EU-Strukturfonds ; Aktionsbogen Aktion Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie)

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Transkript:

Fonds: ESF Aktions- Bogen 21.05.0. Aktion 21.05.0. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) Teil-Aktion 21.05.1. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Personen zur Gründung einer selbstständigen Existenz, zur Qualifizierung und Begleitung während der Selbstständigkeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen Anhalt im Zeitraum 2007 bis 2013; Änderung (RdErl. des MW vom 31.07.2009 51-32323). 2. Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort Referat 51 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Existenzgründung 3. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung Keine Notifizierung erforderlich. Förderung im Rahmen von De minimis: Bei den Zuwendungen, die an Existenzgründer weitergeleitet werden, handelt es sich um eine Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-minimis"-Beihilfen vom 15. 12. 2006 (ABl. EU Nr. L 379 S. 5). Andere Rechtsgrundlage: Die Maßnahmeträger erhalten Ausgleichszahlungen auf der Grundlage der Entscheidung 2005/842/EG der Kommission vom 28.11.2005 über die Anwendung von Artikel 86 Abs. 2 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen, die bestimmten mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden (ABl. EU Nr. L 312 vom 29.11.2005, S. 67). Gültig ab: 01.06.2012 V1.9 (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 1 von 5

4. Beschreibung der Aktion Gewährung von Zuwendungen für die Gründung einer selbstständigen Existenz zur Qualifizierung und Begleitung während der Selbständigkeit. Qualifizierungsangebot, das grundsätzlich für alle Existenzgründer/innen im Land offen sein soll. Modularer Aufbau des Qualifizierungsangebots. Umsetzung über regionale Maßnahmeträger, z.b. Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder TGZ s/igz`s. In dieses modulare Qualifizierungsangebot ist auch das ego-piloten- Netzwerk integriert worden. Durch die Einbeziehung der regionalen ego-netzwerke soll eine stärkere Ausrichtung der Qualifizierungsinhalte auf die Bedarfe in den jeweiligen Wirtschaftsregionen erreicht werden. 5. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse/Ex-ante-Bewertung Ziel ist die Schaffung neuer beruflicher Existenzen durch die Förderung der Qualifizierung und mit Hilfen zur Existenzgründung. Verbesserung der Startchancen von Existenzgründern durch Vermittlung von Grundlagenwissen zum Unternehmensaufbau und zur Unternehmensführung. Erhöhung der Überlebenschancen von Neugründungen. Das Land hat nach wie vor eine unterdurchschnittliche Selbständigenquote. Durch Förderung von Existenzgründungen erhöht sich der Besatz mit Unternehmen, die zum Wirtschaftswachstum beitragen können. Erfolgreiche Existenzgründer schaffen in erheblichem Umfang zusätzliche Arbeitsplätze. Die Förderung soll dazu beitragen, die Selbstständigenquote im Land unter Beachtung regionaler Besonderheiten der Landkreise und kreisfreien Städte zu erhöhen. Vgl. Anlage 3: Indikatoren 6. Kriterien für Projektauswahl Umsetzung nach Richtlinie; Erfüllung der dort festgeschriebenen Fördervoraussetzungen. Auswahlkriterien für Maßnahmeträger: entfällt, da der Maßnahmeträger durch den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt vorgeschlagen wird. Gültig ab: 01.06.2012 V1.9 (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 2 von 5

Auswahlkriterien für Existenzgründer: Stellungnahmen externer Stellen, wie Kammern (zur Tragfähigkeit des Konzeptes) ego-piloten (zum Umfang und Art des Qualifizierungsbedarfes) Regionaler Beirat (zur Einordnung des Gründungsvorhabens in die wirtschaftliche Entwicklung der Region) Darüber hinaus entscheidet die zeitliche Einordnung der Antragstellung. 7. Kategorien von Endempfängern Land Nein Kommunen Ja sonst. öffentl. Körperschaften gleichgestellte Ja private Ja KMU Ja 8. Antragannehmende Stelle Behördenbezeichnung Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt, Nebenstelle Dessau Straße/Hausnummer Kühnauer Straße 161 PLZ/Ort 06846 Dessau-Roßlau 9. Bewilligende Stelle Behördenbezeichnung Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt, Nebenstelle Dessau Straße/Hausnummer Kühnauer Straße 161 PLZ/Ort 06846 Dessau-Roßlau 10. Förderfähige Ausgaben Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen Hilfen zur Existenzgründung Ausgleichszahlungen an die Maßnahmeträger für die regionale Ausgestaltung und Steuerung der Qualifizierungsleistungen Gültig ab: 01.06.2012 V1.9 (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 3 von 5

11. Art und Höhe der Förderung (nicht relevant für EPLR) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828 / 2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anlage 5 dem Aktionsbogen beigefügt. Nicht rückzahlbarer Zuschuss Anteilfinanzierung für die Unterstützung der Netzwerkstruktur o Zuwendung bis max. 500 Euro / Gründer Festbetragsfinanzierung als Hilfen zur Existenzgründung o Zuwendung bis max. 3.125 Euro für max. 300 Qualifizierungsstunden Fehlbedarfsfinanzierung für die Gründerqualifizierung o Zuwendung bis max. 2.100 Euro / Gründer Gelöscht: 4a 12. Finanzierungsquellen Siehe Anlage 1 (Haushaltstitel), Anlage 2 (Beträge, Beteiligungssätze) 13. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 14. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828 / 2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebietes und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlagen 6 und 7 dem Aktionsbogen beigefügt. Gelöscht: 4a 15. Geltungsdauer Gültig ab 01.01.2007 Gültig bis 31.12.2023 16. Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828 / 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083 / 2006 und Verordnung (EG) 1080 / 2006, Kapitel II, Abschnitt I. Projektdarstellung im Newsletter des Landes Sachsen Anhalt Internet-Auftritt der Landesregierung Verpflichtung der Zuwendungsempfänger zur Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen Des Weiteren werden das Corporate Design für die EU-Strukturfonds Sachsen-Anhalt und der Erlass der EU-Verwaltungsbehörde mit Textbausteinen zum Antrag und Bescheid beachtet. Gültig ab: 01.06.2012 V1.9 (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 4 von 5

17. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Siehe Anlage 4 (Code nach Dimension Prioritätsachse lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 1). Die Erfassung des Codes Wirtschaftszweig (lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 4) erfolgt projektkonkret im efreporter2. 18. Zweckbindungsfrist Es liegt keine Zweckbindungsfrist vor. Gelöscht: Siehe Anlage 4 / Anlage 4a (Interventionsbereich) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828 / 2006 zur Durchführung der EU- Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 1 Prioritätsachse und Tabelle 4 Wirtschaftszweig sind als Anlage 4a dem Aktions-Bogen beigefügt. Gültig ab: 01.06.2012 V1.9 (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 5 von 5