Neuordnung der Funkfrequenzen. Neuordnung der Funkfrequenzen

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Transkript:

Neuordnung der Funkfrequenzen Auswirkungen der VVnömL (Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk) der Bundesnetzagentur vom 03.03.2010 auf die Nutzung von UHF Frequenzen für drahtlose Produktionsmittel (drahtl drahtlose Mikrofone und InEar-Systeme) Inhalt: Vorbemerkung Seite 2 Hintergrundinformationen zur VVnömL Seite 2 Bisherige Nutzung des UHF Frequenzbereichs ISM-Band Digitale Dividende Breitbandinitiative und Ausbau der mobilen Internetversorgung Auswirkungen der Frequenzversteigerung und der Einführung von LTE Regelungen der VVnömL Seite 3 Neuordnung der Funkfrequenzen Rundfunk Professionelle drahtlose Produktion Ortsfeste Anlagen Anmeldung und Beantragung Gebühren Technische Details zur Umsetzung der VVnömL Seite 5 Verfügbarkeit drahtloser Mikrofonsysteme in den neuen Frequenzbereichen Bestehende Installationen müssen geprüft werden Frequenzumrüstung von Sendern und Empfängern Übersicht der Veränderungen Seite 6 Ihr Kontakt zu Sennheiser Seite 7 Stand 21. Mai 2010. Alle Angaben ohne Gewähr. Sennheiser Vertrieb und Service GmbH & Co. KG Karl-Wiechert-Allee 76a 30625 Hannover www.sennheiser.de Wienand Mensendiek Key Telefon: +49 (5202) 158157 Mobil: +49 170 8 178 158 Fax: +49 (5202) 158159 email: Wienand.Mensendiek@Sennheiser.de

Aufgrund der Einführung der neuen 4. Mobilfunkgeneration (LTE) zur Verbesserung der mobilen Internetversorgung und der damit verbundenen Versteigerung von UHF Frequenzbereichen, ergeben sich weitreichende Änderungen für den Betrieb drahtloser d Mikrofonanlagen. Durch den Auslauf der Allgemeinzuteilung (Vfg. ( 91/2005) ist ein Betrieb von drahtlosen Mikrofonsystemen onsystemen im Frequenzbereich 790-862 MHz nach dem 31.12.2015 nicht mehr zulässig. Alle Betreiber von solchen Anlagen in diesem Bereich sind damit von den Änderungen betroffen und müssen handeln. Da die Einführung der neuen Mobilfunktechnik bereits kurzfristig beginnt, sind Störungen bestehender Anlagen bereits in naher Zukunft zu erwarten. Hintergrundinformationen zur VVnömL Bisherige Nutzung des UHF Frequenzbereichs Durch die Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (Vfg. 91/2005) für die Frequenzbereiche 790-814 und 838-862 MHz können bisher drahtlose Mikrofon- und InEar-Systeme ohne Anmeldungs- und Gebührenpflicht betrieben werden. Diese Allgemeinzuteilung läuft zum 31.12.2015 aus und wird nicht verlängert. Der Frequenzbereich 470-790 MHz wird zur Fernsehübertragung (DVB-T) genutzt. Frequenzlücken werden vom Rundfunk sowie anmeldeund gebührenpflichtig für Kurzzuteilungen (z.b. für Großveranstaltungen) genutzt. ISM Band Auch das ISM-Band von 863-865 MHz ist allgemein zugeteilt und kann anmelde- und gebührenfrei für drahtlose Mikrofone genutzt werde. In dem relativ schmalen Frequenzbereich können aber nur wenige Mikrofonkanäle betrieben werden, ferner wird dieser Bereich auch für andere Anwendungen verwendet (z.b. Garagentoröffner, Funkwetterstation usw.). Das ISM-Band bleibt unverändert bestehen und ist damit von den anstehenden Änderungen nicht betroffen. Es kann weiterhin für Amateure und Hobbyanwender genutzt werden. Digitale Dividende Durch die bereits abgeschlossene Umstellung von analoger Fernsehübertragung auf digitale Übertragung (DVB-T), ist eine bessere Ausnutzung bestehender Frequenzen möglich. Konnte früher in einem Fernsehkanal (8 MHz) ein Programm übertragen werden, ermöglicht DVB-T die Übertragung von bis zu vier Kanälen in einem Fernsehkanal. Daraus resultiert eine Einsparung von Frequenzen. Diese frei werden Frequenzen (bzw. deren Nutzung) wird als Digitale Dividende bezeichnet. Seite 2 Neuordnung der Funkfrequenzen Stand 21. Mai 2010

Breitbandinitiative und Ausbau der mobilen Internetversorgung Zur Verbesserung des mobilen Internets sowie insbesondere der Versorgung ländlicher Gebiete mit Breitbandzugängen (DSL per Funk), wurde die Nutzung weiterer Frequenzbereiche für den Mobilfunk beschlossen (Breitbandinitiative der Bundesregierung). U. a. davon betroffen ist der bisher von drahtlosen Mikrofonen genutzte Bereich 790-862 MHz (Allgemeinzuteilung 91/2005). Die Versteigerung dieser Frequenzbereiche durch die Bundesnetzagentur zur Einführung der neusten Mobilfunkgeneration (LTE) wurde am 20. Mai 2010 mit Zuschlag an vier große Mobilfunkunternehmen erfolgreich beendet. Diese neue Mobilfunktechnik ermöglicht den mobilen Internetzugang mit bis zu 300 MBit/s (UMTS max. 7,2 MBit/s). Ferner können ländliche Gebiete durch die sehr guten Ausbreitungseigenschaften der UHF Frequenzen einfacher und großflächiger versorgt werden. Auswirkungen der Frequenzversteigerung und der Einführung von LTE Nach Beendigung der Versteigerung besitzen die Mobilfunkunternehmen ein Nutzungsrecht für die Frequenzen im Bereich 790-862 MHz. Mit dem Testbetrieb sowie der Einführung von LTE kann nun begonnen werden. Messungen und bereits durchgeführte Tests haben gezeigt, dass ein Parallelbetrieb von LTE und drahtlosen Mikrofonanlagen nicht möglich ist. LTE wird deshalb zu Störungen in vorhandenen drahtlosen Anlagen führen. Wann und in welchem Umfang dies der Fall ist, lässt sich bisher noch schwer abschätzen. Da drahtlose Mikrofone nur so gen. Sekundärnutzer der Frequenzen sind (Fernsehen ist bisheriger Primärnutzer), besteht kein Bestandsschutz für bestehende Anlagen im Bereich 790-862 MHz. Ferner ist nach dem 31.12.2015 der Betrieb von drahtlosen Mikrofonanlagen in diesem Bereich gänzlich untersagt. Regelungen der VVnömL Neuordnung der Funkfrequenzen Durch die Veröffentlichung der VVnömL (Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk) seitens der Bundesnetzagentur am 03.03.2010 besteht nun Klarheit über die weitere Nutzung des UHF Frequenzbereichs und der Möglichkeit des Betriebs drahtloser Mikrofonanlagen. Danach können drahtlose Mikrofonanlagen im Bereich von 470-790 MHz betrieben werden. Grundsätzlich ist der Betrieb in diesem Frequenzbereich aber anmelde- und gebührenpflichtig. Ferner unterscheidet die Verordnung Rundfunk, professionelle drahtlose Produktion sowie ortsfeste Anlagen. Da der Bereich 470-790 MHz primär von DVB-T genutzt wird, ist dies zu berücksichtigen. Die Fernsehübertragung durch DVB-T darf grundsätzlich nicht durch den Betrieb drahtloser Produktionsmittel beeinträchtigt werden. Seite 3 Neuordnung der Funkfrequenzen Stand 21. Mai 2010

Rundfunk Der Rundfunk kann Frequenzen im Bereich 470-710 MHz nutzen. Neben den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zählen dazu auch private Programmanbieter und produzenten. Professionelle drahtlose Produktion Dazu zählen alle gewerblichen und fachmännischen Betreiber drahtloser Produktionsmittel, insbesondere Tourneen, Verleihfirmen, Konzerte usw. Diese können Frequenzen im Bereich 710-790 MHz beantragen und nutzen. Ortsfeste Anlagen Hierzu zählen alle ortsfesten Anlagen in geschlossenen Räumen, also alle Veranstaltungsstätten, Theater, Schulen, Kirchen usw. Als Ausnahme werden auch Stadien und Freilichtbühnen dieser Gruppe zugeschrieben. Für ortsfeste Anlagen können im gesamten Bereich von 470-790 MHz Frequenzen beantragt werden. Werden Frequenzen unterhalb 710 MHz genutzt, besteht zusätzlich der Vorteil, dass durch die getrennten Frequenzbereiche keine Störungen durch drahtlose Systeme von außen kommender Produktionen und Verleihfirmen erfolgen. Anmeldung und Beantragung Der Betrieb drahtloser Produktionsmittel im Bereich 470-790 MHz ist grundsätzlich anmeldeund gebührenpflichtig. Die Beantragung erfolgt bei den örtlichen Außenstellen der Bundesnetzagentur. Die Beantragung kann ab sofort erfolgen. Die Zuteilung erfolgt für 10 Jahre. Sennheiser unterhält gute Kontakte zur Bundesnetzagentur und deren Außenstellen und unterstützt Sie bei der Auswahl der richtigen Frequenzen sowie deren Beantragung. Gebühren Die Gebühren ergeben sich aufgrund der Erteilung einer einmaligen Urkunde sowie einer Jahresgebühr pro Sender. Dabei ist für eine Anlage, d.h. für mehrere Sendestrecken, die gemeinsam betrieben werden (z.b. auf ein Mischpult zusammen geführt werden), nur eine Urkunde erforderlich. Die Gebühr pro Urkunde beträgt einmalig 130 EUR, zusätzlich wird eine jährliche Gebühr pro Sender von ca. 10 EUR erhoben. Bei einem Veranstaltungssaal mit einer 8-kanaligen drahtlosen Mikrofonanlage ergibt sich also beispielhaft: eine einmalige Gebühr von 130 EUR für die Urkunde für die Gesamtanlage sowie einer jährlichen Gebühr von zusätzlich 80 EUR für die Sender. Öffentl., kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen können von den Gebühren befreit werden. Seite 4 Neuordnung der Funkfrequenzen Stand 21. Mai 2010

Technische Details zur Umsetzung der VVnömL Verfügbarkeit drahtloser Mikrofonsysteme in den neuen Frequenzbereichen Da bereits in anderen Regionen seit langem der gesamte UHF Bereich für drahtlose Mikrofone und drahtlose Rückstrecken (InEar-Systeme) genutzt wird, sind Anlagen in den neuen Frequenzbereichen sofort verfügbar. Da aber nicht alle Anlagen den gesamten UHF Bereich abdecken, sollte vor der Beantragung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur eine sorgfältige Prüfung und Abstimmung erfolgen. Bestehende Installationen müssen geprüft werden Neben Sendern und Empfängern sind meist auch Antennen, Verteiler und Booster vorhanden. Diese Komponenten sind teilweise frequenzspezifisch und müssen auf die angeschlossen Sender und Empfänger abgestimmt sein. Eine entsprechende Prüfung ist also erforderlich. Frequenzumrüstung von Sendern und Empfängern Sender und Empfänger sind unter bestimmten Voraussetzungen umrüstbar. Ob eine solche Umrüstung technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte geprüft werden. Da jede Anlage aber diesbezüglich individuell ist, erfordert dies eine Einzellfallprüfung. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf folgenden Webseiten: Sennheiser www.sennheiser.de/digitale-dividende Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de Seite 5 Neuordnung der Funkfrequenzen Stand 21. Mai 2010

Übersicht der Veränderungen: Seite 6 Neuordnung der Funkfrequenzen Stand 21. Mai 2010

Sennheiser Installed Sound Ihr Partner vor Ort Dr. Jürgen Wulf Sales Director Installed Sound Mobil: 0 172/ 519 70 11 Fax: 0 51 30/ 600 772-16 E-Mail: Juergen.Wulf@Sennheiser.de Per Witte (Gebiet Nord-West) Mobil: 0 172/ 519 78 09 Fax: 0 51 30/ 600 772-96 E-Mail: Per.Witte@Sennheiser.de Thomas Kusche (Gebiet Nord-Ost) Mobil: 0 172/ 512 74 65 Fax: 0 51 30/ 600 774-65 E-Mail: Thomas.Kusche@Sennheiser.de Carsten Litke (Gebiet West) Mobil: 0 172/ 519 78 07 Fax: 0 51 30/ 600 772-95 E-mail: Carsten.Litke@Sennheiser.de Michael Große (Gebiet Ost, Berlin) Mobil: 0 172/ 519 78 23 Fax: 0 51 30/ 600 775-93 E-Mail: Michael.Grosse@Sennheiser.de Lars Mader (Hessen, Rheinl.-Pfalz, Saarl.) Mobil: 0 172/ 519 79 16 Fax: 0 51 30/ 600 772-18 E-Mail: Lars.Mader@Sennheiser.de Frank Kaufmann (Baden Württemberg) Mobil: 0 172/ 519 79 95 Fax: 0 51 30/ 600 773-79 E-Mail: Frank.Kaufmann@Sennheiser.de Wienand Mensendiek Key Mobil: 0 170/ 817 81 58 Fax: 0 52 02/ 158-159 E-Mail: Wienand.Mensendiek@Sennheiser.de Rudolf Seuss (Vertriebsgebiet Bayern) Mobil: 0 172/ 519 70 05 Fax: 0 51 30/ 600 773-75 E-Mail: Rudolf.Seuss@Sennheiser.de Seite 7 Neuordnung der Funkfrequenzen Stand 21. Mai 2010

Kontaktformular Einfach per Fax an 039203 / 72-727 727 Neuordnung der Funkfrequenzen Wir sind betroffen von den Veränderungen en und haben Beratungsbedarf: Organisation: Ort/Adresse: Ansprechpartner: Telefonnummer: E-Mail Adresse: Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf Platz für Ihre Fragen oder Anmerkungen: Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. Ihr Sennheiser Installed Sound Vertriebsteam Seite 8 Neuordnung der Funkfrequenzen Stand 21. Mai 2010