Studienfinanzierung. Wolff Wölffing Studentenwerk München Amt für Ausbildungsförderung

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Transkript:

Studienfinanzierung

Studienfinanzierung Wolff Wölffing Studentenwerk München Amt für Ausbildungsförderung

Was kostet ein Studium? lt. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (DSW) Monatliche Lebenshaltungskosten des Normalstudenten : 740,- (in München: ca. 820,-) Bei einer Studiendauer von neun Semestern Gesamtkosten von 39.960,- (in München: 44.280,- Je nach Bundesland: derzeitige oder zukünftige Studiengebühren

Finanzierungsmöglichkeiten Eltern eigene Arbeit BAföG Stipendien ( Begabtenförderung ), Stiftungen Studienkredit der KfW-Bankengruppe Bildungskredit der KfW-Bankengruppe Kreditangebote der Sparkassen und privater Banken Studienabschlußdarlehen der Darlehenskasse der bayerischen Studentenwerke Studienbeitragsdarlehen

Aus welchen Quellen kann ich mein Studium finanzieren EUR Unterhalt der Eltern BAföG Job Kredit für Lebensh. - KfW - Kredit für Studienbeitrag - KfW Kredite anderer Institute 800 max. 730 EUR 700 max. 643 EUR max. 650 EUR max. 500 EUR pro Semester 600 500 400 300 200 100

Stipendien von vielen gesellschaftlich relevanten Gruppen (Parteien, Kirchen, Verbände...) in voller Höhe Zuschuß Unterstützung auch über das Finanzielle hinaus (Excellenzförderung) leistungsabhängig Informationen i.d.r. bei den jeweiligen Beratungseinrichtungen der Hochschulen

BAföG Bundesgesetz über die individuelle Förderung der Ausbildung Bundesausbildungsförderungsgesetz seit 1971

Gesetzeszweck Förderung einer Ausbildung, die der Neigung, Eignung und Leistung entspricht, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen

Förderungsfähige Ausbildung an einer der im Gesetz genannten Ausbildungsstätten (unter anderem Uni, FH, Kunsthochschule) Für ein erstes Studium bis zu einem berufsqualifizierendem Abschluß. nur ausnahmsweise eine zweite Ausbildung aber: Bachelor + Master Auslandsstudium unter bestimmten Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen Staatsangehörigkeit Deutsche Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen Alter bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 30 Ausnahmen möglich

Förderungsdauer Förderungshöchstdauer (FHD) entspricht der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges Bei Überschreiten der FHD Förderung über das Ende der FHD möglich bei bestimmten Gründen Studienabschlusshilfe als verzinsliches Bankdarlehen

Förderungsarten im BAföG Grundsätzlich ½ Zuschuss / ½ unverzinsliches Darlehen Ausnahmsweise verzinsliches Bankdarlehen der KfW bei Verlängerung durch Fachwechsel Studienabschlusshilfe zweite Ausbildung

Förderungshöhe Bedarf z.b. 584,- abzüglich Einkommen und Vermögen des Auszubildenden - 80,- Einkommen des Ehegatten - 0,- Einkommen der Eltern - 200,- = Förderungsbetrag 304,-

Höhe des Bedarfs zwischen 414,- und 643,- abhängig von Wohnverhältnissen (bei d. Eltern/nicht bei d. Eltern) Höhe der Miete (Zuschlag max. 72,--) Art und Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung (Zuschläge max. 50,-- und 9,--)

Eigenes Einkommen maßgeblich ist das Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum Es ist unerheblich, wie sich dieses auf die einzelnen Monate verteilt anrechnungsfrei ist ein Job-Einkommen von brutto 400,00 monatlich bzw. 4.800,00 jährlich.

Eigenes Vermögen anrechnungsfrei sind 5.200,- maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Antragstellung die Angaben werden überprüft (auch Vermögensverbrauch vor Antragstellung!) falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen haben

Einkommen der Eltern / des Ehegatten maßgeblich ist das Einkommen zwei Jahre vor Beginn des BWZ auf besonderen Antrag kann das aktuelle Einkommen zu Grunde gelegt werden Höhe des Anrechnungsbetrages abhängig von den persönlichen Verhältnissen Möglichkeit der Probeberechnung mit maßgeblichem Steuerbescheid (im Internet) unter bestimmten Voraussetzungen elternunabhängige Förderung

Verfahren Förderung ab Monat der Antragstellung frühestens ab Vorlesungsbeginn Bescheid gilt i.d.r. für zwölf Monate (Bewilligungszeitraum) Weiterförderungsantrag spätestens zwei Monate vor dem Ende des alten Bewilligungszeitraumes stellen

Rückzahlung Normalförderung (Darlehensanteil) Beginn fünf Jahre nach dem Ende der FHD monatliche Rate mindestens 105,- Erlassmöglichkeiten Stundung bei fehlender Leistungsfähigkeit

Studienkredit der KfW bis zu 650,- monatlich für maximal 14 Semester Zinssatz variabel, derzeit 6,5 % nominal keine Sicherheiten erforderlich unabhängig von Einkommen und Vermögen Liste der Vertriebspartner und Informationen unter: kfw-foerderbank.de

Bildungskredit der KfW für max. 24 Monate ab Zwischenprüfung maximal 300,- monatlich oder bei einmaligem Bedarf größerer Betrag Zinssatz variabel, derzeit ca. 6,37 % keine Sicherheiten erforderlich unabhängig von Einkommen und Vermögen Informationen: www.bildungskredit.de

Studienabschlußdarlehen Für die maximal letzten 4 Semester eines Studiums Berechnung entsprechend BAföG Sicherheit erforderlich, i.d.r. Bürgschaft Bearbeitungsgebühr von 2% der Darlehenssumme jährlich Informationen beim jeweiligen Studentenwerk

Studienbeitragsdarlehen semesterweise in Höhe der fälligen Studienbeiträge Zahlung erfolgt direkt an die Hochschule nur für ein Erststudium für Maximal 14 Semester Zinssatz variabel, derzeit 6,52 % (Bayern) für BAföG-Empfänger Verschuldensobergrenze von 15.000,-

Antragstellung Beratung Studentenwerk München Amt für Ausbildungsförderung Leopoldstrasse 15, 80802 München Telefon: 089/38196-0 E-Mail: muenchen@bafoeg-bayern.de

Weitere Informationen www.stwm.de www.bafoeg.bmbf.de www.studentenwerke.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!