WAS KOSTET EIGENTLICH EIN STUDIUM
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- Alexandra Ida Schulz
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3 WAS KOSTET EIGENTLICH EIN STUDIUM DURCHSCHNITTLICHE LEBENSHALTUNGSKOSTEN ETWA 819,00 IM MONAT DARIN ENTHALTEN: MIETE: 323,00 FREIZEITGESTALTUNG: 61,00 KLEIDUNG: 42,00 KRANKENVERSICHERUNG: 80,00 ERNÄHRUNG: 168,00 LERNMITTEL: 20,00 FAHRTKOSTEN: 94,00 RUNDFUNK, TELEFON USW: 31,00
4 WIE FINANZIERT MAN EIN STUDIUM ELTERNUNTERHALT BAFÖG-FÖRDERUNG EIGENVERDIENST SONSTIGE EINNAHMEN (Z.B. STIPENDIUM)
5 WAS IST BAFÖG? ABKÜRZUNG FÜR BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR STUDENTEN ZUR FINANZIERUNG DES STUDIUMS, SOWEIT WEDER DER AUSZUBILDENDE SELBST, NOCH DIE ELTERN / EHEPARTNER(IN) / LEBENSPARTNER(IN) FÜR DEN UNTERHALT UND DIE AUSBILDUNGSKOSTEN AUFKOMMEN KÖNNEN ANTRAG STELLEN LOHNT SICH!!!
6 GRUNDVORAUSSETZUNGEN STAATSANGEHÖRIGKEIT - DEUTSCHE - AUSLÄNDER, JE NACH AUFENTHALTSTITEL UND AUFENTHALTSDAUER ALTERSGRENZE - BACHELORSTUDIENGÄNGE 30. LEBENSJAHR - MASTERSTUDIENGÄNGE 35. LEBENSJAHR - AUSNAHMEN: VERZÖGERTE STUDIENAUFNAHME WEGEN KINDERERZIEHUNG, HOCHSCHULZUGANG ERST AUF DEM ZWEITEN BILDUNGSWEG ERWORBEN
7 GRUNDVORAUSSETZUNGEN ERSTAUSBILDUNG - BETRIEBLICHE AUSBILDUNG ZÄHLT NICHT VOLLZEITSTUDIUM - STUDIUM IN TEILZEIT IST NICHT FÖRDERUNGSFÄHIG MASTERSTUDIUM KANN NACH EINEM BACHELOR GEFÖRDERT WERDEN, SOFERN DIE SONSTIGEN VORAUSSETZUNGEN GEGEBEN SIND
8 ANTRAGSTELLUNG FORMBLATTMÄßIGER ANTRAG ANSPRUCH AB ANTRAGSMONAT KEINE RÜCKWIRKUNG! BEWILLIGUNGSZEITRAUM IN DER REGEL 12 MONATE RECHTZEITIGE ANTRAGSTELLUNG BEI WIEDERHOLUNGSANTRÄGEN
9 ÄNDERUNGSMITTEILUNGEN ÄNDERUNGEN IM BEWILLIGUNGSZEITRAUM SIND FRÜHZEITIG MITZUTEILEN - WOHNUNGSWECHSEL - GESCHWISTER - HEIRAT/NAMENSÄNDERUNG - WEGFALL DER FAMILIENVERSICHERUNG - EINKOMMENSVERHÄLTNISSE - FACHRICHTUNGSWECHSEL UND SONSTIGES
10 HÖHE DES FÖRDERUNGSBETRAGES BEI DEN ELTERN WOHNEND: 451,00 NICHT BEI DEN ELTERN WOHNEND: 649,00 KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG: 86,00 HÖCHSTSATZ DERZEIT BEI 735,00!!!
11 FÖRDERUNGSHÖHE ABHÄNGIG VON: EIGENEM EINKOMMEN: ,00 PRO JAHR SIND ANRECHNUNGSFREI; MTL. 450,00 (MINI-JOB) - KEINE ANRECHNUNG DES KINDERGELDES - PRAKTIKANTENVERGÜTUNG = VOLLE ANRECHNUNG (WERBUNGSKOSTEN UND SOZIALPAUSCHALE) - WAISENRENTE (FREIBETRAG 130,00 ) VERMÖGEN: ,00 ANRECHNUNSFREI - KFZ IST VERMÖGEN!
12 FÖRDERUNGSHÖHE ABHÄNGIG VON: EINKOMMEN DER ELTERN BZW. EHEPARTNER / LEBENSPARTNER: - POSITIVES EINKOMMEN AUS DEM VORLETZTEN KALENDERJAHR DERZEIT: STEUERN, BERUFSSTAND, GESCHWISTER - AKTUALISIERUNG MÖGLICH - KEINE BERÜCKSICHTIGUNG VON SCHULDEN DER ELTERN!!! VORAUSLEISTUNGSANTRAG, WENN ELTERN DIE UNTERLAGEN NICHT EINREICHEN ODER DEN ERRECHNETEN UNTERHALT NICHT ZAHLEN
13 ELTERNUNABHÄNIGE FÖRDERUNG: BEGINN DES STUDIUMS NACH DEM 30. LEBENSJAHR NACH VOLLENDUNG DES 18. LEBENSJAHRES FÜNF JAHRE ERWERBSTÄTIG DREIJÄHRIGE BERUFSAUSBILDUNG UND ANSCHLIEßEND DREI JAHRE ERWERBSTÄTIG (6 JAHRE) FÖRDERUNG OHNE ANRECHNUNG DES EINKOMMENS DER ELTERN!
14 FÖRDERUNGSDAUER ENTSPRICHT DER REGELSTUDIENZEIT FÖRDERUNG ÜBER DIE REGELSTUDIENZEIT HINAUS MÖGLICH, WEGEN: - KRANKHEIT - GREMIENTÄTIGKEIT - BEHINDERUNG - SCHWANGERSCHAFT - KINDERERZIEHUNG BITTE LASSEN SIE SICH RECHTZEITIG IM AMT FÜR AUSBILDUNGSFÖRDERUNG BERATEN!
15 FACHRICHTUNGSWECHSEL BIS ZUM ENDE DES ZWEITEN SEMESTERS OHNE ANGABE EINES GRUNDES MÖGLICH (NUR BEIM ERSTEN FACHRICHTUNGSWECHSEL) BIS ZUM ENDE DES DRITTEN SEMESTERS: SCHRIFTLICHE DARLEGUNG EINES WICHTIGEN GRUNDES (NEIGUNGSWANDEL / EIGNUNGSMANGEL) NACH BEGINN DES VIERTEN SEMESTERS: UNABWEISBARER GRUND
16 LEISTUNGSNACHWEIS AB DEM FÜNFTEN FACHSEMESTER VORAUSSETZUNG FÜR DIE WEITERE FÖRDERUNG - FORMBLATT 5 ODER - NACHWEIS IN FORM VON ECTS-PUNKTEN NEGATIVER LEISTUNGSNACHWEIS SPÄTERE VORLAGE AUF ANTRAG MÖGLICH, WEGEN: - KRANKHEIT, BEHINDERUNG - SCHWANGERSCHAFT - GREMIENTÄTIGKEIT - KINDERERZIEHUNG BITTE LASSEN SIE SICH RECHTZEITIG IM AMT FÜR AUSBILDUNGSFÖRDERUNG BERATEN!
17 WISSENSWERTES AUSLANDSSEMESTER MÖGLICH GEZ-BEFREIUNG 50% ZUSCHUSS / 50% ZINSFREIES DARLEHEN (MAX ) KINDERBETREUUNGSZUSCHLAG FÜR EIGENE KINDER UNTER 10 JAHREN IN HÖHE VON 130 STUDIENABSCHLUSSFÖRDERUNG (DARLEHEN) DARLEHENSRÜCKZAHLUNG FÜNF JAHRE NACH ENDE DER REGELSTUDIENZEIT
18 BAFÖG FÜR FLÜCHTLINGE/MIGRANTEN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN HABEN AUCH MIGRANTEN ODER GEFLÜCHTETE ANSPRUCH AUF AUSBILDUNGSFÖRDERUNG. ENTSCHEIDEND IST DER AUFENTHALTSRECHTLICHE TITEL!
19 BAFÖG FÜR FLÜCHTLINGE/MIGRANTEN OHNE WARTEZEIT BAFÖG BEANTRAGEN KÖNNEN: - ANERKANNTE ASYLBERECHTIGTE - ANERKANNTE FLÜCHTLINGE NACH DER GENFER FLÜCHTLINGSKONVENTION - SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTE
20 BAFÖG FÜR FLÜCHTLINGE/MIGRANTEN GEFLÜCHTETE, MIT - AUFENTHALTSTITEL AUS HUMANITÄREN GRÜNDEN ODER - DULDUNG MÜSSEN SEIT 15 MONATEN UNUNTERBROCHEN RECHTMÄßIG, GESTATTET ODER GEDULDET IN DEUTSCHLAND SEIN ASYLBEWERBER, DEREN ASYLVERFAHREN NOCH NICHT ABGESCHLOSSEN IST, KÖNNEN NOCH KEIN BAFÖG BEANTRAGEN
21 PROBLEME / BESONDERHEITEN IM HERKUNFTSLAND WURDE BEREITS EIN STUDIUM BERUFSQUALIFIZIEREND ABGESCHLOSSEN - BERUFSQUALIFIZIEREND IST EIN ABSCHLUSS AUCH DANN, WENN ER IM AUSLAND ERWORBEN WURDE UND DORT ZUR BERUFSAUSÜBUNG BERECHTIGT - PRÜFUNG, OB DER AUSLÄNDISCHE ABSCHLUSS IN DEUTSCHLAND ANERKANNT WIRD ODER OB EINE MATERIELLE GLEICHWERTIGKEIT VORLIEGT ABSCHLUSS WIRD ANERKANNT, GLEICHWERTIGKEIT LIEGT VOR KEIN ANSPRUCH AUF BAFÖG KEINE ANERKENNUNG BZW. VERWERTBARKEIT FÖRDERUNG IN FORM VON BANKDARLEHEN
22 PROBLEME / BESONDERHEITEN IM HERKUNFTSLAND WURDE EIN STUDIUM BEGONNEN UND DIE AUSBILDUNG WIRD IN DER GLEICHEN FACHRICHTUNG IN DEUTSCHLAND FORTGESETZT - ANRECHNUNG BEREITS ERBRACHTER STUDIENLEISTUNGEN - ANRECHNUNGSENTSCHEIDUNG TRIFFT DIE HOCHSCHULE AN DER DAS STUDIUM FORTGESETZT WIRD - BAFÖGRECHTLICH ERFOLGT DIE EINSTUFUNG IN DAS FORTLAUFENDE SEMESTER (NACH ABZUG 5A) - STUDIENVERZÖGERUNGEN KÖNNEN ÜBER DIE VORSCHRIFTEN DES 15 ABS. 3 UND 48 ABS. 2 BAFÖG AUFGEFANGEN WERDEN
23 PROBLEME / BESONDERHEITEN IM HERKUNFTSLAND WURDE EIN STUDIUM BEGONNEN, IN DEUTSCHLAND WIRD EINE NEUE FACHRICHTUNG BEGONNEN - VON DEM IM AUSLAND BEGONNEN STUDIUM KÖNNEN ZWEI SEMESTER UNBERÜCKSICHTIGT BLEIBEN - GGF. KÖNNEN WEITERE SEMESTER FÜR DIE HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG ABGEZOGEN WERDEN - FACHRICHTUNGSWECHSEL IST ZU BEGRÜNDEN WICHTIGE GRÜNDE (1.-3.SEMESTER) UNABWEISBARER GRUND (AB DEM 4. SEMESTER)
24 PROBLEME / BESONDERHEITEN BESCHAFFUNG DER EINKOMMENSUNTERLAGEN DER ELTERN, SOFERN DIESE SICH NOCH IM HEIMATLAND BEFINDEN - GRUNDSÄTZLICH MÜSSEN AUCH GEFLÜCHTETE STUDIERENDE DIE EINKOMMENSUNTERLAGEN VORLEGEN - LETZTE BEKANNTE ANSCHRIFT DER ELTERN IST DEM AMT MITZUTEILEN - AUFENTHALTSORT DER ELTERN GILT ALS UNBEKANNT, WENN KEINE REAKTION DER ELTERN INNERHALB ZWEI MONATEN AUSLANDSRÜCKSCHEIN GEHT INNERHALB DER FRIST NICHT EIN BZW. MIT UNZUSTELLBARKEITS- VERMERK ( NON RECLAME HEIßT LEDIGLICH, SCHREIBEN WURDE NICHT ABGEHOLT!)
25 KONTAKTDATEN STUDIERENDENWERK FREIBURG AMT FÜR AUSBILDUNGSFÖRDERUNG SCHREIBERSTRAßE FREIBURG TEL: 0761/ FAX: 0761/ TWITTER.COM/STUDENTENWERKFR
26 GESCHAFFT! VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT UND VIEL ERFOLG IN IHREM STUDIUM!
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