Der Weg zu einer neuen Ausbildungsordnung

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Transkript:

Der Weg zu einer neuen Ausbildungsordnung Tagung Fulda - 2. und 3.12.2014 Den ökologischen Landbau in die landwirtschaftliche Berufsausbildung integrieren Andreas Heym, Ref. 414, BMEL, www.bmel.de

Rechtsrahmen der dualen Berufsausbildung Die Ausbildung erfolgt an zwei Ausbildungsorten: Ausbildungsbetrieb und ergänzende überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen Berufsschule Rechtliche Vorgaben für beide Ausbildungsorte: Ausbildungsbetrieb Rechtsverordnung durch das fachlich zuständige Bundesministerium (Inhalt, Dauer, Prüfungen); Abstimmung mit den Sozialpartnern, gelten bundesweit und haben Gesetzescharakter Berufsschule Bildungsministerien der Länder erstellen Rahmenlehrplan, Empfehlung Koordinierungsausschuss zur Abstimmung beider Lernorte, Ausbildungsinhalte 04.12.2014 Folie 2

Rechtsgrundlagen Ausbildungsordnung 1 des BBiG definiert Berufsausbildung (Absatz 3) 4 und 5 BBiG begründen den Rechtsrahmen der Ausbildungsordnung ( 4; 5) Rahmen der Rechtssetzung Sozialpartnerprinzip Empfehlungen des HA des BiBB Musterausbildungsordnungen Gemeinsames Ergebnisprotokoll Bund/KMK Redaktionsstab Rechtssprache BMJ Normenkontrollrat BMBF, bildungspolitisches Grundsatzressort 04.12.2014 Folie 3

Ausbildungsordnungen Aktuell ca. 340 anerkannte Ausbildungsberufe mit rd. 1.391 Tausend Auszubildenden Agrarbereich hat aktuell 14 Ausbildungsberufe und in 2013 rd. 33,5 Tausend (2,4%) Auszubildende, im Beruf Landwirt/-in rd. 8,7 Tausend Gegenwärtig wird der Beruf des Fischwirtes (Ausbildungsordnung aus 1972) neu geordnet Teilweise existieren noch Ausbildungsregelungen, die vor dem BBiG (1969) geschaffen wurden Alter des Ausbildungsordnung ist kein Argument für eine Neuregelung! 04.12.2014 Folie 4

Verfahren der Novellierung von Ausbildungsregelungen Ziel des BBiG/der Ausbildungsordnung ist es, jungen Menschen beim Einstieg in die Berufswelt die volle berufliche Handlungsfähigkeit in einem breit angelegten Tätigkeitsbereich zu vermitteln. Nur so können sie den sich stetig wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt gerecht werden. Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung (als öffentliche Aufgabe) ist weitgehend den Arbeitgebern in der privaten Wirtschaft und den öffentlichen Verwaltungen übertragen Akteure sind das magische Viereck der Berufsausbildung: die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, der Bund und die Länder 04.12.2014 Folie 5

Quelle BiBB 04.12.2014 Folie 6

Was macht eine Ausbildungsordnung aus? Legt die Mindestnormen für die Inhalte der betrieblichen Ausbildung durch Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan sowie die Prüfungsanforderungen fest Gemäß 5 Absatz 1 BBiG regelt sie verbindlich: die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen, das Ausbildungsberufsbild die typischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Berufs in zusammengefasster Form, den Ausbildungsrahmenplan eine Anleitung, wie die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sachlich und zeitlich zu gliedern ist, die Prüfungsanforderungen 04.12.2014 Folie 7

Entstehung einer Ausbildungsordnung geregeltes Verfahren, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, und Gewerkschaften beteiligt sind Ordnungsarbeit soll grundsätzlich nicht länger als ein Jahr dauern, Verordnungen (1. August Inkrafttreten) sollen mit genügendem Vorlauf erlassen werden Berufs- und Konsensprinzip sind zu beachten Verordnung ist technik- und technologieneutral anzulegen Inhalte sind als Mindeststandards, die in den typischen Ausbildungsbetrieben vermittelt werden können, zu formulieren Initiative geht in der Regel von den Sozialpartnern aus, diese bewerten auch Neuordnungsvorschläge Dritter 04.12.2014 Folie 8

Verfahrensschritte Feststellung des Bedarfs der Anpassung an Erfordernisse des Arbeitsmarktes Festlegung der Eckwerte für eine Neuordnung Erarbeitung und Abstimmung des Verordnungsentwurfs Erlass der Verordnung In jeder Stufe des Verfahrens erfolgen Abstimmungen mit dem dualen Partner, der Berufsschulseite = KMK Berufsausbildung setzt auf Kontinuität und Zusammenarbeit der Partner Die Feststellung des Bedarfs fußt überwiegend auf Erkenntnissen des Sozialpartner über relevante Veränderungen des Arbeitsmarktes Ggf. werden Studien/Arbeitsmarktuntersuchungen zur Unterstützung bei der Festlegung was muss wo und warum geändert werden initiiert 04.12.2014 Folie 9

Sozialpartner legen dem zust. Fachministerium eine fachlich begründete Bitte für die Änderung der VO vor und untermauern diese mit Eckdatenvorschlägen Fachminister lädt zu Antragsgespräch ein (Fachminister, Sozialpartner, BMBF, BiBB, KMK) Formaler Beschluss über Eckwerte der Neuordnung (Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Struktur und Aufbau der Ausbildung, Prüfungsform, Zeitliche Gliederung, Umweltschutz, Katalog der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/Berufsbildpositionen) Fachminister schlägt dem KOA die Einleitung eines auch den Rahmenlehrplan für den Beruf betreffenden Neuordnungsverfahrens Fachminister weist das BiBB an, den Entwurf einer Ausbildungsordnung zu erarbeiten BiBB beruft paritätische Sachverständigengruppe (AG- und AN- Sachverständige); Benennung durch die Sozialpartner 04.12.2014 Folie 10

Unter Beachtung der Musterausbildungsordnung und sonstiger Vorgaben erarbeitet die Gruppe in ca. vier zweitägigen Sitzungen einen VO-Entwurf Zeitlich versetzt erarbeitet eine Gruppe von sachverständigen Berufsschullehrern den Entwurf des Rahmenlehrplans für den Berufsschulunterricht Die Sachverständigenarbeit wird mit einer Gemeinsamen Sitzung der beiden Sachverständigengruppen abgeschlossen, in der u.a. die Kompatibilität von Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan (Liste der Entsprechungen) geprüft wird (BMBF) VO- und Rahmenlehrplanentwurf werden im KOA beraten (Fachminister) VO-Entwurf wird dem HA des BiBB zur Anhörung vorgelegt Fachminister legt den VO-Entwurf dem Normenkontrollrat vor und weist insbesondere den Bürokratieaufwand der VO aus 04.12.2014 Folie 11

Erlassverfahren: Fachminister holt das Einvernehmen des BMBF ein, lässt die Rechtsform durch BMJV prüfen und veranlasst nach der Unterzeichnung durch Minister Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Parallel beschließt die KMK die Annahme des Rahmenlehrplans und empfiehlt dessen Umsetzung in den Berufsschulen Veröffentlichung von Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan im Bundesanzeiger 04.12.2014 Folie 12

Neue Ausbildungsregelungen und dann? In der betrieblichen Ausbildung Rechtzeitige Veröffentlichung der Verordnung vor dem Inkrafttreten Zuständigen Stellen und BBA sind gefordert Umsetzungshilfen (Landw) Ausbilder- und Prüferschulungen Kontrolle der Eignung der Ausbildungsstätten Anpassung der Ausbildungseignungsstätten-VO Neue Ausbildungsnachweise? Prüfen der bestehenden ÜA-Konzepte und Lehrgänge (weniger oder mehr) Hilfen für die Erstellung der betrieblichen Ausbildungspläne Öffentlichkeitsarbeit, Mitnehmen der Ausbilder Neue Prüfungsaufgaben 04.12.2014 Folie 13

Berufsschule Umsetzen des Rahmenlehrplanes in den Stoffplan der einzelnen Berufsschulen Wie viel regionale Besonderheiten müssen berücksichtigt werden (Spezifikation der landwirtschaftlichen Erzeugung, Organisation des Berufsschulunterrichts etc.) Fortbildung der Berufsschullehrer Anpassen der berufsschulischen Prüfungen Duale Berufsausbildung Zusammenarbeit der Lernorte bei der Umsetzung der Ausbildungsregelungen Nicht übereinander, sondern miteinander reden und arbeiten Machen ergänzende Angebote Sinn (Zusatzqualifikationen) und wer bietet diese an 04.12.2014 Folie 14

Durchführung und Überwachung der Berufsausbildung Aufgaben der zuständige Stelle 1. Eintragen, Ändern, Löschen von Ausbildungsverträgen 2. Durchführen von Zwischen- und Abschlussprüfungen 3. Prüfung der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal 3. Beratung von Betrieben und Auszubildenden 4. Überwachung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung 5. Förderung und Überwachung von Auslandsaufenthalten der Auszubildenden 04.12.2014 Folie 15

Danke 04.12.2014 Folie 16