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Transkript:

Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 S - Finanzgruppe Seite: 1 von 57

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 5 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 6 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 7 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 7 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 8 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 8 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 10 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 10 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 11 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 12 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 13 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 13 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 17 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 22 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 24 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 27 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 29 S - Finanzgruppe Seite: 2 von 57

10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 30 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 31 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 33 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 34 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 36 15 Anhänge 37 15.1 Anhang 1 zum Offenlegungsbericht gem. CRR vom 31.12.2014: Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 37 15.2 Anhang 2 zum Offenlegungsbericht gem. CRR vom 31.12.2014: Mustervertrag der begebenen Kapitalinstrumente 44 15.3 Anhang 3 zum Offenlegungsbericht gem. CRR vom 31.12.2014: Art und Beträge der Eigenmittelelemente 46 S - Finanzgruppe Seite: 3 von 57

Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung S - Finanzgruppe Seite: 4 von 57

1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in Mio. Euro oder Tsd. Euro in den Tabellen können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR. Die ist das übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe. Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung gemäß 296 Abs. 2 HGB nicht erstellt. Nachgeordnete Unternehmen sind fünf Leasingobjektgesellschaften (Finanzunternehmen), die die Vermietung von Bürogebäuden betreiben. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an, nachdem die Bedingungen gemäß Artikel 19 Abs. 1 Buchstabe a) CRR erfüllt sind. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. S - Finanzgruppe Seite: 5 von 57

Quantitative Angaben Gemäß Artikel 436 Buchstaben c) bis e) CRR erklärt die folgendes: - Die Beteiligung an den fünf Leasingobjektgesellschaften i. H. v. 21 TEUR erhalten gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i) CRR i. V. m. Artikel 48 Abs. 4 CRR ein Risikogewicht von 250 % und werden entsprechend mit Eigenkapital unterlegt. Einschränkungen oder Hindernisse bei der Übertragung von Finanzmitteln oder haftendem Eigenkapital existieren innerhalb der Institutsgruppe nicht (Art. 436 Buchstabe c) CRR). 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: - Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %- Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. - Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : - Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) - Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) - Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) - Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) - Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) - Art. 454 (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) - Art. 455 (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) S - Finanzgruppe Seite: 6 von 57

1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Geschäftsbericht / Lagebericht der wieder. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Geschäftsbericht / Lagebericht. Dieser wurde vom Vorstand genehmigt / freigegeben und wurde am 20. Juli 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. S - Finanzgruppe Seite: 7 von 57

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt / freigegeben und wurde am 20. Juli 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Bei der Bestellung der Mitglieder des Vorstands ist neben den gesetzlichen Regelungen im KWG auch das bayerische Sparkassenrecht (SpkG, SpkO) maßgeblich. Die Mitglieder des Vorstands sind Arbeitnehmer des Zweckverbandes als Träger. Die Regelung der Dienstverhältnisse ist durch Satzung auf den Verwaltungsrat der Sparkasse übertragen. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands werden auch die über das KWG und das bayerische Sparkassenrecht hinausgehenden gesetzlichen Vorgaben (wie z.b. des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)) beachtet. Der Sparkassenverband Bayern unterstützt bei der Auswahl und Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds. Er prüft die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber und gibt vor der Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber ab. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. S - Finanzgruppe Seite: 8 von 57

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden nach den abschließenden sparkassenrechtlichen Regelungen durch den Zweckverband als Träger der Sparkasse entsandt sowie regelmäßig aus dem Bereich der Wirtschaft von der Sparkassenaufsicht berufen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist im turnusmäßigen Wechsel von einem Jahr der Landrat des Landkreises Tirschenreuth und der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Weiden i. d. OPf. Die Mitglieder des Verwaltungsrats verfügen aufgrund ihrer Ausbildung bzw. Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat und besuchen regelmäßig Fortbildungsprogramme der Sparkassenakademie Bayern. Die Vorgaben des Sparkassen- und Kreditwesengesetzes zu den Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1.2 offengelegt. S - Finanzgruppe Seite: 9 von 57

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2014 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2014 Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 5.927.535,03-222.951,61 1 --- --- 5.704.583,42 10. Genussrechtskapital 5.000.000,00-5.000.000,00 2 --- --- --- 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 36.400.000,00-2.300.000,00 3 34.100.000,00 --- --- 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital --- --- --- --- --- b) Kapitalrücklage --- --- --- --- --- c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 55.091.516,25 --- 55.091.516,25 --- --- cb) andere Rücklagen --- --- --- --- --- d) Bilanzgewinn 1.428.266,25-1.428.266,25 4 --- --- --- Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 c. bzw. Art. 486 Abs. 5 CRR) --- --- 5.000.000,00 Neubewertungsreserven (Art. 484 Abs. 5 CRR) --- --- 2.627.941,86 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) -12.509.571,07 --- --- Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 Abs. 1 b. CRR) -138.367,57 --- --- Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 7.808.058,75 0,00-2.199.598,11 84.351.636,36 0,00 11.132.927,17 1 Abzug der anteiligen Zinsen, des nicht einbezahlten Anteils und unwesentlicher Mittel, die nicht in die Eigenmittel nach CRR einbezogen wurden 2 Fälligkeit vor Ablauf von 2 Jahren S - Finanzgruppe Seite: 10 von 57

3 Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 4 Abzug des Bilanzgewinns wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. c) CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat folgende Ergänzungskapitalinstrumente begeben: - Sparkassenkapitalbriefe nachrangige Namensschuldverschreibungen Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Ein Mustervertrag des Sparkassenkapitalbriefs wird im Anhang 2 dieses Berichts veröffentlicht. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 3 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. S - Finanzgruppe Seite: 11 von 57

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 4.3 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt / freigegeben und wurde am 20. Juli 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Betrag per 31.12.2014 (Euro) Standardansatz 47.332.715,22 Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,00 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 12.675,50 Öffentliche Stellen 199.811,46 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute 589.602,86 Unternehmen 23.363.001,73 Mengengeschäft 10.663.244,65 Durch Immobilien besicherte Positionen 6.896.736,84 Ausgefallene Positionen 902.305,84 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,00 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 193.932,17 Verbriefungspositionen 0,00 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,00 Investmentfonds (OGA-Fonds) 1.112.572,41 Beteiligungspositionen 2.718.140,62 Sonstige Posten 680.691,14 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0,00 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0,00 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0,00 Warenpositionsrisiko Vereinfachtes Verfahren 124,78 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 6.025.958,55 CVA-Risiko Standardmethode 501,00 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen S - Finanzgruppe Seite: 12 von 57

5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.743,1 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2014 TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 16.479 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 276.193 Öffentliche Stellen 45.338 Multilaterale Entwicklungsbanken --- Internationale Organisationen --- Institute 263.288 Unternehmen 372.538 Mengengeschäft 426.313 Durch Immobilien besicherte Positionen 239.007 Ausgefallene Positionen 12.032 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 24.242 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- Investmentfonds (OGA-Fonds) 8.233 Sonstige Posten 17.801 Gesamt 1.701.464 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen S - Finanzgruppe Seite: 13 von 57

Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,6 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 31.12.2014 TEUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Zentralstaaten oder Zentralbanken 10.401 --- 4.616 --- 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften --- --- 233.744 1.728 27 Öffentliche Stellen --- --- 709 2.956 --- Multilaterale Entwicklungsbanken --- --- --- --- --- Internationale Organisationen --- --- --- --- --- Institute 311.415 --- --- --- --- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 24.242 --- --- --- --- Investmentfonds (OGA-Fonds) --- 5.001 --- --- --- Ausgefallene Positionen --- --- --- --- --- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Sonstige Posten --- --- --- --- --- Gesamt 346.058 5.001 239.069 4.683 27 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor S - Finanzgruppe Seite: 14 von 57

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige 31.12.2014 TEUR Industrieunternehmen Regionale oder lokale Gebietskörperschaften --- 37.068 --- --- --- Öffentliche Stellen --- 2.163 --- --- --- Unternehmen 4.852 37.183 88.135 31.452 --- Davon: KMU 4.806 33.619 54.002 31.452 --- Mengengeschäft 8.543 3.004 19.943 21.500-2.550 Davon: KMU 8.543 3.004 19.943 21.500 82 Durch Immobilien besicherte Positionen 720 521 3.424 6.304 --- Davon: KMU 720 521 3.424 6.304 --- Ausgefallene Positionen 78 --- 2.170 567 --- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Sonstige Posten --- --- --- --- --- Gesamt 14.193 79.939 113.672 59.824-2.550 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen In der Forderungsgruppe Mengengeschäfte, Branche Sonstiges wird die Pauschalwertberichtigung i. H. v. 2.812 TEUR ausgewiesen. S - Finanzgruppe Seite: 15 von 57

Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen 31.12.2014 TEUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Öffentliche Stellen --- --- --- --- --- 43.170 --- Institute --- --- --- 1.986 --- --- --- Investmentfonds (OGA-Fonds) --- --- --- --- 7.958 1.170 --- Unternehmen 342 33.099 8.594 55.704 76.150 46.973 9.398 Davon: KMU 342 14.660 3.811 340 58.763 29.474 --- Mengengeschäft 1.688 21.824 4.532 2.402 7.201 43.084 232.065 Davon: KMU 1.688 21.824 4.532 2.402 7.201 43.084 --- Durch Immobilien besicherte Positionen 65 7.459 1.151 1.429 7.449 21.804 220.429 Davon: KMU 65 7.144 1.151 1.429 6.756 21.804 --- Ausgefallene Positionen --- 1.003 547 21 985 1.725 2.509 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Sonstige Posten --- --- --- --- --- --- --- Gesamt 2.095 63.386 14.824 61.541 99.743 157.925 464.400 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Der Betrag der Risikopositionen der Risikopositionsklasse "Sonstige Posten", der keiner der genannten Branchen zugeordnet werden kann, wird separat angegeben und beträgt 19.358 TEUR. S - Finanzgruppe Seite: 16 von 57

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2014 TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 11.981 --- 3.036 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 79.696 34.243 158.628 Öffentliche Stellen 552 27.562 20.884 Multilaterale Entwicklungsbanken --- --- --- Internationale Organisationen --- --- --- Institute 198.979 62.149 52.273 Unternehmen 94.211 116.598 181.072 Mengengeschäft 165.000 52.760 145.476 Durch Immobilien besicherte Positionen 21.229 47.238 202.288 Ausgefallene Positionen 2.914 2.386 4.305 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- --- --- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 8.159 11.201 4.882 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- Investmentfonds (OGA-Fonds) --- --- 14.129 Sonstige Posten 11.250 --- 8.108 Gesamt 593.972 354.137 795.080 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. S - Finanzgruppe Seite: 17 von 57

Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss und den Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 4.2.1.1 vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 548 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen (EWB, Rückstellungen, PWB). Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 398 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 517 TEUR. Die Einzelwertberichtigungen werden inklusive Zinskorrekturposten dargestellt. S - Finanzgruppe Seite: 18 von 57

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 31.12.2014 TEUR Banken --- ---./. --- --- --- --- Öffentliche Haushalte --- ---./. --- --- --- --- Privatpersonen 2.011 1.164./. --- 153 327 1.465 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 9.284 5.076./. 574 692 71 3.147 125 112./. 1 --- 64 --- ---./. --- --- 13 --- Verarbeitendes Gewerbe 1.977 709./. 168 597 7 1.024 Baugewerbe 262 149./. --- 83 6 353 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 1.568 639./. 142 292 2 534 2.894 2.394./. --- -21 11 67 27 17./. 264-166 29 --- 419 20./. --- 14 --- 568 2.011 1.036./. --- -108 4 536 S - Finanzgruppe Seite: 19 von 57

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 31.12.2014 TEUR Organisationen ohne Erwerbszweck 33 33./. --- 33 --- --- Sonstige --- ---./. --- --- --- --- Gesamt (ohne PWB und ohne Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen) 11.329 6.273./. 574 877 398 4.612 PWB./../. 2.483./. -329./../. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamt (mit PWB und mit Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen)./../../../../. -517./. 11.329 6.273 2.483 574 548-119 4.612 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i. H. v. 2.483 TEUR sowie deren Auflösungen i. H. v. 329 TEUR können nicht auf einzelne Branchen heruntergebrochen werden. Es erfolgt ein gesonderter Ausweis in der Zeile PWB. Gleiches gilt für die Eingänge auf abgeschriebenen Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 517 TEUR. S - Finanzgruppe Seite: 20 von 57

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 31.12.2014 TEUR Deutschland 11.329 6.273./. 574 4.611 EWR --- ---./. --- 1 Sonstige --- ---./. --- --- Gesamt 11.329 6.273./. 574 4.612 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i. H. v. 2.483 TEUR kann nicht auf einzelne Regionen heruntergebrochen werden und wird daher als Gesamtbetrag angegeben. Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2014 TEUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen 5.521 1.605 729 124 --- 6.273 Rückstellungen 582 323 321 9 --- 574 Pauschalwertberichtigungen 2.812 --- 329 --- --- 2.483 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 8.915 1.928 1.379 133 --- 9.330 5.000 5.000 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge S - Finanzgruppe Seite: 21 von 57