Bildungsdirektion des Kantons Zürich Mittelschul- und Berufsbildungsamt Stabsabteilung Fachstellen und Projekte i-zh Projektleitung Telefon: 043 259 77 75 / 94 Mail: renate.ried@mba.zh.ch / cjung@bluewin.ch Ausstellungsstrasse 80 CH-8090 Zürich Telefax: 043 259 77 57 Informatik Berufsbildung Kanton Zürich Projektrichtlinien Modulprüfungen 1.8.2004 (Erläuterungen zum vorläufigen Organisationsreglement über die Ausbildung und das Qualifikationsverfahren für Informatikerinnen und Informatiker vom 12. Juli 2001 (Organisationsreglement), sowie Leitfaden zu den Kompetenznachweisen gestützt auf Art. 4 und 9 in Verbindung mit Art. 16 Organisationsreglement.) Gültigkeit - Diese Projektrichtlinien gelten ab 1. August 2004. - Sie gelten für alle Lernenden, alle beteiligten Institutionen und die beteiligten Lehrfirmen des Pilotprojekts i-zh. - Sie ersetzen die Richtlinien vom 1.8.2003 Inhalt Es werden alle Modalitäten betreffend Kompetenznachweise für die Module und die berufsfeldspezifischen Fächergruppen aller Ausbildungsrichtungen der modularisierten Berufslehre Informatik geregelt.
2 Begriffsdefinitionen Kompetenznachweis: - Aus einer Fremdbeurteilung bestehender Nachweis, dass der geprüfte Kandidat / die geprüfte Kandidatin über die geforderte Handlungskompetenz verfügt, die in einem Modul verlangt wird. - Sämtliche Kompetenznachweise werden mit Noten bewertet. Die Bewertung erfolgt ausschliesslich in ganzen oder halben Noten zwischen 1 und 6 (= Modulnote). - Zu jedem Modul des Baukastens Berufsbildung Informatik gehört ein Kompetenznachweis. - Die Handlungskompetenz für ein bestimmtes Modul ist dann nachgewiesen (das Modul ist bestanden), wenn die Note 4 oder höher ist. Modulprüfung: - Abschliessende Prüfung der Handlungskompetenz für ein bestimmtes Modul. Vornote: - In Noten ausgedrücktes Ergebnis aus lernbegleitenden Prüfungen einzelner Lernziele eines bestimmten Moduls (Lernzielkontrolle) Modul: - Module sind in sich geschlossene Lerneinheiten. Sie sind voneinander unabhängig und werden mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen. - Jedes Modul besteht aus handlungs- und lernzielorientierten Teilen. - Module bündeln Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz zu einer ganzheitlichen Handlungskompetenz. Berufsfeldbezogene Module: - Alle berufsfeldbezogenen Module sind Pflichtmodule für sämtliche Berufslernenden der modularisierten Informatiklehre. Sie werden durch die Modulgruppe auf der Grundlage des geltenden Modulbebauungsplans von I-CH bestimmt.
3 Richtungsspezifische Module: - Alle richtungsspezifischen Module sind abhängig von der gewählten Richtung in der modularisierten Informatiklehre. Modulidentifikation - Die Identifikation für ein Modul beschreibt das Modul allgemein. Sie enthält keine anbieterspezifischen Angaben. Berufsfeldbezogene Fächergruppen - Mathematik, Physik, Elektrotechnik, Chemie bilden die Fächergruppe Naturwissenschaft - Englisch bildet die Fächergruppe Englisch - BWL/VWL bilden die Fächergruppe Wirtschaft Entstehung des Kompetenznachweises Für die Durchführung des Kompetenznachweises ist die ausbildende Organisation und dort die zuständige Lehrperson verantwortlich. Wird ein Modul an mehr als einer Organisation vermittelt, sprechen sich die ausbildenden Organisationen ab (z.b. Modul 113 Schule / ÜK). Die Federführung liegt bei der zuständigen Berufsschule. Die Prüfungskommission (PK 19) hat Kontrollfunktionen und kann die Durchführung von Modulprüfungen jederzeit überwachen und kontrollieren. Modulprüfungen sind eindeutig einem einzigen Modul zugeordnet. Aus organisatorischen Gründen können mehrere Modulprüfungen zeitlich an einem Tag zusammengefasst werden. Fernbleiben bei Modulprüfungen Die Teilnahme an den Modulprüfungen ist obligatorisch. Die Nichtteilnahme an der Prüfung oder der Abbruch einer angefangenen Prüfung muss umgehend gemeldet und die wichtigen Gründe müssen belegt werden. Bei Krankheit und Unfall wird als Beleg ein ärztliches Zeugnis verlangt. Über Verschiebung der Modulprüfung aus anderen als gesundheitlichen Gründen entscheidet die Schulleitung. Ein entsprechendes Gesuch ist muss spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn bei der Schulleitung (Kursleitung bei ÜK) eintreffen. Die Nachprüfung findet bei nächster Gelegenheit, spätestens aber ein Jahr nach der zu wiederholenden Prüfung statt.
4 Bei fehlendem Arztzeugnis oder unerlaubter Abwesenheit wird die Modulprüfung mit der Note 1 bewertet. Notengebung Generelle Bemerkung zur Bewertungsmethode: Durch die Modulprüfung ist primär zu entscheiden, ob die zu prüfende Kompetenz nachgewiesen ist. a) Die Bewertung des Kompetenznachweises ergibt sich aus dem auf halbe Noten gerundeten Durchschnitt aus der Vornote (Durchschnitt aller Vorprüfungen) und der Modulprüfung, die je auf 1/10 gerundet werden. (Z.B.: 3 Vornoten 3.7 / 4.8 / 4.3 4.27 4.3 und Modulprüfung 4.6 ergibt Moduldurchschnitt 4.45, ergibt Kompetenznachweis: Note 4.5) b) Für jeden Schüler führt die federführende Berufsschule ein Notenportfolio. Sie ist verantwortlich dafür, dass das Notenportfolio alle relevanten Noten enthält. Diese Regelung gilt auch für die übrigen Anbieter (Informatikmittelschule / Umsteiger - Lehrgänge / Privatschulen). ÜK-verpflichtete Firmen, wie z.b. die ZLI, als offizielles ÜK Kurszentrum, melden die Modulnoten der ÜK Module der entsprechenden Schule, welche das Portfolio führt. Beim Übergang von einer Schule zu einer anderen muss die abgebende Schule die Weitergabe der relevanten Informationen an die übernehmende Institution sicherstellen. c) Die Notengebung der berufsfeldbezogenen Fächergruppen erfolgt wie bisher. Die Noten werden im Semesterzeugnis aufgeführt. Validierung Phase 4 Die Termine aller Modulprüfungen sind auf der Web-Site PkOrg durch die PrüfungsleiterInnen Modulprüfungen der ausbildenden Organisationen mindestens drei Wochen im Voraus einzutragen. Mit Ausnahme des Startjahrganges 2001 (viertes Lehrjahr) werden nur noch validierte Modulprüfungen eingesetzt. Die Validierungs-ID, welche ebenfalls durch PkOrg zugeteilt wird, ist auf allen Prüfungsunterlagen aufzuführen Wertung der berufsfeldbezogenen Fächergruppen Jede berufsfeldbezogene Fächergruppe (Naturwissenschaft, Englisch, Wirtschaft) zählt über alle Semester, in denen sie unterrichtet wird, wie ein Modul. Die Note der Fächergruppe wird aus dem Durchschnitt aller Semesternoten der entsprechenden Fächergruppe gebildet. Wiedererwägung Bei nicht bestandenen Modulen (Kompetenznachweis ungenügend) sollen Lernende, die nicht einverstanden sind mit der Note, innert 30 Tagen ein Wiedererwägungsgesuch bei der ausbildenden Organisation, die die Note erteilt hat, einreichen. Der Antrag auf Wiedererwägung muss schriftlich an die ausbildende Organisation erfolgen. Diese tätigt alle erforderlichen Abklärungen und überprüft die von ihr erteilte Note auf ihre Richtigkeit. Die Antwort erfolgt ebenfalls schriftlich und das entstandene Dossier wird durch die ausbildende Organisation aufbewahrt.
5 Rekurs Rekurse gegen eine nicht bestandene Fachnote können erst am Ende der Lehre und nur im Falle des Nichtbestehens eingereicht werden. Siehe Rechtsmittelbelehrung im Falle einer nicht bestandenen Lehrabschlussprüfung. Wiederholung Module können nicht wiederholt werden, ausser in folgenden Fällen: a) während der Lehre / Ausbildung: - Die Wiederholung eines ganzen Lehrjahres ist möglich, wenn nach einem Standortbestimmungsgespräch mit allen Beteiligten auf Antrag der Lehrvertragsparteien oder auf Antrag der ausbildenden Organisation das Mittelschul- und Berufsbildungsamt den Lehrvertrag verlängert. In diesem Fall zählen ausschliesslich die im Wiederholungsjahr erzielten Noten. - Das vierte Lehrjahr kann nicht wiederholt werden. b) am Schluss der Lehre / Ausbildung bei nicht bestandener Lehrabschlussprüfung: - Im Fall einer ungenügenden Fachnote (aus berufsfeldbezogenen respektive richtungsspezifischen Modulen) muss bei allen nicht bestandenen (ungenügenden) Kompetenznachweisen der entsprechenden Fachnote mindestens die Modulprüfung (im Falle einer berufsfeldbezogenen Fächergruppe eine Schlussprüfung) wiederholt werden. Adressen - Prüfungskommission 19 www.pk19.ch - Projektleitung i-zh Christian Jung, Renate Ried Projektleitung i-zh Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich Stabsabteilung, Fachstellen und Projekte Ausstellungsstr. 80 8090 Zürich Tel: 043 259 77 94 / 75 Fax: 043 259 77 57 cjung@bluewin.ch / renate.ried@mba.zh.ch