitätszertifikate für die Erzeugungsanlagen bzw. Erzeugungseinheiten und NA-Schutz. Nachweis über die Einspeisemanagementfähigkeit (EinsMan-Ready) der Anlage Bei der Inbetriebsetzung sind u.a. folgende Punkte zu berücksichtigen: Besichtigung der Anlage Vergleich des Anlagenaufbaus mit den Planungsvorgaben Prüfung der Konformitätsbescheinigungen Vergleich des Aufbaus der Abrechnungs-Messeinrichtung mit den vertraglichen und technischen Vorgaben Durchführung einer Anlaufkontrolle der Zähler für Bezug und Lieferung Überprüfung der technischen Einrichtung zum Einspeisemanagement (wenn erforderlich) Prüfung und Kontrolle der Abschalteinrichtungen insbesondere des NA-Schutzes Im Falle eines zentralen NA-Schutzes: Überprüfung des Auslösekreises durch den Anlagenerrichter Kontrolle des Inbetriebnahmeprotokolls Nach Inbetriebnahme: Schutz des NA-Schutzes durch Plombierung oder Passwort durch den Netzbetreiber Seite 16 von 33

7. Technische Ansprechpartner Für weitere Rückfragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter der Stadtwerke Bochum Netz GmbH gerne zur Verfügung: Ansprechpartner Telefon Herr Litwin 0234/960-2345 Herr Nawrotzki 0234/960-2302 Fax: 0234/960-2309 E-Mail: Dezentrale-Einspeisung-Bochum@stwbo-netz.de Seite 17 von 33

Anlage 1 Übersichtsschaltpläne (Muster) Anlage 1.1 Übersichtsschaltplan Niederspannungsanlage Seite 18 von 33

Anlage 1.2 Übersichtsschaltplan Mittelspannungsanlage Seite 19 von 33

Anlage 2 Formulare Anlage 2.1 Genehmigungsanfrage Niederspannungsanlage Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Antragstellung für Erzeugungseinheiten in Niederspannung Allgemeine Daten Anlagenanschrift: Anlagenbetreiber: Name/ Firma* Vorname/ Registergericht und Registernummer* E-Mail Telefonnummer (für Rückfragen) Der Anlagenbetreiber und der Anschlussnehmer (Eigentümer) stimmen überein Ja Nein, der Anschlussnehmer lautet: Vorname/ Registergericht und Registernummer* E-Mail Telefonnummer (für Rückfragen) Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb): Name/ Firma* Vorname/ Registergericht und Registernummer* E-Mail Telefonnummer (für Rückfragen) Angaben zur Erzeugungsanlage Auftragsart: Neuerrichtung Erweiterung Rückbau Sonstiges: Geplanter Inbetriebsetzungstermin: Checkliste Anmeldevordruck Anmeldung zum Netzanschluss beigefügt (bei Neuanschluss ans Netz): Lageplan mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks sowie Aufstellungsort der Erzeugungsanlage beigefügt: Datenblatt der Erzeugungsanlage beigefügt: Konformitätsnachweis für die Erzeugungseinheit(en) beigefügt: Konformitätsnachweis für den NA-Schutz beigefügt: Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss beigefügt (inklusive der Anordnung für Mess- und Schutzeinrichtungen): Bemerkung: Wichtige Hinweise 1. Der erstmalige Parallelbetrieb der Eigenerzeugungsanlage mit dem Niederspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers ist mit diesem abzustimmen und erfolgt ausschließlich im Beisein des verantwortlichen Elektroinstallateurs, dem Anlagenbetreiber und einem Beauftragten des Verteilnetzbetreibers. 2. Anschluss und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet unterliegen einem netztechnischen Genehmigungsverfahren durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Dieses kann nur durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe Checkliste) vorliegen. Verpflichtungserklärung Die beantragte Eigenerzeugungsanlage ist/ wird* unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften und Verfügen, nach den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere VDE-Vorschriften), der VDE- Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz und den Bedingungen des Verteilnetzbetreibers (insbesondere TAB) von mir/ uns* errichtet, geprüft und fertig gestellt (worden) Ort, Datum * nicht zutreffendes bitte streichen Unterschrift des Anschlussnehmers Stand: 01.11.2014 Seite 20 von 33

Anlage 2.2 Datenblatt Niederspannungsanlage Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Datenblatt - Erzeugungsanlagen in Niederspannung Allgemeine Angaben Anlagenschrift: Name/ Firma* Vorname/ Registergericht und Registernummer* Wichtige Hinweise: 1. Der erstmalige Parallelbetrieb der Eigenerzeugungsanlage mit dem Niederspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers ist mit diesem abzustimmen und erfolgt ausschließlich im Beisein des verantwortlichen Elektroinstallateurs, dem Anlagenbetreiber und einem Beauftragten des Verteilnetzbetreibers. 2. Anschluss und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet unterliegen einem netztechnischen Genehmigungsverfahren durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Dieses kann nur durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe Genehmigungsantrag) vorliegen. Daten der Erzeugungsanlage Energieart: Solare Strahlungsenergie KWK mit Öl KWK mit Erdgas Brennstoffzelle sonstiges: Aufstellungsort bei PV-Anlagen: Dachfläche Freifläche Fassade sonstiges: Installierte Leistung: max. Wirkleistung PAmax kw max. Scheinleistung SAmax kva Hinweis: Bei PV-Anlagen entspricht die Modulleistung der installierten Leistung in kwp. Netzeinspeisung: 1-phasig 2-phasig 3-phasig Drehstrom Betriebsweise: Inselbetrieb vorgesehen? Ja Nein Motorischer Anlauf vorgesehen? Ja Nein Einspeisung? Einspeisung der Gesamtenergie ins Netz Lieferung in das Netz vorgesehen (Überschusseinspeisung) Falls keine Angaben über das Messkonzept gemacht werden, wird bei PV-Anlagen bis 500 kw Anschlussleistung vom Selbstverbrauch der erzeugten Energie ausgegangen, in allen anderen Fällen von direkter Volleinspeisung. Weitere Informationen zu den Messkonzepten finden Sie in unserem Leitfaden zur Genehmigung von Erzeugungsanlagen auf der Internetseite www.stwbo-netz.de. Technische Einrichtung: Lastgangmessung Stufenregelung Dauerhafte Reduzierung der Leistung (70 %) Einspeisemanagement ist nicht erforderlich Hinweis: EEG- oder KWK-Anlagen > 100 kwp Hinweis: EEG- oder KWK-Anlagen > 100 kwp; für PV-Anlagen 0-30 kwp alternativ; für PV-Anlagen > 30 kwp verpflichtend Hinweis: für PV-Anlagen 0-30 kwp alternativ Bei PV-Anlagen bis 30 kwp kann auf Wunsch des Anlagenbetreibers auch eine Stufenregelung installiert werden. Die zusätzlichen Kosten trägt der Anlagenbetreiber. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums* führt die 70%-Reduzierung der Anlagenleistung zu einer jährlichen Verminderung der tatsächlichen Einspeisemenge von 1% - 3%. *Quelle: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_informationen_faq_bf.pdf (Stand: 06.02.2012) Blindleistungskompensation: vorhanden mit kvar Anzahl der Stufen Verdrosselungsgrad bzw. Resonanzfrequenz Q je Stufe kvar Erzeugungseinheiten: Hersteller max. Wirkleistung PEmax kw Hinweise: Für jede Erzeugungseinheit ist ein Datenblatt auszufüllen. Bei PV-Anlagen sind die Angaben für die Umrichter aufzuführen. Nennspannung (AC) Un V Kurzschlussstrom I''k ka Anzahl baugleicher Einheiten Typ max. Scheinleistung SEmax kva Bemessungsstrom (AC) Ir A Anlaufstrom Ia A Eigenbedarf kva Oberschwingungen: Ströme nach DIN EN 61000-3-2 (VDE 0838-2) bzw. DIN EN 61000-3-12 (VDE0838-12) Nach beigefügter Anlage Dieses Datenblatt ist Bestandteil der Netzverträglichkeitsprüfung und ggf. der Netzanschlusszusage. Bei Veränderungen jeglicher Art ist der zuständige Netzbetreiber unverzüglich schriftlich zu informieren. Nur vollständig ausgefüllte Datenblätter können bearbeitet werden! Ort, Datum * nicht zutreffendes bitte streichen Unterschrift des Anschlussnehmers Stand: 01.11.2014 Seite 21 von 33

Anlage 2.3 Betreibererklärung für PV-Anlagen bis 10 kw Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Betreibererklärung Photovoltaikanlage (< 10 kw) mit Volleinspeisung in das Niederspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers Allgemeine Angaben Anlagenanschrift: Anlagenbetreiber Name/ Firma* Vorname/ Registergericht* Geburtsdatum/ Registernummer* Telefonnummer (für Rückfragen) Installierte Leistung:, kwp (bis 10 kwp) Erklärung zum Einbau eines Ein-Richtungszählers ohne Rücklaufsperre Für Photovoltaikanlagen mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 kw wird der Einbau eines Ein-Richtungszählers ohne Rücklaufsperre zugelassen. Der Einspeiser nimmt zur Kenntnis, dass ein Ein-Richtungszähler ohne Rücklaufsperre eine Messeinrichtung ist, die nur für eine Zählrichtung die eichrechtlichen Anforderungen erfüllt, und dass die Verwendung dieser Messeinrichtung nach Eich- und Steuerrecht von den zuständigen Behörden lediglich geduldet wird. Bei dem Ein-Richtungszähler ohne Rücklaufsperre kann sich der Einspeiser in dieser Hinsicht nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Messeinrichtung berufen. Diese Erklärung wird als Anlage dem Einspeisevergütungsvertrag beigefügt. Ort, Datum * nicht zutreffendes bitte streichen Unterschrift des Anschlussnehmers Stand: 01.11.2014 Seite 22 von 33

Anlage 2.4 Inbetriebsetzungsauftrag Niederspannungsanlage Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular vorzugsweise per E-Mail an elektro-installation@stwbo-netz.de oder per Fax an 0234 960 2929, Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum, Auftrag zur Inbetriebsetzung nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Auftrag zum Messstellenbetrieb in Niederspannung Netzanschlussvertrag zur provisorischen Stromversorgung Kundendaten Objekt: Wohnungsnummer, Stockwerk Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Gewerbeobjekt Kunde (Anschlussnutzer/ Anschlussnehmer bei provisorischer Stromversorgung)*: Name/ Firma* Vorname/ Registergericht* Geburtsdatum/ Registernummer* Telefonnummer (für Rückfragen) Auftrag zum Messstellenbetrieb/ Anmeldung Elektrizitätszähler Neuanlage Abtrennung Änderung Zählernummer Ich/ Wir* haben mit dem Einbau, Betrieb und der Instandhaltung eines Elektrizitätszählers folgenden Messstellenbetreiber beauftragt: Ausbau Wiederinbetriebsetzung Netzanschlussvertrag zur provisorischen Stromversorgung: Netz HAK Firma Vertragsnummer (falls vorhanden) Falls keine Benennung eines Messstellenbetreibers getroffen wird, erfolgt die Messung und der Messstellenbetrieb durch den Verteilnetzbetreiber. Die Versorgung mit elektrischer Energie wird durch den Einbau des Zählers freigegeben. Mir/ Uns* ist bekannt, dass die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers diesem Auftrag/Netzanschlussvertrag* (Provisorium) zu Grunde liegt und der vollständige Wortlaut von mir/uns* jederzeit angefordert werden kann. Daten werden, soweit zur Vertragserfüllung für Netznutzung und Stromlieferung erforderlich, gespeichert, verarbeitet, genutzt und - soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig - weitergegeben. Die Auflösung eines provisorischen Netzanschlusses beendet den Netzanschlussvertrag. Die Inbetriebsetzung nach NAV 14 Abs. 1 Satz 2 erfolgt durch den Verteilnetzbetreiber. Verteilnetzbetreiber für das Niederspannungsnetz in der Stadt Bochum ist die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Ich/ Wir* haben für das o.g. Objekt einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen mit: Firma, Vertragsnummer (falls vorhanden) Ort, Datum Unterschrift des Kunden Falls keine Benennung des Stromlieferanten getroffen wird oder keine Netzanmeldung durch den Stromlieferanten vorliegt, erfolgt die Belieferung durch den Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung. Technische Daten Inbetriebsetzung: Inbetriebsetzung des Hausanschlusskastens durch den Verteilnetzbetreiber zusätzlich erforderlich Zählerart: Wechselstrom Drehstrom 100 A Doppeltarifzähler Wandlerzähler Lastgangzähler Zählerplatzfläche: Drei-Punkt-Befestigung BKE für ehz Zählerstandort: Keller Erdgeschoss. Obergeschoss Zählersäule KVS-Nr. Bedarfsart: Haushalt Landwirtschaft Gewerbe Bedarf: Durchlauferhitzer vorhanden Rundsteuerempfänger vorhanden/ benötigt* benötigte Gesamteffektivleistung: kw Besondere Anlagen: Elektrospeicherheizung Wärmepumpe Art: Erzeugungsanlagen: PV-Anlage BHKW Messkonzept: Volleinspeisung vorrangiger Selbstverbrauch Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe Falls keine Angaben über das Messkonzept getroffen werden, wird bei PV-Anlagen vom Selbstverbrauch der erzeugten Energie ausgegangen. In allen anderen Fällen von direkter Volleinspeisung. Zähler für: Erfassung der Netzeinspeisung Erfassung der Generatorerzeugung Schutzmaßnahme: Bemerkung: Die aufgeführte Elektroinstallationsanlage ist unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften und Verfügungen nach den anerkannten Regeln der Technik (insbes. VDE-Vorschriften) und den Bedingungen des Verteilnetzbetreibers (insbes. TAB) von mir/ uns* errichtet, geprüft und fertig gestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dokumentiert. Ich/ Wir* habe(n)* berücksichtigt, dass der zum Errichtungszeitpunkt einer Kundenanlage gemessene Wert der Schleifenimpedanz durch Schalthandlungen im vorgelagerten Netz variiert und somit vom Verteilungsnetzbetreiber weder angegeben, noch garantiert werden kann. Die Anlage kann gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Ziffer 3 der TAB in Betrieb gesetzt werden. Ort, Datum Nur vom Verteilnetzbetreiber auszufüllen Unterschrift des verantwortlichen Elektrofachmanns Stempel der Elektrofachfirma Auftragsart: Neuanlage Ausbau Abtrennung Änderung Wiederinbetriebsetzung Netzebene: NS Umsp. MS/ NS MS Umsp. HS/ MS Bemerkung: Einbau Zählernummer Zählerstand HT Zählerstand NT Faktor Eichjahr Datum Unterschrift Ausbau Rundsteuerempfänger eingebaut/ ausgebaut* Equi-Nr.: R-Nr.: Pr-Nr.: DK-Nr.: Einbautermin: 1 2 3 Stand: 01.11.2014 * nicht zutreffendes bitte streichen Seite 23 von 33

Anlage 2.5 Inbetriebsetzungsprotokoll Niederspannung Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungseinheiten in Niederspannung Allgemeine Daten Anlagenanschrift: Installationsort der Anlage (z. B. Dach) Anlagenbetreiber: Name/ Firma* Vorname/ Registergericht und Registernummer* E-Mail Telefonnummer Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb): Name/ Firma* Vorname/ Registergericht und Registernummer* E-Mail Telefonnummer Angaben zur Erzeugungsanlage Energieart: Solare Strahlungsenergie KWK mit Öl KWK mit Erdgas Sonstiges: Installierte Leistung: max. Wirkleistung PAmax kwp max. Scheinleistung SAmax kva Hinweis: Bei PV-Anlagen entspricht die Modulleistung der installierten Leistung. Ausgefüllter Inbetriebsetzungsauftrag vorhanden? Übereinstimmung des ausgefüllten Datenblattes mit dem Anlagenaufbau? Abrechnungsmessung: Vorinbetriebsetzungsprüfung und Inbetriebsetzungsprüfung erfolgt? Konformitätsnachweis für Erzeugungseinheiten vorhanden? Konformitätsnachweis für den NA-Schutz vorhanden? Eingestellter Wert am zentralen NA-Schutz für den Spannungssteigerungsschutz Eingestellter Wert am integrierten NA-Schutz für den Spannungssteigerungsschutz Wenn zentraler NA-Schutz vorhanden: Auslösetest Zentraler NA-Schutz Kuppelschalter erfolgreich durchgeführt? Technische Einrichtung zur Abrufung der Ist-Einspeisung vorhanden und funktionstüchtig? Technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung vorhanden und funktionstüchtig? U> U> Un Un Hinweis: Nur bei EEG- und KWK-Anlagen größer 100 kwp verpflichtend Stufenregelung dauerhafte Begrenzung auf 70 % Mehrere Anlagen werden über die selbe technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung geregelt? Nein Ja (Anlagen bitte auf einem Beiblatt benennen) TF-Sperren in der Anschlusszusage gefordert? Nein Ja eingebaut Prüfprotokoll liegt vor Bemerkung: Erklärung/ Bestätigung Wichtiger Hinweis: Der erstmalige Parallelbetrieb der Eigenerzeugungsanlage mit dem Niederspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers ist mit diesem abzustimmen und erfolgt ausschließlich im Beisein des verantwortlichen Elektroinstallateurs, dem Anlagenbetreiber und einem Beauftragten des Verteilnetzbetreibers. Anschluss und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet unterliegen einem netztechnischen Genehmigungsverfahren durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Dieses kann nur durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe Genehmigungsantrag) vorliegen. Sofern die Erzeugungsanlage im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE-Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte gilt, dürfen Laien diese Betriebsstätte nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten. Die Erzeugungsanlage ist nach den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Erzeugungsanlage nach BGV A3 3 und 5 oder TRBS 1201 für betriebsbereit erklärt. Inbetriebsetzung der Anlage erfolgte am: Ort, Datum Unterschrift des Anlagenbetreibers Ort, Datum * nicht zutreffendes bitte streichen Unterschrift und Stempel des Anlagenerrichters (Elektrofachbetrieb) Stand: 01.11.2014 Seite 24 von 33

Anlage 2.6 Genehmigungsanfrage Mittelspannungsanlage Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Antragstellung für Erzeugungseinheiten in Mittelspannung Allgemeine Daten Anlagenanschrift: Anlagenbetreiber: Name/ Firma* Vorname/ Registergericht und Registernummer* E-Mail Telefonnummer (für Rückfragen) Der Anlagenbetreiber und der Anschlussnehmer (Eigentümer) stimmen überein Ja Nein, der Anschlussnehmer lautet: Vorname/ Registergericht und Registernummer* E-Mail Telefonnummer (für Rückfragen) Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb): Name/ Firma* Vorname/ Registergericht und Registernummer* E-Mail Telefonnummer (für Rückfragen) Angaben zur Erzeugungsanlage Auftragsart: Neuerrichtung Erweiterung Rückbau Sonstiges: Geplanter Inbetriebsetzungstermin: Checkliste Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) beigefügt? Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend), Angaben über kundeneigene Transformatoren, Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten beigefügt? Einheiten-Zertifikat beigefügt? (Für alle unterschiedlichen Einheiten je ein Zertifikat) Anlagen-Zertifikat beigefügt? Baugenehmigung beigefügt? BImSch-Genehmigung beigefügt? positiver Bauvorbescheid beigefügt? (nicht erforderlich bei PV-Anlagen auf genehmigten Baukörpern) Zeitlicher Bauablaufplan vorhanden (bitte beifügen) Nummern der Einheiten-Zertifikate Nummer des Anlagen-Zertifikates vom Bemerkung: Wichtige Hinweise 1. Der erstmalige Parallelbetrieb der Eigenerzeugungsanlage mit dem Mittelspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers ist mit diesem abzustimmen und erfolgt ausschließlich im Beisein des verantwortlichen Elektroinstallateurs, dem Anlagenbetreiber und einem Beauftragten des Verteilnetzbetreibers. 2. Anschluss und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet unterliegen einem netztechnischen Genehmigungsverfahren durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Dieses kann nur durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe Checkliste) vorliegen. Verpflichtungserklärung Die beantragte Eigenerzeugungsanlage ist/ wird* unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften und Verfügen, nach den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere VDE-Vorschriften), der BDEW- Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Bedingungen des Verteilnetzbetreibers (insbesondere TAB) von mir/ uns* errichtet, geprüft und fertig gestellt (worden). Ort, Datum * nicht zutreffendes bitte streichen Unterschrift des Anschlussnehmers Stand: 01.11.2014 Seite 25 von 33

Anlage 2.7 Datenblatt zur Genehmigung einer Mittelspannungsanlage Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Datenblatt - Erzeugungsanlagen in Mittelspannung Allgemeine Angaben Anlagenschrift: Name/ Firma* Vorname/ Registergericht und Registernummer* Wichtiger Hinweis: 1. Der erstmalige Parallelbetrieb der Eigenerzeugungsanlage mit dem Mittelspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers ist mit diesem abzustimmen und erfolgt ausschließlich im Beisein des verantwortlichen Anlagenbetreibers und einem Beauftragten des Verteilnetzbetreibers. 2. Anschluss und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet unterliegen einem netztechnischen Genehmigungsverfahren durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Dieses kann nur durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe Genehmigungsantrag) vorliegen. Daten der Erzeugungsanlage Energieart: Wasserenergie Geothermie Windenergie (Anhang beachten!) Brennstoffzelle Solare Strahlungsenergie Aufstellungsort bei PV-Anlagen: KWK Eingesetzter Brennstoff (z. B. Erdgas) Dachfläche Freifläche Fassade sonstiges: Installierte Leistung: bereits vorhandene max. Wirkleistung PAmax kw neu zu installierende max. Wirkleistung PAmax neu zu installierende max. Scheinleistung SAmax kw kva Hinweis: Bei PV-Anlagen entspricht die Modulleistung der installierten Leistung in kwp. Betriebsweise: Inselbetrieb vorgesehen? Ja Nein Einspeisung Einspeisung der Gesamtenergie ins Netz Lieferung in das Netz vorgesehen (Überschusseinspeisung) Kurzbeschreibung: Elektrisches Verhalten am Netzanschlusspunkt: Kurzschlussverhalten: Blindleistungsbereich am Netzanschlusspunkt: I''k3 ka Ip ka cos φ (untererregt): cos φ (übererregt): Kurzschlussströme der Erzeugungsanlage bei einem dreipoligen Kurzschluss am Netzanschlusspunkt gemäß DIN VDE 0102 (bei Kurzschlusseintritt) Einstellbarer Blindleistungsbereich (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem) Blindleistungskompensation: nicht vorhanden vorhanden mit kvar Anzahl der Stufen Q je Stufe kvar Verdrosselungsgrad bzw. Resonanzfrequenz Blindleistungskompensation zugeordnet zu: Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt: der Erzeugungsanlage Distanzschutzrelais mit U-I-Anregung LS mit Überstromzeitschutz den Erzeugungseinheiten LS-Sicherungskombination sonstiges: Tf-Sperre für Hz nicht vorhanden Erdschlusserfassung Art: Typ: Angaben zum anschlussnehmereigenen Mittelspannungsnetz: Netzform: gelöscht isoliert niederohmig geerdet Bemessungsspannung UrMS kv Leitungslänge m Kabeltyp: MS/ MS-Zwischentrafo (falls vorhanden) Querschnitt: Schaltgruppe uk % obere Bemessungsspannung UrOS kv untere Bemessungsspannung UrUS kv Technische Einrichtung Einspeisemanagement: Lastgangmessung Stufenregelung Dauerhafte Reduzierung der Leistung (70 %) Einspeisemanagement ist nicht erforderlich Hinweis: EEG- oder KWK-Anlagen > 100 kwp; für PV-Anlagen 0-30 kwp alternativ; für PV-Anlagen > 30 kwp verpflichtend Hinweis: für PV-Anlagen 0-30 kwp alternativ Erzeugungseinheit Generator: Asynchronmaschine Synchronmaschine direkt gekoppelt Synchronmaschine mit Umrichter PV-Generator mit Wechselrichter Doppeltgespeiste Asynchronmaschine sonstiges: Anzahl baugleicher Erzeugungseinheiten Hersteller/ Typ Generatornennspannung UnG Generatornennstrom InG V A Nennleistung einer Generatoreinheit PnG kw Max. Schaltstromfaktor Max. Wirkleistung Leistungsangaben Pemax kw Anfangs-Kurzschlusswechselstrom des Bemessungsscheinleistung SrE kva Generators I''k (bei UnG) A Bereich Verschiebungsfaktor Hinweis: Es gilt das Verbrauchzählpfeilsystem Stromrichter: Gleichrichter Drehstromsteller Frequenzumrichter Hersteller/ Typ cos φ (untererregt): cos φ (übererregt): Zwischenkreis vorhanden induktiv kapazitiv Bemessungsleistung kva Steuerung: gesteuert ungesteuert Pulszahl/ Schaltfrequenz Maschinentrafo: Bemessungsleistung SrT kva Kurzschlussspannung uk % Schaltgruppe % MS-Spannungsstufen Bemessungsspannung MS kv Bemessungsspannung NS kv Dieses Datenblatt ist Bestandteil der Netzverträglichkeitsprüfung und ggf. der Netzanschlusszusage. Bei Veränderungen jeglicher Art ist der zuständige Netzbetreiber unverzüglich schriftlich zu informieren. Nur vollständig ausgefüllte Datenblätter können bearbeitet werden! Ort, Datum Unterschrift des Anschlussnehmers Stand: 01.11.2014 * nicht zutreffendes bitte streichen Seite 26 von 33