Biegefestigkeit parallel 40 N/mm² 38 N/mm² (F 25) 3) Biegefestigkeit quer 15 N/mm² 15 N/mm² (F 10) 3) ± 0,06 t 1) + (0,8 + 0,03 t) mm.

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Transkript:

Europäische Normen für Sperrholz (1. Teil) Bereits seit dem 1. April 2004 gelten für Sperrholz die Euro-Normen. Die altvertrauten Begriffe wie z. B. BFU 100 (sollten) verschwinden und werden durch neue, die uns noch nicht geläufig sind, ersetzt. Durch die Veränderung der Normen ändern sich im Prinzip nicht die Produkte, die diesen Normen unterworfen sind. Die Frage nach einem Vergleich alter und neuer Normen ist legitim. Produkt-, Anwendungs- und Prüfnormen Normen-System bestehen im allgemeinen aus Produkt-, Anwendungs- und Prüfnormen. So wurde z. B. das Produkt Baufurniersperrholz in der DIN 68705 Teil 3 hinsichtlich der Anforderungen definiert und beschrieben. So musste das Material in Längsrichtung eine Biegefestigkeit von mindestens 40 N/mm² erreichen. Die Anwendungsnorm DIN 1052 (Holzbauwerke) dagegen gab dem Statiker den Rechenwert vor. Dieser sogenannte Rechenwert von in diesem Fall maximal 13 N/mm² beinhaltet den dreifachen Sicherheitsabschlag zur Mindestanforderung bzw. zum tatsächlich gemessenen Mittelwert von 40 N/mm². Das europäischen Normen- System unterscheidet ebenfalls Produkt-, Anwendungs- und Prüfnormen. Vergleich zwischen DIN und Euro-Norm für BFU 100 Eigenschaft/Anforderung DIN 68705/3 (BFU 100) Euro-Normen Biegefestigkeit parallel 40 N/mm² 38 N/mm² (F 25) 3) Biegefestigkeit quer 15 N/mm² 15 N/mm² (F 10) 3) ungeschliffen, 3 mm bis > 30 mm ± 0,06 t 1) + (0,8 + 0,03 t) mm ungeschliffen, innerhalb der Platte 3 mm bis 12 mm > 12 mm bis > 30 mm keine Angaben 1,0 mm geschliffen, 3 mm bis 25 mm > 25 mm bis 30 mm > 30 mm + (0,2 + 0,03 t) mm und (0,5 + 0,03 t) mm 1,5 mm + (0,2 + 0,03 t) mm und + (0,0 + 0,05 t) mm und (0,4 + 0,05 t) mm + (0,0 + 0,03 t) mm und

geschliffen, innerhalb der Platte 3 mm bis 25 mm > 25 mm bis > 30 mm keine Angaben 0,6 mm 0,8 mm Rechtwinkligkeit 1 mm/m 1 mm/m Geradheit der Kanten 1,5 mm/m 1 mm/m Toleranz Plattenmaß ± 3 mm ± 3,5 mm Für Toleranzen und Abmaße gültiger Feuchtigkeitsgehalt keine Angaben 10 ± 2 % Verleimung 2) BFU 100, wetterbeständig Klasse 2 oder 3 1) t = thickness = Nominaldicke (0,03 t = 3 % der Nominaldicke) 2) Die EN 314-2 unterscheidet quasi wasserfeste und wetterbeständige Verleimung nach dem Vorbild der amerikanischen Sperrholznorm. 3) Die EN 636 bietet 12 Biegefestigkeits-Klassen und 15 Biege-Elastizitätsmodul-Klassen für Sperrholz an. Die Mindestanforderung für die Bauverwendung in Deutschland ist F25/F10. Europäische Normen für Sperrholz (2. Teil) Ein grundlegendes Eigenschafts- und Qualitätsmerkmal von Sperrholz ist die Verleimung, die normgerecht eigentlich Verklebung heißt. Die Art der Verleimung bestimmt weitgehend die Einsatzmöglichkeiten eines Sperrholzes. Die Qualität wird nach standardisierten Methoden geprüft. Kriterien für die Verleimungsqualität nach EN 314 und EN 636 Nach DIN, Ö-Norm oder British Standard (BS) wurde die Verleimung von wetterbeständig verleimtem Sperrholz mit Hilfe des Koch-Wechsel-Versuchs bestimmt. Das Kochen des Sperrholzes simuliert dabei eine langfristige Feuchtigkeitsbelastung bei normalen Temperaturen in einem auf Stunden verkürzten Zeitraum. Danach wird das gekochte Sperrholz einem Schertest unterzogen. Das Maß für die Güte der Verleimung ist dann die Scherfestigkeit, die einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf. Die Scherfestigkeit allein als Maß für die Qualität konnte niemals allen Holzarten gerecht werden. Insbesondere Nadelhölzer oder leichte Laubhölzer können trotz einwandfreier Verleimungsqualität die geforderte Mindestscherfestigkeit aufgrund ihrer natürlichen, geringeren Festigkeit nicht erreichen. Dieser Mangel in DIN und BS wird durch die Einführung des Holzbruchanteils in der europäischen Norm EN 314 als

zusätzliches Kriterium für die Verleimungsqualität behoben. Holzbruchanteil und Scherfestigkeit Die Korrelation von mittlerer Scherfestigkeit und mittlerem Holzbruchanteil ist realistisch und entspricht der praktischen Erfahrung. Bei Holzarten mit geringer Festigkeit wird ein hoher Holzbruchanteil gefordert. Damit wird nachgewiesen, dass der Leim gehalten hat. Im umgekehrten Fall, wenn holzartbedingt eine hohe Scherfestigkeit erreicht wird, darf der Holzbruchanteil geringer sein oder braucht diesbezüglich keine Anforderung erfüllen. Mittlere Scherfestigkeit f v in N/mm² Mittlerer Holzbruchanteil ω in % 0,2 f v < 0,4 80 0,4 f v < 0,6 60 0,6 f v < 1,0 40 1,0 f v keine Anforderung Verklebungsklassen für Sperrholz gemäß EN 314 Von der DIN her kennen wir die Begriffe Verleimungsart oder Holzwerkstoffklasse 20, 100 und 100 G. Dabei ist die 20 für den Innenbereich vorgesehen. Die 100 und 100 G sind von der Verleimungsqualität ( wetterbeständig ) her identisch. Nur ist bei der Klasse 100 G entweder eine natürlich resistente Holzart oder chemischer Holzschutz erforderlich. Die CEN unterscheidet bei Sperrholz die Klassen 1 (Trockenbereich), 2 (Feuchtbereich) und 3 (Außenbereich), die jeweils unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Verleimung erfüllen müssen. Prüfung der Verklebungsklassen 1, 2 und 3 (Feuchtbehandlung nach EN 314) Abschnitt EN 314 gemäß 5.1.1 gemäß 5.1.2 gemäß 5.1.3 gemäß 5.1.4 Klasse 1 ja nicht erforderlich Klasse 2 ja ja nicht erforderlich Klasse 3 ja nicht erforderlich ja ja 5.1.1 = Lagerung im Wasser bei 20 ± 3 C über 24 Stunden ( Kaltwasserversuch ). 5.1.2 = 6 Stunden im kochenden Wasser mit anschließend mindestens 1 Stunde Abkühlung im Wasser bei 20 ± 3 C, bis das Holz eine Temperatur von 20 C erreicht hat. 5.1.3 = 4 Stunden Lagerung in kochendem Wasser, anschließend 16 bis 20 Stunden Lufttrocknung bei 60 ± 3 C, erneut 4 Stunden Lagerung in kochendem Wasser, anschließend mindestens 1 Stunde Abkühlung im Wasser bei 20 ± 3 C, bis das Holz eine Temperatur von 20 C erreicht hat. 5.1.4 = 72 ± 1 Stunden im kochenden Wasser, anschließend mindestens 1 Stunde Abkühlung im Wasser bei 20 ± 3 C, bis das Holz eine Temperatur von 20 C erreicht hat. Zum Vergleich BFU 100 /BFU 100 G gemäß DIN 68705 Teil 3 = Lagerung im Wasser bei 20 ± 2 C über 24 Stunden ( Kaltwasserversuch ), dann 4 Stunden Lagerung in kochendem Wasser, anschließend 16 bis 20 Stunden

Lufttrocknung bei 60 ± 3 C, erneut 4 Stunden Lagerung in kochendem Wasser, anschließend 2 bis 3 Stunden Abkühlung im Wasser bei 20 ± 5 C, bis das Holz eine Temperatur von 20 C erreicht hat. 5.1.1 plus 5.1.3 entspricht weitgehend der Feuchtbehandlung gemäß DIN 68705 Teil 3. Verwendung (Nutzungsklassen) der Verklebungsklassen 1, 2 und 3 gemäß EN 636, ENV 19951-1 und EN 335-3 Trockenbereich (1) Feuchtbereich (2) Der Feuchtegehalt des Materials entspricht Bedingungen mit 20 C und einer relativen Luftfeuchte von 65 %, die nur in einigen Wochen pro Jahr überschritten wird. Platten dieser Art sind für die Anwendung in der biologischen Gefährdungsklasse 1 gemäß EN 335-3 geeignet. Bedingungen, die einer relativen Luftfeuchte von 85 % bei 20 C und der entsprechenden Ausgleichsfeuchte des Materials entsprechen. Die relative Luftfeuchte übersteigt in nur wenigen Wochen des Jahres den Wert von 85 %. Platten dieser Art sind für die Anwendung in den biologischen Gefährdungsklassen 1 und 2 gemäß EN 335-3 geeignet. Außenbereich (3) Klimaverhältnisse, die dauerhaft zu höheren Feuchtgehalten als in Nutzungsklasse 2 führen. Platten dieser Art sind für die Anwendung in den biologischen Gefährdungsklassen 1, 2 und 3 gemäß EN 335-3 geeignet. Feuchtegehalt/Ausgleichsfeuchte des Sperrholzes im angegebenen Bereich: Europäische Normen für Sperrholz (3. Teil) 1 ca. 12 % 2 ca. 18 % 3 > ca. 18 % Die Übereinstimmung mit geltenden Normen muss durch Güteüberwachung bzw. Gütesicherung nachgewiesen werden. Ohne Nachweis der Konformität gilt die beste, normgerechte Qualität eines Herstellers nichts, sobald es um Einsatzbereiche geht, die z. B. eine statischen Berechnung erfordern. Der Konformitätsnachweis C 2+ (C = Conformity) Grundsätzlich bietet die CEN zwei unterschiedliche Verfahren zum Nachweis der Konformität eines Produktes: die Produktzertifizierung (PZ) (System 1+ und 1) mit Erteilung eines EG-Konformitätszertifikates durch eine Zertifizierungsstelle und die Konformitätserklärung durch den Hersteller mit Bestätigung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durch die Zertifizierungsstelle (in den Systemen 2+, 2, nicht 3 und 4). Die Konformität von Sperrholz ist entsprechend dem System 2+ nachzuweisen. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der sechs Systeme. Hersteller Prüfstelle Art der Bescheinigung Produktzer- tifizierung Konformitätserklärung durch den Hersteller System 1+ 1 2+ 2 3 4 WPK Prüfung gemäß Prüfplan Produkterstprüfung Produkterstprüfung Stichprobenprüfung

Überwachungsstelle Zertifizierungsstelle Erstinspektion des Werkes und dessen WPK Laufende Überwachung von Werk und WPK EG- Konformitätszertifikat Bestätigung WPK Die Produktbezeichnung C 2+ Mittlerweile hat sich C 2+ in verschiedenen Märkten und auch bei bereits zertifizierten außereuropäischen Herstellern als Produktbezeichnung herausgebildet. Das liegt sicher an der vergleichsweise wenig griffigen oder prägnanten Terminologie in der CEN verglichen mit der DIN. Unter C 2+ wird eine Produkt verstanden, das der "alten" BFU 100 der DIN entspricht. Wir unternehmen den Versuch einer Klärung. Die Konformität von Baufurniersperrholz für den Innen-, Feucht- und Außenbereich (Verklebungsklassen 1, 2 und 3) ist nach dem System 2+ nachzuweisen. In der Praxis überwiegt wasserfest/wetterbeständig verleimtes Sperrholz für den Baubereich. Unter Baufurniersperrholz wurde in der Regel BFU 100 verstanden. Die wasserfeste/wetterbeständige Verleimung nach DIN hieße in der Terminologie der CEN Verklebungsklasse 2/3, da es ja keine genaue Entsprechung der BFU 100 in der CEN gibt. Die Produktbezeichnung C 2+ ohne Nennung der Verklebungsklasse ist also ein wenig ungenau. Schließlich unterliegen alle drei Verklebungsklassen von Baufurniersperrholz für den Nachweis der Konformität dem System 2+. Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten!