Neue Energie im Land Welchen Einfluss haben die Bundesländer auf die Energiewende?

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Transkript:

HINTERGRUNDINFO Neue Energie im Land Welchen Einfluss haben die Bundesländer auf die Energiewende? Neue Online-Datenbank zu Erneuerbaren Energien in den Bundesländern Die neue Online-Datenbank in Kürze: www.foederal-erneuerbar.de rneuerbar.de Das neue Online-Portal der Agentur für Erneuerbare Energien sammelt Statistiken und Rahmenbedingungen zu Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie auf Landesebene und macht sie mit Grafiken, Tabellen und einer interaktiven Deutschlandkarte im Internet zugänglich. Ziel des Portals ist es, den Nutzern eine schnelle Übersicht über den Status Quo und über die Entwicklung der Erneuerbaren Energien in den Bundesländern zu geben. Bisher umfasst es mehr als 100 Datensätze von A wie Anteil an der Stromerzeugung bis Z wie Ziele für die CO 2 -Reduktion. Auch in Zukunft soll das Portal weiter wachsen, neue Studien, Statistiken und Landesvorschriften berücksichtigen und aktuelle Bundesländerdaten anbieten. Agentur für Erneuerbare Energien Reinhardtstr. 18 D-10117 Berlin www.unendlich-viel-energie.de Pressekontakt: Undine Ziller Pressereferentin Telefon: +49 (0) 30 200 535-45 E-Mail: u.ziller@ unendlich-viel-energie.de Zwei Zugangswege: Übersicht Übersicht und Landesinfo Landesinfo Das Portal ermöglicht zwei Zugänge zu den Daten: In der Übersicht werden nur Datensätze berücksichtigt, die aus einer gemeinsamen Quelle stammen und für alle Bundesländer gleichermaßen gelten. Darüber hinaus finden Sie unter Landesinfo alle Fakten, die nur für ein spezifisches Bundesland erhoben wurden - z.b. die Zahl der Arbeitsplätze der Erneuerbare Energien.

Rubriken: von Akzeptanz über Energiemix bis zu Wirtschaft Das Portal soll einen möglichst breiten Überblick über die verfügbaren Statistiken zu den einzelnen Technologien und ihrem Beitrag zur Energieversorgung ermöglichen. Darüber hinaus erschließt es neue Einblicke: Das Portal versammelt beispielsweise Studien, die Potenziale der Wind- und Wasserkraft, Solarwärme oder Biogas in den Bundesländern erheben und ermöglicht den Vergleich mit dem bisher Erreichten. Außerdem wird die wirtschaftliche Rolle der Erneuerbaren Energien auf Landesebene deutlich, beispielsweise anhand der Zahl der Unternehmen, der Patente und der Forschungsausgaben in den Bundesländern. Zusätzlich berücksichtigt das Portal gesetzliche Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen, die sich auf Erneuerbare Energien beziehen von der Bauordnung über die Raum- und Landesplanung bis hin zu landeseigenen Wärmegesetzen. Rubriken zu den Erneuerbaren Energien in den Bundesländern: TOP 10 Wind Solar Bioenergie Wasserkraft Erdwärme Wirtschaft Forschung Energiemix Strom Wärme Mobilität Politik Gesetze Akzeptanz Aktuelle Daten und thematische Highlights: z.b. Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung z.b. Stromerzeugung aus Windenergie, installierte Leistung und Potenzial, Anzahl und Dichte der Windenergieanlagen z.b. Stromerzeugung aus Solarenergie, Kollektorfläche Solarthermie z.b. installierte Biomasseleistung, Wärmeerzeugung aus Holzpellets, technisches Biogaspotenzial z.b. Stromerzeugung aus Wasserkraft, installierte Leistung, Potenzial der Wasserkraft z.b. Anzahl der Sole-Wasser-Wärmepumpen, installierte Leistung Erdwärmepumpen z.b. Anzahl der EE-Unternehmen, Anzahl der Arbeitsplätze (nur Landesinfo) z.b. Landes-Forschungsausgaben für Erneuerbare Energien, Anzahl der Studiengänge z.b. Anteile der Erneuerbaren Energien am Primär- oder Endenergieverbrauch z.b. Anteile der einzelnen Sparten an der Stromerzeugung z.b. Wärmeerzeugung aus Solarthermie, Holzpellets, Anteile an Fernwärme z.b. Herstellungskapazitäten für Biodiesel oder Bioethanol z.b. Landesenergieagenturen, Ausbauziele für Erneuerbare Energien, CO2- Reduktion z.b. relevante Regelungen in Landesplanung, Bauordnung, Wärmegesetze z.b. gesellschaftliche Akzeptanz von EE-Anlagen, Anteil der Haushalte mit Ökostrom

Datensätze: Einfach und im Schlepptau Neben den einfachen Datensätzen beinhaltet das Portal auch solche, die aus zwei Datenfeldern zusammengesetzt sind. Die so genannten Schlepptau-Datensätze sind in der Online-Ansicht mit einer Sprechblase gekennzeichnet. Sie sollen die Einordnung der Zahlen erleichtern oder einen neuen Blickwinkel eröffnen. Zum Beispiel darauf, dass sich nicht nur die nördlichen Bundesländer für die Windenergie eignen: Sogar vor Niedersachsen hat der Freistaat Bayern, einer aktuellen Studie des Fraunhofer-IWES zufolge, das größte Windstrompotenzial (siehe Link). Quellen: Studien und Statistiken Als Quellen wurden unter anderem Statistiken der Bundes- und Landesämter, des Landesarbeitskreises Energiebilanzen, aber auch Umfragen von Meinungsforschungsinstituten und wissenschaftliche Untersuchen von Instituten und Verbänden herangezogen. Die Sammlung der mehr als 100 Datensätze erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW Baden-Württemberg). Auch in Zukunft soll das Portal kontinuierlich wachsen und wird deshalb in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Anteile der Erneuerbaren Energien: Zwei Z statistische Welten Statistische Daten bieten umfassende, kontinuierliche und laufend aktualisierte Informationen über wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklungen. Sie dienen dadurch als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Bei der Bereitstellung der statistischen Informationsinfrastruktur gibt es eine Aufgabenteilung zwischen amtlicher und nichtamtlicher Statistik. Zur nichtamtlichen Statistik gehören zum Beispiel Forschungsinstitute, Verbände, Markt- und Meinungsforschungsinstitute. Aufgabe der amtlichen Statistik, also der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, ist die Erhebung, Aufbereitung und Bereitstellung von Daten. Alle von der amtlichen Statistik durchgeführten Erhebungen können nur auf Grundlage von Gesetzen durchgeführt werden, da statistische Befragungen in die Privatsphäre des Einzelnen eingreifen (Artikel 2 des Grundgesetzes). Welche statistischen Erhebungen durchgeführt werden, bestimmt der Gesetzgeber: Für die deutsche Bundesstatistik ist das Bundesstatistikgesetz, das durch Landesstatistikgesetze der Bundesländer ergänzt wird, die relevante Gesetzesgrundlage. Der Bund hat dadurch zwar das Recht, Statistiken für Bundeszwecke an-

zuordnen, bei ihrer Erhebung verfügt der Bund aber über keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Bundesländern. Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der amtlichen Statistik sind demnach regional dezentralisiert. Dem statistischen Bundesamt obliegt vor allem die Aufgabe, Bundesstatistiken methodisch und technisch so vorzubereiten, dass bundesweit einheitliche Ergebnisse gewonnen und diese veröffentlicht werden. Die statistischen Ämter der Länder haben dagegen die Aufgabe der Datenerhebung und Datenaufbereitung sowie der Ermittlung und Auswertung der Landesergebnisse; sie sind keine dem Statistischen Bundesamt nachgeordneten Behörden, sondern organisatorisch und finanziell vom Bund völlig unabhängig. Das erklärt, warum die Bundesländer Daten bezüglich der Erneuerbaren Energien zum Teil uneinheitlich erheben. So geben einige Länder den Bruttostromverbrauch Erneuerbarer Energien an, andere die Bruttostromerzeugung. Das Portal www.foederal-erneuerbar.de greift deshalb auf andere Länderdaten zurück, die einheitlich erhoben wurden. Dazu gehört beispielsweise der Anteil Erneuerbarer Energien an der Nettostromerzeugung (siehe Grafik nächste Seite). Er stammt aus dem Datenbestand des Landesarbeitskreises Energiebilanzen. Weitere Daten zum Energiemix finden Sie unter www.foederal-erneuerbar.de in der Rubrik Energiemix.

Einfluss der Bundesländer auf die Energiewende Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über die Wirtschafts- und Technologieförderung bis hin zu Förderprogramme und Informationsangeboten. Ausbauziele Erneuerbarer Energien in der Europäischen Union und in Deutschland Erneuerbare Energien leisten einen entscheidenden Beitrag für eine sichere, umweltverträgliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung. Deshalb spielen sie in der europäischen und deutschen Klima- und Energiepolitik eine wichtige Rolle. Die Vorgaben der Europäischen Union wirken sich entscheidend auf die deutsche Energiepolitik und damit auch auf die Bundesländer aus. Zentral für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die 2009 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (RL 2009/28/EG). Sie umfasst folgende Zielvorgaben: Ein verbindliches Ziel von 20 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 und ein verbindliches Minimalziel von 10 Prozent Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor bis 2020. Verbindliche nationale Ziele für den Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch in jedem EU-Mitgliedsstaat. Deutschland ist verpflichtet, 18 Prozent des gesamten Energieverbrauchs (Strom, Wärme und Kraftstoffe) bis 2020 aus Erneuerbaren Energien zu decken.

In Deutschland wird diese Zielvorgabe in den drei Bereichen Strom, Wärme und Kraftstoffe umgesetzt. Förderinstrumente wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen dafür sorgen, die Vorgaben zu erfüllen. Quelle: www.foederal-erneuerbar.de

Stromsektor: Seit dem Jahr 2000 fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Ziel des Gesetzes war es zunächst, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf 12,5 Prozent mindestens zu verdoppeln (Stand 2000: 6,7 Prozent). Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung von Wind-, Solar- und Bioenergie sowie Wasserkraft und Geothermie wurde dieses Ziel vorzeitig erreicht. In der Novellierung des EEG 2009 wurde bis 2020 ein Zielwert von mindestens 30 Prozent Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch festgelegt. Das 2010 beschlossene Energiekonzept der Bundesregierung schließlich definiert ein Ausbauziel von 35 Prozent Erneuerbarer Energien am Strombedarf bis 2020. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung bis 2030 einen Anteil von 50 Prozent, bis 2040 von 65% und bis 2050 einen Anteil Erneuerbarer Energien von 80 Prozent an der Stromversorgung an. Wärmesektor: Der Einsatz Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung wird seit Januar 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gefördert. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Bauherren, die einen Neubau errichten, sind durch das EEWärmeG verpflichtet, einen im Gesetz festgelegten Anteil an Erneuerbaren Energien für die Energieversorgung ihres Hauses zu nutzen. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen oder besser zu dämmen. Das Marktanreizprogramm (MAP) bietet Investitionszuschüsse und zinsgünstige Kredite und trug somit wesentlich dazu bei, dass die Wärmebereitstellung aus Solarthermie, Biomasse und Geothermie auf aktuell 9,8 Prozent gesteigert werden konnte. Mobilitätssektor: Im Verkehrssektor soll der Einsatz von Biokraftstoffen zum Erreichen der Klima- und Energieziele beitragen. Mit dem Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (2009) wurde eine Gesamtquote des Anteils von Biokraftstoffen am Gesamtkraftstoffverbrauch von 6,25 Prozent für die Jahre 2010 bis 2014 festgelegt. Ab 2015 wird diese energetische Quote durch das Ziel einer festgelegten Netto-Treibhausgasminderung ersetzt (minus 7 Prozent bis zum Jahr 2020). Dies entspricht einem energetischen Anteil von rund 12 Prozent Biokraftstoffen am Kraftstoffverbrauch 2020.

Ausbauziele in den Bundesländern In Deutschland haben sich viele Bundesländer eigenständig Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt, die zur Erreichung des nationalen Ziels beitragen. Verpflichtende Vorgaben durch den Bund gibt es nicht. In den einzelnen Bundesländern liegen deshalb sehr unterschiedliche Zielangaben vor. Sie können sich je nach Land auf den Primärenergieverbrauch, auf den Endenergieverbrauch oder aber auf die Sektoren Strom oder Wärme beziehen. Ein Teil der Bundesländer gibt darüber hinaus differenzierte Ziele für die einzelnen Technologien vor, für Wind- und Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Neben dem Umfang der Ziele können sich auch der Zeithorizont, Berechnungsmethoden und Einheiten unterscheiden, was einen inhaltlichen Vergleich erschwert. Die folgende Tabelle gibt deshalb nur einen groben Überblick. Im Portal www.foederal-erneuerbar.de werden einzelne Zielvorgaben in der Rubrik Politik aufgeführt.

Ausbauziele in den Bundesländern

Maßnahmen auf Bundesländerebene Neben den Zielvorgaben beinhaltet das Portal www.foederalerneuerbar.de ebenfalls Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen zu Erneuerbaren Energien auf Landesebene. a) Rechtliche Rahmenbedingungen Zahlreiche Vorschriften und Gesetze auf Landesebene beziehen sich auf die Erneuerbaren Energien und wirken sich auch auf deren Entwicklung vor Ort aus. Dazu gehört die Raum- und Landesplanung, über die Vorgaben für die Planung auf der regionalen Ebene gemacht werden, beispielsweise zu Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergieanlagen oder zu Abstandsregelungen. Auch für die Nutzung Erneuerbarer Wärme können die Bundesländer entscheidende Weichen stellen, z.b. durch ein EE-Wärmegesetz, das auch den Gebäudebestand in die Nutzungspflicht einbezieht (z.b. Baden- Württemberg). Im Portal www.foederal-erneuerbar.de werden diese rechtlichen Rahmenbedingungen in der Rubrik Gesetze berücksichtigt. b) Fördermaßnahmen Um ihre Ziele zu erreichen, setzen die Bundesländer auf verschiedene Förderprogramme. Fast 70 solcher Maßnahmen werden in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums aufgeführt, die sich auf Privatpersonen, Unternehmen oder auch öffentliche Einrichtungen und Kommunen beziehen können. Neben zinsgünstigen Krediten für Investitionen (z.b. für die energieeffiziente Gebäudesanierung) sind auch Programme zur Entwicklung innovativer Technologien unter den Fördermaßnahmen zu finden (z.b. Bioenergiewettbewerb in Baden-Württemberg; Förderung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen in Bayern). Im Portal www.foederalerneuerbar.de werden diese Fördermaßnahmen in der Rubrik Politik Politik berücksichtigt. Auch die Förderung des Technologie- und Wirtschaftsstandorts liegt in den Händen der Bundesländer. Dies kann unter anderem durch die Bildung von regionalen Wirtschaftsnetzwerken und Clustern erfolgen. Aber auch die Vergabe von Forschungsgeldern, die Hochschulpolitik und die Unterstützung von sogenannten Solarschulen sind Möglichkeiten, Landesschwerpunkte im Bereich Erneuerbare Energien zu setzen. Im Portal www.foederal-erneuerbar.de werden diese Faktoren in der Rubrik Forschung berücksichtigt.

c) Information und Aufklärung Mangelnde Information über die Nutzungsmöglichkeiten kann ein Hemmnis für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien sein. Der Umfang und die Qualität der Informationsangebote kann durch die Landesebene entscheidend beeinflusst werden. Dabei geht es nicht nur um Informationen zur Anwendung der unterschiedlichen Technologien, sondern auch um Beratungsangebote, Kontaktbörsen oder Informationskampagnen. Inwieweit die einzelnen Bundesländer solche Aufgaben bewältigen, wird im Rahmen des Portals www.foederal-erneuerbar.de nicht untersucht. Aufgeführt sind aber Informationen zu Struktur und Schwerpunkten der jeweiligen Landesenergieagentur und zu den Förderprogrammen (Rubrik Politik ). Nicht zuletzt wirken sich solche Informationsangebote auch auf die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien vor Ort aus. Wie es um diese bestellt ist, zeigt die Rubrik Akzeptanz. Weitere Informationen und Grafiken finden Sie unter www.foederalerneuerbar.de Quellen: Umweltbundesamt: Ausbauziele der erneuerbaren Energien: http://www.umweltbundesamt-daten-zurumwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeident=5983 Energiekonzept 2010 der Bundesregierung: http://www.bmu.de/energiekonzept/doc/46394.php Bundesumweltministerium: EU-Richtlinie Erneuerbare Energien: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/44741/ Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern: Auftrag und Arbeitsweise der amtlichen Statistik heute: http://www.statistikmv.de/cms2/stam_prod/stam/de/start/_menue_rechts/ueber_uns/auftrag_und_ar beitsweise/index.jsp Die Agentur für Erneuerbare Energien wird getragen von den Unternehmen und Verbänden der Erneuerbaren Energien und gefördert durch die Bundesministerien für Umwelt und für Landwirtschaft. Sie betreibt die bundesweite Informationskampagne "deutschland hat unendlich viel energie". Aufgabe ist es, über die Chancen und Vorteile einer nachhaltigen Energieversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien aufzuklären - vom Klimaschutz über eine sichere Energieversorgung bis zu Arbeitsplätzen, wirtschaftlicher Entwicklung und Innovationen. Die Agentur für Erneuerbare Energien arbeitet partei- und gesellschaftsübergreifend. Aktuelle Informationsangebote im Internet: www.unendlich-viel-energie.de www.kommunal-erneuerbar.de www.foederal-erneuerbar.de