Seite: 1/5 Achim / Baden, Neubau exklusive barrierefreie Eigentumswohnungen im EG Kaufpreis: 209.000,00 Zimmer: 3 Wohnfläche ca.: 96 m² Objekt: 2906 Status: Verfügbar Verfügbar ab: Frühjahr 2016 Kaufpreis: 209.000,00 Zimmer: 3 Fläche Wohnung: ca. 96 m² Objektart: Erdgeschosswohnung Objektzustand: Neubau Baujahr: 2016 Balkone/Terrassen: 1 Badezimmer: 1 Schlafzimmer: 2 Etagen: 1 Bad: Vollbad Etage: Erdgeschoss Heizungsart: Etagenheizung Befeuerungsart: Gas Parkplatz: Stellplatz Energieausweis: Endenergiebedarf: kwh/(m²*a) Ausgestellt: vor/ab dem 1.5.2014 Garten: Terrasse: Einbauküche: Gäste WC: Barrierefrei: Rollstuhlgerecht: Fussbodenheizung: Ihr Ansprechpartner Dipl.-Bw. Cordula Matthias Tel: 0421 / 427 589 29 Mobil: 0174 94 83 205
Seite: 2/5 Objektbeschreibung Die Ausstattung der Wohnungen entspricht der guten Bauqualität und der besonderen Lage. Bereits im Kaufpreis enthalten ist u. a. die nachstehende Sonderausstattung: - 3 Scheiben-Wärmeisolierverglasung - Energiesparende Heizungs- und Solaranlage - Deutsche Markenfliesen - hoch Wärme dämmender Porenbetonstein - Fußbodenheizung in allen Räumen - umfangreiche Elektroausstattung u.v.m. Lagebeschreibung Sehr gute Verkehrsanbindungen zur BAB,,Einkaufsmöglichkeiten, Nahversorger, Schule, Kita, Bank fußläufig erreichbar Sonstiges Weitere z.b. 3 Zimmer Neubau-Wohnungen mit ca. 95 qm verfügbar. Alle Informationen sind vom Verkäufer. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Wichtiger Hinweis zu den gesetzlichen Pflichtangaben gemäß der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014): Das hier angebotene Neubauprojekt befindet sich derzeit im Bau und es liegt insofern noch kein Energieausweis vor. Haben wir Ihr Interesse für dieses besondere Neubauvorhaben geweckt? Dann rufen Sie uns an oder schreiben einfach eine kurze Email - wir freuen uns, Ihnen dieses Projekt in weiteren Details vorstellen zu dürfen! Für Kapitalanlager bieten wir eine kostenlose Erstvermietung an. PS. Sie wollen Ihre Immobilie bestmöglich verkaufen oder vermieten? Dann nutzen Sie unsere Erfahrung auch als Immobilienmakler. Courtage Courtage: 5,95 % inklusive 19 % ges. MwSt. des Kaufpreises, fällig und zahlbar vom Käufer bei Kaufvertragsabschluss. Hinweis Die Angaben zum Angebot wurden uns vom Verkäufer zur Verfügung gestellt und sind bis zum Abschluss des Kaufvertrages unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
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Seite: 5/5 AGB 1. Der Auftraggeber erklärt sich durch Auftragserteilung mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. 2. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber kommt bereits durch die mündliche Angebotsanforderung zustande. 3. Ein Maklervertrag kommt zustande durch Annahme der angebotenen Maklerdienste oder Angebotsangaben sowie durch die Auswertung der vom Makler gegebenen Nachweise. 4. Der Makler führt die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch und behandelt die ihm überlassenen Unterlagen vertraulich. 5. Die seitens des Maklers erteilten Informationen und bereitgestellten Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung oder Genehmigung an Dritte weitergeleitet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz. 6. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Makler im Rahmen der Erfüllung des Auftrages personenbezogene Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. 7. Auf Anfrage gibt der Makler Daten des jeweiligen Eigentümers bekannt, sofern deren Zustimmung vorliegt. 8. Die Kontaktaufnahme des Auftraggebers mit dem Vertragspartner (Eigentümer/Interessent) ist nur mit Zustimmung des Maklers zulässig. Der Auftraggeber unterrichtet den Makler unaufgefordert von etwaigen Gesprächs- und Verhandlungsinhalten. 9. Macht der Auftraggeber Vorkenntnis hinsichtlich nachgewiesener oder angebotener Gelegenheiten zum Vertragsabschluss geltend, ist er verpflichtet, diesen Umstand binnen Wochenfrist nach Erhalt der Maklerleistung diesem zur Kenntnis zu bringen. Bei Alleinaufträgen ist eine frühere Objektkenntnis unbeachtlich. 10. Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner (Eigentümer/Interessent) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. 11. Der Auftraggeber zahlt an den Makler eine Provision. Der Provisionsanspruch wird fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. des Hauptvertrages. Wird der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so entsteht der Provisionsanspruch, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird, erst mit Bedingungseintritt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall daran gehalten, den Bedingungseintritt nicht wider Treu und Glauben zu verhindern ( 162 BGB). Wird der Kaufvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen, so ist der Provisionsanspruch mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Sollte der Vertrag infolge eines Bedingungseintrittes unwirksam werden, so ist der Makler nicht zur Rückzahlung der Provision verpflichtet. Bedarf der Kaufvertrag einer Genehmigung, so entsteht der Provisionsanspruch erst mit Erteilung der Genehmigung. 12. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobile und der dort üblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. Bei Vermietung/Verpachtung gilt derzeit: Privat: 2 Monatsmieten Gewerblich: 3 Monatsmieten (jeweils bezogen auf die Bruttomiete abzüglich Energiekosten) Es gelten die ortsüblichen Provisionssätze. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch den Makler. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn mit den nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen. Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihm überlassener Informationen. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Bremen Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.