Kleinwindkraftanlagen

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Transkript:

Kleinwindkraftanlagen Rechtliche Rahmenbedingungen NÖ Bauordnung 1996 LGBl. 8200-20 Baurechtlich relevante Gesetze NÖ Bauordnung 1996, LGBl 8200-20 NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl 8200/7-5, NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl 8000-24

Kleinwindkraftanlagen Baubewilligung erforderlich für die Aufstellung von Windrädern, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, oder deren Anbringung an Bauwerken (Engpassleistung bis 50 kw) 14 Zi. 9 NÖ Bauordnung 1996 seit 11. Dezember 2010 Bauverfahren Antrag Beilagen (Auszug) Antrag auf Erteilung der Baubewilligung Nachweis des Grundeigentums oder Zustimmung des Grundeigentümers Zustimmung des Grundeigentümers auch bei Überbau einer Grundstücksgrenze ( Überstreichen ) erforderlich ein Bauplan (3-fach) von der Kleinwindkraftanlage von evtl. notwendigen baulichen Abänderungen an einem Gebäude

Bauverfahren Antrag Beilagen (Auszug) eine Baubeschreibung (3-fach) Art und Umfang der voraussichtlichen Emissionen Sicherheitseinrichtungen betreffend Eisabwurf/Eisabfall Angaben zur Stromerzeugung/ -verwendung Bauverfahren Antrag - Beilagen (Auszug) Lageplan (Maßstab 1:500) Grundstücksnummern Namen und Anschriften der Eigentümer Widmung Statische Berechnung der Tragfähigkeit Ansichten

Bauverfahren Planung und Berechnung durch Fachleute gewerberechtlich oder als Ziviltechniker befugt Überwachung durch Bauführer gewerberechtlich oder als Ziviltechniker zur Planung oder Berechnung und zur Übernahme der Bauleitung befugt Bauverfahren Die Bewilligungsfähigkeit eines Projektes, d.h. die Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen ist von der Baubehörde von Amts wegen zu überprüfen

Bauverfahren Praxis Die Anlage muss mit einem automatischen Regelsystem mit folgenden Funktionen ausgestattet sein, wofür insbesondere nachstehende Angaben erforderlich sind: automatische Rotorreduktion bzw. Abschaltung bei Extremwind und selbstständige Rückstellung auf Normalbetrieb bei Normalwindstärken Drehzahlüberwachung und Drehzahlkonstanthaltung Abschaltung bei Steuerstromausfall Rotorstillstand bei Getriebeölverlust Anpassung an Windangebot und Leistungsentnahme Statische Berechnung für den Windradmast / Fundament Ermittlung der auf den Stützenkopf wirkenden Schnittgrößen an der Kleinwindanlage auf Basis der EN 61400-2 ermittelten Kraftgrößen Schalltechnischer Messbericht Risikobeurteilung gemäß Anhang A der EN 14121-1/2007 Konformitätserklärung Netzzugangsvereinbarung Prüfungsumfang (Auszug) Flächenwidmungsplan Emissionen Standsicherheit Brandschutz Ortsbild Nachbarrechte (subjektiv-öffentliche Rechte)

Flächenwidmung Grünland > 20 kw: Widmung Grünland-Windkraftanlage notwendig Mindestabstände beachten Bauland grundsätzlich in jeder Baulandwidmungsart zulässig ABER: Betriebe im Bauland-Wohngebiet: Einordnung in das Ortsbild einer Wohnsiedlung und keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung Lärm Emissionen Angaben über Schallemission bereits bei Antragstellung erforderlich Prüfung durch lärmtechnischen Sachverständigen Örtliche Zumutbarkeit Flächenwidmung Beurteilung an der Grenze des Baugrundstückes Eisabwurf Emissionen dürfen das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht gefährden

Brandschutz, Standsicherheit Brandschutz fachgerechter Anschluss der elektrischen Einrichtungen Elektrosicherheitsprotokoll vorlegen Statik Standsichere Aufstellung oder Anbringung Tragfähigkeit des Dachstuhles Vibrationen Ortsbild ausgewogenes Verhältnis mit der Struktur und der Gestaltungscharakteristik bestehender Bauwerke im Bezugsbereich Bedachtnahme auf die dort festgelegten Widmungsarten sowie auf die Charakteristik der Landschaft, soweit sie wegen des Standorts des geplanten Bauwerks in den Bezugsbereich einzubeziehen ist

Parteien Bauwerber Parteien und Nachbarn ( 6) Bauwerkseigentümer Grundstückseigentümer Nachbarn Eigentümer der Grundstücke, die im Bereich von 14 m an das Baugrundstück angrenzen Eigentümer der Bauwerke auf dem Baugrundstück und den o.a. Nachbargrundstücken sind Partei, wenn subjektiv-öffentliche Rechte verletzt sein können Nachbarrechte Subjektiv-öffentliche Rechte: Standsicherheit, Trockenheit, Brandschutz der Bauwerke Schutz vor Immissionen Lärm, Geruch, Staub, Abgase, Erschütterungen, Blendung, Spiegelung keine örtlich unzumutbare Belästigung was zumutbar ist richtet sich nach der Widmungsart des Baugrundstückes Belichtung der Hauptfenster

Weitere relevante Gesetze NÖ Elektrizitätswesengesetz Bewilligung bei Engpassleistung von mehr als 50 kw erforderlich NÖ Naturschutzgesetz Außerhalb vom Ortsbereich Bewilligung für Errichtung und wesentliche Änderung einer Windkraftanlage Landschaftsschutzgebiet/Europaschutzgebiet: erhöhter Prüfaufwand Naturschutzgebiet: Verbot des Eingriffes in Boden-/Felsbildung, Pflanzenkleid, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Ab mindestens 20 MW (Windparks) oder mit mindestens 20 Konvertern In schutzwürdigen Gebieten ab Gesamtleistung von mindestens 10 MW oder mindestens 10 Konvertern Weitere relevante Gesetze Luftfahrtgesetz Bewilligung innerhalb einer Sicherheitszone v. Flugplatz Ausnahmebewilligung notwendig, wenn Luftfahrthindernis Wasserrechts- und Forstgesetz im Hochwasserabflussbereich oder im Wald Gewerbeordnung wenn ausschließlich zur Versorgung des Gewerbebetriebes (Inselbetrieb)