Preise für die Personen- und Güterbeförderung im Luftverkehr Informationen zum Preisindex für Luftfracht (WZ 62.10) Stand: Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VA, Telefon: +49 (0) 611 75 4314; Fax: +49 (0) 611 72 4000 oder E-Mail: dienstleistungspreise@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2008 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Zur Messung von Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen Über die Preisentwicklung in vielen wichtigen Dienstleistungssektoren sind bisher keine amtlichen Daten verfügbar. Die EU erkannte diesen Mangel und verpflichtete Ihre Mitgliedsländer, ab 2007 sukzessive Erzeugerpreisindizes für rund 20 Dienstleistungsbranchen - darunter den Linienflugverkehr- zu veröffentlichen. 1 Basis dieser Indizes ist zunächst das sog. Wägungsschema, das abbildet, welche Leistungen welche Anteile am gesamten Branchenoutput haben. Später werden Preise für diese Leistungen gemessen. Deren Veränderungsraten fließen mit Ihren Anteilen im Wägungsschema in den Gesamtindex ein. Wegen der Heterogenität der Leistungen wird der Preisindex für den Linienflugverkehr getrennt nach Personen- und Güterbeförderung berechnet. Diese Information behandelt die Güterbeförderung. Um eine solche Statistik für die Güterbeförderung im Linienflugverkehr dauerhaft berechnen zu können, führte das Statistische Bundesamt ein Entwicklungsprojekt durch. Neben der Auswertung von Sekundärinformationen und Gesprächen mit Branchenvertretern stand die Datenermittlung im Mittelpunkt der Arbeit. Da die Daten nicht in regionaler Differenzierung benötigt werden, werden sie zentral vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Die Datengewinnung lässt sich in zwei Phasen einteilen: Der Ermittlung des Wägungsschemas (Phase 1) und der fortwährenden Messung der Preise (Phase 2). Im Unterschied zu den meisten anderen Preisindizes, bei denen für beide Phasen unterschiedliche, meist auf Papierfragebogen basierende Erhebungen durchgeführt werden müssen, kann für den Preisindex der Luftfracht auf bereits vorhandenes Datenmaterial zurückgegriffen werden. Die IATA (International Air Transport Association, Internationale Luft-Transport Vereinigung) betreibt ein Abrechnungssystem für Luftfrachtflüge (CASS: Cargo Account Settlement System), das alle Flüge von in der IATA zusammengefassten 1 Mit der Verordnung (EG) 1158/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates 2
Luftfahrtunternehmen erfasst. Diese machen laut Expertenangaben über 95% der Linienflüge aus, auf die sich die Statistik ausschließlich bezieht (Charterflüge werden nicht berücksichtigt). Über ihren Service IATA CargoIS stellt die IATA Auswertungen von CASS nach Tonnage, Erlösen und Flugrelation bereit, die als Datengrundlage für die Erstellung eines Preisindex genutzt werden können. Als Preis fungiert hier der Erlös pro Tonne, als Gewichtung die Umsatzanteile der Relationen. Nicht erfasst werden von diesem System allerdings von den Fluglinien in Rechnung gestellte Zuschläge (wie Sicherheits- und Kerosinzuschlag). Diese können jedoch mit geringem Erhebungsaufwand recherchiert werden. Erstellung des Preisindex in zwei Phasen Phase 1: Ableitung eines Wägungsschemas (Gewichtung und Untergliederung des Index) Das Ziel dieser Phase war die Erstellung des Wägungsschemas für den Preisindex für Luftfracht. Auch konnten aus den Ergebnissen der Phase 1 die Inhalte (Preisrepräsentanten) für die zukünftige Preisbeobachtung abgeleitet werden. Gegliedert wird der Index nach Flugrelationen wie Deutschland-Südamerika, Deutschland- Naher Osten etc. Es werden nur Flüge mit Start in Deutschland erfasst. Die Erhebung beschränkt sich nicht auf deutsche Unternehmen, sondern bezieht internationale Fluglinien mit ein, die von Deutschland aus starten. Daher ist der Preisindex für Luftfracht kein reiner Erzeugerpreisindex dieser würde nur deutsche Fluglinien beinhalten. Um Struktur und Gewichtung des Index (das Wägungsschema) ableiten zu können, benötigt man Detaildaten aus der IATA-Auswertung zu Fluglinie, Tonnage, Erlösen und Relationen genauso wie Informationen zur Höhe der Kerosin- und Sicherheitszuschläge für das Basisjahr 2006. Das Gewicht einer Relation ergibt sich schließlich als der Umsatzanteil dieser Relation am Gesamtumsatz der Branche. Für den Preisindex für Luftfracht erhält man mit diesem Ansatz folgendes Wägungsschema (Umsatzverteilung im Jahr 2006): 3
Flugziel Gewichtung (in %) Gesamt 100,0 Asien-Pazifik 35,6 Darunter: China 6,9 Japan 6,2 Australien 3,7 Republik Korea 3,7 Indien 3,3 Nordamerika 30,6 Darunter: USA 27,7 Kanada 2,9 Mittel- und Südamerika 12,1 Darunter: Brasilien 4,9 Mexiko 3,0 Nordafrika, Naher Osten 8,9 Darunter: Vereinigte Arabische Emirate 2,3 Restliches Afrika: 6,4 Darunter: Südafrika 4,6 Europa 6,4 Berechnungen Destatis 2008, unter Verwendung von Daten von IATA CargoIS. 4
Phase 2: Regelmäßige Preiserhebung Das Ergebnis von Phase 1 dient als Grundlage für die weitere laufende Preisbeobachtung. Die Preiserhebung findet vierteljährlich statt und erfasst, neben Daten zu Tonnage und Erlösen von IATA CargoIS, im Statistischen Bundesamt zentral recherchierte Daten zu Zuschlägen für Kerosin und Sicherheit. Die Datenerhebung bei den Unternehmen beschränkt sich somit auf die mündliche Abfrage der Zuschläge. Der Preisindex für die Luftfracht wird berechnet auf der Grundlage der in Phase 1 festgestellten Indexgewichten und den im Zeitverlauf gemessenen Preisänderungen (Phase 2). Veröffentlichung von Preisinformationen Neben einem Gesamtindex werden Subindizes nach Flugzielen veröffentlicht. Während im Internetangebot nur der Gesamtindex abrufbar ist, sind in der Genesis-Online-Datenbank und der Fachserie 17, Reihe 9.2 auch die Subindizes einzusehen. Der Indexstand ist mit dem Wert 100,0 auf das Basisjahr 2006 normiert. Liegt der Index in der Folgezeit über/unter 100,0 zeigt dies Preiserhöhungen/-senkungen im Luftfrachtbereich an. Da einige andere europäische Länder einen konzeptionell gleichen Ansatz verfolgen, ist auch ein europäischer Index für die Luftfahrt angedacht worden. Dieser würde in einer ersten Stufe Preisinformationen aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien umfassen. Zur Veröffentlichung dieses Index kann derzeit noch keine Aussage gemacht werden. Falls Sie noch Fragen zu dieser neuen Statistik haben, steht Ihnen dazu gerne unter der Telefonnummer 0611/ 75-4314 Herr Goldhammer zur Verfügung. Statistisches Bundesamt V A 5 Dienstleistungspreise D 65 180 Wiesbaden E-Mail: dienstleistungspreise@destatis.de Internet: www.destatis.de 5