Das richtige Testament für Ihre Situation

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Die Erbschaft Das richtige Testament für Ihre Situation Steuerliche Tipps Leicht und einfach selbst gemacht Muster zum Download

Die Erbschaft Das richtige Testament für Ihre Situation Otto N. Bretzinger Akademische Arbeitsgemeinschaft Mannheim

2016 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Wolters Kluwer Deutschland GmbH Postfach 10 01 61 68001 Mannheim Telefon 0621/8626262 Telefax 0621/8626263 www.akademische.de Stand: Oktober 2016 Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Redaktion: Dr. Torsten Hahn, Dorothee Hoßbach Verlagsleitung: Hubert Haarmann Herstellung und Satz: Nicole Rieser Umschlaggestaltung: futurweiss kommunikationen, Wiesbaden Frontcover Bildquelle: contrastwerkstatt - Adobe Stock Druck: Williams Lea & Tag, München ISBN 978-3-86817-784-8

Vorwort Richtig vererben ist gar nicht so einfach. Selbst wenn man weiß, welchen Händen man sein Vermögen nach seinem Tod anvertrauen möchte, gilt es immer noch, das Testament richtig zu gestalten. So ist vielen verheirateten Erblassern gar nicht bewusst, dass das so beliebte Berliner Testament mit vielen Risiken verbunden ist, und das nicht nur, weil die Kinder beim ersten Erbfall enterbt sind und Pflichtteilsansprüche gegen den längerlebenden Ehegatten geltend machen können. In vielen Fällen müssen auch Besonderheiten beachtet werden, sei es, dass der eingesetzte Erbe pflegebedürftig oder verschuldet ist, dass der nichteheliche Lebenspartner versorgt werden muss, dass komplizierte Familienverhältnisse wie z. B. in einer Patchwork-Familie bestehen oder dass Tiere versorgt werden müssen. Das richtige Testament ist das A und O einer sorgfältigen Nachlassplanung. Die Entscheidung, wem Sie was vererben wollen, kann Ihnen niemand abnehmen. Und Ihr Testament inhaltlich richtig zu gestalten, ist dann nicht schwer, wenn Sie dabei grundlegende Regeln beachten. Aber es gibt kein Testament»von der Stange«. Jeder Fall liegt anders. Grundlage für Ihre Entscheidungen sollten immer Ihre individuellen Lebensumstände und Ihre persönlichen Wünsche sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie zunächst, welchen formellen Anforderungen Ihr eigenhändiges Testament entsprechen muss. Danach erhalten Sie einen Überblick, welche erbrechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihren»Letzten Willen«zu verwirklichen. In vielen Fällen dürfte nämlich die Einsetzung von Erben allein nicht ausreichen, um Ihren Wünschen zu entsprechen. So sollen beispielsweise Erben auch Verpflichtungen auferlegt werden, Personen Nachlassgegenstände zugewendet werden, die nicht als Erben eingesetzt sind, Teilungsanordnungen für eine Erbengemeinschaft verfügt oder Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Im Mittelpunkt des Ratgebers stehen die Textbausteine für die wichtigsten testamentarischen Verfügungen. Diese sind nach persönlichen Interessenlagen gegliedert und können von Ihnen nach Ihren persönlichen Wünschen individuell zusammengestellt werden. Sie können dann einfach die jeweils vorgeschlagene Formulierung in Ihr eigenhändiges Testament übernehmen.

Dabei werden Sie auch immer über die rechtlichen Hintergründe der verschiedenen Verfügungen informiert, ferner sind die mit den jeweiligen erbrechtlichen Anordnungen verbundenen Konsequenzen dargestellt. Dabei wird insbesondere auch die erbschaftsteuerliche Rechtslage berücksichtigt. Viele konkrete Tipps sollen Ihnen bei Ihrer Nachlassplanung helfen. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, die Sie und Ihre Erben vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen sollen. Anhand konkreter Beispiele wird die jeweilige Problematik so verdeutlicht, dass Sie Ihre individuelle Situation erkennen und auf der Grundlage der aufgezeigten Lösungswege die richtige Nachlassplanung vornehmen können. Nicht zuletzt soll Sie der Ratgeber ermuntern, Ihren»Letzen Willen«in einem Testament niederzulegen. Häufig meinen Erblasser nämlich, dass die gesetzliche Erbfolge ihren Vorstellungen entspricht und sie deshalb von der Errichtung eines Testaments absehen können. Allerdings birgt die gesetzliche Erbfolge so manche Überraschung. Und die gesamte Nachlassplanung wird über den Haufen geworfen, wenn sie falsch eingeschätzt wird. Otto N. Bretzinger

Inhaltsverzeichnis Inhalt ANLEITUNG FÜR DIE BENUTZUNG DES RATGEBERS... 11 1 EIGENHÄNDIGES TESTAMENT... 13 1.1 Eigenhändiges Einzeltestament...14 1.1.1 Form...14 1.1.2 Testierfähigkeit...16 1.1.3 Aufbewahrung....................................... 17 1.1.4 Änderungen des Testaments...18 1.2 Eigenhändiges gemeinschaftliches Testament von Eheleuten..18 1.2.1 Gültige Ehe...19 1.2.2 Form...20 1.2.3 Testierfähigkeit...20 1.2.4 Inhalt...21 1.2.5 Berliner Testament...23 1.2.6 Aufbewahrung....................................... 25 1.2.7 Ehegattentestament als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament?...25 2 ÜBERBLICK ÜBER DIE MÖGLICHEN VERFÜGUNGEN IM TESTAMENT... 25 2.1 Einsetzung von Erben als Gesamtrechts nachfolger...25 2.1.1 Einsetzung eines oder mehrerer Erben...26 2.1.2 Erbeinsetzung unter einer Bedingung...30 2.1.3 Einsetzung eines Ersatzerben...31 2.2 Anordnungen zur Erhaltung des Nachlasses für den Endbedachten...32 2.2.1 Anordnung der Vor- und Nacherbfolge im Testament... 33 2.2.2 Rechte und Pflichten des Vorerben...34 2.2.3 Rechte und Pflichten des Nacherben...36 2.3 Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände...36 2.3.1 Was vermacht werden kann...37 2.3.2 Wer durch ein Vermächtnis bedacht werden kann...43 2.3.3 Wer durch ein Vermächtnis beschwert ist...44 2.3.4 Wann das Vermächtnis anfällt...44 5

Inhaltsverzeichnis 2.4 Anordnung von Verpflichtungen für die Erben in Form von Auflagen...45 2.4.1 Was Gegenstand einer Auflage sein kann................ 45 2.4.2 Wer mit einer Auflage beschwert werden kann...46 2.4.3 Wer mit einer Auflage begünstigt werden kann...46 2.5 Anordnungen für die Aufteilung des Nachlasses...47 2.6 Sicherung der testamentarischen Verfügungen durch Anordnung der Testamentsvollstreckung...49 2.6.1 Welche Personen Sie als Testamentsvollstrecker benennen können...50 2.6.2 Wie Sie Testamentsvollstreckung anordnen können...50 2.6.3 In welchem Umfang Sie Testamentsvollstreckung anordnen können...51 2.6.4 Regeln Sie die Vergütung des Testamentsvollstreckers...52 2.7 Enterbung gesetzlicher Erben...52 2.7.1 Formen der Enterbung...53 2.7.2 Rechtliche Folgen der Enterbung...53 2.8 Familienrechtliche Anordnungen...62 2.8.1 Beschränkung der elterlichen Vermögenssorge...62 2.8.2 Benennung eines Vormunds........................... 62 3 TESTAMENTARISCHE GESTALTUNGS MÖGLICHKEITEN EINER ALLEINSTEHENDEN PERSON... 65 3.1 Enterbung eines gesetzlichen Erben...66 3.1.1 Sie wollen in Ihrem Testament einen Verwandten enterben 69 3.1.2 Sie wollen in Ihrem Testament Ihren Kindern oder Eltern den Pflichtteil entziehen...70 3.2 Sie wollen in Ihrem Testament andere als die gesetzlichen Erben bestimmen...71 3.2.1 Sie wollen in Ihrem Testament einen Alleinerben einsetzen 72 3.2.2 Sie wollen in Ihrem Testament mehrere Erben einsetzen..73 3.2.3 Sie wollen in Ihrem Testament einen Erben unter einer Bedingung einsetzen...75 3.2.4 Sie wollen in Ihrem Testament für den eingesetzten Erben einen Ersatzerben bestimmen...77 3.3 Sie wollen in Ihrem Testament Personen einzelne Nachlassgegenstände zuwenden...78 3.3.1 Stückvermächtnis...79 3.3.2 Gemeinschaftliches Vermächtnis...79 6

Inhaltsverzeichnis 3.3.3 Gattungsvermächtnis...79 3.3.4 Vorausvermächtnis...80 3.3.5 Wahlvermächtnis...80 3.3.6 Zweckvermächtnis...81 3.3.7 Verschaffungsvermächtnis...82 3.3.8 Forderungsvermächtnis...82 3.3.9 Nachvermächtnis...83 3.3.10 Ersatzvermächtnis...83 3.3.11 Rentenvermächtnis...84 3.4 Sie wollen in Ihrem Testament Ihren Erben Verpflichtungen auferlegen...84 3.4.1 Auflage ohne Begünstigung...85 3.4.2 Auflage mit Begünstigung...85 3.5 Sie wollen in Ihrem Testament eine Vor- und Nacherbfolge bestimmen, um so dem Endbedachten den Nachlass zu erhalten 87 3.5.1 Anordnung der Vor- und Nacherbfolge ohne Befreiung von gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen...88 3.5.2 Befreiung des Vorerben von gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen...89 3.6 Sie wollen in Ihrem Testament Teilungsanordnungen für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft festlegen...95 3.6.1 Teilungsanordnung unter Anrechnung auf den Erbteil...96 3.6.2 Teilungsanordnung ohne Ausgleichung...97 3.7 Sie wollen in Ihrem Testament Testamentsvollstreckung anordnen...98 3.7.1 Berufung des Testamentsvollstreckers...98 3.7.2 Vergütung des Testamentsvollstreckers...100 3.8 Sie wollen in Ihrem Testament familienrechtliche Anordnungen treffen...101 3.8.1 Beschränkung der elterlichen Vermögenssorge...101 3.8.2 Benennung eines Vormunds.......................... 102 3.9 Checkliste: Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten...102 3.9.1 Verfügungen eines Alleinstehenden...103 3.9.2 Testamentsmuster 1...105 3.9.3 Testamentsmuster 2...106 3.9.4 Testamentsmuster 3...108 7

Inhaltsverzeichnis 4 TESTAMENTARISCHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEI EHELEUTEN... 111 4.1 Ehegattentestament als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament?...113 4.1.1 Vor- und Nachteile des Einzeltestaments...113 4.1.2 Vor- und Nachteile des gemeinschaftlichen Testaments...113 4.2 Sie wollen ein Einzeltestament errichten...114 4.2.1 Sie wollen in Ihrem Testament gesetzliche Erben enterben 114 4.2.2 Sie wollen in Ihrem Testament andere als die gesetzlichen Erben einsetzen...123 4.2.3 Sie wollen in Ihrem Testament neben der Erbfolge weitere Verfügungen treffen...130 4.3 Sie wollen mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten...131 4.3.1 Sie wollen gemeinsam mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich wechselseitig als Alleinerben einsetzen...131 4.3.2 Sie wollen gemeinsam mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten, sich darin wechselseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig die Erben für den Tod des längerlebenden Ehegatten bestimmen (Berliner Testament)...139 4.3.3 Abänderungsvorbehalt im Berliner Testament...149 4.3.4 Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament...158 4.3.5 Wiederverheiratungsklausel im Berliner Testament...165 4.3.6 Anfechtungsverzicht im Berliner Testament...169 4.3.7 Weitere Verfügungen im Berliner Testament...171 4.4 Checkliste: Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten...172 4.4.1 Verfügungen in einem Einzeltestament eines Ehegatten..173 4.4.2 Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament der Eheleute mit gegenseitiger Erbeinsetzung ohne Bestimmung von Schlusserben...174 4.4.3 Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament der Eheleute mit gegenseitiger Erbeinsetzung mit Einsetzung von Schlusserben (Berliner Testament)...176 4.4.4 Testamentsmuster 1...178 4.4.5 Testamentsmuster 2...179 4.4.6 Testamentsmuster 3...181 8

Inhaltsverzeichnis 5 TESTAMENTARISCHE GESTALTUNGEN IN WEITEREN LEBENS- SITUATIONEN... 185 5.1 Wenn Sie alleinstehend sind...185 5.1.1 Wenn Sie ledig sind...185 5.1.2 Wenn Sie verwitwet sind...187 5.1.3 Wenn Sie geschieden sind...188 5.2 Wenn Sie verheiratet sind...193 5.2.1 Eheleute ohne Kinder...193 5.2.2 Eheleute mit Kindern...195 5.2.3 Getrennt lebende Eheleute...196 5.2.4 Eheleute im laufenden Scheidungsverfahren...197 5.2.5 Patchwork-Familie...198 5.3 Nichteheliche Lebenspartner...201 5.3.1 Testamentarische Erbeinsetzung...201 5.3.2 Zuwendung von Vermächtnissen...203 5.3.3 Abschluss eines Erbvertrags...205 5.4 Testamentarische Gestaltungen in besonderen Lebenslagen. 206 5.4.1 Testamentarische Gestaltung bei verschuldeten Erben...206 5.4.2 Testamentarische Gestaltung zur Versorgung behinderter Kinder...210 5.4.3 Testamentarische Gestaltung bei Sozialleistungsempfängern...214 5.4.4 Testamentarische Gestaltung für die Versorgung von Tieren...215 5.5 Checkliste: Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten...218 6 ERBRECHT MIT AUSLANDSBERÜHRUNG... 221 6.1 Anwendungsbereich...222 6.2 Inkrafttreten...222 6.3 Anzuwendendes Erbrecht...223 6.4 Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen...224 6.5 Checkliste: Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten...226 9

Inhaltsverzeichnis 7 WELCHE ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN GELTEN... 227 7.1 Welche Zuwendungen steuerpflichtig sind...227 7.1.1 Zuwendungen von Todes wegen...227 7.1.2 Zuwendungen unter Lebenden...229 7.2 Welche Zuwendungen nicht steuerpflichtig sind...230 7.2.1 Steuerbefreiung bei Zuwendung von Hausrat und anderen beweglichen körperlichen Gegenständen...230 7.2.2 Steuerbefreiung im Zusammenhang mit einem Familienwohnheim...230 7.2.3 Steuerbefreiung bei Erwerb durch erwerbsunfähige Eltern und Großeltern...232 7.2.4 Steuerbefreiung bei unentgeltlicher Pflege- und Unterhaltsgewährung...232 7.2.5 Steuerbefreiung bei Zuwendungen für Unterhalt oder Ausbildung...232 7.2.6 Steuerbefreiung bei Rückfall geschenkten Vermögens an Eltern oder Voreltern...233 7.2.7 Steuerbefreiung bei üblichen Gelegenheitsgeschenken...233 7.2.8 Weitere Befreiungen...234 7.3 Nach welchen Grundsätzen der Nachlass bewertet wird...234 7.3.1 Bewertung des Grundbesitzes...234 7.3.2 Bewertung von Aktien...237 7.3.3 Bewertung von Hausrat...238 7.3.4 Bewertung von Kunstgegenständen...238 7.3.5 Bewertung von Wertpapieren und Anteilen...238 7.3.6 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden...238 7.4 Welche Nachlassverbindlichkeiten vom hinterlassenen Vermögen abgezogen werden...239 7.5 Wie die Erbschaftsteuer berechnet wird...240 7.5.1 Steuerpflichtiger Erwerb...240 7.5.2 Die Steuer richtet sich nach dem Steuersatz...244 7.6 Wer die Erbschaft- und Schenkungsteuer schuldet...245 7.7 Wie man Schenkung- und Erbschaftsteuer sparen kann...246 7.7.1 Steuern sparen durch Maßnahmen vor dem Erbfall...246 7.7.2 Erbschaftsteuer nach dem Erbfall sparen...256 INDEX... 259 10

Anleitung für die Benutzung des Ratgebers Anleitung für die Benutzung des Ratgebers (Ein Testament ist für Sie sinnvoll, wenn Sie in irgendeiner Form von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen.) Der Aufbau des Ratgebers bildet unsere Empfehlung ab, wie Sie sinnvollerweise an Ihre Nachlassplanung herangehen sollten. Das Buch enthält neben allgemeinen Informationen, die die Grundlage für die Errichtung Ihres Testaments bilden, vor allem Entscheidungshilfen und konkrete Musterformulierungen für Ihr Testament, die Ihre persönliche Lebenssituation berücksichtigen. In nur 4 Schritten kommen Sie ganz einfach zu dem auf Ihre Lebenssituation und Bedürfnisse zugeschnittenen Testament! Schritt 1: Machen Sie sich schlau über die Formalitäten Im ersten Kapitel erklären wir Ihnen, wer ein Testament verfassen kann bzw. wer wann»testierfähig«ist. Wir geben Ihnen alles an die Hand, was Sie über die richtige Form, Gestaltung, Aufbewahrung und Änderungsmöglichkeiten der jeweiligen Testamente wissen müssen. Schritt 2: Erfahren Sie, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben Die Testamentsgestaltung bietet Ihnen eine breite Palette an Gestaltungmöglichkeiten, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen. In Kapitel 2 zeigen wir Ihnen diese Möglichkeiten auf, damit Sie wissen, wie Sie Ihr Erbvermögen verteilen können Schritt 3: Finden Sie die richtige Formulierung Die unten aufgeführten vier Kapitel enthalten jeweils Musterformulierungen für einzelne beschriebene Lebenssituationen, in denen Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen können, um Ihre genauen Wünsche im Testament festzulegen. Kapitel 3 enthält alle Musterformulierungen für alleinstehende Personen Kapitel 4 enthält alle Musterformulierungen für verheiratete Personen 11

Anleitung für die Benutzung des Ratgebers Kapitel 5 enthält alle Musterformulierungen für besondere Lebenssituationen (wie z. B. verwitwet, geschieden, getrennt lebend, Patchwork-Familien, nichteheliche Lebenspartner, verschuldeter Partner, behinderte Kinder, Sozialleistungsempfänger, Tiere etc.) Kapitel 6 enthält alle Musterformulierungen für Auslandsvermögen Checkliste zur Formulierungshilfe: Um es Ihnen leicht zu machen, finden Sie am Ende der Kapitel jeweils eine Checkliste, in der Sie die später zu übernehmenden Musterformulierungen vermerken können. Schritt 4: Testament erstellen Jetzt können Sie ganz einfach die Formulierungsvorschläge, die Sie in den Checklisten vermerkt haben, handschriftlich in Ihr persönliches Testament übernehmen. Die zwingenden Testamentsbestandteile haben wir Ihnen bereits vorformuliert und in der Checkliste vermerkt. Hinter den jeweiligen Checklisten finden Sie zusätzlich Beispiele, wie ein Testament aussieht. Diese helfen Ihnen bei Strukturierung und Aufbau des Testaments.!! Alle Musterformulierungen und Testamentsbeispiele finden Sie zum kostenlosen Download unter: www.steuertipps.de/die-erbschaft Im Kapitel 7 werden die erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen für die Vermögensübertragung im Wege der Erbfolge behandelt. Vergewissern Sie sich hier, dass in Ihrem Fall bei der Vermögensübertragung keine Erbschaftsteuer für Ihre Erben oder andere Personen, die sie testamentarisch begünstigt haben, anfällt. Und wenn das doch der Fall sein sollte, finden Sie Vorschläge, wie auf legale Art und Weise Steuern gespart werden können. Die verwendeten Formulierungsbeispiele wurden mit Sorgfalt und mit bestem Wissen erstellt. Sie sind jedoch nur als Anregung für häufig auftretende typische Fallkonstellationen gedacht. Verlag und Autor übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. 12

Eigenhändiges Testament 1 1 Eigenhändiges Testament Wenn Sie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere Personen übertragen wollen, stellt Ihnen das Gesetz verschiedene Formen zur Verfügung. Wenn Sie allerdings mit der vom Gesetz vorgeschlagenen Erbfolge einverstanden sind, müssen Sie keine weiteren Anordnungen treffen. Wollen Sie aber von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, müssen Sie eine sogenannte Verfügung von Todes wegen errichten und darin bestimmen, welche Anordnungen Sie im Falle Ihres Todes treffen wollen. Als Verfügungen von Todes wegen stehen Ihnen das Testament und der Erbvertrag zur Verfügung.»» Sind Sie verheiratet, leben Sie mit Ihrem Ehegatten was den Regelfall betrifft im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben Sie zwei Kinder, erben Ihr Ehegatte kraft gesetzlicher Erbfolge die Hälfte und Ihre beiden Kinder die andere Hälfte des Nachlasses. Wollen Sie, dass nach Ihrem Tod der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird, müssen Sie eine Verfügung von Todes wegen errichten. Mit einem Testament treffen Sie einseitige Verfügungen von Todes wegen. Es gibt zwei Arten von Testamenten: das Einzeltestament und das gemeinschaftliche Testament von Eheleuten. Dabei können Sie jeweils wählen, ob Sie das Testament selbst (eigenhändig, also handschriftlich) oder vor einem Notar errichten wollen. Das eigenhändige Testament hat gegenüber dem notariellen Testament den Vorteil, dass sie es schnell und an jedem beliebigen Ort errichten können und Ihnen keine Notarkosten entstehen. Sie können es leichter ändern und an jedem beliebigen Ort aufbewahren. Statt in einem Testament können Sie Ihre Verfügungen von Todes wegen auch in einem Erbvertrag treffen. Während ein Testament als einseitige letztwillige Verfügung jederzeit frei widerrufbar ist, ist der Erbvertrag ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem zumindest eine Person letztwillige Verfügungen trifft, die weil 13

1 Eigenhändiges Testament ein Vertrag vorliegt nicht einfach von dem Testierenden einseitig widerrufen oder geändert werden können. Achtung: Nur das eigenhändige Testament können Sie selbst errichten. Wollen Sie einen Erbvertrag abschließen, müssen Sie wie beim notariellen Testament einen Notar beiziehen. Dieser muss den Erbvertrag notariell beurkunden. Andernfalls ist der Vertrag unwirksam. 1.1 Eigenhändiges Einzeltestament Im Normalfall wird ein Testament als Einzeltestament errichtet. Während in einem gemeinschaftlichen Testament beide Ehepartner gemeinsam erbrechtliche Verfügungen treffen können, beschränken sich die Anordnungen im Einzeltestament auf Ihre Person. 1.1.1 Form In Ihrem eigenhändigen Testament können Sie Ihren letzten Willen durch eine eigenhändig geschriebene Erklärung zum Ausdruck bringen. Werden diese Formerfordernisse nicht beachtet, ist das Testament unwirksam. Eigenhändige Erklärung Ein eigenhändiges Testament ist nur wirksam, wenn Sie den Text Ihres Testaments eigenhändig schreiben und unterschreiben. Sie müssen also den Text von der ersten bis zur letzten Zeile mit der Hand schreiben. Ein mit der Schreibmaschine oder mithilfe eines Computers geschriebener Text erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen und ist unwirksam. Auch wenn Sie das Testament einer anderen Person diktieren, ist die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht erfüllt. 14

Überblick über die möglichen Verfügungen im Testament 2 2 Überblick über die möglichen Verfügungen im Testament In Ihrem Testament können Sie verschiedene erbrechtliche Verfügungen treffen. Welche Anordnungen Sie verfügen, steht im Rahmen der gesetzlich gewährleisteten Testierfreiheit in Ihrem Belieben. Sie können von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und andere, als die gesetzlich vorgesehenen Erben bestimmen (vgl. 2.1). In diesem Zusammenhang haben Sie auch die Möglichkeit, eine sogenannte Vor- und Nacherbschaft anzuordnen, um den Nachlass für den Endbedachten zu erhalten (vgl. 2.2). Sie können sich in Ihrem Testament auch einfach darauf beschränken, einen gesetzlichen Erben zu enterben (vgl. 2.7). Durch ein Vermächtnis können Sie einer Person einen einzelnen Vermögensgegenstand zuwenden, ohne dass diese Ihr Erbe sein muss (vgl. 2.3). Sie können in Ihrem Testament Auflagen verfügen (vgl. 2.4) und, wenn Sie testamentarisch mehrere Erben einsetzen, Anordnungen über die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben treffen (vgl. 2.5). Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre testamentarischen Verfügungen tatsächlich zur Ausführung kommen, können Sie eine Testamentsvollstreckung anordnen (vgl. 2.6). Und schließlich können Sie in Ihrem Testament auch familienrechtliche Verfügungen anordnen (vgl. 2.8). 2.1 Einsetzung von Erben als Gesamtrechtsnachfolger Wenn Sie kein Testament errichten, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. In diesem Fall bestimmt das Gesetz, wer Ihre Erben sein werden. Sie haben allerdings das Recht, durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und andere als die gesetzlich vorgesehenen Erben zu bestimmen. Diese Entscheidung steht in Ihrem Belieben: Sie können Ihre gesetzlichen Erben oder andere Personen 27

2 Überblick über die möglichen Verfügungen im Testament auswählen. Sie können auch andere Personen als Ihren Ehegatten oder Ihre Kinder als Erben einsetzen oder zwar diese als Erben einsetzen, ihnen jedoch andere, als die gesetzlich vorgesehenen Erbteile zuweisen. Dabei müssen Sie allerdings berücksichtigen, dass Ihrem Ehegatten und Ihren Kindern ein Mindestanteil an Ihrem Vermögen, der sogenannte Pflichtteil, zusteht (vgl. dazu 2.7.2). Ihre Entscheidung, wen Sie als Erben einsetzen, müssen Sie nicht begründen. 2.1.1 Einsetzung eines oder mehrerer Erben Sie können testamentarisch einen Alleinerben einsetzen oder mehrere Erben bestimmen, was zwangsläufig eine Erbengemeinschaft zur Folge hat. Ihr Erbe ist sogenannter Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet, dass der Erbe unmittelbar kraft Gesetzes in Ihre Rechtsstellung eintritt, also Ihre Rechte und Pflichten übernimmt. Es bedarf also keiner Vermögensübertragung durch ein Rechtsgeschäft (z. B. einer Schenkung) auf den oder die Erben. Alle vererblichen Rechte und Pflichten gehen unmittelbar mit dem Erbfall auf den oder die Erben über.»» Ihr Erbe erwirbt automatisch das Eigentum an Ihrem Barvermögen und an Ihren Immobilien, er wird Schuldner Ihrer Verbindlichkeiten und Gläubiger Ihrer Forderungen. Formulierungsvorschläge für die Einsetzung anderer als der gesetzlichen Erben in einem Einzeltestament finden Sie unter 3.2. 28 Einsetzung mehrerer Erben zu Bruchteilen Wenn Sie mehrere Personen als Erben einsetzen, müssen Sie beachten, dass sich die Erbeinsetzung auf einen Bruchteil (z. B. die Hälfte oder ein Viertel) bezieht. Auf den Miterben geht nur der ihm zugewendete Bruchteil des Vermögens über. Die Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft. Wenn Sie mehrere Erben einsetzen, ohne dass Sie deren Erbteile bestimmen, erben die Miterben grundsätzlich zu gleichen Teilen.

Testamentarische Gestaltungs möglichkeiten einer alleinstehenden Person 3 3 Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten einer alleinstehenden Person Wenn Sie alleinstehend, also ledig, geschieden oder verwitwet sind, steht es Ihnen grundsätzlich frei, welche testamentarischen Verfügungen Sie treffen wollen. Allerdings können Sie nur ein Einzeltestament errichten, und das auch dann, wenn Sie mit einem Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben. Achtung: Haben Sie bereits ein Testament errichtet, müssen Sie entscheiden, ob dieses noch gelten soll oder nicht. Am besten ist es, wenn Sie ein vorhandenes Testament vollständig widerrufen und alles neu regeln, wenn frühere testamentarische Verfügungen nicht mehr gelten sollen. Wenn Sie nicht mehr wissen, ob Sie bereits ein Testament errichtet haben, sollten Sie vorsorglich alle etwaigen Testamente widerrufen. Sie sollten deshalb neben den erbrechtlichen Verfügungen, die Sie in Ihrem Testament treffen wollen, folgende Formulierung aufnehmen: Formulierungsbeispiel: Widerruf alter testamentarischer Verfügungen Vorsorglich widerrufe ich alle Verfügungen von Todes wegen, die ich bisher errichtet habe.!! Beachten Sie, dass Sie Ihr Testament handschriftlich errichten müssen. Alle Formulierungsvorschläge in diesem Ratgeber müssen Sie also handschriftlich niederlegen und Ihre Erklärung mit Vor- und Familiennamen eigenhändig unterschreiben. Versehen Sie Ihr Testament auch mit Orts- und Datumsangabe (vgl. im Einzelnen 1.1.1). 67

3 Testamentarische Gestaltungs möglichkeiten einer alleinstehenden Person Ich möchte in meinem Testament einer Person, die ich nicht als Erben eingesetzt habe, einen einzelnen Nachlassgegenstand zuwenden (Vermächtnis): Stückvermächtnis 3.3.1 Gemeinschaftliches Vermächtnis 3.3.2 Gattungsvermächtnis 3.3.3 Vorausvermächtnis 3.3.4 Wahlvermächtnis; Wahlrecht des Erben 3.3.5 Wahlvermächtnis; Wahlrecht des Vermächtnisnehmers 3.3.5 Zweckvermächtnis 3.3.6 Verschaffungsvermächtnis 3.3.7 Forderungsvermächtnis 3.3.8 Nachvermächtnis 3.3.9 Ersatzvermächtnis 3.3.10 Rentenvermächtnis 3.3.11 Ich möchte in meinem Testament meinen Erben Verpflichtungen auferlegen Auflage ohne Begünstigung 3.4.1 Auflage mit Begünstigung 3.4.2 Ich möchte in meinem Testament eine Vor- und Nacherbfolge bestimmen, um so dem Endbedachten den Nachlass zu erhalten. Vor- und Nacherbschaft 3.5.1 Befreiung des Vorerben von allen Beschränkungen 3.5.2 und Verpflichtungen Befreiung des Vorerben von einzelnen gesetzlichen 3.5.2 Beschränkungen und Verpflichtungen Befreiung des Vorerben von einzelnen gesetz-lichen 3.5.2 Beschränkungen und Verpflichtungen unter einer Bedingung Ich möchte in meinem Testament Teilungsanordnungen für die Erbengemeinschaft festlegen. mit Ausgleichung 3.6.1 ohne Ausgleichung 3.6.2 Ich möchte in meinem Testament Testamentsvollstreckung anordnen. Anordnung 3.7.1 Anordnung mit Vergütungsregelung 3.7.2 106

Testamentarische Gestaltungs möglichkeiten einer alleinstehenden Person 3 Ich möchte in meinem Testament familienrechtliche Ordnungen treffen. Beschränkung der elterlichen Sorge 3.8.1 Benennung des Vormundes 3.8.2 Schlussformel: Ort, Datum, Unterschrift x 3.9.2 Testamentsmuster 1 Ihre Interessenlage: Sie sind ledig. Ihre Eltern leben noch. Sie haben drei Geschwister, A, B und C. Sie wollen A und B als Erben einsetzen. Für den Fall, dass diese vor oder nach dem Erbfall wegfallen, sollen jeweils deren Abkömmlinge erben. Ihre Schwester C soll zwar nichts erben, A und B sollen aber an C 10 000, aus dem Nachlass zahlen. Ihre Erben wollen Sie verpflichten, Ihr Grab zu pflegen. Gesetzliche Erben wären Ihre Eltern. Wenn Sie Ihre drei Geschwister als Erben einsetzen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Zwangsläufig sind damit Ihre Eltern enterbt und es stehen Ihnen Pflichtteilsansprüche zu. Dass die Abkömmlinge Ihrer Geschwister Erbe werden, wenn ein als Erbe eingesetzter Geschwisterteil vor (z. B. beim Tod eines Geschwisterteils vor dem Erbfall) oder nach dem Erbfall (z. B. bei Ausschlagung der Erbschaft durch einen Geschwisterteil) wegfällt, erreichen Sie mit der Anordnung einer Ersatzerbschaft. Dadurch erreichen Sie, dass der Erbteil des Geschwisterteils nicht dem anderen Miterben zuwächst. Zugunsten von C müssen Sie testamentarisch ein Vermächtnis anordnen. Und durch die Aufnahme einer entsprechenden Auflage können Sie Ihre Erben verpflichten, Ihr Grab zu pflegen. 107

Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheleuten 4 4 Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheleuten Eheleuten steht es grundsätzlich frei, welche testamentarischen Verfügungen Sie treffen wollen. Ihre erbrechtlichen Verfügungen können Sie in einem Einzeltestament oder in einem gemeinschaftlichen Testament niederlegen. In einem Einzeltestament kann jeder Ehegatte die gleichen Verfügungen treffen wie ein alleinstehender Erblasser (vgl. dazu 4.2). Im Regelfall werden Eheleute aber gemeinsam ihre erbrechtlichen Verfügungen treffen wollen. Das ist möglich, wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dabei haben die Eheleute die Wahl, sich wechselseitig zu Alleinerben einzusetzen, ohne Schlusserben zu bestimmen (vgl. dazu 4.3) oder sie können sich im sogenannten Berliner Testament wechselseitig zu Alleinerben einsetzen und gleichzeitig verfügen, an wen (in der Regel die Kinder) der Nachlass nach dem Tod des längerlebenden Ehegatten fallen soll (vgl. dazu 4.3 ff.). Achtung: Haben Sie bereits ein Testament errichtet, müssen Sie entscheiden, ob dieses noch gelten soll oder nicht. Am besten ist es, wenn Sie ein vorhandenes Testament vollständig widerrufen und alles neu regeln, wenn frühere testamentarische Verfügungen nicht mehr gelten sollen. Wenn Sie nicht mehr wissen, ob Sie bereits ein Testament errichtet haben, sollten Sie vorsorglich alle etwaigen Testamente widerrufen. Sie sollten deshalb neben den erbrechtlichen Verfügungen, die Sie in Ihrem Testament treffen wollen, folgende Formulierung aufnehmen: 113

4 Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheleuten Formulierungsbeispiel: Widerruf alter testamentarischer Verfügungen im Einzeltestament Vorsorglich widerrufe ich alle Verfügungen von Todes wegen, die ich bisher errichtet habe. Formulierungsbeispiel: Widerruf alter testamentarischer Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament Vorsorglich widerrufen wir alle Verfügungen von Todes wegen, die bisher errichtet wurden.!! Beachten Sie, dass Sie Ihr Testament handschriftlich errichten müssen. Alle Formulierungsvorschläge in diesem Ratgeber müssen Sie also handschriftlich niederlegen und Ihre Erklärung mit Vor- und Familiennamen eigenhändig unterschreiben. Versehen Sie Ihr Testament auch mit Orts- und Datumsangabe (vgl. im Einzelnen 1.1.1). Für das gemeinschaftliche eigenhändige Testament gelten die gleichen formalen Anforderungen wie für das Einzeltestament. Allerdings besteht gesetzlich eine Formerleichterung: Es genügt, wenn einer der Ehegatten den Text eigenhändig schreibt und unterzeichnet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Der mitunterzeichnende Ehegatte soll auch angeben, an welchem Ort und zu welcher Zeit (Tag, Monat, Jahr) er seine Unterschrift beigefügt hat. Der Ehegatte, der die Erklärung nicht eigenhändig errichtet hat, kann auch durch einen Zusatztext ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass er mit der Verfügung einverstanden ist (vgl. z. B. das entsprechende Formulierungsbeispiel unter 4.4.4). 114

Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheleuten 4 4.4.1 Verfügungen in einem Einzeltestament eines Ehegatten Mögliche Verfügungen im Einzeltestament eines Ehegatten Formulierungsbeispiel Kapitel Übernehmen Eingangsformel: Ich, [Namen einfügen], geb. am x [Datum einfügen] treffe die nachfolgenden erbrechtlichen Verfügungen: Ich möchte vorsorglich alle meine früheren Verfügungen 4. von Todes wegen widerrufen. Ich möchte in meinem Testament meinen Ehegatten enterben. 4.2.1 Kinder enterben. 4.2.1 meine Eltern enterben. 4.2.1 meine Geschwister enterben. 4.2.1 meinem Ehegatten, einem Kind oder meinen 3.1.2 Eltern den Pflichtteil entziehen. einen Alleinerben einsetzen. 4.2.2 mehrere Erben einsetzen (Erbengemeinschaft). 4.2.2 einen Erben unter einer aufschiebenden 4.2.2 Bedingung einsetzen. einen Erben unter einer auflösenden 4.2.2 Bedingung einsetzen. für den von mir eingesetzten Erben einen Ersatzerben 4.2.2 bestimmen. Ich möchte in meinem Testament einer Person, die ich nicht als Erben eingesetzt habe, einen einzelnen Nachlassgegenstand zuwenden (Vermächtnis). Stückvermächtnis 3.3.1 Gemeinschaftliches Vermächtnis 3.3.2 Gattungsvermächtnis 3.3.3 Vorausvermächtnis 3.3.4 Wahlvermächtnis; Wahlrecht des Erben 3.3.5 Wahlvermächtnis; Wahlrecht des Vermächtnisnehmers 3.3.5 Zweckvermächtnis 3.3.6 Verschaffungsvermächtnis 3.3.7 Forderungsvermächtnis 3.3.8 175

4 Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheleuten Nachvermächtnis 3.3.9 Ersatzvermächtnis 3.3.10 Rentenvermächtnis 3.3.11 Ich möchte in meinem Testament meinen Erben Verpflichtungen auferlegen (Auflage). Auflage ohne Begünstigung 3.4.1 Auflage mit Begünstigung 3.4.2 Ich möchte in meinem Testament Teilungsanordnungen für die Erbengemeinschaft festlegen. mit Ausgleichung 3.6.1 ohne Ausgleichung 3.6.2 Ich möchte in meinem Testament Testamentsvollstreckung anordnen. Anordnung 3.7.1 Anordnung mit Vergütungsregelung 3.7.2 Ich möchte in meinem Testament familienrechtliche Ordnungen treffen. Beschränkung der elterlichen Sorge 3.8.1 Benennung des Vormundes 3.8.2 Schlussformel: Ort, Datum, Unterschrift x 4.4.2 Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament der Eheleute mit gegenseitiger Erbeinsetzung ohne Bestimmung von Schlusserben Mögliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament Eingangsformel: Wir, [Namen einfügen], geb. am [Datum einfügen] und [Namen einfügen], geb. am [Datum einfügen] errichten nachfolgendes gemeinschaftliches Testament: Wir möchten vorsorglich alle unsere früheren Verfügungen von Todes wegen widerrufen. Wir möchten uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Wir möchten Verfügungen für das gleichzeitige Versterben treffen. Formulierungsbeispiel Kapitel 3. 4.3.1 4.3.1 Übernehmen x 176

Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheleuten 4 Wir wollen Verfügungen für das gleichzeitige Ver- 4.3.1 sterben treffen und einen Vormund für unsere minderjährigen Kinder benennen. Wir wollen einen Ersatzerben bestimmen. 4.3.1 Wir möchten einer Person, die wir nicht als Erben eingesetzt haben, einen einzelnen Nachlassgegenstand zuwenden (Vermächtnis). Stückvermächtnis 3.3.1 Gemeinschaftliches Vermächtnis 3.3.2 Gattungsvermächtnis 3.3.3 Vorausvermächtnis 3.3.4 Wahlvermächtnis; Wahlrecht des Erben 3.3.5 Wahlvermächtnis; Wahlrecht des Vermächtnisnehmers 3.3.5 Zweckvermächtnis 3.3.6 Verschaffungsvermächtnis 3.3.7 Forderungsvermächtnis 3.3.8 Nachvermächtnis 3.3.9 Ersatzvermächtnis 3.3.10 Rentenvermächtnis 3.3.11 Wir möchten dem länger lebenden Ehegatten Verpflichtungen auferlegen (Auflage). mit Ausgleichung 3.6.1 ohne Ausgleichung 3.6.2 Wir möchten Testamentsvollstreckung anordnen. Anordnung 3.7.1 Anordnung mit Vergütungsregelung 3.7.2 Schlussformel: Ort, Datum, Unterschrift x 177

4 Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheleuten 4.4.3 Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament der Eheleute mit gegenseitiger Erbeinsetzung mit Einsetzung von Schlusserben (Berliner Testament) Mögliche Verfügungen im Einzeltestament eines Ehegatten Eingangsformel: Wir, [Namen einfügen], geb. am [Datum einfügen] und [Namen einfügen], geb. am [Datum einfügen] errichten nachfolgendes gemeinschaftliches Testament: Wir möchten vorsorglich alle unsere früheren Verfügungen von Todes wegen widerrufen. Wir möchten uns gegenseitig als Alleinerben und unsere Kinder als Schlusserben einsetzen. Wir möchten Verfügungen für das gleichzeitige Versterben treffen. Formulierungs- Übernehmen beispiel Kapitel x 3. 4.3.2 4.3.2 Wir wollen Verfügungen für das gleichzeitige Versterben treffen und einen Vormund für unsere minderjäh- 4.3.2 rigen Kinder benennen. Wir möchten einen Ersatzerben für den längerlebenden Ehegatten einsetzen. 4.3.2 Wir wollen einen Ersatzerben für die als Schlusserben eingesetzten Kinder bestimmen. 4.3.2 Wir möchten in unser Testament einen Abänderungsvorbehalt aufnehmen. Innerhalb des Kreises der Abkömmlinge der 4.3.3 Eheleute Innerhalb des Kreises der Verwandten der 4.3.3 Eheleute Nur Hinsichtlich seines eigenen Vermögens 4.3.3 Nur hinsichtlich des Vermögens, das er 4.3.3 hinzuerwirbt Wir wollen in unser Testament eine Pflichtteilsstrafklausel aufnehmen. Berliner Testament mit einfacher Pflichtteilsstrafklausel 4.3.4 Berliner Testament mit Änderungsvorbehalt 4.3.4 Berliner Testament mit erweiterter Pflichtteilsstrafklausel 4.3.4 178

Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheleuten 4 Wir wollen in unser Testament eine Wiederverheiratungsklausel aufnehmen. Zustehender Erbteil 4.3.5 Konkret festgelegter Geldbetrag 4.3.5 Wir möchten in unser Testament einen Anfechtungsverzicht 4.3.6 des länger lebenden Ehegatten aufnehmen. Wir möchten einer Person, die wir nicht als Erben 4.3.7 eingesetzt haben, einen einzelnen Nachlassgegenstand zuwenden (Vermächtnis). Wir möchten dem länger lebenden Ehegatten bzw. den als Schlusserben eingesetzten Kindern Verpflichtungen auferlegen (Auflage). Stückvermächtnis 3.3.1 Gemeinschaftliches Vermächtnis 3.3.2 Gattungsvermächtnis 3.3.3 Vorausvermächtnis 3.3.4 Wahlvermächtnis; Wahlrecht des Erben 3.3.5 Wahlvermächtnis; Wahlrecht des Vermächtnisnehmers 3.3.5 Zweckvermächtnis 3.3.6 Verschaffungsvermächtnis 3.3.7 Forderungsvermächtnis 3.3.8 Nachvermächtnis 3.3.9 Ersatzvermächtnis 3.3.10 Rentenvermächtnis 3.3.11 Wir möchten in unserem Testament Teilungsanordnungen für die Erbengemeinschaft festlegen. mit Ausgleichung 3.6.1 ohne Ausgleichung 3.6.2 Wir möchten in unserem Testament Testamentsvollstreckung anordnen. Anordnung 3.7.1 Anordnung mit Vergütungsregelung 3.7.2 Schlussformel: Ort, Datum, Unterschrift x 179

4 Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheleuten 4.4.4 Testamentsmuster 1 Ihre Interessenlage: Sie sind verheiratet und leben mit Ihrem Ehegatten A im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit Ihrem Ehegatten haben Sie keine gemeinsamen Kinder. Sie haben ein nichteheliches Kind B. Sie wollen in einem Einzeltestament Ihren Ehegatten als Alleinerben einsetzen. Ihrem nichtehelichen Kind wollen Sie in Form eines Vermächtnisses Ihr Wertpapierdepot zuwenden. Ihren Ehegatten wollen Sie verpflichten, 3 000, an den Tierschutzverein Ihres Heimatorts zu spenden. Sie müssen Ihren Ehegatten testamentarisch als Alleinerben einsetzen. Daneben müssen Sie ein Vermächtnis zugunsten Ihres nichtehelichen Kindes anordnen. Ihren Ehegatten als Alleinerben müssen Sie in Form einer Auflage zur Spende an den Tierschutzverein verpflichten. Gesetzliche Erben wären Ihr Ehegatte und Ihr nichteheliches Kind. Wenn Sie Ihren Ehegatten als Alleinerben einsetzen, ist Ihr Kind zwangsläufig enterbt. Es kann damit seinen Pflichtteil geltend machen. Dieser beträgt die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Dem Kind steht somit als Pflichtteil ein Geldanspruch in Höhe von einem Viertel des Werts des Nachlasses gegen Ihren Ehegatten zu. Das dem Kind vermachte Wertpapierdepot wird auf dessen Pflichtteil angerechnet. Das Kind kann wählen, ob es das Vermächtnis annimmt und eine danach noch verbleibende Differenz zwischen Pflichtteil und Wert des Vermächtnisses als Pflichtteilsrest einfordert, oder ob es das Vermächtnis ausschlägt und nur den Pflichtteil geltend macht. 180

Testamentarische Gestaltungen in weiteren Lebenssituationen 5 5 Testamentarische Gestaltungen in weiteren Lebenssituationen Für die richtige Nachlassplanung gibt es kein Patentrezept. Jeder Fall liegt anders. Folglich gibt es auch kein Testament»von der Stange«. Allerdings gibt es für typische persönliche Verhältnisse und Vermögenssituationen einige allgemeine Grundsätze, die bei der individuellen Gestaltung berücksichtigt werden sollten. 5.1 Wenn Sie alleinstehend sind Von Bedeutung ist nicht nur, ob Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind, sondern auch, welche Verwandte noch leben bzw. welche Personen Sie versorgen wollen. 5.1.1 Wenn Sie ledig sind Wenn Sie ledig sind und ein Kind haben, ist das Kind Ihr gesetzlicher Erbe. Hinterlassen Sie mehrere Kinder, erben diese zu gleichen Teilen. Haben Sie keine Kinder, leben aber Ihre Eltern noch, so erben diese kraft Gesetzes. Leben zur Zeit des Erbfalls noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Lebt ein Elternteil nicht mehr, so treten an seine Stelle dessen Abkömmlinge (Ihre Geschwister, Nichten, Neffen). Haben Sie keine Geschwister, so erbt der überlebende Elternteil allein. Wollen Sie, dass diese gesetzlichen Erben nicht zum Zuge kommen sollen, wollen Sie andere als die gesetzlichen Erben bestimmen oder Ihren gesetzlichen Erben andere, als die gesetzlich bestimmten Erbteile zuweisen, müssen Sie ein Testament errichten. In Betracht kommt ein Einzeltestament (vgl. dazu 3.). Sie können grundsätzlich frei über Ihr Vermögen nach dem Tod verfügen. Sie können also auch einen Freund, Ihre Haushaltshilfe oder einen hilfsbereiten Nachbarn als Erben einsetzen. Sie können einen oder mehrere Erben bestimmen. 185

5 Testamentarische Gestaltungen in weiteren Lebenssituationen Als Testamentsvollstrecker setze ich [Vor- und Familiennamen des Testamentsvollstreckers einsetzen] ein. Er hat die Einhaltung dieser Auflage zu überwachen und dafür zu sorgen, dass die Erben dem Vermächtnisnehmer den genannten Geldbetrag zahlen. Kommt der Testamentsvollstrecker zu dem Schluss, dass die Auflage nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, so ist er berechtigt, das Tier auf Kosten der Erben in Pflege zu geben und hierfür monatlich Euro aufzuwenden. 5.5 Checkliste: Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten Mögliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament Eingangsformel: Ich, [Namen einfügen], geb. am [Datum einfügen] treffe die nachfolgenden erbrechtlichen Verfügungen: [oder] Wir, [Namen einfügen], geb. am [Datum einfügen] und [Namen einfügen], geb. am [Datum einfügen] errichten nachfolgendes gemeinschaftliches Testament: Wenn Sie geschieden sind Enterbung des geschiedenen Ehegatten 5.1.3 Geschiedenen-Testament mit Vor- und Nacherbfolge 5.1.3 mit Herausgabevermächtnis 5.1.3 Entziehung der Verwaltungsbefugnisse 5.1.3 Eheleute ohne Kinder Berliner Testament mit Abänderungsvorbehalt 5.2.1 Gemeinschaftliches Testament mit Schlusserbeneinsetzung 5.2.1 der beiderseitigen Verwandten Getrennt lebende Eheleute Widerruf eines Einzel-Testaments 5.2.3 Enterbung des getrennt lebenden Ehegatten 5.2.3 Formulierungsbeispiel Kapitel Übernehmen x 218

Testamentarische Gestaltungen in weiteren Lebenssituationen 5 Nichteheliche Lebenspartner Einzeltestament mit Erbeinsetzung des nichtehelichen Lebenspartners 5.3.1 Einzeltestament mit aufschiebender 5.3.1 Bedingung Einzeltestament mit Zuwendung eines 5.3.2 Vermächtnisses Einzeltestament mit Zuwendung eines 5.3.2 Vermächtnisses und Anordnung der Testamentsvollstreckung Besondere Lebenslagen Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht 5.4.1 Behindertentestament 5.4.2 Versorgung des Tieres durch Auflagen für die Erben 5.4.4 Versorgung des Tieres durch Zuwendung eines 5.4.4 Vermächtnisses Schlussformel: Ort, Datum, Unterschrift x 219

Erbrecht mit Auslandsberührung 6 6 Erbrecht mit Auslandsberührung Eine Finca in Mallorca, ein Bankkonto in Luxemburg und eine Erbtante in Frankreich: Im Erbrecht kann es ohne Weiteres zu Berührungspunkten zwischen deutschem und ausländischem Recht kommen. Wer erbt, wenn der deutsche Erblasser eine kroatische Ehefrau und mehrere eheliche und auch nichteheliche polnische, türkische und deutsche Kinder hinterlässt? Dieser Fall ist zwar nicht alltäglich, aber auch nicht völlig unrealistisch. Erbfälle mit Auslandsberührung sind längst keine Seltenheit mehr. Häufig gehen deutsche Staatsangehörige irrtümlich davon aus, dass ihr Vermögen nach deutschem Recht vererbt wird. Das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Deutsches Erbrecht, wie es in diesem Ratgeber dargestellt ist, gilt nur dann uneingeschränkt, wenn der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seinen Wohnsitz in Deutschland hat, sich sein gesamtes Vermögen in Deutschland befindet und er in Deutschland stirbt. Ist nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, liegt ein Erbfall mit Auslandsbezug vor, der für die Erben unangenehme Überraschungen bringen kann. Am 16. 8. 2012 ist die Europäische Verordnung zum internationalen Erb- und Erbverfahrensrecht in Kraft getreten. Sie kommt in allen EU-Staaten außer Dänemark, Irland und Großbritannien zur Anwendung und gilt auch im Verhältnis zu Staatsangehörigen und Ansässigen außerhalb der teilnehmenden Staaten. Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen darüber, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Achtung: Die Verordnung ändert nicht das Erbrecht der EU-Mitgliedstaaten, sondern legt lediglich fest, welchem nationalen Erbrecht (z. B. deutschem oder französischem) der Erbfall unterliegt. 221

Welche erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rahmenbedingungen gelten 7 7 Welche erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rahmenbedingungen gelten Im Rahmen Ihrer Überlegungen, Ihr Vermögen durch Zuwendungen zu Lebzeiten oder im Wege der Erbfolge zu übertragen, sollten Sie auch immer die steuerlichen Rahmenbedingungen beachten. Schließlich geht es um die steuerliche Belastung Ihrer Erben bzw. des Beschenkten. Wegen der hohen Freibeträge für Ihren Ehegatten und Ihre nächsten Verwandten dürften allerdings steuerliche Aspekte im Regelfall keine zentrale Rolle spielen. 7.1 Welche Zuwendungen steuerpflichtig sind Steuerpflichtig sind nicht nur Erwerbe von Todes wegen, sondern auch Zuwendungen unter Lebenden. 7.1.1 Zuwendungen von Todes wegen Steuerpflichtig sind insbesondere der Erwerb des angefallenen Nachlasses, durch Vermächtnisse, aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, durch Schenkung auf den Todesfall, aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags (z. B. wenn der Erblasser zugunsten seiner Erben einen Lebensversicherungsvertrag auf den Todesfall abschließt und einen Bezugsberechtigten benennt). 227

7 Welche erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rahmenbedingungen gelten Als vom Erblasser zugewendet gilt u. a. auch der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, der Erwerb, wenn eine vom Erblasser angeordnete Auflage vollzogen wird, eine Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Erbersatzanspruchs oder eines Vermächtnisses. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, kann bei Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten der Zugewinnausgleich entweder nach der erbrechtlichen oder nach der güterrechtlichen Lösung durchgeführt werden. Bei der erbrechtlichen Lösung, die zur Anwendung kommt, wenn der überlebende Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist, erhält der Ehegatte neben seinem gesetzlichen Erbteil einen pauschalen Zugewinnausgleich in Höhe eines Viertels seines Erbteils. Bei der güterrechtlichen Lösung, die durchzuführen ist, wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist (weil er z. B. nicht bedacht wurde oder die Erbschaft ausgeschlagen hat), wird der Zugewinnausgleich konkret aus der Differenz des Anfangsvermögens bei Beginn der Ehe und des Endvermögens zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten berechnet.!! Wird der Zugewinnausgleich nach der güterrechtlichen Lösung berechnet, unterliegt er nicht der Erbschaftsteuer. Er wirkt damit zusätzlich wie ein Freibetrag, was insbesondere bei einem größeren Vermögen als steuerliches Gestaltungsmodell erhebliche Bedeutung hat, weil keine gesetzliche Grenze für den steuerlich freigestellten Zugewinnausgleich besteht. 228

Index Index A Anordnungen 13, 34 ff., 49 ff., 64 ff., 97 ff., 103 Familienrechtlich 64 ff., 103 ff. Auflagen 27, 47 ff., 100, 217, 239 mit Begünstigung 48 ff. ohne Begünstigung 47 ff. Ausland 100, 221 ff. B Behinderung 213, 253 Berliner Testament 23f., 68, 113, 133, 135, 141 ff., 151 ff., 158 ff., 178 f., 183, 187f., 193 ff., 203, 211, 254ff. Abänderungsvorbehalt 151 ff., 193 Anfechtungsverzicht 171, 173, 179 Pflichtteilsstrafklausel 24, 150, 160 ff., 178, 196 Steuerlich 254 ff. Weitere Verfügungen 173 ff. Wiederverheiratungsklausel 24, 150, 167 ff., 183, 196 E Ehegattentestament 19, 25, 115, 133, 142 Einzeltestament 14, 19 ff., 67; 113 ff., 132, 175, 178, 180, 185, 187, 197, 202 ff. Änderungen 18 Aufbewahrung 17 Form 14 Musterbeispiel 107 ff. Testierfähigkeit 16 Vor- und Nachteile 26, 115 Enterbung 54 ff., 68, 71, 119 ff., 162 ff., 189, 198, 211, 222 Formen 55 ff. Gesetzliche Erben 54 ff.; 68 Rechtliche Folgen 55 ff. Erbeinsetzung 21, 28f., 31ff., 47, 55, 73 ff., 87, 125, 129, 134 ff., 146 ff., 176, 178, 188, 201 ff. Erbschaftsteuer 12, 24, 149, 186, 201, 227 ff. Ersatzerben 33f., 73, 79 f., 109, 125, 131 f., 139f., 146 ff., 182, 196, 202 f., 257 Ersatzvermächtnis 43, 45, 85 F Forderungsvermächtnis 43, 84 G Gattungsvermächtnis 40, 81 Gemeinschaftliches Testament 18, 25, 68, 108, 113, 115, 133 ff., 161, 173 ff., 182, 188, 193 ff., 201, 225 Aufbewahrung 25 Form 20 Inhalt 21 Musterbeispiel 182, 184 Testierfähigkeit 20 Verfügungen 132 Vor- und Nachteile 26, 115 Gemeinschaftliches Vermächtnis 41, 81 Gesamtrechtsnachfolger 27 f., 39, 109 Geschieden 19, 67 ff., 187, 188, 239, 242 Gültige Ehe 19 L Ledig 67 ff., 185 ff., 221, 250 N Nacherben 34 ff., 89 ff., 190 f., 208 ff., Rechte und Pflichten 38 ff. Nachlassgegenstände 35 ff., 49 ff., 76, 80, 90, 92, 96 ff., 109 f., 128, 132, 140, 173, 191, 215 259