Fragen und Antworten zum Thema Neue Kfz-Steuer und Plaketten für Reisemobile

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Transkript:

Fragen und Antworten zum Thema Neue Kfz-Steuer und Plaketten für Reisemobile 1 Wie wird die neue Kfz-Steuer für Reisemobile ermittelt? Die neue Kfz-Steuer für Reisemobile, die am 28. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird rückwirkend zum 01. Januar 2006 erhoben. Die Besteuerung wird sich nach dem Gewicht und der Schadstoffklasse des Reisemobils richten. Die Steuer bemisst sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtmasse in Abhängigkeit von den Schadstoffklassen S4 bis S0, wobei S4 die zur Zeit für Reisemobile Beste und S0 die schlechteste Schadstoffklasse ist: S4 S3 bis S1 S0 Bis 2000 kg 16 24 40 Über 2000 kg 10 10 10 Über 5000kg bis zu 12000 kg 15 Über 12000 kg 25 Daraus ergeben sich am Beispiel verschiedener Gesamtmassen folgende Steuersätze für Reisemobile: S4 S3 bis S1 S0 2,8 t 200 280 440 3,5 t 240 320 480 4,6 t 290 370 530 7,5 t 430 510 735 Obergrenze 800 1000 offen Das bedeutet für Reisemobile mit einer Gesamtmasse von 3,5 t, eine Kfz-Steuer von 240 bei Einstufung in die Schadstoffklasse S4 und 320 bei der Einstufung in die Schadstoffklasse S3. 2 Woran erkenne ich welche Schadstoffklasse mein Reisemobil hat? Die Schadstoffklasse ergibt sich aus der Emissions-Schlüsselnummer, die für jedes Fahrzeug in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. So entspricht zum Beispiel die Schlüsselnummer 0601 der Schadstoffklasse S0, die Schlüsselnummer 0610 Schadstoffklasse S1, die Schlüsselnummer 0644 Schadstoffklasse S2, die Schlüsselnummer 0655 Schadstoffklasse S3 und die Schlüsselnummer 0680 der Schadstoffklasse S4. Diese Emissions- Schlüsselnummern sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld 14.1 zu finden. - 1 -

Reisemobile mit alten Kfz-Scheinen haben in Feld Nr.1 einen entsprechenden Eintrag, wobei die alte Codierung 2105 der heutigen 06 und die alte Codierung 1605 der heutigen 04 entspricht. Sämtliche Details finden sich im CIVD-Informationspapier Schlüsselnummern Schadstoffklassen Plaketten. 3 Welche Reisemobile erfüllen die zur Zeit beste Schadstoffeinstufung? Aufgrund unterschiedlicher europäischer Zertifizierungsvorschriften für Pkw / leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge, die in Punkt 4 beschrieben sind, kommt es bei gleicher Schadstoffgruppe, z.b. EURO 4, zu unterschiedlichen Einstufungen in Schadstoffklassen gemäß deutschem Steuerrecht. Chassis, die sich schwerpunktmäßig im Segment der "3,5 Tonner" konzentrieren, werden im wesentlichen nach der Abgas-Richtlinie für PKW / leichte Nutzfahrzeuge zertifiziert. Unter den Basisfahrzeugen für Reisemobile der Saison 2007 gibt es seit August 2006 auch schon die ersten Chassis, die in der Schadstoffklasse S4 eingestuft sind. Diese sind vorwiegend im Bereich über 3,5 Tonnen angesiedelt und nach der Abgas-Richtlinie für schwere Nutzfahrzeuge zertifiziert. Fahrzeuge der Schadstoffklasse S4, sind an den Emissions-Schlüsselnummern 0635, 0680 und 0681 zu erkennen. 4 Alle neuen Basisfahrzeuge der Reisemobilgeneration 2007 werben doch mit der Schadstoffgruppe Euro 4. Weshalb haben dann einige nicht die Schadstoffklasse S4? Schadstoffklassen und Schadstoffgruppen haben dieselbe Funktion sie bewirken eine emissionsorientierte Klassifizierung/Eingruppierung von allen Kraftfahrzeugen. Sie beruhen jedoch auf unterschiedlichen Richtlinien zur Homologation der Emissionen. Reisemobile, die nach der Richtlinie 70/220/EWG für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zertifiziert sind, werden im deutschen Steuerrecht in die jeweils niedrigere Schadstoffklasse abgestuft (zum Beispiel S4 nach S3, S3 nach S2 usw.). Die Richtlinie 2005/55/EG (Neufassung der Richtlinie 88/77/EWG) für schwere Nutzfahrzeuge sieht diese Abstufung innerhalb der Schadstoffgruppen nicht vor. Die Art der Homologation, d. h. nach welcher Richtlinie das Abgasverhalten geprüft wird, ist abhängig von der technischen und konzeptionellen Auslegung des Basisfahrzeuges. Die Differenz ( S3 S4 ) bei der Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei den 3,5 Tonnen Reisemobilen lediglich 80 jährlich. Darüber hinaus sind Schadstoffklassen und gruppen in unterschiedlichen Gesetzen verankert. Die Schadstoffklassen werden über die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Schadstoffgruppen hingegen über das Bundesimmissionsschutzgesetz definiert. Die Schadstoffklassen regeln daher den Kfz-Steuersatz, die Schadstoffgruppen definieren die Plakette, die auf Grundlage der Kennzeichnungsverordnung ab 1. März 2007 erworben werden kann. - 2 -

5 Wie wirkt sich die Kennzeichnungsverordnung auf Kraftfahrzeuge aus? Auswirkungen wären wie bei betroffenen Pkw und Lkw ebenso Fahrverbote in sogenannten Umweltzonen für Reisemobile ohne Plakette. Viele Städte und Kommunen arbeiten diese lokalen Umweltzonen gerade aus. Die Vorschläge variieren von nur einem kleinen Straßenring (Frankfurt), bis hin zur Absperrung einer gesamten Region (Ruhrgebiet). Fahrverbote sind bisher verschärft für alle Fahrzeuge ohne Plakette angedacht. Zur Zeit ist nicht klar, ob und in welchem Umfang Umweltzonen noch im Jahr 2007 eingerichtet werden. Fakt ist, dass ca. 8,5 Millionen Kraftfahrzeuge in Deutschland keine Plakette erhalten werden. Eine Nachrüstung, wie z. T. bei Pkw prinzipiell möglich, wird bei den in Frage kommenden Reisemobilen aus technischen Gründen höchstwahrscheinlich nicht angeboten werden können. Die enorme Tragweite der Kennzeichnungsverordnung wurde mittlerweile von den Städten und Kommunen erkannt. So ist damit zu rechnen, dass viele Städte die Einführung von Umweltzonen und damit verbundene Fahrverbote auf den Beginn 2008 verschieben werden. 6 Werden alle Reisemobile der Saison 2007 gemäß der Kennzeichnungsverordnung in den zu erwartenden Umweltzonen freie Fahrt haben? Die zum 1. März 2007 in Kraft tretende Kennzeichnungsverordnung, die die Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Gebieten verbessern soll, kann erhebliche Auswirkungen auf rund die Hälfte des Reisemobilbestandes haben. Dies sind vor allem Reisemobile mit den Emissionseinstufungen Euro 1/I und schlechter, die keine Plakette erhalten werden. Mit einer Plakette gekennzeichnet und somit für den Verkehr in Umweltzonen zugelassen, werden alle Reisemobile ab einer Emissionseinstufung von EURO 2/II und besser. Die Kennzeichnung erfolgt durch drei Plaketten (grün, gelb und rot) und auch die Umweltzonen werden an den jeweiligen Straßen durch Schilder ausgewiesen. Alle Reisemobile der Saison 2007 mit der Emissionseinstufung Euro 4/IV werden eine grüne Plakette erhalten und somit in den ab 2008 zu erwartenden Umweltzonen freie Fahrt haben. 7 Was tut die Caravaningbranche, um die Auswirkung der Fahrverbote auf Reisemobile zu begrenzen? Ausnahmen können von den lokalen Behörden in jeder Umweltzone ausgesprochen werden. Der CIVD versucht derzeit, eine reisemobilfreundliche Lösung zu bewirken. Zusammen mit den Verbänden ADAC, dem Deutschen Tourismusverband DTV, dem Caravaning Handelsverband DCHV und dem Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland BVCD wird eine gemeinsame Branchenposition abgestimmt und diese gegenüber den Städten, Kommunen und Regierungspräsidien vertreten. Der CIVD-Entwurf für ein Positionspapier kann unter www.civd.de eingesehen werden. - 3 -

Schlüsselnummern - Schadstoffklassen - Plaketten Nutzfahrzeuge Personenkraftwagen Emissions-Schlüsselnummer Klartextangabe Schadstoff- Geräusch- Emissions-Schlüsselnummer Klartextangabe Entsprechen der 5. und 6. Stelle zu 1 *) zu 1. sowie ggf. zu 33 *) klasse klasse 5. und 6. Stelle zu 1 *) zu 1. sowie ggf. zu 33 *) Emissionseinstufung (letzten beiden Ziffern dieser Spalte) oder nach Anlage XIV 48 StVZO (letzten beiden Ziffern dieser Spalte) oder Pkw-Euro oder Feld 14 sowie ggf. zu 22 **) oder Feld 14 sowie ggf. zu 22 **) in Feld 14.1 **) in Feld 14.1 **) 0403 bzw. 9991 SCHADSTOFFARM E 0404 bzw. 9991 BED.SCHADST.ARM C/XXV 0405 BEDINGT SCHADSTOFFARM A 0406 ANL:XXIV A 0407 BEDINGT SCHADSTOFFARM B 0408 ANL.XXIV B 0409 bzw. 9991 BEDINGT SCHADSTOFFARM C 0410 bzw. 9992 ANL.XXIV C 0417 93/59/EWG,ANH.I 8.3 0601 GKL:G1 (keine) G 1 0602 GKL:G1 OEST (keine) G 1 0401 SCHADSTOFFARM Euro 1 0402 BED.SCHADST.ARM C/XXIII Euro 1 0610 SKL:S1 S 1 (keine) 0611 SKL:S1,GKL:G1 S 1 G 1 0612 SKL:S1,GKL:G1 OEST S 1 G 1 0630 93/59/EWG I S 1 (keine) 0631 93/59/EWGI,GKL:G1 S 1 G 1 0418 S-ARM:93/59/EWG I Euro 1 0421 S-ARM E2,G:92/97/EWG Euro 1 0422 S-ARM:93/59/I,G:92/97 Euro 1 0414 SCHADSTOFFARM E2 Euro 1 0434 SCHADSTOFFARM E2;5L Euro 1 0440 SCHADSTOFFARM E2;3L Euro 1 0477 SCHADSTOFFARM E2/NACHG. 0411 SCHADSTOFFARM E1 Euro 1 0412 BES.SCHADST.ARM 0,08 Euro 1 0413 BES.SCHADST.ARM E1 0,08 Euro 1 0416 SCHADSTOFFARM E2,8.1 Euro 1 0632 93/59/I,GKL:G1 OEST S 1 G 1 0640 93/59/EWG II S 1 (keine) 0641 93/59/II,GKL:G1 S 1 G 1 0419 S:93/59/EWG II 0423 S:93/59/II,G:92/97/EWG 0642 93/59/II,GKL:G1 OEST S 1 G 1 0643 96/69/EG II S 1 G 1 0428 96/69/EG II Euro 1 0650 93/59/EWG III S 1 (keine) 0651 93/59/III,GKL:G1 S 1 G 1 0420 S:93/59/EWG III 0424 S:93/59/III,G:92/97/EWG 0652 93/59/III,GKL:G1 OEST S 1 G 1 0653 96/69/EG III S 1 G 1 0429 96/69/EG III Euro 1 0620 SKL:S2 S 2 (keine) 0621 SKL:S2,GKL:G1 S 2 G 1 0471 91/542/EWG,B Euro 2 0622 SKL:S2,GKL:G1 OEST S 2 G 1 0633 96/69/EG I S 2 G 1 0427 96/69/EG I Euro 2 0644 98/69/EG II;A S 2 G 1 0449 98/69/EG II;A Euro 2 0450 98/69/EG II;A;5L Euro 2 0654 98/69/EG III; A S 2 G 1 0451 98/69/EG III;A Euro 2 0452 98/69/EG III;A;5L Euro 2 0660 94/12/EG(M) S 2 (keine) 0661 94/12/EG(M),GKL:G1 S 2 G 1 0425 SCHADSTOFFARM EURO 2 Euro 2 0426 S-ARM EURO 2"; G:92/97 Euro 2 0435 SCHADSTOFFARM EURO2;5L Euro 2 0441 SCHADSTOFFARM EURO2;3L Euro 2

Nutzfahrzeuge Personenkraftwagen Emissions-Schlüsselnummer Klartextangabe Schadstoff- Geräusch- Emissions-Schlüsselnummer Klartextangabe Entsprechen der 5. und 6. Stelle zu 1 *) zu 1. sowie ggf. zu 33 *) klasse klasse 5. und 6. Stelle zu 1 *) zu 1. sowie ggf. zu 33 *) Emissionseinstufung (letzten beiden Ziffern dieser Spalte) oder nach Anlage XIV 48 StVZO (letzten beiden Ziffern dieser Spalte) oder Pkw-Euro oder Feld 14 sowie ggf. zu 22 **) oder Feld 14 sowie ggf. zu 22 **) in Feld 14.1 **) in Feld 14.1 **) 0634 98/69/EG I;A S 3 G 1 0447 98/69/EG I;A Euro 3 0448 98/69/EGI;A;5L Euro 3 0444 EURO 3 Euro 3 0445 EURO 3:5L Euro 3 0446 EURO 3;3L Euro 3 0430 SCHADSTOFFARM D3 Euro 3 0431 SCHADSTOFFARM D3I Euro 3 0436 SCHADSTOFFARM D3;5L Euro 3 0437 SCHADSTOFFARM D3I;5L Euro 3 0442 SCHADSTOFFARM D3;3L Euro 3 0645 98/69/EG II;B S 3 G 1 0467 98/69/EG II;B Euro 3 0468 98/69/EG II;B;5L Euro 3 0655 98/69/EG III; B S 3 G 1 0469 98/69/EG III;B Euro 3 0470 98/69/EG III;B;5L Euro 3 0670 1999/96/EG;A S 3 (keine) 0671 1999/96/EG;A,GKL:G1 S 3 G 1 0472 1999/96/EG;A Euro 3 0635 98/69/EG I;B S 4 G 1 0465 98/69/EG I;B Euro 4 0466 98/69/EG I;B;5L Euro 4 0462 EURO 4 Euro 4 0463 EURO 4;5L Euro 4 0464 EURO 4;3L Euro 4 0432 SCHADSTOFFARM D4 Euro 4 0433 SCHADSTOFFARM D4I Euro 4 0438 SCHADSTOFFARM D4;5L Euro 4 0439 SCHADSTOFFARM D4I;5L Euro 4 0443 SCHADSTOFFARM D4;3L Euro 4 0453 EURO 3 UND D4 Euro 4 0454 EURO 3;5L UND D4 Euro 4 0455 EURO 3;3L UND D4 Euro 4 0456 98/69/EG I;A UND D4I Euro 4 0457 98/69/EG I;A;5L UND D4I Euro 4 0458 98/69/EG II;A UND D4I Euro 4 0459 98/69/EG II;A;5L UND D4I Euro 4 0460 98/69/EG III;A UND D4I Euro 4 0461 98/69/EG III;5L UND D4I Euro 4 0680 1999/96/EG;B1 S 4 (keine) 0681 1999/96/EG;B1,GKL:G1 S 4 G 1 0473 1999/96/EG;B1 0683 1999/96/EG;B2 S 5 (keine) 0684 1999/96/EG;B2,GKL:G1 S 5 G 1 0474 1999/96/EG;B2 0690 1999/96/EG;C;EEV EEV (keine) 0691 1999/96/EG;C;EEV,GKL:G1 EEV G 1 0088 EMISSIONSKL.NICHT BEK. (keine) (keine) *) alter Kfz-Schein **) Zulassungsbescheinigung Teil I seit Oktober 2005 0475 1999/96/EG;C;EEV 0088 EMISSIONSKL.NICHT BEK keine 1) = PKW mit einem Hubraum von mehr als 2000 cm 3 ( sofern Schl.Nr. vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen worden ist ) 2) = PKW für die mit Herstellerbescheinigung zusätzlich sog. Euro-1-Abgasnieveau nachgewiesen wird 3) = G-Kat-Fz (sofern sie vor dem 26. Juli 1995 damit ausgerüstet worden sind ) 4) = Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden.