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Online-Mediadaten 2015 wohin? DAHIN! Das Onlineportal für Entdecker www.wohin-dahin.de

Verlag Telefon Fax Internet ella Verlag Elke Latuperisa e. K. Emil-Hoffmann-Str. 55-59 50996 Köln +49 (0) 2236 84 88-0 +49 (0) 2236 8488-24 www.wohin-dahin.de Zahlungsbedingungen Bankverbindung Anzeigenleitung Anzeigen Marketing/Vertrieb 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Ab zug, 2 % Skonto bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum Sparkasse KölnBonn Konto: 100 510 2627 Bankleitzahl: 37050198 Swift: COLSDE33 IBAN: DE19 3705 0198 1005 1026 27 Elke Latuperisa Tel. +49 (0) 2236 8488-11 el@ella-verlag.de Susanne Julia Gorny Tel. +49 (0) 2236 8488-17 sg@ella-verlag.de Andrea Vogel Tel. +49 (0) 2236 8488-22 av@ella-verlag.de Margot Cremer Tel. +49 (0) 2236 8488-29 mc@ella-verlag.de

www.wohin-dahin.de Mehr Erfolg für Ihre Angebote - Optimale Zielgruppenansprache Ihre Zielgruppe ist aktiv und reiseaffin? Dann sind Sie bei www.wohin-dahin.de richtig! www.wohin-dahin.de bietet Informationen, Tipps und Reportagen zu aktuellen Events, angesagten Hotels und Restaurants, Ausflugs- und Reisezielen in ganz Deutschland und in Europa. Auf www.wohin-dahin.de haben Sie vielseitige Möglichkeiten sich und Ihre Angebote zu präsentieren. Ob klassisches Bannerformat oder innovative Sonder-Werbeformen: Wir passen unser Angebot auf Ihre Bedürfnisse an und entwickeln für Sie auf Wunsch individuelle Lösungen. Page impressions/monat ca. 480.978 Visits 37.663 Unique user 19.959 Quelle: webalizer Juli 2014

Beispiele Werbeformate und Preise (Alle Preise zzgl. MwSt.) Skyscraper oder Superbanner Skyscraper und Superbanner bieten viel Platz für Informationen und kreative Gestaltung. Größe Skyscraper: max. 200 x 600 Pixel Größe Superbanner: max. 1160 x 90 Pixel Preis: 300 Euro/pro Monat Content Ad Mit einer Content Ad erreichen Sie direkt im oberen Seitenbereich eine starke Aufmerksamkeit auf einer großen Werbefläche. Größe Content Ad: max. 256 x 300 Pixel Preis: 250 EURO/pro Monat Wallpaper Wallpaper ist die Kombination aus Superbanner und Skyscraper plus Einfärbung des Seitenhintergrunds. Alle Elemente werden exklusiv eingebunden und sind bei jedem Seitenaufruf sichtbar und natürlich anklickbar. Größe Wallpaper: min. 1160 x 90 und 200 x 600 Pixel Preis: 550 EURO/pro Monat Advertorial Beim online Advertorial handelt es sich um einen vom Werbekunden selbst erstellten redaktionellen Text. Er wird im Stil einer normalen Unterseite eingebunden mit Bildern und mit dem Wort Anzeige gekennzeichnet. Umfang: max. 7.000 Zeichen inkl. Leerzeichen, ein Korrekturgang. Preis: 2.500 Euro - Laufzeit 12 Monate

Gewinnspiele und Kooperationen / Technische Details Gewinnspiele und Kooperationen Der Mindestwert für Gewinnspiele beträgt 50 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühren. Für Kooperationen bieten wir Ihnen individuelle Lösungen auf Anfrage. Ihr Kontakt: Margot Cremer, mc@ella-verlag.de Buchungshinweise Als Werbemittelformate können im Allgemeinen jpg, gif und Flash eingebunden werden. Um die Zählung der Clickthroughs durch den Adserver zu ermöglichen, dürfen Flash-Werbemittel keine statischen Links enthalten, d. h. die entsprechenden Links dürfen nicht fest in die Werbemittel eingebaut sein. Zusätzlich zu dem eigentlichen Buchungsauftrag sind folgende Informationen zur Einbuchung von Flash-Werbemitteln notwendig: Werbemitteldimension Beispiel-HTML-Datei, die einen Beispiel-Object-Tag für die Einbettung der swf-datei enthält Fallback Images-Alternativbilder, welche ausgeliefert werden, wenn bei dem Nutzer kein Flash-Player installiert bzw. Java-Script deaktiviert ist Flash-Version im *.swf-format Nur bei vollständiger Anlieferung des Buchungsformulares und der Ergänzungsinformationen ist eine reibungslose Einbuchung über den Adserver möglich. Bitte die Maximalgröße der Werbemittel von 2 MB beachten und Reaktionszeiten von 3 Tagen beinhalten. Dateiübertragung Datenanlieferung: E-Mail oder FTP Zugangsdaten auf Anfrage Anlieferung mindestens eine Woche vor Schaltbeginn Ihr Kontakt: Robert Latuperisa, produktion@ella-verlag.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pos. 1 (1)»Werbeauftrag«im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf der Internet-Seite wohindahin.de zum Zwecke der Verbreitung. (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die AGB sowie die Preisliste des ella Verlags E. Latuperisa e. K. (nachfolgend ELLA genannt), die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen AGB für das betreffende Medium entsprechend. Pos. 2 (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: a) aus einem Bild und/oder Text und/oder bewegten Bildern (u.a. Banner) oder b) aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Pos. 3 (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch ella zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die AGB zugrunde. (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. ella ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, Pop-Up- Werbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung. Pos. 4 Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. Pos. 5 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Pos. 6 (1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, ella nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an ella zu erstatten. (2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Pos. 7 (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von ella entsprechende Werbemittel und die URL, auf die das Werbemittel verweisen soll, mindestens 5 Werktage (bzw. bei Sonderwerbeformen gemäß des im Angebot angegebenen Termins) vor Schaltungsbeginn anzuliefern. (2) Die Pflicht von ella zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. (3) Kosten von ella für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. Ab dem im Angebot angegebenen Anlieferungstermin sind Änderungen von Größen, Formaten, Ausstattungen und Platzierungen nicht mehr möglich. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten. Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers werden ihm nur auf sein Verlangen und auf seine Kosten zurück gesandt. Die Gefahr hierfür trägt der Auftraggeber. Pos. 8 (1) ella behält sich vor, Werbeaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu sperren, wenn a) deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder b) deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder c) deren Veröffentlichung für ella wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. (2) ella kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel jederzeit zurückziehen, wenn Änderungen vorgenommen worden sind oder andere Gründe vorliegen, die eine Weiterschaltung unzumutbar machen. Die Kosten für nicht ausgelieferte Leistungen werden dem Kunden erstattet. (3) ella ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einer schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung abhängig zu machen und/oder die Dateien auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Pos. 9 (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt ELLA im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird ella von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ella nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt ella sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online- Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online- Medien. Pos. 10 (1) ella gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird a) durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftund/oder Hardware (z. B. Browser) oder b) durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder c) durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder d) durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder e) durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (2) Wird das Werbemittel durch den Verlag hergestellt, hat der Auftraggeber bei ungenügender Wiedergabequalität Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. (3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Pos. 11 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die ella nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von ella bestehen. Pos. 12 (1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von ELLA, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. (2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Pos. 13 (1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von ella bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von ella mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. (2) Nachlässe ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die ella-preisliste zu halten. (3) Wird der Auftrag durch den Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit erfüllt, d. h. ruft der Auftraggeber die Werbung nicht innerhalb der Laufzeit ab oder gerät er mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, erfolgt eine Rückbelastung entsprechend der im Tarif festgelegten Rabattstufen. Wird ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen dem Gesamtauftrag entsprechenden rückwirkenden Rabatt gemäß der im Tarif festgelegten Rabattstufen. Der Rabatt wird nach Vertragsende abgerechnet. (4) Die von den Online-Angeboten gewährte Vermittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. (5) Für den Anspruch auf gemeinsame Rabattierung ist bei konzernangehörigen Unternehmen eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 % erforderlich. Der Anspruchsteller hat den Nachweis des Bestehens einer solchen Unternehmensverbindung zu führen. Die Preislisten der Online-Angebote sind keine Angebote i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuchs. Eventuell von ella abgegebene Angebote sind in jedem Fall freibleibend. Pos. 14 (1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem geldpolitischen Steuerungsmittel der Europäischen Zentralbank und Einziehungskosten berechnet. ELLA kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen ella auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Pos. 15 Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Pos. 16 Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es ella, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten: a) die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel und die Ausfallzeit des AdServers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet. Pos. 17 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Pos. 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.