Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher juristischer Arbeiten

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Transkript:

TU Bergakademie Freiberg Institut für Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Prof. Dr. L. Jaeckel Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher juristischer Arbeiten I. Ziel der Arbeit In der Seminararbeit sollen Sie zeigen, dass Sie ein juristisches Thema unter Nutzung rechtswissenschaftlicher Quellen und Hilfsmittel selbständig bearbeiten, insbesondere die mit der Themenstellung verbundenen rechtlichen Probleme darstellen und methodisch bewältigen können. umfassende Behandlung des gewählten Themas Arbeit soll nicht nur Abriss/Zusammenfassung der unterschiedlichen Literaturquellen liefern, sondern ein Thema/Problemstellung klar darstellen (Einleitung), systematisch abhandeln (Hauptteil) und die wichtigsten Schlussfolgerungen zusammenführen (Schlussteil) II. Juristische Argumentation umfangreiche Berücksichtigung von und sachgerechte Auseinandersetzung mit einschlägiger Literatur (Lehrbuch-, Kommentar-, Monographie- und Aufsatzliteratur) und insbesondere Rechtsprechung unerlässlich genügt nicht, Literaturmeinungen und Entscheidungen einfach abzuschreiben und sich einer Auffassung schlicht anzuschließen prägnante Darstellung fremder Auffassungen in ihrem wesentlichen Gehalt in eigener Formulierung und argumentative Entscheidung für eine Meinung (auch im Hauptteil der Arbeit) Argumentation konsistent und für den Leser gut nachvollziehbar Integration der einzelnen Teile der Arbeit (Übergänge schaffen) keine Ausführungen mit bloßen Sekundärbelegen, sondern mit Primärquellen (d.h. Quelle, aus der Aussage ursprünglich herrührt) für eine dem Thema angemessene Schwerpunktsetzung entscheiden (muss sich quantitativ in der Arbeit niederschlagen) nur Darstellung dessen, was für Thema zielführend (Bearbeitung problemorientiert und themenbezogen) allgemeine Ausführungen nur, soweit für Verständnis des Themas erforderlich III. Formalien 1. Aufbau

Deckblatt Angabe von Vor- und Zuname, Matrikelnummer, Studiengang, Semester, vollständige Semesteranschrift, Email, Titel der Arbeit, Betreuer, Abgabedatum Inhaltverzeichnis mit Seitenangaben beinhaltet alle dem Titelblatt folgenden Überschriften der Arbeit (Gliederung) möglichst nicht mehr als drei Gliederungsebenen - 1. Ebene römische Ziffern mit Punkt: I., II., III. - 2. Ebene arabische Ziffern mit Punkt: 1., 2., 3. - 3. Ebene Kleinbuchstaben mit Klammer: a), b), c) Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen sind alle im Text verwendeten themen- bzw. fachspezifischen Abkürzungen, soweit nicht im Duden verzeichnet alphabetische Ordnung Als Abkürzungen sind bei Gesetzen die amtlichen Bezeichnungen zu gebrauchen, im übrigen die bei Kirchner/Butz, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 5. Auflage 2003, angeführten Abkürzungen. Vorwort/Einleitung Erläuterung von: Thema Fragestellung Ziel Vorgehensweise Hauptteil Siehe II. Juristische Argumentation Schlussteil Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse/Schlussfolgerung Literaturverzeichnis Siehe 5. Selbstständigkeitserklärung Siehe Merkblatt Organisatorische Hinweise 2. Formatierung der Textseiten Element Linker Rand Rechter Rand Anmerkung 2,5 cm 3,5 cm

Oberer Rand bis Text Oberer Rand bis Seitenzahl Unterer Rand Zeilenabstand Text Zeilenabstand Fußnote Abstand (nach) Text Abstand (nach) Fußnote Ausrichtung Text Ausrichtung Fußnote Schriftgrad Text Schriftgrad Fußnote inkl. Fußnotenzeichen Schriftart 4,0 cm 2,0 cm 2,0 cm 1,5 Zeilen Einfach 6 pt 0 pt Blocksatz (inkl. Silbentrennung) Blocksatz (inkl. Silbentrennung) 12 Zeichen 10 Zeichen Arial 3. Seitenzählung Verzeichnisse und Versicherungen mit römischen Zahlen nummerieren Seitenzählung mit arabischen Ziffern beginnt mit der ersten Textseite und führt bis zur letzten (Anhangs-)Seite der Arbeit 4. Fußnoten fortlaufend nummeriert am Seitenende am Beginn der Fußnote Großbuchstabe, am Ende Punkt Verweise nur unter Angabe der Fußnote, auf die verwiesen wird (nicht einfach a. a. O.) bei Aussagen, die von anderen übernommen werden, immer Angabe der Quelle (Urteil, Buch, Aufsatz, Website etc.) in Fußnote erforderlich keine Zitate notwendig bei Aussagen, die sich aus Gesetz selbst ergeben zitieren von Urteilen mit Gericht und Fundstelle (z.b. BGH NJW 2005, 327) bzw. Name Gericht, Datum und Aktenzeichen (z.b. BGH, Urteil v. 13.3.2014 IV ZR 242/13) zitieren von Aufsätzen mit Autor, Zeitschrift, Jahrgang und Seitenzahl (z.b. Böckenförde, NJW 1974, 1529) zitieren von Kommentaren mit Kurztitel Kommentar, Bearbeiter, Vorschrift und Randnummer (z.b. Palandt-Heinrichs, 280 Rn. 27) zitieren anderer Werke mit Name Autor, Kurztitel sowie Randnummer, Seitenzahl oder Gliederungspunkt (z.b. Brox, BGB AT, Rn. 387) insb. bei Urteilen und Aufsätzen neben Anfangsseite auch Nennung der Seite, auf der sich konkretes Zitat befindet auf einheitliche Verwendung von Abkürzungen etc. achten Autorennamen immer kursiv setzen 5. Literaturverzeichnis

die in den Fußnoten zitierte Literatur ist lückenlos und am aktuellsten (letzten) Stand anzugeben Ordnung alphabetisch nach Autor/Herausgeber ohne weitere Untergliederung nach Art der Quelle bei Büchern Angabe von Autor, Titel, ggf. Band, Auflage, Jahr (z.b.: Maurer, Hartmut, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Aufl. 2006) bei Zeitschriftenaufsätzen Angabe von Autor, Titel, Zeitschriftenname in Kurzform, Jahr/Jahrgang, Seite (z.b.: Böckenförde, Ernst-Wolfgang, Grundrechtstheorie und Grundrechtsinterpretation, NJW 1974, 1529) Bei Aufsätzen bzw. Beiträgen in Festschriften und anderen Sammelwerken ist nach dem Verfassernamen und dem Titel der Abhandlung der Titel der Festschrift oder des Sammelwerkes zu nennen, außerdem ggf. der Herausgeber, das Erscheinungsjahr, schließlich die Seitenzahl des Aufsatzes (z.b.: Böckenförde, Ernst-Wolfgang, Freiheitssicherung gegenüber gesellschaftlicher Macht einführende Problemskizze, in: Posser, Dieter / Wassermann, Rudolf (Hrsg.), Freiheit in der sozialen Demokratie, 1975, S. 69 ff.) bei Internetquellen Angabe von Autor, Titel, Abrufdatum, Inhaber der Website, Link (Auf Seriosität achten! Nicht alles, was im Internet steht, ist in einer wissenschaftlichen Arbeit zitierfähig.) Nicht aufzuführen sind Gesetzesmaterialien und Gerichtsentscheidungen. Ebensowenig sind Zeitschriften, Bände und Sammelwerke, die einen verwendeten Beitrag enthalten, als solche eigenständig aufzuführen; verwendete Literaturbeiträge sind vielmehr unter dem Namen ihres Verfassers anzugeben. 6. Sprachliche Korrektheit Arbeit ist orthographisch und grammatikalisch korrekt zu verfassen kein Gutachtenstil, da keine Falllösung korrekte Verwendung von Fachbegriffen und Fremdwörtern Nennung gesetzlicher Normen im Text, wo Bezugnahme auf deren Inhalt klarer und übersichtlicher Satzbau kurze Sätze bilden IV. Beurteilungskriterien 1. Inhaltliche Beurteilungskriterien Erreichung der Zielsetzung der Arbeit (Beantwortung der Fragestellung) Eigenständigkeit der Arbeit (eigenen Standpunkt entwickeln und argumentieren) klare Argumentation, logische Struktur (roter Faden) Umgang mit Fachtermini und Literaturauswahl

2. Formale Beurteilungskriterien Vollständigkeit der Arbeit Übersichtlichkeit der Arbeit (Struktur, Gliederung) sprachliche, orthographische und grammatikalische Richtigkeit korrekter Umgang mit Quellen Einhaltung der Zitierregeln V. Recherchehinweise 1. Bibliotheksnutzung: in Bibliothek der TU Freiberg leider nur beschränkte Auswahl an juristischer Literatur, insb. zu Spezialthemen teilweise an juristischen Lehrstühlen Spezialliteratur vorhanden (Mitarbeiter fragen!) gute juristische Bibliothek an TU Dresden (zumindest 1-2 Tage dort für Recherche u. ggf. Kopieren einplanen) insb. bei Lehrbüchern, Kommentaren etc. auf Aktualität der Auflage achten ansonsten Ausweichen auf online zugängliche Quellen (s.u.) 2. Nutzung juristischer Datenbanken, insb. Juris (größte Datenbank zum deutschen Recht; enthält überwiegend Urteile und Aufsätze aus juristischen Fachzeitschriften, oft jedoch nicht im Volltext, sowie Rechtsvorschriften) Beck online (enthält viele der im Beck-Verlag, dem größten juristischen Verlag in Deutschland, erschienen Printwerke wie Kommentare und Fachzeitschriften sowie Urteile im Volltext) beide über Homepage der Unibibliothek (im Uninetzwerk) zugänglich geeignet, um über Stichwortsuche Material zum Thema zu finden und um konkrete Aufsätze, Urteile etc. auszudrucken Vorteil hoher Aktualität wenn Volltext online nicht vorhanden, Material in Bibliothek heraussuchen 3. Verwendung von Google, Wikipedia etc.: ist (insbesondere um Einstieg/Material zu finden) legitim jedoch in aller Regel nicht zitierfähig, da keine wissenschaftlichen Quellen VI. Ergänzende Literaturhinweise 1. Karmasin, Matthias / Ribing, Rainer

Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten Ein Leitfaden für Seminararbeiten, Bachelor-, Master-, Magister- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen UTB Verlag, 8. Aufl. 2014 2. Schimmel, Roland / Weinert, Mirko / Basak, Denis Juristische Themenarbeiten Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktbereich, Seminararbeit, Bachelorund Master-Thesis C. F. Müller Verlag, 2. Aufl. 2011 3. Möllers, Thomas M. J. Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten Klausur, Hausarbeit, Seminararbeit, Studienarbeit, Staatsexamen, Dissertation Vahlen Verlag, 7. Aufl. 2014