Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partnerschaft. Vereinbarung. zwischen

Ähnliche Dokumente
Vereinbarung Partner des Nationalparks Jasmund

Partnervertrag. Biosphärenreservat Mittelelbe, Am Kapenschlösschen 1, Oranienbaum, (im weiteren Zeichennehmer)

Vertrag über eine Biosphärenreservats-Partnerschaft

BEWERBUNGSUNTERLAGEN FÜR DAS PARTNER-PROGRAMM BEWERBUNGSVERFAHREN

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertrag über eine Dienstleistung

Sponsoringvertrag. zwischen. Goethe Universität Frankfurt. Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor Dr.

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Vermittlungsvertrag PROJEKTE

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Weiterleitungsvertrag

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Netzanschlussvertrag

Antrag auf Annahme des Studibus-Vertrages

Vereinbarung. zwischen. der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Wörthstraße Köln

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Kooperationsvereinbarung

B e r a t e r v e r t r a g

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und

Dienstleistungsvertrag

Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Vertrag. zwischen. Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, Hamburg. - im folgenden HHT" genannt - und. - im folgenden Partner" genannt -

Allgemeine Lizenzbedingung für die Nutzung gewerblicher Schutz- und Namensrechte der Hochschule Niederrhein

Partner im Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Gastronomie

Sponsorenmappe des PSV Ribnitz-Damgarten Abt. Fußball

Muster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW. Wappen Musterkommune

Werbevertrag. Über die Veröffentlichung einer Werbeanzeige auf der Homepage des FC Kollnaus und/oder als Werbebande auf dem Sportplatzgelände.

Greifswald. UtHvfs1ut und HistirJ. BS-Beschluss öffentlich. Beschlussdatum: Einbringer: Der Oberburgermeister

Tippgebervereinbarung

Datenschutzerklärung zur Eintragung in der RegioApp

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG

Partnerkonzept. Golfanlage Gut Westerhart GmbH & Co.KG

V E R T R A G. zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend "Verein" ) und. Firma. (nachfolgend "Vertragspartner").

Muster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW

Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Umkreis 60km

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

PROVISIONSVEREINBARUNG

Partnerinitiative Nationalpark Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer Regionale Produkte fördern

Handelsvertretervertrag

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

Dr. Thiele IT-Beratung

GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG ( GRUNDSATZ-INV )

L I E F E R V E R T R A G

Kooperationsrahmenvertrag für das duale Studium zwischen Unternehmen (inkl. Rechtsform): Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: (im Folgenden Unternehmen genannt)

Vereinbarung. zwischen

MUSTER SPONSORINGVERTRAG

Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Zwischen. der. (nachfolgend Auftraggeber genannt)

Vereinbarung. Präambel. Die Lizenzgeberin ist Inhaberin der in Anlage 1 wiedergegeben DE-Marke

Mez & Menzel Betreuungsnetzwerk. (rechtlicher Betreuer)

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

Muster. eines Kooperationsvertrages zwischen Interdisziplinären Frühförderund Beratungsstellen (IFFB) und. zugelassenen Therapeuten in freien Praxen

VEREINBARUNG. zwischen der. Kreishandwerkerschaft Wiesbaden-Rheingau-Taunus - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Rheinstraße Wiesbaden

Logovereinbarung zur Verwendung des Logos des Metropolregion Rhein-Neckar Clusternetzwerk Energie & Umwelt. zwischen. und. Ansprechpartner: Name

Kunde Straße Hausnummer PLZ Ort. Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg Bonn. zwischen. nachfolgend "Kunde" genannt.

Kooperationsvereinbarung Partnerbetriebe. abgeschlossen im Rahmen der. Arbeitsgemeinschaft- Marktoffensive China. zwischen

P F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

SPONSORINGVERTRAG. zwischen. der SG Kreba-Neudorf. vertreten durch die Vereinsvorsitzende (im Folgenden die Gesponserte genannt) und

Muster-Zertifizierungsvertrag zwischen Praxis/ MVZ und QEP-Zertifizierungsstelle

Honorarvereinbarung. zwischen

Teilnahmevereinbarung

Kooperationsvertrag. Zwischen: Ulrich Eckardt, Heilpraktiker Psychotherapie, Neubruchstrasse 12, Unterföhring nachfolgend Anbieter genannt.

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

Kooperationsvereinbarung. zwischen den Bundesländern

Provisionsvereinbarung

Praktikumsvereinbarung

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:

unterstützt vom Zielvereinbarung nach 5 BGG für den Bereich der barrierefreien Informationstechnik

Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag

VEREIN. Der Verein STORM Bike+Run wird gegründet von Till Ballendat, Franz Rauber,

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

- vertreten durch den Präsidenten, dieser vertreten durch den Vizepräsidenten für Lehre

Neuhaus/Elbe, 25. Februar Gemeinsam ein Ziel Partnerbetriebe im UNESCO Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe

Rechtsabteilung Lizenzvertrag

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen

Artikel 1. Übertragung von Aufgaben. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Betreuungsvertrag. Kinderbetreuung BÄRENVILLA. 1 Beginn und Umfang der Betreuung. Zwischen. Frau/Herrn.. (Sorgeberechtigter) Anschrift..

VERTRAG. Eintrag auf

Clubmitgliedsvereinbarung

Anschlussnutzungsvertrag

Teilnahmevereinbarung

Lizenzvereinbarung für und Verpflichtungserklärung auf Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien als externer Unterzeichner

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Sponsoringvertrag. 1 Vertragsgegenstand. zwischen dem Sportverein SV Blau-Weiß Dahlewitz e. V. vertreten durch. und. (nachfolgend: Verein") und

Vertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg. z w i s c h e n. u n d d e r.

Garantievertrag über

Kooperationsvereinbarung

Transkript:

Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partnerschaft Vereinbarung zwischen der Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer Virchowstr. 1, 26382 Wilhelmshaven und Name des Unternehmens/ der Institution Unternehmensart AnsprechpartnerIn/ Verantwortliche/r Adresse (Straße, PLZ, Ort) Telefon Fax E-Mail Homepage im Folgenden Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner genannt. Präambel Der Nationalpark und das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer umfassen einzigartige Natur- und Kulturlandschaften von internationaler Bedeutung. Die Wahrung und Entwicklung dieser Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt sowie ihrer kulturellen Elemente steht in engem Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung der Region Nationalpark- und Biosphärenreservats-Partner können hier einen wertvollen Beitrag leisten und davon profitieren. Erklärung der Unterzeichner Wir fühlen uns den einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften des Wattenmeeres verbunden und verpflichtet. Wir unterstützen ihren Schutz und ihre Entwicklung, indem wir umwelt- und ressourcenschonend wirtschaften, hochwertige und nachhaltig produzierte Produkte aus der Region anbieten und unsere Gäste über den einzigartigen Natur- und Kulturraum Wattenmeer informieren. Wir identifizieren uns mit den Zielen des Nationalparks und UNESCO-Biosphärenreservates und stehen für Qualität und Nachhaltigkeit.

1 Vertragsumfang Der vorliegende Vertrag zur Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partnerschaft steht für eine vertrauensvolle und zukunftsorientierte Kooperation zwischen der Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und Unternehmen im UNESCO- Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer. bringt nach seiner Unterzeichnung Rechte und Pflichten mit sich, die von den Vertragspartnern zu erbringen sind. ist dynamisch die Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partnerschaft soll im Laufe der Zeit gemeinsam und ganzheitlich optimiert werden. Die Zusammenarbeit wird durch die Berechtigung zur Verwendung des Nationalpark- oder Biosphärenreservats-Partner-Labels sichtbar. Das Partner-Label besteht aus der markenrechtlich geschützten Wort-Bild-Marke des Nationalparks oder Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer sowie dem Zusatz Partner. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf das gesamte Partner- Unternehmen oder auf folgende Produkte und Dienstleistungen des Partner- Unternehmens: 2 Verwendung des Partner-Labels Der Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner erwirbt mit der Vertragsunterzeichnung das Recht, wahlweise die Logo-Titel-Kombination Nationalpark-Partner oder Biosphärenreservats-Partner gemäß 1 für die Kennzeichnung seines Unternehmens oder einzelner Produkte und Dienstleistungen anzuwenden. Bei einer Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen ist die Titel-Logo-Kombination Nationalpark- oder Biosphärenreservats-Partner ausschließlich in Verbindung mit den unter 1 genannten Produkten und Dienstleistungen anzuwenden. Die Grenzen zwischen gekennzeichneten und nichtgekennzeichneten Produkten und Dienstleistungen müssen in der Außendarstellung für den Kunden klar ersichtlich sein. 3 Voraussetzungen Der Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner bestätigt, die Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien der Partnerschaft (siehe Anlage 1) zu erfüllen und ihre Einhaltung im Verlauf der Partnerschaft kontinuierlich zu überprüfen. Bei Änderungen ist der Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner verpflichtet, der Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung umgehend Mitteilung zu machen. Der Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner erklärt sich außerdem bereit, der Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung eine Überprüfung der Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien zu gestatten.

4 Leistungen der Vertragspartner Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichten sich sowohl die Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung als auch der Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner verschiedene Leistungen zu erbringen. Die Leistungen des Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partners sind in den vereinbarten Qualitätsund Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 1) festgelegt. Der Nationalpark-/ Biosphärenreservats- Partner benennt darüber hinaus eine Ansprechperson im Unternehmen, die als Multiplikator für Informationen fungiert und sich für die Einhaltung der Kriterien verantwortlich zeichnet. Die Leistungen der Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung sind wie folgt: Der Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner erhält kostenfrei eine Urkunde sowie ein Türschild bzw. eine Anstecknadel, die jeweils mit dem Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner-Label versehen ist. Die Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung stellt die im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit erstellten Informationsmaterialien kostenfrei bzw. in Fällen, in denen ein Entgelt erhoben wird, zu Vorzugskonditionen zur Verfügung. Dem Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner wird einmal jährlich eine mindestens 2- stündige Fortbildung im Rahmen eines gemeinsamen Partner-Treffens angeboten. Es erfolgt eine Kurzdarstellung des Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partners auf der Internetplattform www.nationalpark-partner-nds.de sowie eine Verlinkung mit der Internetseite des Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partners. Es erfolgt eine Einbindung des Partners in das bundesweite Partnernetzwerk der Nationalen Naturlandschaften und eine Verlinkung zur Internetplattform www.nationalenaturlandschaften.de/partner. Im Rahmen des Möglichen werden Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner bevorzugt in Veranstaltungen, Exkursionen, Presseaktivitäten und Messeauftritte der Nationalparkund Biosphärenreservatsverwaltung eingebunden. Beide Vertragspartner entwickeln die Partnerschaft gemeinsam inhaltlich weiter. 5 Vertragsdauer und Kündigung Die in diesem Vertrag geschlossene Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partnerschaft ist auf eine Laufzeit von drei Jahren befristet. Nach diesem Zeitraum ist eine Verlängerung möglich, die ggf. mit einer Neuzertifizierung als Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner verbunden ist. Der Vertrag kann von den Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Möglichkeit, den Vertrag auch während der festen Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner wissentlich falsche Angaben gemacht hat ein Vertragspartner sich aufgrund seines Handelns dem Ansehen des Partnernetzwerkes schadet oder ein Vertragspartner seine geschäftliche Tätigkeit einstellt

Auch Vertragszuwiderhandlungen und die Nichterfüllung der Kriterien können zu einer Auflösung des Vertragsverhältnisses führen. In diesem Fall darf der Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner nicht mehr mit dem Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner-Label werben. 6 Kostenbeitrag Der Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner verpflichtet sich, einen jährlichen Kostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags variiert je nach Geschäftsgröße des Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partners und kann der Übersicht im Anhang 2 entnommen werden. Die Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung verwendet die Beiträge zweckgebunden für die Zertifizierung der Unternehmen und für die Pflege und Weiterentwicklung der Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partnerschaften. 7 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücken verpflichten sich die Vertragspartner auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. 8 Schlussbestimmungen Aus sich ändernden Rahmenbedingungen und gesetzlichen Regelungen können sich Vertragsanpassungen ergeben. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind unwirksam; sie bedürfen der Schriftform. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des vorliegenden Vertrags. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Nationalpark-/ Biosphärenreservats-Partner Peter Südbeck Leiter der Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung Anhang: Anhang 1: Spezifische Qualitätskriterien des jeweiligen Partners Anhang 2: Beitragsübersicht

Anhang 1: Qualitätskriterien des Nationalpark- und Biosphärenreservats-Partners I. Identifikation und Engagement für den Schutz und die behutsame Nutzung unserer natürlichen Umwelt Bei der Angebotsgestaltung wird konsequent auf Natur- und Umweltschutzaspekte geachtet. II. Information und Service für Gäste Es werden Informationen zum Nationalpark, UNESCO-Biosphärenreservat und Weltnaturerbe Wattenmeer bereitgestellt. Diese umfassen: Hinweise auf eigenen Informationsmaterialien (Imageprospekt, Aushang, ggf. Speisekarte) und Links (www.nationalpark-wattenmeer.de; www.nationalenaturlandschaften.de) im Internetauftritt des Unternehmens Auslegen von Informationsmaterial an repräsentativer Stelle Auskunft zu Informationseinrichtungen des Nationalparks Auskunft über Angebote der Nationalpark-Watt- und Gästeführer in der Nähe Auskunft über aktuelle natur- und kulturtouristische Angebote und Veranstaltungen in der Nähe Auskunft über qualifizierte Ansprechpartner für vertiefende Informationen Beherbergungsbetriebe bieten folgenden Service an: Vermittlung von Nationalparkwatt- und -gästeführern Vertiefende Information/ Literatur zu Natur und Landschaft Bestimmungsbücher zum Ausleihen Fernglas zum Ausleihen Zudem unterstützen insbesondere Beherbergungsbetriebe die nachhaltige Mobilität ihrer Gäste im Rahmen ihrer Möglichkeiten: Auskünfte über ÖPNV, Fahrradrouten, Fährverbindungen Bereitstellung von Informationsmaterial Transferangebot für Bahnfahrer Abstellanlage für Fahrradfahrer und unentgeltliche Aufbewahrung von Gepäck Bereitstellung von Fahrradreparaturmaterial und Information zu Fahrradreparaturwerkstätten Für ausländische Gäste werden Informationen in englischer Sprache bereitgestellt (Broschüren, eigener Internetauftritt und/oder Ansprechpartner) Erfüllung 1 Jahr nach Vertragsabschluss III. Umweltverträgliches Wirtschaften und nachhaltige Ressourcennutzung Das Unternehmen zeichnet sich durch eine klima- und umweltverträgliche Wirtschaftsweise aus. Es setzt Wasser- und Energiesparmaßnahmen um, verzichtet auf die Verwendung von Einweg- und Portionsverpackungen sowie auf Einweggeschirr, Einwegflaschen und -dosen verzichtet auf chlor- und phosphathaltige Reinigungsmittel und weist seine Gäste auf den ressourcenschonenden Umgang mit Energie, Wasser und Boden hin. IV. Angebot regionaler Produkte (Gastronomie) Der Betrieb bietet überwiegend nachhaltig erzeugte Produkte aus der Region Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer und/oder aus ökologischem Anbau an. Dies gilt insbesondere für das traditionell in der Region erzeugte Rind-, Ochsen- und Lammfleisch sowie für Milch und seine Veredlungsprodukte. Fair gehandelte Produkte gehören ebenfalls zum Einkauf.

V. Qualität und Ambiente Die Räume, Einrichtung und Umfeld sind sehr ansprechend und in einem ordentlichen und einwandfreien Zustand. Das Ambiente ist zeitgemäß und gewährleistet ein hohes Wohlbefinden der Gäste. Bei der Inneneinrichtung wird auf natürliche und umweltfreundliche Baumaterialien Wert gelegt VI. Kooperation Die Geschäftsführung und/ oder der benannte Ansprechpartner nehmen am jährlichen Partner-Informations- und Austauschtreffen teil. Bei der Produktentwicklung und Pauschalen werden die Informationseinrichtungen und -angebote des Nationalparks genutzt und, wo möglich, Nationalpark-/ Biosphärenreservatspartner mit einbezogen. Weitere Vereinbarungen und Entwicklungsziele für das Unternehmen Anhang 2: Beitragsübersicht Alle Nationalpark- und Biosphärenreservats-Partner zahlen einen jährlichen Kostenbeitrag, der die Wertschätzung der Nationalpark- und Biosphärenreservats-Partner gegenüber der Partnerschaft deutlich macht. Die Einnahmen werden für die Betriebsprüfungen und gemeinsames Marketing verwendet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach Betriebsgrößen und Betriebsformen und ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Gastronomie und Beherbergung Umsatzgrenzen Beitrag pro Jahr klein bis 100.000 100 mittel 100.001 500.000 200 groß über 500.000 400 Für den Kostenbeitrag wird keine Umsatzsteuer erhoben.