B e k a n n t m a c h u n g Aktenzeichen: Vergabe-Nr.: des Verfahrens: 32.2 2013-32.2G56 Kommandowagen Rhein-Erft- Kreis 1. Art der Vergabe Öffentlicher Wettbewerb um die Teilnahme an einer Beschränkten Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 und 3 VOL/A X an einer Freihändigen Vergabe gemäß 3 Abs. 1 VOL/A 2. der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Rhein-Erft-Kreis Der Landrat 32.2 Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 02271/83 3152 02271/83 2382 bastian.hueser@rhein-erft-kreis.de DE 121854454 3. der den Zuschlag erteilenden Stelle X wie Ziffer 2 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 4. der Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind X wie Ziffer 2 1
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Vergabemarktplatz NRW 5. Form der Teilnahmeanträge Schriftlich Die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge unter www.evergabe.nrw.de unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen ist zugelassen. 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Es soll ein Kommandowagen für den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst des Rhein- Erft-Kreises u.a. mit folgenden Spezifikationen (Auszug aus dem Leistungsverzeichnis) beschafft werden. PKW Limousine oder Kombi mit Mindestzuladung von 500kg, Gepäckraumvolumen mind. 350ltr., max. zul. Gesamtgewicht 2200kg, Dieselmotor, Euro 5 mit DPF, Mindestleistung 75KW, Automatik oder automatisiertes Schaltgetriebe, Front- oder Allradantrieb, Einbau und tw. Lieferung diverser Sonderausstattungen wie z.b. Funkanlage (analog und digital*), Sondersignalbalken, Frontblitzer, Zusatzbatterie etc.. Das Fahrzeug ist vollflächig in der Farbe weiß [RAL 9010] oder rot [RAL 3000] lakiert auszuliefern. *Die Komponenten der Digitalfunkanlage werden durch den Auftraggeber beschafft und sind vom Auftragnehmer durch einen, von dem Hersteller der Digitalfunktechnik zertifizierten Montagepartner einzubauen. 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Keine Aufteilung in Lose. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Das gemäß der Leistungsbeschreibung ausgebaute Fahrzeug ist dem Rhein-Erft-Kreis innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung auszuliefern. Etwaige Verzögerungen der Auslieferung, zum Beispiel durch werksseitige Lieferschwierigkeiten o.ä., sind dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen und ausführlich zu begründen. 2
10. der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt X wie Ziffer 2 Vergabemarktplatz NRW Zu den unter www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. 11. Ablauf der Teilnahmefrist 26.03.2013 12:30 Uhr. 12. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Keine 13. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Rhein-Erft-Kreises. 14. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters Der Bieter hat durch eine aussagekräftige Referenzenliste von Ausbauten von Sonderfahrzeugen des Rettungsdienstes und / oder der Feuerwehr der o.g. Fahrzeugklasse die Eignung nachzuweisen. Des Weiteren sind der Teilnahmebewerbung die unterzeichneten und mit dem Firmenstempel versehenen Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß den Formularen VOL05b_national und VOL05c_national beizufügen. Diese Formblätter stehen unter dem Link http://lv.kommunen.nrw.testade.net/vergabe/kommunen/formularserver/vol_national/index.html zur Verfügung oder sind diesem Dokument angehängt. 3
15. Angabe der Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das kostengünstigste Angebot erteilt. 16. Sonstiges Es werden, je nach Anzahl von Teilnahmebewerbern, ca. fünf Unternehmen ausgewählt und zu einer konkreten Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der Bieter erfolgt hierbei in erster Linie über die Aussagekraft der Bewerbung bzw. der Referenzen. 4
VOL 5b Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit 06/2010 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption Mir ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten 1) oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten 2). Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann. Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel
VOL 5b Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit 06/2010 1) Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind - unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten - insbesondere: - Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung - auch im geschäftlichen Verkehr - oder Vorteilsgewährung, - das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten. 2) Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung 1. Straftaten nach 331-335, 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (illegale Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechung/Bestechlichkeit), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach 370 der Abgabenordnung, 2. nach 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, 3. Verstöße gegen 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere nach 14 GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb, 4. Verstöße gegen 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) oder nach 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben, von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind. Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne des Absatzes 1 1. bei Zulassung der Anklage 2. bei strafrechtlicher Verurteilung 3. bei Erlass eines Strafbefehls 4. bei Einstellung des Strafverfahrens nach 153 a Strafprozessordnung (StPO) 5. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids 6. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht.
VOL 5c Eigenerklärung nach 6 Abs. 5 VOL/A 06/2010 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach 6 Abs. 5 VOL/A Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn a) über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) es sich in Liquidation befindet, c) es nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, e) es im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat. Ich versichere hiermit, dass keine zuvor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung vorzulegen. Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel