Zertifikatskurs Psychosoziale Prozessbegleitung - mit dem Schwerpunkt der Begleitung von Kindern und Jugendlichen

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Transkript:

Zertifikatskurs Psychosoziale Prozessbegleitung - mit dem Schwerpunkt der Begleitung von Kindern und Jugendlichen Die Bildungsakademie BiS qualifiziert in Kooperation mit dem DKSB LV NRW e.v. im Rahmen eines vom Land NRW anerkannten Zertifikatskurses interessierte pädagogische und psychologische Fachkräfte, die bereits beratend oder betreuend tätig sind und über mehrjährige Berufserfahrung in der Beratung verfügen, zu psychosozialen Prozessbegleiter/innen - mit dem Schwerpunkt der Begleitung von Kindern und Jugendlichen. 1 Im Dezember 2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) verabschiedet. Dieses sieht in 406g StPO-E (Strafprozessordnung) einen Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen auf psychosoziale Prozessbegleitung vor, wenn sie beispielsweise Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geworden sind oder Misshandlungen erfahren mussten oder aber Opfer schweren Raubes wurden. Dieser Rechtsanspruch tritt zum 1.1.2017 in Kraft und betrifft neben Kindern und Jugendlichen weitere besonders schutzbedürftige Verletzte, die einer besonderen Unterstützung bedürfen wie Personen mit einer Behinderung, Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung, Betroffene von Sexualstraftaten, Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z. B. häuslicher Gewalt oder Stalking), Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität, Betroffene von Menschenhandel. Landesausführungsgesetz NRW Die konkrete Ausgestaltung der Aus- und Weiterbildung bestimmen die Länder nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes in eigener Zuständigkeit. Dementsprechend hat die Landesregierung NRW den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) im Juni 2016 in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Um dem Gesetzesanspruch nachkommen zu können, gibt es für Personen, die bereits eine Weiterbildung angetreten haben eine Übergangsregelung bis zum 1 Die Fortbildung orientiert sich ans den Mindeststandards der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses Psychosoziale Prozessbegleitung. Das Kurskonzept wurde vom Justizministerium des Landes NRW vorbehaltlich anerkannt; eine verbindliche Anerkennung kann erst nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgen. 1

31.07.2017. In diesem Zeitraum dürfen sie Fälle begleiten, allerdings muss die Weiterbildung bis zum 31.07.2017 abgeschlossen sein, ansonsten dürfen sie diese Fälle nicht weiterhin begleiten! Zielgruppe Der Zertifikatskurs richtet sich vorrangig an interessierte Fachkräfte: mit einem Hochschulabschluss (Diplom bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Soziale Arbeit, (Sozial-)Pädagogik oder Psychologie oder mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in diesen Bereichen und einer fachspezifischen, wissenschaftlich anerkannten Zusatzausbildung, die beratend oder betreuend tätig sind, und die über eine mehrjährige (mindestens zweijährige) Berufserfahrung in sozialen, gesundheitlichen und/oder Bildungsbereichen mit beruflichem Kontakt zu Opfern von Straf- und Gewalttaten verfügen. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Teilnahme am Kurs sollen neben der fachlichen Qualifikation auch die persönliche Eignung der Interessierten geprüft werden. Eine endgültige Zulassung erfolgt nach Rücksendung und Prüfung eines Vorstellungsbogens und vorbehaltlich der Feststellung, dass sich aus den Bewerbungsunterlagen keine begründeten Zweifel an der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ergeben. Die maximale Anzahl der Teilnehmenden beträgt 25 Personen pro Durchgang. Aufbau, Inhalt und methodisch-didaktische Herangehensweise des Zertifikatskurses Der Zertifikatskurs erstreckt sich über 7 Module (Umfang: insgesamt 20 Tage) zu jeweils 2 5 Tagen in einem Zeitraum von 9 Monaten (siehe Terminübersicht auf Seite 6). Neben Präsenzmodulen umfasst der Zertifikatskurs weitere folgende Einheiten: Selbststudium anhand vorgegebener Fachliteratur paralleler Bearbeitung von (Online-)Fällen Supervision Selbständige Peergruppentreffen Insgesamt 300 Stunden: - 140 Stunden Präsenzzeit (20 Tage à 7 Zeitstunden) - 20 Stunden Supervision - 30 Stunden Peergruppentreffen - 110 Stunden Selbstlernzeit (Vorbereitung, Nacharbeit) 2

Der Zertifikatskurs setzt einen Schwerpunkt auf die Einübung handlungspraktischer Kompetenzen. Neben der erforderlichen Vermittlung theoretischer Kenntnisse werden daher immer wieder Räume geschaffen, in denen die Teilnehmenden in Kleingruppen verschiedene Methoden zur psychosozialen Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen kennenlernen und erproben können, oder im strukturierten Erfahrungsaustausch ein Lernen voneinander ermöglicht wird. Der Zertifikatskurs ist interdisziplinär ausgerichtet und mit Referierenden aus den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik, Soziologie, Viktimologie und Recht sowie mit bereits erfahrene/n zertifizierte/n Psychosoziale/n Prozessbegleiter/in(nen) besetzt. Die Kursleitung ist an allen Kurstagen anwesend, begleitet die Gruppe bei der Erarbeitung der fachlichen Standards und der Erprobung in den Praxiseinheiten. Die Bearbeitung der kursbegleitenden Praxisarbeiten der Teilnehmenden in Kleingruppen im Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxissarbeit sowie die aktive Teilnahme an einem Abschlusskolloquium. Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Kurseinheiten erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat der Psychosozialen Prozessbegleiter/in gemäß PsychPbG. 3

Modul 1: Einführung in die Weiterbildung & Viktimologische Grundlagen - (Umfang: 2 Tage) Einführung in die Weiterbildung Inhaltliche und organisatorische Einführung in die Weiterbildung Informationen zum Zertifizierungsverfahren Klärung und Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe Einführung in die psychosoziale Prozessbegleitung: Ziele und Grundsätze, Aufgaben und Arbeitsbereiche Viktimologische Grundlagen Einführung in die Viktimologie (Geschichte und Grundlagen der Viktimologie, Theorien der Viktimisierung) Bedürfnisse von kindlichen und jugendlichen Opfern Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von kindlichen und jugendlichen Opfern Sekundäre Viktimisierung Viktimologische Erkenntnisse zur Opfergruppe Kinder und Jugendliche Kriminologische Befunde zu ausgewählten Gewalttaten und Strafbeständen bzgl. Kinder und Jugendlicher als Opfer Modul 2: Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens - (Umfang: 5 Tage) Recht I: Rechtliche Grundladen Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens Rechte und Pflichten der verletzten Kinder und Jugendlichen und der Bezugspersonen im Strafverfahren (aktive Teilnahme und Schutz vor Belastung) Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, z.b. Familien-/Zivilrecht (GewSchG) Rechtlicher Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung Soziales Entschädigungsrecht/OEG Recht II: Das Ermittlungsverfahren Das Ermittlungsverfahren: Ablauf und Akteure Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft Rolle und Funktion der Strafverteidigung (Strategien, Unschuldsvermutung) Opferschutz und Opferrechte im Ermittlungsverfahren (u.a. Zeugenbeistand) Rechtsbeistand und Nebenklage (Anwaltliche Vertretung von Verletzten) Aussagepsychologische Begutachtung 4

Recht III: Das Hauptverfahren Das Hauptverfahren Psychosoziale Prozessbegleitung in der Hauptverhandlung Opferschutz und Opferrechte im Hauptverfahren: Rechtsbeistand und Nebenklage Recht IV: Sanktionsarten Strafrechtliche Rechtsfolgen Möglichkeiten der Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld Täter-Opfer-Ausgleich Modul 3: Ausgewählte Aspekte spezieller Gewalttaten mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung der Opfergruppe Kinder und Jugendliche - (Umfang: 3 Tage) Spezielle Gewalttaten und Auswirkungen auf Opfergruppen (mit schweren physischen und/oder psychischen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z.b. bei Häuslicher Gewalt oder Stalking) Opfer im institutionellen Kontext (Tatbegehung durch Mitarbeitende einer Einrichtung) Spezifischen Bedarfe der Opfergruppen Kinder und Jugendliche Umgang mit Scham- und Schuldgefühlen von Kindern und Jugendlichen Modul 4: Psychologie/Psychotraumatologie - (Umfang: 3 Tage) Zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von kindlichen und jugendlichen Zeugen im Strafverfahren Aspekte der Aussagepsychologie Trauma und Traumabehandlung bei Kindern und Jugendlichen Stabilisierungstechniken für Kinder und Jugendliche Modul 5: Theorie und Praxis der Psychosozialen Prozessbegleitung - (Umfang: 4 Tage) Die Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens Methodenkompetenz (z.b. adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation, Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht) Prozessbeobachtung, Erstellung einer eigenen Dokumentation durch die Teilnehmenden mit anschließender Auswertung Trennung von Beratung und Begleitung und Neutralität, die Haltung gegenüber Betroffenen Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit in der Opferhilfe 5

Modul 6: Qualitätssicherung und Eigenvorsorge - (Umfang: 2 Tage) Formen der Dokumentation Integration der psychosozialen Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld: Möglichkeiten und Grenzen Methoden zur Selbstreflexion (z.b. kollegiale Beratung, Supervision) Selbstevaluation und Qualitätssicherung Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit (z.b. Vermeidung von Überidentifikation, Burn-Out-Prävention) Modul 7: Abschlusskolloquium (Reflexion und Perspektiven) - (Umfang: 1 Tag) Werte und Haltung in der Psychosozialen Prozessbegleitung Belastung und Entlastung in der Arbeit als Psychosoziale/r Prozessbegleiter/in Reflexion von Praxisfällen Vernetzung und Kooperation / Berufliche Perspektiven Abschlusskolloquium / Zertifizierung Terminübersicht Termin Thema/Modul-Einheit Referent/in 28./29.11.2016 Modul I N.N. + Annemarie Schmoll 09.01.2017 Modul 5 (Teil 1) Andrea Behrmann 10. - 13.01.2017 Modul 3 + Modul 4 (Teil1) Martin Roggenkamp 30./31.01.2017 Modul 4 (Teil 2) 9./10.02.2017 Modul 2 (Recht I + IV) 08.03.2017 Modul 2 (Recht II) 09.03.2017 Modul 5 (Teil 2) 20./21.03.2017 Modul 5 (Teil 3) 05.04.2016 Modul 2 (Recht III) 06.04.2017 Modul 5 (Teil 4) 03.05.2017 Modul 2 (Recht II + III) 04.05.2017 Modul 6 10.07.2017 Kolloquium Martin Roggenkamp Prof. Dr. Brigitta Goldberg Martina Lörsch Andrea Behrmann Erika Hiby Schael Martina Lörsch Andrea Behrmann Reinhard Kollmeyer Erika Hiby Schael Diverse Referent/innen 6

Referent/innen-Übersicht Anrede Titel Vorname Name Qualifikation Institution Frau Andrea Behrmann Sozialwissenschaftlerin, Dipl. Sozialpädagogin, Psychotherapeutin (HPG). Zertifizierte Psychosoziale Prozessbegleiterin. Mitarbeiterin der Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchten Mädchen und Frauen. 1. Vorsitzende im Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung. Frau Prof. Dr. Violetta - Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen, Hannover Brigitta Goldberg Juristin, Dipl. Sozialarbeiterin Ev. FH Rheinland-Westfalen- Lippe, Bochum Frau Erika Hiby Schael Dipl. Sozialarbeiterin, systemische Familientherapeutin, zertifizierte psychosoziale Prozessbegleiterin Herr Reinhard Kollmeyer Strafrichter, Vorsitzender des 1. Strafsenats am OLG Hamm Frau Martina Lörsch Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht. Vorstandsmitglied bei Recht Würde Helfen - Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.v. und Mitglied in der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes Koordinierungsstelle Hilfen bei sexueller Gewalt, Sozialpädagogische Zeugenbegleitung, Stadt Dortmund Oberlandesgericht (OLG) Hamm Herr Martin Roggenkamp Dipl.-Sozialpädagoge, Systemischer Familientherapeut, Fachberater für Psychotraumatologie, Stellvertretende Leitung Ärztliche Kinderschutzambulanz Bergisch Land e.v., Remscheid Frau Annemarie Schmoll Dipl.-Juristin (univ.), B.A. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention, Abteilung Jugend und Jugendhilfe, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Bildungsakademie BiS Träger: Auxilium gemeinnützige Geschäftsführer Hofkamp 102 Bankverbindung: Gesellschaft zur Förderung Friedhelm Güthoff 42103 Wuppertal Sparda-Bank West eg sozialer Kreativität mbh Sitz der Gesellschaft: Tel. 0202 7476588-20 BLZ 330 605 92 Steuer-Nr. 132/5900/3407 Wuppertal Fax 0202 7476588-10 Konto Nr. 57 30 600 HRB 21337 AG Wuppertal info@bis-akademie.de IBAN DE48330605920005730600 www.bis-akademie.de BIC GENODED1SPW Zertifiziert nach dem Qualitätsmanagement-System des Gütesiegelverbundes 7