Yvonne Reichlin-Zobrist Finanzverwalterin Kanton Basel-Landschaft Informationsveranstaltung HRM2 für die Finanzverwalter(-innen) der Baselbieter Gemeinden 17. September 2010 Landratssaal Liestal 1
Ablauf 1. Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz für die Weiterentwicklung des Rechnungsmodells 2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 3. Übergang von HRM1 zu HRM2 4. Ausgewählte Stolpersteine bei der Umsetzung im Kanton 5. Sicherstellung der Weiterentwicklung des Handbuchs 6. Stand der Einführung 7. Tendenzen und Trends 2
1. Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz 1. Harmonisierung Rechnungslegung unter Kantonen und Gemeinden 2. Harmonisierung Rechnungslegung der Kantone mit dem NRM des Bundes 3. Weiterentwicklung des HRM auf der Basis der IPSAS-Richtlinien (keine integrale Übernahme) 4. Bereits eingeleitete Reformen (Bund, ZH, GE) 5. Internationale Anforderungen an die Finanzstatistik mitberücksichtigen Das Handbuch HRM2 wurde am 25. Januar 2008 durch die Finanzdirektorenkonferenz verabschiedet. 3
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 1. Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz für die Weiterentwicklung des Rechnungsmodels 2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 3. Übergang von HRM1 zu HRM2 4. Ausgewählte Stolpersteine 5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs 6. Stand der Einführung 7. Tendenzen und Trends 4
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Das Rechnungsmodell BILANZ (Momentaufnahme, statische Rechnung) ERFOLGSRECHNUNG (dynamische, zeitraumbezogene Rechnung) INVESTITIONS- RECHNUNG Neue Elemente HRM 2 Aufzeigen der Vermögens- und Finanzierungslage Gestufter Erfolgsausweis: Operatives Ergebnis + Ausserordentliches Ergebnis = Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Aufzeigen der Aufwands- und Ertragslage Aufzeigen der Investitionsausgaben und -einnahmen EIGENKAPITAL- NACHWEIS Zeigt Veränderung des Eigenkapitals (Bestandteil des Anhangs) GELDFLUSS- RECHNUNG (dynamische, zeitraumbezogene Rechnung) Information über Herkunft und Verwendung der Geldmittel + ERWEITERTER ANHANG Offenlegung von Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen, dem Anlagevermögen, den Beteiligungen etc. 5
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Erweiterter Anhang Aussagekräftiger Anhang als Ergänzung der Rechnungslegung mit folgenden Elementen: Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel Rückstellungsspiegel Anlagespiegel mit Detailinformationen zu den Anlagen Eigenkapitalnachweis Bewertungs- und Abschreibungsgrundsätze Weitere Informationen, welche zum Verständnis von Rechnung und Budget und zur Transparenzerhöhung notwendig sind 6
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Bewertung des Finanzvermögens Bei Anlagenzugang Bewertung zu den Anschaffungskosten. Falls kostenloser Zugang Bewertung zum Verkehrswert. Folgebewertungen erfolgen zum Verkehrswert am Bilanzierungsstichtag (alle 3-5 Jahre) 7
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Bewertung des Verwaltungsvermögens Erstzugang zu den Anschaffungs- bzw. Erstellungskosten (bei kostenlosem Zugang: zum Verkehrswert) Abschreibungen nach Nutzungsdauer (ab Inbetriebnahme) Beteiligungen im VV werden zum Nominalwert bewertet. 8
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Anlagekategorien Verwaltungsvermögen/Abschreibungen Vorschlag für die Anlagekategorien Lebensdauer in Jahren Abschreibungssätze in % linear degressiv Aktivierungsgrenzen Grundstücke Gebäude/Hochbaute n keine Abschreibung 25-50 2-4% 8-15% Kriterium Wesentlichkeit Tiefbauten: Strassen 40-60 1.66-2.5% 7-10% Kriterium Wesentlichkeit Kanalbauten 40-60 1.66-2.5% 7-10% Kriterium Wesentlichkeit Brücken 40-60 1.66-2.5% 7-10% Kriterium Wesentlichkeit Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge: Mobilien 4-10 10-25% 35-60% Kriterium Wesentlichkeit Maschinen 4-10 10-25% 35-60% Kriterium Wesentlichkeit Fahrzeuge 4-10 10-25% 35-60% Kriterium Wesentlichkeit 9
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Anlagekategorien Verwaltungsvermögen/Abschreibungen Verursacherfinanzierte Bereiche: Die angegebenen Werte sind als Richtwerte zu verstehen. Weicht der Wiederbeschaffungswert jedoch vom Anschaffungswert ab, so haben sich die Abschreibungssätze am Wiederbeschaffungswert auszurichten, damit die Gebühren entsprechend angemessen festgesetzt werden können. Ansonsten würden Erneuerungsreserven fehlen. Abwasseranlagen Abfallanlagen Richtwert 15 Richtwert 6.5% Richtwert 25 % Kriterium Wesentlichkeit Richtwert Richtwert Richtwert Kriterium 40 2.5% 10 % Wesentlichkeit Immaterielle Anlagen (Patent-, Firmen-, Verlags-, Konzessions-, Lizenz- und andere Nutzungsrechte, Goodwill) 5 20% 50 % Kriterium Wesentlichkeit Informatik Hardware 3 33.3% 60 % Kriterium Wesentlichkeit Software 5 20% 50 % Kriterium Wesentlichkeit 10
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Anlagekategorien Verwaltungsvermögen/Abschreibungen Wichtigste Regelungen Abschreibungen: Abschreibungen konsequent nach Lebensdauer lineare oder degressive Abschreibungsart Vorgabe von Anlagekategorien und Bandbreiten von Abschreibungssätzen Differenzierte Abschreibungssätze für spezifische Anlagegüter möglich Zusätzliche Abschreibungen möglich (Ausweis im Anhang und in der gestuften ER) 11
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Rechnungsabgrenzungen Konsequente periodengerechte Abgrenzung (wirtschaftliche Betrachtungsweise) Massgebend für Verbuchung ist Zu- oder Abgang einer Leistung oder eines Nutzens. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen Für potentielle Risiken werden Rückstellungen gebildet oder Eventualverpflichtungen ausgewiesen 12
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Konsolidierte Betrachtungsweise Anstalten u. weitere Organisationen (Trägerschaft, Beteiligungen, Einfluss etc.) Rechtspflege u. weitere kantonale Behörden Parlament, Regierungs- bzw. Gemeinderat und Verwaltung 1 2 3 13
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Wichtigste Finanzkennzahlen Nettoverschuldung pro Einwohner = Selbstfinanzierung x 100 Nettoinvestitionen Selbstfinanzierungsgrad = Selbstfinanzierung x 100 Nettoinvestitionen Kapitaldienstanteil = Zinsen + Abschreibungen Gesamtertrag Eigenkapitalquote = Übriges Eigenkapital + Spezialfinanzierungen Gesamtaufwand 14
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Kontenplan und funktionale Gliederung Kontenplan: Harmonisiert bis und mit 3. Stelle mit dem Kontenrahmen der Bundesverwaltung Änderungen der Sachgruppengliederung aller Rechnungsteile (Bilanz, Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) Zahlreiche geänderte Kontennummern 15
2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 Kontenplan und funktionale Gliederung Funktionale Gliederung: Aufbau auf bisheriger Struktur Kompatibel mit der internationalen Nomenklatur (COFOG) Anpassungen an Neuen Finanzausgleich NFA: - Abbildung Finanzströme NFA in Finanzstatistik - Abbildung Funktionen interkantonaler Lastenausgleich in Finanzstatistik (Art. 48a BV) 16
3. Übergang von HRM1 zu HRM2 1. Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz für die Weiterentwicklung des Rechnungsmodels 2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 3. Übergang von HRM1 zu HRM2 4. Ausgewählte Stolpersteine 5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs 6. Stand der Einführung 7. Tendenzen und Trends 17
3. Übergang von HRM1 zu HRM2 Finanzvermögen (FM) Neubewertung des Finanzvermögens (Restatement) Bewertungskorrekturen über "Neubewertungsreserve" Verwaltungsvermögen (VV) Neubewertung nicht zwingend Neu erworbene oder erstellte Anlagen: Aktivierung und Abschreibung gemäss HRM2 Bisherige und neue Bestände separater Ausweis in Bilanz und Anlagespiegel (Ausweis der angewandten Bewertungs- u. Abschreibungsmethoden im Anhang) 18
3. Übergang von HRM1 zu HRM2 Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen Neubewertung Verbuchung von Bewertungskorrekturen über "Neubewertungsreserven" 1. Jahr nach Übergang: Transparenz Übergang von alter und zu neuer Bilanz 19
4. Ausgewählte Stolpersteine 1. Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz für die Weiterentwicklung des Rechnungsmodels 2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 3. Übergang von HRM1 zu HRM2 4. Ausgewählte Stolpersteine 5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs 6. Stand der Einführung 7. Tendenzen und Trends 20
4. Ausgewählte Stolpersteine bei der Steuerabgrenzungsprinzip Problem: HRM2 bevorzugt das Prinzip der Steuerabgrenzung (Fachempfehlung Nr. 07) Kanton BL tätigt zeitliche Abgrenzungen schon unter HRM1 und hat Erfahrungen damit sammeln können Prognosen über künftige volkswirtschaftliche Entwicklungen sollen regionale Gegebenheiten berücksichtigen (z.b. Life Science im Raum Basel) In der Phase der Umstellung auf HRM2 kann es zu Differenzen zwischen der steuerlichen Entwicklung des Kantons und den Gemeinden kommen Modelle und Schätzungen basieren auf Prognosen (Prognosen können rasch ändern!!!) 21
4. Ausgewählte Stolpersteine bei der Steuerabgrenzungsprinzip Vorteile periodengerechte Darstellung der Ertragssituation Unabhängigkeit vom Stand der Veranlagung zum Abschlusszeitpunkt gegenwartsbezogene Betrachtung (z.bsp. aktuelle Gesetzesänderungen etc.) zeitnahes Abbild wirtschaftlicher Änderungen konjunkturelle Erholung zeigt sich rasch in den Erträgen (aber auch Konjunktureinbrüche!) Unabhängigkeit von der Qualität der Vorausrechnungsdaten Nachteile komplexes und aufwändiges Verfahren Nachvollziehbarkeit für externe erschwert (grosse Anforderung an die Kommunikation!) Evtl. externe Kosten (BAK- Haushaltsmodell für Kt. BL) erhöhter Umfang an Abgrenzungsbuchungen für die Abwicklung der Vorjahre konjunkturelle Schwächen werden schneller gezeigt Prognosemodelle können Trendbrüche nicht erkennen 22
4. Ausgewählte Stolpersteine bei der Spezial- und Vorfinanzierungen Problem: HRM2 sagt nichts über Auflösungen von Spezial- und Vorfinanzierungs-Fonds (Fachempfehlung Nr. 08) Die Bildung von Spezialfinanzierungen ist relativ klar geregelt; die Auflösung von Spezialfinanzierungen hingegen ist unter HRM2 nicht geregelt Kanton BL hat bei der Umsetzung 2 Varianten erarbeitet, wie Spezialfinanzierungen aufgelöst werden können Jede dieser Varianten hat Vor- und Nachteile Die Entscheidung muss das Gemeinwesen für sich selbst finden und daran festhalten. Eine spätere Aenderung der Methode ist für Aussenstehende schwer nachvollziehbar Der Einfluss auf Kennzahlen muss dabei beachtet werden!! (Brutto-/Netto- Investitionsquote, Selbstfinanzierungsgrad, Neuverschuldungsgrad, Investitionsanteil etc.) 23
4. Ausgewählte Stolpersteine bei der Spezial- und Vorfinanzierungen Variante 1: Auflösung der Spezialfinanzierung in der Höhe der jährlichen Investitionsausgaben Vorteile Fonds wird zeitgleich mit der Investition 'aufgebraucht' Die Aktivierung erfolgt netto/netto (also nach Investitionsbeiträgen von Dritten und Investitionserträgen aus Fonds) Die jährliche Investitionsrechnung wird entlastet Nachteile Das Anlagevermögen wird unterbewertet (solange der Fonds über Mittel verfügt wird '0' aktiviert) Komplexer Buchungs- und Budgetierungsmechanismus da Fonds im Eigenkapital konsolidiert werden sollen (Bruttomethode, Konsolidierungskostenarten, Zwischengewinneliminationen etc.) 24
4. Ausgewählte Stolpersteine bei der Spezial- und Vorfinanzierungen Variante 2: Auflösung der Spezialfinanzierung in der Höhe der jährlichen Abschreibungen Vorteile Aktivierung der effektiven Nettoinvestitionen ('nur' Beiträge von Dritten sind abgezogen) Auflösung des Fonds über die Erfolgsrechnung (und nicht über die Investitionsrechnung!), so wie der Fonds auch gebildet wurde Nutzen der vormaligen Fondsbildung erstreckt sich bei der Auflösung gegen Abschreibungen über Jahre Nachteile Fonds kann in Projektierungsphasen nicht aufgelöst werden (keine Abschreibungen für 'Anlagen im Bau') Vorfinanzierungsfonds bleibt über grosse Teile der Nutzungsdauer bestehen, obwohl das Anlageobjekt fertig gestellt ist (Anforderung an die Kommunikation gegen aussen) Erhöhte Anforderungen an die Planung 25
5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs 1. Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz für die Weiterentwicklung des Rechnungsmodels 2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 3. Übergang von HRM1 zu HRM2 4. Ausgewählte Stolpersteine 5. Sicherstellung der Weiterentwicklung des Handbuchs 6. Stand der Einführung 7. Tendenzen und Trends 26
5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs Das Schweizerische Rechnungslegungsgremium wurde 2008 geschaffen Schäferhund "watch dog" der bei HRM1 fehlte Gemeinsame Trägerschaft von Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren FDK Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 27
5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs Das Schweizerische Rechnungslegungsgremium Aufgaben Förderung einer einheitlichen, vergleichbaren und transparenten Rechnungslegung der öffentlichen Gemeinwesen der Schweiz Erarbeitung von Praxisempfehlungen in der Übergangsphase Beobachtung der Umsetzung der Rechnungslegungsstandards Koordination der Schweizer Interessen in internationalen Rechnungslegungsgremien 28
5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs Das Schweizerische Rechnungslegungsgremium Organisation FDK EFD Plenum AG IPSAS AG Kontenrahmen AG ad-hoc Finanzinstrumente Rückstellungen 29
5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs Das Schweizerische Rechnungslegungsgremium Mitglieder 16 Mitglieder, die im Sinne einer Interessenabwägung breit abgestützt sind Bund (3 Personen; 2 Eidgenössische Finanzverwaltung, 1 Eidgenössische Finanzkontrolle) Kantonale Finanzverwaltungen (4 Personen) Kantonale Finanzkontrollen (1 Person) Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen (1 Person) Schweizerischer Gemeindeverband (1 Person) Schweizerischer Städteverband (1 Person) Wissenschaft und Wirtschaft (5 Personen inkl. Präsident) 30
5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs Das Schweizerische Rechnungslegungsgremium Präsidium Bund Kantonale Finanzverwaltungen Nils Soguel Leiter Lehrstuhl für Öffentliche Finanzen, IDHEAP, Lausanne André Schwaller EFV Markus Stöckli EFV, Finanzstatistik Martin Köhli EFK Andreas Bühlmann SO Christophe Fleury JU Hansjörg Kaufmann LU Christian Meyer ZH Gemeindeverband Städteverband Vertreter Wissenschaft, Berufsverbände Gerhard Schmied Direktor der Treuhandgesellschaft ROD des Schweizerischen Gemeindeverbandes Reinhold Harringer Finanzamt Stadt St. Gallen Andreas Bergmann Leiter Public Sector, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Yvonne Hunkeler Leitung Beratung und Prüfung von Öffentlichen Verwaltungen, BDO AG Dieter Pfaff Institut Rechnungswesen und Controlling, Universität Zürich Kantone Finanzkontrollen Charles Pict GE Reto Eberle Partner KPMG AG Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen Markus Urech Leiter Gemeindeinspektorat Kanton Aargau 31
6. Stand der Einführung 1. Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz für die Weiterentwicklung des Rechnungsmodels 2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 3. Übergang von HRM1 zu HRM2 4. Ausgewählte Stolpersteine 5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs 6. Stand der Einführung 7. Tendenzen und Trends 32
6. Stand der Einführung 2009 2010 2011 2012 2013 2014 IPSAS konform G:2013 G:2013 G: noch offen G: 2013 G: 2014 G: noch offen G:2010 G:2011 G: noch offen IPSAS konform G: ab 2015 IPSAS konform G: nicht vor 2015 G: ab 2011 IPSAS konform G: noch offen G: 2014 G: ab 2013 G: 2012 G: noch offen G: 2015 G: noch offen noch offen: G: noch offen G: nicht vor 2015 G: 2014/2015 G: 2013/2014 G: 2012 33
7. Tendenzen und Trends 1. Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz für die Weiterentwicklung des Rechnungsmodels 2. Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 3. Übergang von HRM1 zu HRM2 4. Ausgewählte Stolpersteine 5. Sicherstellung der Weiternetwicklung des Handbuchs 6. Stand der Einführung 7. Tendenzen und Trends 34
7. Tendenzen und Trends Fachempfehlung 05: Rechnungsabgrenzungen TG BL GL FR NW BE LU OW ZH AG 0 (Kein Grenzwert) 1'000 5'000 25'000 100'000 250'000 35
7. Tendenzen und Trends Fachempfehlung 07: Steuerverbuchung AG BE OW GL TG NW Soll-Prinzip LU FR BL ZH Steuer- abgrenzungs- Prinzip* * IPSAS kompatibel 36
7. Tendenzen und Trends Fachempfehlung 08: Vorfinanzierungen TG OW FR GL NW BL Ja AG** LU BE ZH Nein** **nur Ausgleichsreserve 37
7. Tendenzen und Trends Fachempfehlung 10: Verbuchung von Investitionsbeiträgen TG OW FR GL NW BL Netto (Option 1) AG LU BE ZH Brutto (Option2)* * IPSAS kompatibel 38
7. Tendenzen und Trends Fachempfehlung 10, 12: Aktivierungsgrenze LU* NW TG LU** AG GL BE ZH* OW ZH** FR BL 5'000 50'000 100'000 200'000 250'000 300'000 *Sachanlagen **Immaterielle Anlagen 39
7. Tendenzen und Trends Fachempfehlung 12: Abschreibungsmethode AG BE LU TG? OW? BL NW ZH Linear* TG? OW? FR GL degressiv * IPSAS kompatibel 40
7. Tendenzen und Trends Fachempfehlung 12: zusätzliche Abschreibungen AG LU BE ZH unzulässig* OW TG GL FR NW BL zulässig * IPSAS kompatibel 41
7. Tendenzen und Trends Fachempfehlung 19: Neubewertung Verwaltungsvermögen AG LU BE NW ZH Ja* OW TG FR GL BL nein * IPSAS kompatibel 42
7. Tendenzen und Trends Zusammenfassung Grosse Heterogenität bei den Wahlmöglichkeiten Kompatibilität mit IPSAS wird von gewissen Kantonen angestrebt, andere beschäftigen sich weniger damit Die Fachempfehlungen sind noch nicht ausreichend, um die Vergleichbarkeit der Finanzlage der Kantone zu gewährleisten Auf der Stufe der Gemeinden soll die Heterogenität möglichst gering sein 43