Aktion IT-Ausstattung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen

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1 Fonds: EFRE Aktions- Bogen Aktion IT-Ausstattung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen Teil-Aktion Einzelmaßnahmen öffentlicher Schulbereich - Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände Teil-Aktion Einzelmaßnahmen Freier Träger - Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentlichen Einrichtungen 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht u. 2. Schulgesetz LSA u. 2 - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der informations- und kommunikationstechnischen Strukturen zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (Multimedia-Richtlinie) 2. Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort MK Kultusministerium Referat 35 Schulentwicklungsplanung, Schulbau, Angelegenheiten kommunaler Schulträger 3. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung Bearbeitungshinweis: Folgende Alternativen sind wählbar: a) keine Notifizierung erforderlich, Rechtsgrundlage: x keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 87, Abs. 1 EG-Vertrag Förderung im Rahmen von De-minimis Förderung im Rahmen einer Freistellungsverordnung Genehmigung im Rahmen der GA-Agrar/Küstenschutz andere Rechtsgrundlage (bitte angeben): b) Notifizierung erforderlich, liegt vor Notifizierungsnummer SG+N oder EPLR+Nr: Genehmigungszeitraum bis: Regelung ist zur Genehmigung angemeldet (notifiziert). Regelung ist noch nicht zur Genehmigung angemeldet.

2 4. Beschreibung der Aktion Gefördert werden sollen Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Schulträger sowie regionaler Medienstellen in Sachsen-Anhalt. die Ausstattung von Schulen aller Schulformen und regionalen Medienstellen mit Multimedia-Arbeitsstationen und Multimedia-Präsentationsgeräten zur variablen Nutzung in den Einrichtungsräumen einschließlich Installation und technischer Wartung (Administration) der Baugruppen für den Aufbau und den Betrieb eines lokalen Netzwerkes mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes, die Ausstattung von Schulen aller Schulformen und regionalen Medienstellen mit fest installierten Multimedia-Arbeitsstationen an ausgewählten Lernorten (z.b. Klassenräume, Schulbibliotheken), einschließlich Installation und technischer Wartung (Administration) der Baugruppen für den Aufbau und den Betrieb eines lokalen Netzwerkes mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes, die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit vernetzten Computerkabinetten, einschließlich Installation und technischer Wartung (Administration) der Baugruppen für den Aufbau und den Betrieb eines lokalen Netzwerkes mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes, die Ausstattung von Schulen aller Schulformen und regionalen Medienstellen mit Hard- und Softwarelösungen zur elektronischen Distribution sowie zum Unterrichtseinsatz digitaler Medienangebote (z.b. Digitalvideos, digitale Lernobjekte) über ein lokales Netzwerk mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes. der Aufbau und die Nutzung von internen oder externen Lernplattformen (Softwaresysteme, die der Bereitstellung von Lerninhalten und der Organisation von Lernvorgängen dienen) 5. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse/Exante-Bewertung Die strategischen Leitlinien der EU sehen u. a. die Förderung von Bildung (Lissabon-Strategie) sowie im Rahmen der Ziele Konvergenz und Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung die Förderung der Zugänglichkeit zu Informations- und Kommunikationstechnologien vor. Gemäß Entwurf der EU-VO zum EFRE sollen Investitionen im Bereich Bildung zur Steigerung der Attraktivität und der Lebensqualität in den Regionen beitragen. Hierzu zählt auch eine moderne Multimedia-Ausstattung der Schulen. Die Förderung der Multimedia-Ausstattung der Schulen ist dem von der Landesregierung definierten Politikfeld Investitionsmaßnahmen im Bereich der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zuzuordnen. Da im Zuge der Ausschreibung in der Regel regionale Firmen den Zuschlag erhalten, trägt die Maßnahme gleichzeitig zur Förderung der KMU und damit zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft bei. Mit der Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu individueller Wahrnehmungs-, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit und ihrer Vorbereitung auf die aus dem Strukturwandel erwachsenden Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt in der Informationsgesellschaft schaffen die

3 allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bildungsseitig den Vorlauf für die Stärkung der regionalen und nationalen Wirtschaftskraft. Die Einbeziehung elektronischer Medien in den Unterricht hat in diesem Zusammenhang einen besonderen Stellenwert, setzt jedoch auch eine entsprechende technische Infrastruktur und Ausstattung an den einzelnen Schulen voraus. Die Ausstattung der Schulen mit PC-Technik trägt auch dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler auf die bereits eingetretene und stetig voranschreitende Entwicklung der Telekommunikation und Informationsgesellschaft vorbereitet werden. Das heißt, dass auch insbesondere Mädchen im Kinder- und Jugendalter mit der Technik vertraut gemacht werden und somit die gegenwärtige Unterrepräsentanz von Frauen in naturwissenschaftlichen Studiengängen und/oder in technischen Berufen mit ihrer künftigen Berufswahl positiv verändern können. Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 6. Kriterien für Projektauswahl konkretes und nachvollziehbares Konzept, aus dem die angestrebten pädagogischen Ziele ersichtlich sind; Nutzung des -Dienstes des Landesbildungsservers Sachsen-Anhalt; Vorlage des Finanzierungskonzeptes; Abschluss des Projektes innerhalb eines Bewilligungszeitraumes von einem Jahr; positive schulfachliche Stellungnahme des zuständigen Referates des Landesverwaltungsamtes zur Qualität und den Bildungszielen des Ziel- und Durchführungskonzeptes. 7. Kategorien von Endempfängern Land ja Kommunen ja** sonst. öffentl. Körperschaften gleichgestellte ja* private nein KMU nein Freitext: * Träger von anerkannten Ersatzschulen; Träger von Schulen, die gem. 18 SchG LSA Finanzhilfen erhalten; **auch kommunale Träger regionaler Medienstellen 8. Antragannehmende Stelle Behördenbezeichnung Akt. 1 u. 2: - Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Bereich Wirtschaftsförderung Sonderprogramme 2, Straße/Hausnummer Domplatz 12, PLZ/Ort Magdeburg 9. Bewilligende Stelle Behördenbezeichnung Akt. 1 u. 2: - Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Bereich Wirtschaftsförderung Sonderprogramme 2, Straße/Hausnummer Domplatz 12 PLZ/Ort Magdeburg

4 10. Förderfähige Ausgaben Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit mobilen Multimedia-Arbeitsstationen (Hard-und Softwarekomponenten), Multimedia-Präsentationsgeräten und lokalen Netzwerken einschl. Installation und technischer Wartung innerhalb des Projektzeitraumes, Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit stationären Multimedia-Arbeitsstationen (Computerkabinette, Medieninseln) und lokalen Netzwerken einschl. Installation und technischer Wartung innerhalb des Projektzeitraumes. 11. Art und Höhe der Förderung Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anlage 4a dem Aktions-Bogen beigefügt. 12. Finanzierungsquellen s. Anlage 1 (Haushaltstitel) und Anlage 2 (finanzielle Darstellung) 13. Indikatoren für Monotoring, Begleitung und Evaluierung s. Anlage 3 (Indikatoren) 14. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) s. Anlage 4a Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebietes und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlage 4 dem Aktions-Bogen beigefügt. 15. Geltungsdauer Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828 / 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083 / 2006 und Verordnung (EG) 1080 / 2006, Kapitel II, Abschnitt I. 17. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Siehe Anlage 4

5 Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 1 Prioritätsachse und Tabelle 4 Wirtschaftszweig sind als Anlage 4 dem Aktions-Bogen beigefügt.

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