Newsletter der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSC)

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Transkript:

Marie Kurier Newsletter der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSC) Marie-Skłodowska-Curie Arbeitsprogramm 2016/2017 Das Arbeitsprogramm der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSC) für die Jahre 2016 und 2017 wurde am 13. Oktober 2015 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Es weist eine hohe Kontinuität zum Arbeitsprogramm 2014/2015 in Bezug zu den jährlichen Ausschreibungen der MSC-Maßnahmen und deren Modalitäten auf. Das Budget für 2016 ist vergleichbar mit dem Budget von 2015. Insgesamt steht für die MSC-Maßnahmen ein Gesamtbudget von 759.07 Mio. zur Verfügung: Der größte Teil ist, wie bereits im Arbeitsprogramm 2014/2015, für die Innovative Training Networks (ITN) vorgesehen. Für das Jahr 2017 werden in dem Arbeitsprogramm das Budget und die Ausschreibungstermine berücksichtigt. Die Ausschreibungstermine erfolgen im ähnlichen Rhythmus wie die 2016; das zur Verfügung stehende Budget beläuft sich auf 759.07 Mio.. Ausschreibungstermine sowie das Budget stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass eine separate Entscheidung für die Finanzierung der Maßnahmen 2017 noch getroffen werden muss. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass es für 2017 ein in Details überarbeitetes Arbeitsprogramm geben wird. Im Vergleich zum Arbeitsprogramm 2014/2015 sind im jetzigen Arbeitsprogramm und auch in den Leitfäden für Antragstellende für die jeweilige Ausschreibung einige Neuerungen eingeführt, die Antragstellende unbedingt berücksichtigen sollten.

2 MARIE KURIER NEWSLETTER Ausgabe März 2016 Das Gesamtbudget teilt sich wie folgt auf die verschiedenen Maßnahmen auf: Neuerungen für die Ausschreibungen 2016-2017: Gesamtbudget MSC-Maßnahmen 2016 Innovative Training Networks (ITN) davon European Training Networks (ETN) European Industrial Doctorates (EID) European Joint Doctorates (EJD) Individual Fellowships (IF) davon European Fellowships (EF-CAR), (EF-RI), (EF-ST) Society and Enterprise (IF-SE) Global Fellowships (IF-GF) Research and Innovation Staff Exchange (RISE) Co-funding of Regional, National and International Programmes (COFUND) 317.00 Mio. 25.00 Mio 28.00 Mio. 179.50 Mio 10.00 Mio. 29.00 Mio 370.00 Mio. 218.50 Mio. 80.00 Mio. 80.00 Mio. 1. Antragstellung: Teil B des Antrags in unterschiedlichen Dokumenten In der Ausschreibung zu Innovative Training Networks (ITN) ist bei Antragstellung Teil B in unterschiedlichen Dokumenten einzureichen. Es ist davon auszugehen, dass dieses Prinzip bei den weiteren Ausschreibungen 2016 Anwendung finden wird. Das erste Dokument umfasst die Startseite des Antrags (1 Seite), eine Übersicht über die teilnehmenden Einrichtungen (List of participants einschließlich der Einrichtungen aus dem nicht-akademischen Sektor und declaration table) sowie die Teile Excellence, Impact und Implementation. Festzuhalten ist hier auch, dass die im Leitfaden für Antragstellende angegebene maximale Seitenzahl, die 33 Seiten umfasst, unbedingt einzuhalten ist. Die maximale Seitenzahl des Antrags umfasst 30 Seiten; die Zählung der Seiten beginnt mit dem Teil Excellence. Dazu kommen noch maximal drei Seiten für die Übersicht der teilnehmenden Einrichtungen, so dass der Antrag insgesamt maximal 33 Seiten umfasst. Die für die Verwaltung der MSC-Maßnahmen zuständige REA besteht auf strikte Einhaltung der Seitenzahl und weist die Gutachterinnen und Gutachter an, über das Limit hinausgehende Seiten zu ignorieren. European Researchers Night (NIGHT) Öffentliches Auftragswesen (Public Procurement) Quelle: Horizon 2020 Work Programme 2016-2017 3. Marie Skłodowska-Curie Actions 8.00 Mio. 2.57 Mio. insgesamt: 759.07 Mio. Das zweite Dokument umfasst die Teile 4-7 des Antrags, je nach Ausschreibung Gantt Chart oder CV des Antragstellenden, Informationen zu den teilnehmenden Einrichtungen, Ethische Aspekte sowie Letters of Commitment der Partnerorganisationen. Für die Teile 4-7 gibt es kein striktes Seitenlimit, jedoch sollten sich Antragstellende an die Vorgaben halten, so z.b. maximal eine Seite zur Beschreibung der teilnehmenden Einrichtungen (Beneficiaries) einzuhalten sowie eine halbe Seite für die Partnerorganisationen.

3 MARIE KURIER NEWSLETTER Ausgabe März 2016 2. Antragstellung: Inhaltsverzeichnis Für die ITN ist bei der Ausschreibung 2016 kein Inhaltsverzeichnis mehr gefordert. Wie bereits unter Antragstellung erwähnt, beträgt die maximale Seitenzahl 30 für die Teile Excellence, Impact und Implementation im 1. Dokument von Teil B. Die erste Seite ist Startseite des Antrags und für die Liste der teilnehmenden Einrichtungen sind maximal 2 Seiten zur Verfügung, so dass die maximale Seitenzahl 33 Seiten beträgt. Bei den weiteren Ausschreibungen ist bitte zu prüfen, ob ein Inhaltsverzeichnis gefordert ist. 3. Ausschreibung European Researchers Night Im Arbeitsprogramm 2016 ist die Ausschreibung 2016 der European Researchers Night auf zwei Jahre zur Veranstaltungen in 2016 und 2017 angelegt, so dass diese Maßnahme im Arbeitsprogramm 2017 nicht ausgeschrieben werden wird. Als Budget für die Jahre 2016/2017 stehen 8 Mio. zur Verfügung. Die Veranstaltungen der European Researchers Night finden in der Regel am letzten Freitag im September statt; eine durchschnittliche Bezuschussung von Seiten der Kommission beträgt zwischen 70.000-80.000 pro Veranstaltung. 4. Innovative Training Networks European Industrial Doctorates (EID) Das Arbeitsprogramm 2016/2017 der MSCA sieht neue Möglichkeiten für akademische Forschungseinrichtungen ohne Promotionsrecht vor. Musste der akademische Beneficiary in der Sonderform des EID, das aus nur zwei Beneficiaries besteht (jeweils eine akademische und nicht-akademische Einrichtung) und das eine maximale Förderung von 180 Personenmonaten erhalten kann, über das Promotionsrecht verfügen, so entfällt diese Bedingung für den akademischen Beneficiary mit dem neuen Arbeitsprogramm. Eine akademische Einrichtung mit Promotionsrecht muss zukünftig nur noch als assoziierter Partner, nicht jedoch als rekrutierende Einrichtung im Konsortium vertreten sein, bei der die Nachwuchsforschenden in ein Promotionsprogramm eingeschrieben sind. Im Falle Deutschlands kommt dies besonders den forschungsstarken Hochschulen ohne Promotionsrecht sowie den außeruniversitären Forschungseinrichtungen entgegen, die nunmehr als einziger akademischer Beneficiary zusammen mit einer weiteren, nicht-akademischen europäischen Einrichtung ein Zweier-EID beantragen können. Eine weitere Neuerung im Vergleich zum Arbeitsprogramm 2014/2015 betrifft die European Industrial Doctorates (EID) im Rahmen der ITN in Form der Regelung, dass lediglich 40% der Fördersumme zu beteiligten Einrichtungen (Beneficiaries) in ein Land fließen dürfen. Im Arbeitsprogramm 2016/2017 trifft diese Regelung auf EID-Konsortien zu, die mehr als zwei Beneficiaries aufweisen. EID, die nur aus zwei Beneficiaries bestehen, sind von der 40%-Klausel befreit. Hinzu kommt, dass Entsendungen nur noch international sein dürfen. 5. Individual Fellowships European Fellowships Society and Enterprise Panel 2016 wird es für erfahrene Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit geben, ihr Potenzial und ihre Kenntnisse durch Forschungsaufenthalte im nicht-akademischen Bereich zu erhöhen. Im Rahmen der individuellen Maßnahmen European Fellowships ist die Förderlinie Society and Enterprise mit dem dazugehörigen multidisziplinären Panel eingerichtet. Ziel dieser Förderlinie ist die Vereinfachung von Karriereschritten zwischen dem akademischen und nicht-akademischen Bereich und die Verbesserung von Karrieremöglichkeiten. Hintergrund dieser Maßnahme ist die geringe Beteiligung des nicht-akademischen Sektors im Jahr 2014, in dem nur 2,7% der beteiligten Einrichtungen bei den Individual Fellowships aus dem nicht-akademischen Bereich kamen. Für die neu eingerichtete Förderlinie wird 2016 erstmals ein Budget von 10 Mio. zur Verfügung stehen.

4 MARIE KURIER NEWSLETTER Ausgabe März 2016 6. Doktoranden-Ausbildung übertragbare Fähigkeiten (transferable skills) Im Rahmen der Doktorandenausbildung der Innovative Training Networks (ITN) wird im stärkeren Maß als im Arbeitsprogramm 2014/2015 auf die Einbeziehung von übertragbaren Fähigkeiten (transferable skills) geachtet, die im Forschungskontext erworben, aber auch in weiteren Arbeitsbereichen benötigt werden. Mit der Vermittlung von übertragbaren Fähigkeiten soll die Arbeitsmarktfähigkeit der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verbessert werden. Unter die übertragbaren Fähigkeiten gehören unter anderem Kommunikation, Teamfähigkeit, unternehmerisches Handeln, Ethik, Geistiges Eigentum und Projektmanagement. Diese Fähigkeiten können entweder im Kontext von Arbeitserfahrung oder durch gezielte Ausbildungsmaßnahmen erworben werden. 7. Verantwortbare Forschung und Innovation (Responsible Research and Innovation RRI) als übergreifender Aspekt Das Konzept der verantwortbaren Forschung und Innovation (RRI) hat als übergreifender Aspekt als Teil von Horizont 2020 Eingang in das Arbeitsprogramm MSC 2016/2017 gefunden. Es ist der fortlaufende Prozess gemeint, dass Forschung und Innovation nicht allein als Selbstzweck betrieben wird, sondern an den grundlegenden Werten, Bedürfnissen und Erwartungen der Gesellschaft und an den gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet ist. Es setzt voraus, das alle Schlüsselakteure (Forschende, Politiker, Unternehmensvertreter, Bürger) aufeinander zugehen und die geteilte Verantwortung für Verfahren in Forschung und Innovation sowie deren Ergebnissen übernehmen. Verantwortbare Forschung und Innovation (RRI) soll intelligente und nachhaltige Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen hervorbringen, die von allen Schlüsselakteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, akzeptiert und mitgetragen werden. Einige Aspekte von RRI haben bereits als übergreifende Aspekte Eingang in die Antragstellung von Horizont 2020-Projekten gefunden, so wie Open Data, Gender Dimension oder Public Engagement. Die Antragstellenden sind aufgerufen, die Ansätze von RRI in ihren Projektvorschlägen aufzugreifen. Auch bei den Förderlinien der MSC-Maßnahmen sind die Antragstellenden aufgefordert, Ansätze von RRI in den Projektanträgen aufzugreifen. So werden bei den ITN Das Konzept der verantwortbaren Forschung und Innovation (Responsible Research and Innovation) wurde originär im Programm Wissenschaft in der Gesellschaft des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU erarbeitet und über das 7. Forschungsrahmenprogramm hinaus weiterentwickelt. Seit dem 6. Forschungsrahmenprogramm untersucht das Programm Wissenschaft in der Gesellschaft das Verhältnis von Forschung/Innovationen und Gesellschaft mit der Zielsetzung, den Stellenwert von Forschung und innovativen Forschungsergebnissen mit den Erwartungen der Gesellschaft an die Forschung in Einklang zu bringen und die Akzeptanz von Wissenschaft und Forschung zur Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen zu erhöhen. Mit der Untersuchung der Beziehung von Forschung und Gesellschaft ging einher, dass Forschungsergebnisse in verständlicher Form und deren Nutzen für die Gesellschaft an die Bürgerinnen und Bürger vermittelt werden sowie die Bedürfnisse/Erwartungen in die Formulierung von Forschungszielsetzungen einfließen. Aus den Wechselbeziehungen entstand das Konzept der verantwortbaren Forschung (RRI), das Forschung und deren Finanzierung an die grundlegenden Werte und Erwartungen der Zivilgesellschaft koppelt. Die Umsetzung von RRI erfolgt durch ein Paket von Maßnahmen: verbesserter Zugang zu Forschungsergebnissen, Berücksichtigung von ethischen Aspekten in Forschungsinhalte, Einbindung der Gender Dimension in Forschungsinhalten, Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zur Formulierung von Forschungszielen, Aufbereitung von Forschungsinhalten und ihre Auswirkungen für die breite Öffentlichkeit, Maßnahmen zum wissenschaftlichen Verhalten oder Public Engagement. die Maßnahmen des Public Engagement und die Benennung von Zielgruppen explizit als Teil des Projektantrags gefordert. 8. Open Research Data Pilot Der Open Research Data Pilot (ORD Pilot) wurde in Horizont 2020 eingerichtet, um den Zugang zu Forschungs-

5 MARIE KURIER NEWSLETTER Ausgabe März 2016 daten zu verbessern sowie die Wiederverwendung der aus Forschungsprojekten generierten Forschungsdaten zu erleichtern. Die Teilnahme von MSC- Projekten am ORD Pilot ist nicht zwingend vorgeschrieben und geschieht auf freiwilliger Basis. Während der Evaluierungsphase werden Projekte, die am ORD-Pilot teilnehmen, nicht bevorzugt behandelt. Von der EU geförderte Projekte, die am ORD Pilot teilnehmen, sind angehalten, einen Data Management Plan (DMP) vorzulegen. In diesem Plan wird festgelegt, welche Forschungsdaten und -ergebnisse generiert und verwertet bzw. welche Daten/Ergebnisse zugänglich gemacht und verifiziert werden können sowie archiviert werden. Während der Laufzeit des Projekts wird der Plan überprüft und ggf. angepasst. Die Kosten für die Implementierung des ORD Pilot werden erstattet und technische Dienstleistungen von Seiten der Kommission angeboten. Mobilitätsregel Für die Förderung von Forschenden der MSC-Maßnahmen gilt grundsätzlich das Gebot der Mobilität in ein anderes Land. Die grundlegende Mobilitätsregel besagt, dass Forschende zum Zeitpunkt der Einstellung in letzten drei Jahren nicht länger als zwölf Monate im Zielland tätig und/oder ansässig gewesen sein dürfen. Im Rahmen der Individual Fellowships gibt es für European Fellowships Career Restart Panel European Fellowship Reintegration Panel European Fellowship Society and Enterprise Panel eine abgewandelte Mobilitätsregel. Diese besagt, dass die Forschenden zum Zeitpunkt Ihrer Einstellung im Verlauf der letzten fünf Jahre nicht länger als drei Jahre im Zielland tätig oder ansässig waren. Für die Aktionslinie Research and Innovation Staff Exchange (RISE) ist Mobilität vorgeschrieben, aufgrund des Personalaustauschs, der dem Wissenstransfer dient und dem Zeitraum von einem bis maximal 12 Monaten umfasst, greift die Mobilitätsregel nicht. Die Entsendungen sollten hier immer transnational und innerhalb Europas intersektoral sein. MSCA-Ausschreibungstermine 2016 Bewerbungsfrist Innovative Training Networks (ITN) 15.10.2015 12.01.2016 Individual Fellowships (IF) 12.04.2016 14.09.2016 Research and Innovation Staff Exchange (RISE) 08.12.2015 28.04.2016 Co-funding of Regional, National and International Programmes (COFUND) 14.04.2016 29.09.2016 European Researchers Night (NIGHT) 15.10.2015 13.01.2016 Geplante Ausschreibungstermine 2017 Ausschreibungstermin Ausschreibungstermin Bewerbungsfrist Innovative Training Networks (ITN) 15.09.2016 10.01.2017 Individual Fellowships (IF) 11.04.2017 14.09.2017 Research and Innovation Staff Exchange (RISE) 01.12.2016 05.04.2017 Co-funding of Regional, National and International Programmes (COFUND) 05.04.2017 28.09.2017

Impressum Die Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen Impressum: Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat 416 Internationaler Austausch im Hochschulbereich, Internationalisierung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Tel.: 0228 9957-0 Fax: 0228 9957-83601 E-Mail: information@bmbf.bund.de www.bmbf.de NKS-MSC wird betreut durch: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. DLR Projektträger Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen Heinrich-Konen-Str. 1 53225 Bonn Die Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (NKS MSC) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie berät zu den Fördermöglichkeiten in Horizont 2020 dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und unterstützt Förderinteressierte und Antragstellende in allen Phasen der Programmbeteiligung. Als autorisierter Ansprechpartner für die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission, ist die NKS MSC Teil des offiziellen NKS-Systems der Bundesregierung. Der DLR Projektträger ist einer der größten deutschen Dienstleister zur Förderung von Forschung, Innovation und Bildung. Seine Arbeitsfelder sind Bildung, Kultur, Umwelt, Gesundheit, Innovation, Schlüsseltechnologien und Internationale Kooperationen. Seit mehr als 20 Jahren trägt der DLR Projektträger Verantwortung für die Geschäftsstelle des deutschen NKS-Systems und beheimatet die NKS aller themenübergreifenden Programmbereiche sowie mehrere Fachkontaktstellen. www.dlr-pt.de www.nks-msc.de Redaktion: Astrid Schwarzenberger astrid.schwarzenberger@dlr.de Gestaltung: DLR Projektträger Stand März 2016 Bildnachweis Thinkstock: S. 1 www.bmbf.de