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SGB II Monatsbericht November 2015

SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten November 2015 Oktober 2015 Leistungsberechtigte 9.330 9.345 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.363 6.373 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten und hochgerechneten Statistikdaten für den laufenden Berichtsmonat Gemeinden (T-0 Daten) Bedarfsgemeinschaften SGB II Arbeitslose SGB II November 2015 Oktober 2015 November 2015 Oktober 2015 Gesamt 4.543 4.545 2.440 2.461 Edemissen 214 210 105 106 Hohenhameln 238 235 137 138 Ilsede 631 634 325 312 Lengede 268 268 130 139 Peine 2.730 2.730 1.515 1.529 Vechelde 307 313 154 154 Wendeburg 155 155 74 83 SGB II Bedarfsgemeinschaften Gemeinden T-0 Daten Peine 60,1% Lengede 5,9% Ilsede 7,9% Hohenhameln 5,2% Edemissen 4,7% Wendeburg 3,4% Vechelde 7,1% 2

Arbeitslose Personen SGB III 1 SGB II 2 Gesamt 3 November 2015 1.109 2.440 3.549 Oktober 2015 1.166 2.461 3.627 Arbeitslosenquote bezogen auf Alle zivilen Erwerbspersonen November 2015 1,6 % 3,5 % 5,1 % Alle zivilen Erwerbspersonen Oktober 2015 1,7 % 3,5 % 5,2 % Abhängige zivile Erwerbspersonen November 2015 1,7 % 3,8 % 5,5 % Abhängige zivile Erwerbspersonen Oktober 2015 1,8 % 3,9 % 5,7 % 1: SGB III: Die Betreuung der Arbeitslosen erfolgt durch die Agentur für Arbeit 2: SGB II: Die Betreuung der Leistungsberechtigten erfolgt durch den Landkreis Peine, Jobcenter, im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende 3: Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt Arbeitslosigkeit nach Personengruppen November 2014 2015 SGB III SGB II Gesamt Arbeitslose (Gesamt) 1.358 1.109 2.353 2.440 3.711 3.549 Männer (58,0%) (52,7%) 760 643 1.195 1.273 1.955 1.916 Frauen (42,0%) (47,3%) 598 466 1.158 1.167 1.756 1.633 Jüngere unter 25 Jahren (11,2%) (9,5%) 130 124 222 203 352 327 50 Jahre und älter (44,5%) (34,1%) 644 494 620 714 1.264 1.208 Ausländer / Ausländerinnen (12,0%) (7,1%) 78 79 366 459 444 538 Oktober 2014 2015 SGB III SGB II Gesamt Arbeitslose (Gesamt) 1.368 1.166 2.417 2.461 3.785 3.627 Männer (56,0%) (52,5%) 756 653 1.233 1.272 1.989 1.925 Frauen (44,0%) (47,5%) 612 513 1.184 1.189 1.796 1.702 Jüngere unter 25 Jahren (13,2%) (8,8%) 131 154 203 240 334 394 50 Jahre und älter (42,5%) (34,4%) 649 496 652 704 1.301 1.200 Ausländer / Ausländerinnen (11,8%) (7,2%) 76 87 369 481 445 568 3

Anzahl der Integrationen Monatswerte 350 300 250 200 150 100 50 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2013 2014 2015 Anzahl der Integrationen Jahresfortschrittswert 2000 1600 1200 800 400 0 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2013 2014 2015 = Vorläufige Zahlen Leistungsberechtigte November 2015 T-0 Oktober 2015 T-0 August 2015 T-3 Leistungsberechtigte 9.330 9.345 9.554 männlich 3.138 weiblich keine Angaben der keine Angaben der Bundesagentur für Bundesagentur für 3.388 Davon Jüngere unter 25 Jahren - davon unter 15 Jahren Arbeit Arbeit 4.464 2.778 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.363 6.373 6.526 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2.967 2.972 3.028 T-3 Daten sind die nach Ablauf von 3 Monaten gemeldeten statistischen Daten, inklusive der Nachmeldungen für die Vormonate. 4

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte November 2015 T-0 Oktober 2015 T-0 August 2015 T-3 Erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen 6.363 6.373 6.526 männlich 3.138 weiblich keine Angaben der keine Angaben der 3.388 Davon Jüngere unter 25 Jahren Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit 1.436 Davon 50 Jahre und älter 1.646 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 7.900 7.700 7.500 7.300 7.100 6.900 6.700 6.500 6.300 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2015 2014 2013 SGB II Bedarfsgemeinschaften 5.400 5.300 5.200 5.100 5.000 4.900 4.800 4.700 4.600 4.500 4.400 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2015 2014 2013 = Vorläufige Zahlen 5

Durchschnittliche monatliche Leistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) Arbeitslosengeld II (ALG II) ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung Sozialgeld ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung T-3 August T-3 Juli 2015 2015 355,20 354,04 27,97 27,45 Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) 368,93 372,57 Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Größe der Bedarfsgemeinschaften BG mit einer Person 287,01 287,66 BG mit zwei Personen 351,34 352,38 BG mit fünf oder mehr Personen 669,40 651,75 Sozialversicherungsbeiträge (SV) 137,68 137,80 Sonstige Leistungen (SL) (Erstausstattung Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Erstausstattung Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt) 7,33 10,03 Leistungen je Bedarfsgemeinschaft insgesamt 897,29 901,88 Einkommen November 2015 Oktober 2015 Personen mit Einkommen (Gesamt) 6.048 6.039 männlich 2.873 2.841 weiblich 3.175 3.198 davon Jüngere unter 25 Jahren 3.763 3.765 davon 50 Jahre und älter 755 746 Einkommensarten November 2015 Oktober 2015 nicht selbständige Erwerbstätigkeit davon sozialversicherungspflichtig 1.846 1.831 1.077 Selbständige Erwerbstätigkeit 135 132 Arbeitslosengeld (SGB III) 109 99 Unterhalt 873 860 Kindergeld 3.597 3.609 Rente 266 273 Sonstiges Einkommen 489 483 6

Sanktionen November 2015 Oktober 2015 Sanktionen (Gesamt) 276 283 männlich 182 184 weiblich 94 99 davon Jüngere unter 25 Jahren 65 75 davon 50 Jahre und älter 21 27 Sanktionshöhen unter 100 150 154 100 bis unter 200 68 66 200 bis unter 300 16 17 300 und mehr 42 46 7

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Teilnehmer / Teilnehmerinnen Drittfinanzierte Förderungen Kommunale Leistungen 199 196 209 231 Arbeitsgelegenheiten 176 162 Berufsausbildung 26 25 Leistungen an Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber 82 83 Förderung d. berufl. Weiterbildung 106 102 Berufliche Eingliederung 293 356 Einstiegsgeld 6 7 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Ab Berichtsmonat Januar 2015 sind die dri inanzierten Förderungen (Bundes und Landesprogramme sowie ESF) enthalten. November Oktober Maßnahmen nach Personengruppen Personengruppe November 2015 Oktober 2015 Teilnehmer / Teilnehmerinnen an Maßnahmen (Gesamt) 1 1.152 1.133 männlich 656 628 weiblich 496 505 Davon Jüngere unter 25 Jahren 181 158 Davon 50 Jahre und älter 240 256 1: Ohne Einmalleistungen, z.b. Vermi lungsgutscheine, Bewerbungs und Reisekosten sowie Mobilitätshilfen und Beschaffung von Sachgütern für Selbstständige. 8

Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach 48a SGB II, T-3 Daten K1 - Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne KdU) 4% Zielwert 2015/2014: Verringerung der Leistungsausgaben gegenüber dem Vorjahr 2% 0% -2% -4% -6% -8% 2013 2014 2015 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez K2 - Integrationen 36,0% Zielwert 2014: Integra onsquote 25,9%, Zielwert 2015: Integra onsquote 29,4% 34,0% 32,0% 30,0% 28,0% 26,0% 24,0% 22,0% 2013 2014 2015 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez K3 - Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern 0,0% -2,0% -4,0% -6,0% Zielwert 2014: Bestandsveränderung 0,0% Zielwert 2015: Bestandsveränderung 0,0% -8,0% Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2013 2014 2015 = Vorläufige Zahlen 9

Die Ausbildungssituation für junge Menschen hat sich verbessert Im Ausbildungsjahr 2015 fanden 192 junge Bewerberinnen und Bewerber aus dem Leistungsbezug des Jobcenters einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz. Dies ist die höchste Zahl an Ausbildungsaufnahmen seit Bestehen des Sozialgesetzbuches II im Jahr 2005. Dazu beigetragen haben der hohe Bekanntheitsgrad und die gute Zusammenarbeit des Arbeitgeberservice mit den örtlichen Unternehmen. Bewährt hat sich aber auch die frühzeitige Kontaktaufnahme mit allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern die die für den Personenkreis zuständigen Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler. Durch eine frühzeitige Beratung wurden die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Dies ist eine Wichtige Dienstleistung: denn trotz vielfältiger Informationen am Übergang von der Schule in den Beruf zeigt sich immer wieder, dass an dieser entscheidenden Weichenstellung für das weitere Leben, persönliche Beratung und Unterstützung notwendig ist. Aber auch gesellschaftliche Faktoren spielen eine Rolle: bedingt durch den demografischen Wandel suchen jedes Jahr weniger junge Menschen nach einem Ausbildungsplatz. Hinzu kommt, dass zunehmend mehr junge Menschen, die Schule mit dem Abitur verlassen und studieren wollen. Viele Betriebe sind deshalb bereit, auch Auszubildende einzustellen, die schulisch nicht die besten Leistungen mitbringen. Dadurch haben sich die Chancen für Schulabgängerinnen und Schulabgänger, aber auch für junge Erwachsene nach einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme verbessert. Hauptsache die Motivation und das Interesse für den Beruf sind da", so denken inzwischen viele Ausbildungsbetriebe und stellen auch jungen Menschen ein, die nach der Schule noch nicht ausbildungsreif waren und jetzt nach einer Phase der Berufsorientierung nach einer Stelle suchen. 35% der neu eingestellten Auszubildenden sind nach einer Auswertung des Jobcenters 20 Jahre und älter und 42% verfügen über einen Haupt- oder Förderschulabschluss. So wie Cengiz, er hatte während der Schulzeit Konflikte mit den Eltern, oft ging er nicht mal nachts nach Hause und schlief stattdessen bei Freunden auf dem Sofa. Mit Hilfe einer sozialpädagogischen Unterstützung konnten die Probleme zuhause geklärt werden und er fand einen Praktikumsplatz als Anlagenbauer. Diese praktische Tätigkeit macht ihm Freude, vom Chef und den Kollegen wurde er anerkannt. Seit dem 1.08. diesen Jahres ist Cengiz nun Auszubildender im Betrieb. Jetzt kommt natürlich auch die Berufsschule auf ihn zu, aber das macht ihm keine Angst, der Meister hat ihm Hilfe zugesagt. Ausbildungsaufnahmen im Zeitraum 01.08. bis 31.10.2015 40 35 Alter 30 25 20 15 10 5 0 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 10

Ausbildungsaufnahmen im Zeitraum 01.08. bis 31.10.2015 Geschlecht 104 männlich weiblich 88 Herkunft 36 Ausland 156 Deutschland Schulabschlüsse 2 11 6 5 5 Abitur Hauptschule 76 Hauptschule o.a. 83 in Klärung Kein Schulabschluss 5 6 Mittlere Reife Mittlere Reife o.a. Sonder / Förderschule 2 Sonder /Förderschule o.a. 11

Glossar Wer ist arbeitslos? Die Definition der Arbeitslosigkeit basiert auf den 16 SGB III sowie 117 ff. SGB III. Arbeitssuchende ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gelten als arbeitslos, wenn sie vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder nur in einem Beschäftigungsverhältnis mit weniger als 15 Wochenstunden stehen. Schüler/innen, Studenten/innen, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie Personen, die aus anderen Gründen für Vermittlungsbemühungen nicht zur Verfügung stehen, gelten nicht als arbeitslos. Maßgeblich für die Erhebung der Daten ist der Arbeitslosenbestand am Meldetag zur Arbeitsmarktstatistik. Wer sind zivile Erwerbspersonen? Unter zivilen Erwerbspersonen werden statistisch voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte inkl. der Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Beamte (ohne Soldaten), Selbständige und mithelfende Familienangehörige sowie (registrierte) Arbeitslose zusammengefasst. Begriffsdefinitionen Arbeitslose SGB III/ SGB II Arbeitslose, die Arbeitslosengeld gemäß SGB III aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und nicht ergänzend hilfebedürftig gemäß SGB II sind, sowie Arbeitslose, die keinen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld haben, sondern ausschließlich Anspruch auf Hilfe bei der Arbeitsvermittlung besitzen, werden dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. Zum Rechtskreis SGB II gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der steuerfinanzierten Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II beziehen. Wer bildet eine Bedarfsgemeinschaft? Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die nicht dauernd getrennt lebenden Partner/Partnerinnen sowie die im Haushalt lebenden Eltern eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Weiterhin zählen zur Bedarfsgemeinschaft die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder ihrer Partner, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Was bedeutet eine Sanktion? Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sind verpflichtet alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken. Kommen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, hat dies Sanktionen in Form von Minderung oder Wegfall der Leistungen zur Folge. Eine Sanktion umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei Monaten. 12

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze des 7a SGB II, die erwerbsfähig sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und ihren eigenen und den Lebensunterhalt der mit in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können. Erwerbsfähig ist, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung gehindert ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Hilfebedürftige Personen unter 15 Jahren und Personen ab 15 Jahren, die nicht erwerbsfähig sind, gelten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neflb) Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren), bzw. aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglieder (nef) einer BG bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nef nach dem SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in einer BG mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII. Hilfebedürftigkeit von Personen nach dem SGB II Hilfebedürftig ist nach 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Regelbedarf Der Regelbedarf umfasst die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Er umfasst als monatlicher Pauschalbetrag nach 20 SGB II insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu zählt auch in vertretbarem Maße eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf ist Teil des Arbeitslosengeldes II bzw. des Sozialgeldes für erwerbsfähige (elb) bzw. nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nef). Eine Differenzierung erfolgt nach der Struktur der Bedarfsgemeinschaft (BG) und dem Alter der BG-Mitglieder. Die Pauschalen werden grundsätzlich zum 01. Januar jeden Jahres angepasst. 13

Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach 48a SGB II Seit dem Jahr 2011 sind alle Jobcenter verpflichtet, eine Zielvereinbarung mit dem Land abzuschließen. Diese Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. K1 Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, ohne Kosten der Unterkunft (KdU) Die Kennzahl misst im Rahmen des Kennzahlenvergleiches für das jeweilige Jobcenter die Veränderung der Hilfebedürftigkeit zwischen dem aktuellen betrachteten Monat (Bezugsmonat) und dem gleichen Monat des Vorjahres (Bezugsmonat des Vorjahres). K2 Integrationsquote ist die Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten geteilt durch den durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den vergangenen 12 Monaten. Als Integrationen im Sinne der Kennzahlen nach 48a SGB II werden nur diejenigen Übergänge in Erwerbstätigkeit gezählt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, die Hilfebedürftigkeit auch längerfristig zu überwinden. Erfasst wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit, auch wenn diese durch Beschäftigung begleitende Leistung wie Eingliederungszuschuss oder Einstiegsgeld gefördert wird. K3 Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern ist die Zahl der Langzeitleistungsbezieher im Bezugsmonat geteilt durch die Zahl der Langzeitleistungsbezieher im Bezugsmonat des Vorjahres. Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Der Landkreis im Internet: E-Mail Jobcenter: www.landkreis-peine.de jobcenter@landkreis-peine.de Telefon Jobcenter: 05171-401 4304 14