Aufsichtspflicht in der Kindertagespflege

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Transkript:

Aufsichtspflicht in der Kindertagespflege 1

Warum ist die Aufsichtspflicht ein Schreckgespenst in der sozialpädagogischen Praxis? Sind Aufsichtspflicht und pädagogischer Auftrag miteinander vereinbar? Die Aufsichtspflicht ist ein Schreckgespenst in der sozialpädagogischen Arbeit, weil das Gesetz nur die Folgen der Aufsichtspflichtverletzung regelt und es Lehre und Rechtsprechung überlässt, Maßstäbe für die Erfüllung der Aufsichtspflicht zu setzen. Hinzu kommt, dass Pädagogen nicht selten einen Widerspruch zwischen Aufsichtspflicht und pädagogischem Auftrag sehen. Erziehung und Aufsichtspflicht haben jedoch gleichen Rang. Deswegen kann man als Grundsatz formulieren: Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein. 2

Wie werden Sie für Kinder aufsichtspflichtig? Die ursprüngliche (gesetzliche) Aufsichtspflicht haben die Personensorgeberechtigten. Die Tagespflegepersonen sind für die Tageskinder aufgrund der Betreuungsverträge mit den Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. Die Aufsichtspflicht ist in der Regel stillschweigender Inhalt des Betreuungsverhältnisses. Angestellte Tagespflegepersonen übernehmen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die Aufsichtspflicht ebenso meist stillschweigend als Dienstpflicht. 3

Wer ist aufsichtspflichtig, wenn Eltern, andere Personensorgeberechtigte oder Pflegeeltern ihr Kind zu Ihnen begleiten oder mit ihrem Kind dort anwesend sind? Falls Eltern oder von den Eltern beauftragte Begleitpersonen mit ihrem Kind bei Ihnen weilen oder es bei einer Veranstaltung begleiten, sind sie im Zweifel für das Kind aufsichtspflichtig. Das Kind untersteht hier nicht der Obhut der Tagespflegeperson, solange es nicht dem Einfluss der Eltern oder Begleitpersonen entzogen ist. Deswegen ist es ratsam, eine klare Übergabesituation zu schaffen, die allen Beteiligten signalisiert, dass nun die Tagespflegeperson zuständig ist auch aus pädagogischen Gründen schafft dies Sicherheit für das Kind.. 4

Können Sie auch einer Minderjährigen, z.b. Ihrer Tochter, einer Praktikantin, die Aufsichtspflicht übertragen? Mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter können grundsätzlich auch Minderjährige, die noch nicht 18 Jahre alt sind, die Verantwortung und damit die Aufsichtspflicht für die ihnen anvertrauten Kinder übernehmen. Die Auswahlverantwortung und die Überwachung verbleibt bei der Tagespflegeperson, wenn sie Personen aus ihrem näheren Umfeld in die Betreuung mit einbezieht. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Zustimmung der Eltern der Kinder vorab einholen, eine Genehmigung im Nachhinein ist nicht ausreichend. Eine schriftliche Vereinbarung empfiehlt sich. 5

Wer ist aufsichtspflichtig, wenn ein Kind mit dem Bus zu Ihnen kommt und wieder abgeholt wird? Derjenige, der die Beförderung der Kinder mit dem Bus organisiert, ist aufsichtspflichtig, es sei denn, die Angelegenheit wird anderweitig vertraglich geregelt. 6

Wann und wo beginnt die Aufsichtspflicht für (ältere) Kinder, die ohne Begleitung der Eltern zu Ihnen kommen? Wann und wo die Aufsichtspflicht beginnt, hängt davon ab, was zwischen den Eltern oder den Pflegeeltern eines Kindes und der Tagespflegeperson ausdrücklich vereinbart worden ist. Nur wenn keine ausdrückliche Abmachung getroffen ist, gilt, was aus der Sicht eines objektiven Dritten unbegleiteter Kinder gilt: "Kinder sind in die Einrichtung zu bringen und dem pädagogischen Personal zu übergeben, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist. Wenn ein Kind Sie unbegleitet besuchen darf, beginnt die Aufsichtspflicht mit Betreten des Geländes, spätestens mit Betreten des Hauses" 7

Wann endet die Aufsichtspflicht? Sie endet entsprechend der getroffenen Vereinbarung durch Abholung durch die Eltern oder die im Betreuungsvertrag festgelegte beauftragte Person. Auch hier ist eine klare Übergabesituation zu schaffen. Falls die Personensorgeberechtigten mit Ihnen eine Vereinbarung getroffen haben, dass das Kind alleine nach Hause gehen darf, haben diese für den Nachhauseweg die Verantwortung. Aber: Trotz Vereinbarung oder Erklärung darf das Kind ausnahmsweise nicht alleine heimgeschickt werden, wenn gefährdende Umstände es nicht zulassen. 8

Darf ein Kind alleine heimgehen? Wann trotz Erklärung der Eltern nicht? Falls die Personensorgeberechtigten mit Ihnen eine Vereinbarung getroffen haben, dass das Kind alleine nach Hause darf, haben diese für den Nachhauseweg die Verantwortung. Aber: Trotz Vereinbarung oder Erklärung darf das Kind ausnahmsweise nicht alleine nach Hause geschickt werden, wenn gefährdende Umstände es nicht zulassen, dass das Kind alleine heimgeht. 9

Können Eltern verpflichtet werden, ihr Kind zu bringen und wieder abzuholen? Bring - und Abholpflicht können vertraglich geregelt werden. 10

Müssen Sie den Willen der Eltern akzeptieren, dass das Kind z.b. vom Geschwisterkind (Schulalter) abgeholt wird? Als Tagespflegeperson haben Sie die Garantenpflicht. Sie können auch schriftlich festhalten /vertraglich ausschließen, dass Sie das Tageskind einer Person übergeben, die für die Aufsichtsführung nicht oder nur bedingt geeignet ist. 11

Was machen Sie, wenn Ihnen die Mutter kurzfristig mitteilt, Sie sollen ihr Kind bitte mit jemand anderem mitschicken? Soll das Kind ausnahmsweise von jemand anderem mitgenommen werden, schaffen Sie sich Zeugen. Belassen Sie es bei der Ausnahme oder halten Sie die Person per Unterschrift durch die Personensorgeberechtigten als abholberechtigte Person fest. 12

Der Vater des Kindes erscheint mit einer starken Alkoholfahne und möchte das Kind abholen! Was machen Sie? Das Kind darf ihm nicht überlassen werden. Informieren Sie bitte die anderweitig sorgeberechtigte Person. Schließen Sie Ihre Eigengefährdung aus, holen Sie ggf. die Polizei. Setzen Sie die agita von dem Vorfall in Kenntnis. 13

Das Kind wird nicht rechtzeitig abgeholt, was machen Sie? Der Personensorgeberechtigte verletzt damit seine vertragliche Pflicht, das Kind rechtzeitig abzuholen. Die Tagespflegeperson bleibt dennoch in der Verpflichtung, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Suchen Sie nach Möglichkeiten: Sie hängen an die Tür eine deutliche Mitteilung, dass Sie a) das Kind nach Hause bringen b) das Kind mitnehmen, wenn Sie eine anderweitige Verpflichtung haben. Lassen Sie hier keine Nachlässigkeit zu (in Ihrem eigenen Interesse), sprechen Sie eine Abmahnung aus. 14

Wovon ist es abhängig, wie die Aufsicht zu führen ist? Art und Umfang der Aufsichtsführung ist sowohl abhängig vom Alter, vom Entwicklungsstand, von den persönlichen Eigenschaften und der Erfahrung des Kindes als auch von der objektiven Beurteilung nach den vorliegenden Umständen. 15

Was müssen Sie tun, um sich nicht dem Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung auszusetzen? 1. Informationspflicht der Eltern Eltern müssen Sie in Kenntnis setzen über z.b. Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsdefizite, Allergien, Erkrankungen etc.) 2. Überwachungspflicht: Belehrung und Ermahnung der Kinder reichen nicht aus! Sie müssen auch überprüfen, ob diese verstanden und eingehalten werden. 3. Schriftliche Fixierung der Absprachen Einzelheiten, Rücksprachen mit den Eltern 16

Darf die Tagespflegeperson ein Kind im Garten, im Raum alleine lassen ohne Aufsicht? OLG Düsseldorf 1999: "eine dauernde Überwachung ist für die erwünschte Persönlichkeitsentwicklung hinderlich (Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein) Aber Sie haben die Pflicht, einzugreifen! Es ist eine Abwägung erforderlich nach den Kriterien: pädagogische Ziele, Fähigkeiten des Kindes, örtliche Gegebenheiten und Umstände, Gefahrenquellen. 17

Was müssen Sie beachten, wenn Sie die Aufsichtspflicht kurzfristig übertragen / wegen Krankheit übertragen müssen? Bitte legen Sie sich eine Notfallliste zu. Wer kann Sie vertreten? Gibt es für den Notfall eine Springerin? Bei Übertragung auf einen nahen Angehörigen haben Sie Auswahlverantwortung. Bitte beachten Sie: Ist die Person körperlich, geistig fit? Ist die Person verantwortungsvoll und gewissenhaft? Ist die Person mit den Tageskindern vertraut? Ist die Person über die Besonderheiten der Kinder informiert? Ist die Person mit Kindern belastbar? Ist sie erfahren in der Kinderbetreuung? 18

Die Person, an welche Sie die Aufsichtspflicht übertragen haben, verletzt die Aufsichtspflicht, was ist die Folge? Wenn Sie die Prinzipien der Auswahlverantwortung nicht verletzt haben, sind Sie nicht haftbar. Die Person selbst begeht die Aufsichtspflichtverletzung. Wenn Sie eine Person regelmäßig in die Aufsicht mit einbeziehen, braucht diese eine Pflegeerlaubnis. Ein Einverständnis der Eltern bzw. eine vertragliche Regelung ist erforderlich. 19

Sie machen einen Ausflug mit den Kindern an die Wertach, was müssen Sie beachten? Der Ausflug beinhaltet die Gefahr, dass ein Kind ins Wasser fällt. Sie sollten Vorsorge treffen (Rettungsschwimmerschein? Schwimmkenntnis?) Ein Rettungsschwimmerschein ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollten jedoch fähig sein, ein Kind aus dem Wasser zu holen. Eine anderweitige Begleitperson sollte Sie unterstützen bei Unternehmungen mit erhöhtem Gefahrenpotential. 20

Welche Folge hat eine Aufsichtspflichtverletzung? Eine Aufsichtspflichtverletzung, die fahrlässig oder grob fahrlässig ist und aus der ein Schaden entsteht, kann für eine Tagespflegeperson folgende Konsequenzen haben: 1. zivilrechtliche Folgen: Forderung auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld (geschädigte Person) 2. strafrechtliche Folgen: z.b. bei Körperverletzung: Geldstrafe, je nach Schwere und Form wird die Höhe nach Tagessätzen bestimmt (Staatsanwalt ermittelt) 3. Folgen für die Pflegeerlaubnis: Auflagen, Abmahnung, in sehr schweren Fällen Entziehung der Erlaubnis (Jugendamt prüft) 21

Wie sind Tagespflegepersonen über den Deutschen Kinderschutzbund versichert? Der DKSB hat eine Betriebshaftpflicht, die als Pendant zur Privathaftpflicht für Schäden haftet, die aus dem Zusammenhang mit dem Auftrag der Kindertagespflege entstehen Voraussetzung für die Schadensregulierung ist schuldhaftes Verhalten (einfache bis grobe Fahrlässigkeit) Der Versicherungsschutz umfasst auch im Auftrag der TPP tätige andere Personen, solange sie im engen Auftrag der Kindertagespflege stehen Versichert sind Personen - und Sachschäden bis zu einer Höhe von 9,5 Mio. 22

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und weiterhin viel Erfolg! Vortrag im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung für Tagespflegepersonen in Augsburg zum Thema Unfallschutz und Aufsichtspflicht Referentin: Nazan Simsek, Rechtsanwältin 23 Januar 2015