Anhang 1 Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität Ei g e nt ü m er EKT EKT Platzierung Hausanschluss Der Anschlussüberstromunterbrecher und die Mess- und Steuerapparate der EKT sind aussen am Gebäude oder in einem von aussen allgemein zugänglichen Raum oder Kasten anzubringen. Der Raum muss von den privaten Räumen getrennt sein.
Anhang 2 Kostenpflichtige Dienstleistungen Exkl. 8 % inkl. 8% MWST MWST Verspätete oder nicht erfolgte Wegzugsmeldung CHF 32.41 35.00 Aktivierung Prepayment-Zähler CHF 210.00 226.80 Energieübergabekasten für Baustellen Monatsmiete für Energieübergabekasten 80 A CHF 50.93 55.00 Monatsmiete für Energieübergabekasten 250 A CHF 92.60 100.00 Ausgabe 01.01.2012-2 -
Anhang 3 Einmalige Gebühren der EKT Anschlussgebühren Für das vorgelagerte Netz hat der Kunde Anschlussgebühren gemäss dem Beitrags- und Gebührenreglement der Gemeinde zu leisten, unabhängig ob für den jeweiligen Anschluss Netzausbauten getätigt werden müssen. Anschlussgebühren Gemeinde Uttwil Wohnbauten und Kleingewerbe bis 25 A Anschlusssicherung oder Bezügersicherung Exkl. inkl. 8% MWST MWST Grundgebühr pro Anschluss für die 1. Wohnung oder das 1. Kleingewerbe [1. Einheit] CHF 2 600.00 2 808.00 Zusatzgebühr für weitere Wohnungen oder Klein- Gewerbe bis 25 A - Anschlusssicherung CHF 1 200.00 1 296.00 Gewerbe- und Industriebauten, Landwirtschaft, bis 25 A Anschlusssicherung oder Bezügersicherung Grundgebühr pro Anschluss CHF 2 600.00 2 808.00 Zusatzgebühr bei einer Anschlusssicherung von: 40 A CHF 1 200.00 1 296.00 60 A CHF 3 000.00 3 240.00 80 A CHF 6 500.00 7 020.00 100 A CHF 9 500.00 10 260.00 125 A CHF 12 500.00 13 500.00 150 A CHF 17 000.00 18 360.00 200 A CHF 24 000.00 25 920.00 300 A CHF 37 000.00 39 960.00 400 A CHF 50 000.00 54 000.00 Netzanschlusskosten Die Kosten für die Erstellung der Anschlussleitung ab Netzanschlussstelle (siehe Anhang 1) gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Ausgabe 01.01.2012-3 -
Anhang 4 Baustrom 1. Grundsatz Für Baustellen und andere temporäre Anlagen erstellt die EKT zeitlich befristete Netzanschlüsse. Die Richtlinien dienen der Abklärung der technischen Machbarkeit, der Berechnung und Festlegung der Kostenbeiträge für das Erstellen und Betreiben der zeitlich befristeten Anschlüsse einer Kundenanlage an das Niederspannungsverteilnetz der EKT. 2. Rechtliche Grundlagen Diese Richtlinien gelten für das ganze direkte Versorgungsgebiet der EKT. Es gelten zusätzlich die folgenden jeweils gültigen Bestimmungen: Die Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) Die Netzanschlussrichtlinien der EKT Die technischen Normen und Empfehlungen der anerkannten schweizerischen und internationalen Fachverbände, insbesondere die Empfehlungen des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) für den Netzanschluss von Endkunden. Werkvorschriften (TAB) Deutschschweiz 3. Eigentumsverhältnisse Der Energieübergabekasten (EÜK) ist Eigentum der EKT. Die Grenze zwischen Verteilnetz und Installation befindet sich für zeitlich befristete Netzanschlüsse an den Abgangsklemmen des EÜK. Der Verantwortungsbereich wird durch klare Eigentumsverhältnisse auf der Baustelle getrennt. Die EKT installiert ihren eigenen Energieübergabekasten mit Bezügersicherung und Zähler und stellt somit den Anschlusspunkt zur Verfügung. Das Erstellen, das Anschliessen und die Verantwortung für den eigentlichen Baustromverteiler liegen nun beim konzessionierten Elektrounternehmen oder dem Installationsinhaber. Ausgabe 01.01.2012-4 -
4. Zeitliche Befristung Temporäre Netzanschlüsse dürfen während max. 2 Jahren betrieben werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der zeitlich befristete Netzanschluss demontiert oder durch einen ordentlichen Netzanschluss ersetzt. 5. Bezugsberechtigte Leistung Der Kunde vereinbart mit der EKT die für den zeitlich befristeten Netzanschluss benötigte Anschlussleistung. Anhand dieser bezugsberechtigten Leistung bestimmt die EKT den Standort der Netzanschlussstelle. 6. Ausführung des temporären Netzanschlusses Temporäre Netzanschlüsse müssen mit dem Anmeldeformular E101 und der Installationsanzeige mind. 2 Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin bei der EKT bestellt werden. Die EKT definiert den Standort und stellt dort einen Energieübergabekasten bereit. Das eigentliche Bauprovisorium wird durch ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen am Energieübergabekasten angeschlossen, gemäss NIV 734.27 Art. 24 geprüft und in Betrieb gesetzt. Das Elektroinstallationsunternehmen übergibt der EKT innerhalb von 10 Tagen den Sicherheitsnachweis. Der Energieübergabekasten wird mit einem Schlüssel KABA 5000 abgeschlossen. Der Schlüssel muss selber besorgt werden und wird nicht durch die EKT zur Verfügung gestellt. Ist eine Installation länger als 6 Monate in Betrieb, muss das Elektroinstallationsunternehmen ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, einen Sicherheitsnachweis zu erstellen und ihn der EKT einreichen. Stromverbrauch und Miete des Energieübergabekastens werden bis zur Rückmeldung in Rechnung gestellt. Ein allfälliger Wechsel der Rechnungsadresse (z. B. vom Baumeister zum Bauherrn) ist der EKT mit dem Umschreibeformular E103 sofort mitzuteilen. Wird der Energieübergabekasten nicht mehr benötigt, muss er mit dem Rückgabeformular E104 bei der EKT abgemeldet werden. Das Abhängen des Bauprovisoriums vom Energieübergabekasten erfolgt durch das Elektroinstallationsunternehmen. Praxisbild Anschluss EKT Anschlusskabel des Elektroinstallationsunternehmers Ausgabe 01.01.2012-5 -
7. Netzkostenbeiträge Für zeitlich befristete Netzanschlüsse werden keine Netzkostenbeiträge erhoben. Montage, Demontage und Miete des Energieübergabekastens werden durch die EKT verrechnet. Baustrom pro kwh gemäss aktuellem Preisblatt Montage und Anschluss Energieübergabekasten nach Aufwand Demontage Energieübergabekasten nach Aufwand Monatsmiete Energieübergabekasten 80 A gemäss Anhang 2 Monatsmiete Energieübergabekasten 250 A gemäss Anhang 2 Die Energieabrechnung erfolgt quartalsweise. 8. Änderungen an zeitlich befristeten Netzanschlüssen Allfällige Änderungen oder Verlegungen, die während der Einsatzzeit eines zeitlich befristeten Netzanschlusses notwendig werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Dies gilt insbesondere für die Verlegung des Netzanschlusses aufgrund unzulässiger Netzrückwirkungen in das Verteilnetz der EKT, wie z.b. Flicker, Spannungseinbrüche, Oberwellen. Diese Arbeiten werden ausschliesslich durch die EKT ausgeführt. Falls der Verursacher den Leistungsbezug über die vereinbarte bezugsberechtigte Leistung hinaus erhöht oder unzulässige Spannungsbeeinflussungen verursacht, gehen daraus entstehende Schäden und Kosten zu seinen Lasten. Ausgabe 01.01.2012-6 -
Anhang 5 Energieerzeugungsanlagen 1. Messung Es gibt zwei Varianten für die Messung der produzierten Energie: 1.1 Bruttomessung Einspeisen der gesamten Produktion der Energieerzeugungsanlage ins Netz der EKT (Schema Bruttomessung). Bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ist das Messschema Bruttomessung vorgeschrieben. Prinzipschema Bruttomessung der produzierten Energie Schaltgerätekombination / Unterverteilung Spezialkabel für Photovoltaikanlagen Solargenerator DC AC 1 oder mehrere Wechselrichter Anlageschalter Erdungsleitung / Blitzschutz kwh EKT- Zähler kwh EKT- Zähler Zähler für Bezug und Rücklieferung Bezügerüberstromunterbrecher Netzanschluss Erdungsleitung / Hauptpotentialausgleich Vorteil für den Kunden Ein Wechsel zur kostendeckenden Einspeisevergütung kann ohne Installationsänderung erfolgen. Messwerte von Bezug und Produktion sind vorhanden. Speziell zu beachten Es sind zwei Zähler notwendig. Der Grundpreis wird zwei Mal verrechnet. Ausgabe 01.01.2012-7 -
1.2 Nettomessung Als Überschussenergie gilt die erzeugte Energie, für welche am Ort der Produktionsstätte kein Eigenbedarf besteht (Schema Nettomessung). Die Überschussenergie wird vergütet. Prinzipschema Nettomessung der Überschussenergie (Anlagen bis 10 kva) Schaltgerätekombination / Unterverteilung Spezialkabel für Photovoltaikanlagen Solargenerator DC AC 1 oder mehrere Wechselrichter Anlageschalter Erdungsleitung / Blitzschutz kwh EKT- Zähler Zähler für Bezug und Rücklieferung Bezügerüberstromunterbrecher Netzanschluss Erdungsleitung / Hauptpotentialausgleich Vorteil für den Kunden Kein zusätzlicher Zähler notwendig. Der Grundpreis wird nur einmal verrechnet. Die produzierte Energie wird selbst verbraucht, dadurch nimmt der Strombezug aus dem Netz ab. Speziell zu beachten Bei einem Wechsel in die kostendeckende Einspeisevergütung fallen Installationskosten für den zweiten Zähler an Ausgabe 01.01.2012-8 -
2. Vergütung der produzierten Energie Die in den Eigenerzeugungsanlagen produzierte und an Ort nicht benötigte Energie wird als Überschussenergie in das Netz der EKT aufgenommen. Als Überschussenergie gilt die den Eigenbedarf übersteigende Erzeugung. 2.1 Durch die EKTE vergütet Die Kostenvergütung für Überschussenergie ist davon abhängig, ob der Produzent für die Anlagen Förderbeiträge erhalten hat oder der ökologische Mehrwert durch die EKTE selber vermarktet werden kann. Es ist die Nettomessung anzuwenden. Die aktuellen Vergütungsansätze sind im Preisblatt der EKTE ersichtlich. 2.2 Energieerzeugungsanlagen durch swissgrid vergütet (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) Bei kostendeckender Einspeisevergütung KEV ist die Bruttomessung vorgeschrieben. Ausgabe 01.01.2012-9 -