Begleitheft Dacharbeiten Dacharbeiten Diese Information dient dem Vortragenden als Unterstützung bei der Präsentation zum Thema Dacharbeiten. Es enthält grundlegende stichwortartige Informationen und soll durch persönliche Ergänzungen, Anmerkungen, Fallbeispiele erweitert werden. Vorschriften- und Normenstand: 31. Mai 2007
Absturzsicherung Definition Absturzhöhe: Bei Dächern von 0-45 : Traufenhöhe Bei Dächern über 45 : Arbeitshöhe auf dem Dach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Dacharbeiten erforderlich bei Absturzhöhen von über 3 m! Mögliche Absturzsicherungen (Details dazu in ÖN B4009, Gerüste): Dachneigung 0-20 - Wehren (Geländer mit Brust-, Mittel- und Fußwehr). - Abgrenzungen (Brustwehr aus Holz, Metall, gespannten Seilen oder Ketten) in mindestens 2 m Entfernung von Absturzkante. - Fanggerüste, Auffangnetze oder Dachschutzblenden (Maschenweite <= 10 cm) Dachneigung über 20 : - Dachfanggerüste oder Dachschutzblenden Dachneigungen über 45 : - wie zuvor - zusätzlich Anseilen Dachneigungen über 60 : - wie zuvor - Die Arbeiten müssen mindestens von 2 unterwiesenen und erfahrenen Arbeitnehmern durchgeführt werden
Dachschutzblenden Dachschutzblenden Dürfen nur bis 60 Dachneigung verwendet werden. Bauhöhe mindestens 80 cm (Parallelabstand zur Dachfläche). Sie dürfen nur an tragfähigen Teilen des Daches wie Sparren befestigt werden. Sie müssen aus Brettern oder aus Netzen mit einer Maschenweite von maximal 10 cm (Personen) bzw. 2 cm (Material) bestehen. Dachschutzblenden und Dachfanggerüste müssen die zu sichernden Arbeitsplätze seitlich um mindestens 2 m überragen.
Persönliche Absturzsicherungen (PSA) Nur dort wo technische Schutzeinrichtungen nicht möglich (Schutz aller im Gefahrenbereich Beschäftigten vorrangig vor Schutz von Einzelpersonen). PSA müssen CE- gekennzeichnet sein. Gebrauchsanleitungen (technische Beschreibung) muss mitgeliefert worden sein. Normkennzeichnung muss vorhanden sein. Zu einem Sicherheitsgeschirr oder Sicherheitsgürtel müssen Zusatzausrüstungen, wie Sicherheitsseile, Karabinerhaken, Falldämpfer, Seilkürzer und Höhensicherungsgeräte zur Verfügung gestellt und verwendet werden. Sicherheitsseile alleine dürfen nicht als Absturzsicherung verwendet werden. Sicherheitsgürtel dürfen nur als Haltegurte oder als Sicherung gegen Abrutschen verwendet werden. Sicherheitsgeschirre dürfen als Auffangsicherung nur mit Einrichtungen zur Verminderung des Fangstoßes oder in Verbindung mit Höhensicherungsgeräten verwendet werden. Seilkürzer sollen einen Sturz ins Seil möglichst verhindern oder so kurz wie möglich halten. Gleitkarabiner dienen zur Verminderung des Fangstoßes bei einem Sturz ins Seil. Höhensicherungsgerät verhindert Sturz ins Seil durch automatisches Blockieren bei erhöhter Auszugsgeschwindigkeit.
Dächer über 45 Dachleitern Mindestens zwei Anfangs- und zwei Endsprossen müssen durch Beschläge gesichert sein. Die oberste Sprosse von Dachleitern darf nicht zum Einhängen benützt werden. Dachdeckerstühle Müssen gegen Lösen gesicherte Verstelleinrichtungen zur Anpassung an die Dachneigung besitzen. Belag mindestens 25 cm breit, Belagträger am äußeren Ende mindestens 6 cm hoch aufgekantet. Dachdeckerstühle dürfen keine Geländer aufweisen. Dachdeckerfahrstühle Überprüfung mindestens jährlich erforderlich (Vermerke). Seile und Befestigungen sind vor der Verwendung auf der Baustelle durch fachkundige Person zu prüfen (Vermerke). Dachdeckeraufzüge Gelten als Schrägaufzüge, wenn die untere Ladestelle mehr als 3 m vom Bauwerk (Traufenkante) entfernt liegt. Schutzdach über unterer Ladestelle ist dann nicht erforderlich aber seitliche Abschrankung bis zum Gebäude in 2 m Abstand! Überprüfungen: Prüfbuch mit den eingetragenen Überprüfungen muss am Verwendungsort sein. Hinweisschilder anbringen, Mitfahrverbot Obere Entladestelle muss gegen Absturz von Personen und Material gesichert sein.
Arbeiten auf nicht durchbruchsicheren Dächern erforderliche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen: - Unterdachkonstruktion - Lauf- und Arbeitsstege - Dachleitern (20 bis 75 ) wenn Absturz ins Innere > 5m: - Unterdachkonstruktion - Fanggerüste - Auffangnetze - Anseilen Sicherungsmöglichkeiten - Lauf- und Arbeitsstege - Zusätzliche Sicherung mit PSA oder - Unterdachkonstruktion z.b. tragfähige, begehbare Platten oder - korrosionsgeschützter Spezialmaschendraht - Fanggerüste - Fangnetze Darunterliegende Fanggerüste und Fangnetze müssen darüberliegenden Arbeitsund Verkehrsbereich um 2 m überragen Fallhöhe gering halten! Details siehe Checkliste Nicht durchbruchsichere Dachflächen!
Pflichten der Vorgesetzten Vor Aufnahme einer Tätigkeit auf einer Arbeitsstelle durch Arbeitnehmer hat der Vorgesetzte (Chef) folgende Überlegungen anzustellen: - Ermittlung und Beurteilung der möglichen Gefahren. - Festlegung der Schutzmaßnahmen (Dachfanggerüste, Dachschutzblenden, persönliche Absturzsicherung). - Auswahl der geeigneten Arbeitnehmer nach bestimmten Kriterien (Fachkenntnisse, Alter, Gesundheit, Erfahrung, Zuverlässigkeit). - Unterweisung der Arbeitnehmer im Hinblick auf durchzuführende Schutzmaßnahmen, Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung, Wartung und Instandhaltung der Arbeitsmittel, Gerüste und Absturzsicherungen. - Festlegung einer ständigen fachkundigen Aufsicht für die Arbeitsstelle und Fixierung einer Vertretung im Abwesenheitsfall. (z.b. durch Eintragung im Bautagebuch). - Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion durch regelmäßige Baustellenbesuche. Diese Kontrollfunktion kann auch durch eine andere fachkundige Person (Bauleiter) wahrgenommen werden. Die enthebt jedoch den Chef nicht aus der Verpflichtung, auch fallweise den Bauleiter zu kontrollieren.
Pflichten der Arbeitnehmer - Anweisungen der Vorgesetzten Folge leisten (sofern diese gesetzeskonform sind) - Mögliche auftretende Gefahren - sofern im eigenen Verantwortungsbereich sofort beseitigen, ansonsten den nächsten anwesenden Vorgesetzten melden. - Auf der Baustelle vorhandene Schutzausrüstung muss auch verwendet werden (direkte Bestrafung der Arbeitnehmer bei Nichtverwendung der Schutzausrüstung möglich). - Nur zugewiesene Geräte bedienen, falls noch nie verwendet, nur nach vorhergehender Unterweisung das Gerät in Betrieb nehmen. - Eine besondere Gefahr bei Dacharbeiten stellen Alkohol und Medikamente dar. Hier ist es Aufgabe des Arbeitnehmers selbst keinen Alkohol oder Medikamente einzunehmen. Muss er aus gesundheitlichen Gründen Medikamente nehmen, sollte er in Hinblick auf seine Tätigkeit mit dem Arzt und auch mit seinem Vorgesetzten sprechen.