Für die Erstellung und Umsetzung der Brandschutzordnung ist [ ] verantwortlich. Sie wird von der Brandschutzfachkraft unterstützt.

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Transkript:

Definition Geltungsbereich Die beschreibt die für geltenden Kriterien des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und legt das Verhalten aller am Standort anwesenden Personen im Brandfall fest. Die gilt für alle Personen, die sich im befinden (z.b. eigene und Leihfirmen-Mitarbeiter, Besucher und Mitarbeiter von Fremdfirmen.) Ziel Verantwortung Durch den vorbeugenden Brandschutz werden Brände und damit verbundene Gefahren vermieden. Im Brandfall werden die notwendigen Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes getroffen. Für die Erstellung und Umsetzung der ist verantwortlich. Sie wird von der Brandschutzfachkraft unterstützt. Jede am Standort anwesende Person ist verpflichtet, durch Einhaltung der und durch umsichtiges Handeln zur Verhütung von Bränden beizutragen. Information/ Unterweisung Diese dient der Information und als Unterweisungsgrundlage für den am tätigen Personenkreis. Neuen Mitarbeitern wird die nachweislich bei Arbeitseintritt durch den Vorgesetzten ausgehändigt. Der Vorgesetzte führt nachweislich eine Unterweisung über den Inhalt der durch. Bisherigen Mitarbeitern wird durch den Vorgesetzten nachweislich die jeweils aktuelle Version ausgehändigt. Eine Brandschutzunterweisung erfolgt jährlich durch den Vorgesetzten. Besucher, Mitarbeiter von Fremdfirmen sowie Leiharbeitnehmer werden vom dafür verantwortlichen Mitarbeiter auf der Grundlage der vor dem Betreten der Produktion/des Lagers/der Verwaltung bzw. vor Arbeitsbeginn unterwiesen. Durchgeführte Unterweisungen sind durch Unterschrift des Unterweisers und des Unterwiesenen zu bestätigen. Genehmigt Genehmigt, Brandschutzfachkraft, Leiter Status Vorlage: Juli 2012 Seite 1 von 7

VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Im gesamten Produktions- und Lagerbereich inklusive der Büroräume ist Rauchen sowie offenes Feuer und offenes Licht verboten. Vom Rauchverbot ausgenommen sind nur die entsprechend gekennzeichneten Raucherzonen. Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Schleifen mit Funkenbildung und sonstige feuergefährliche Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn insbesondere folgende Maßnahmen eingehalten werden: Schriftliche Genehmigung durch die Brandschutzfachkraft (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten) vor Arbeitsaufnahme und mit Festlegung der Verantwortlichkeiten. Arbeiten nur unter Aufsicht (Brandwache). Vor Arbeitsbeginn alles Brennbare entfernen bzw. mit nicht brennbaren Materialien abdecken. Funkenflug beachten! Vorsicht bei Rohrdurchführungen oder Öffnungen zu anderen Räumen! Vor Arbeitsbeginn Wassereimer und Feuerlöscher in greifbarer Nähe aufstellen. Mindestens sechs Stunden nach Durchführung feuergefährlicher Arbeiten die Arbeitsstelle kontrollieren. Die feuergefährlichen Arbeiten daher entsprechend zeitlich planen! Beim Umgang mit feuergefährlichen Stoffen, folgende Grundsätze beachten: Lagerung brennbarer Flüssigkeiten nur in Kleinmengen (Tagesverbrauch) in den Originalbehältnissen und nur im dafür geeigneten Gefahrstoffschrank. Öl-, Fett-, Farb- oder Lösemittel getränkte Textilien nur in nichtbrennbaren Behältern mit Deckel werfen und spätestens nach Betriebsschluss entsorgen. Status Vorlage: Juli 2012 Seite 2 von 7

Staubablagerungen oder Staubsammlungen von brennbaren Materialien regelmäßig entfernen. Batterieladestationen nur in Absprache mit der Brandschutzfachkraft einrichten. Brennbare Materialien (z.b. Papier, Folien, Kisten, Fässer) nicht in der Nähe von Schalt-, Verteiler- und Sicherungsanlagen sowie anderen elektrischen Anlagen abstellen. Selbstschließende Rauch- und Feuerschutztüren nicht feststellen oder verkeilen. Die Aufstellung und Benutzung anderer als vom Unternehmen zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte (z.b. Kaffeemaschine, Heizlüfter, Wasserkocher, Radio) ist ohne Genehmigung durch den Vorgesetzten untersagt. Elektrische Geräte sind zu prüfen (zum Beispiel nach VDE 0701). Mängel an Brandschutzeinrichtungen und Schäden an elektrischen Installationen sowie Anzeichen hierfür (z.b. flackerndes Licht, Schmorgerüche) sofort dem Vorgesetzten oder der Brandschutzfachkraft melden. Durchgebrannte Sicherungen, schadhafte Steckdosen und Leitungen nicht mehr benutzen und umgehend und nur durch Fachkräfte reparieren (lassen). Nach Schichtende ist in dem Produktions- und Lagerbereich Folgendes zu beachten und durch den Vorgesetzten sicher zu stellen: Alle Brandschutztüren schließen, sofern nicht automatisch angesteuert. Alle brennbaren Flüssigkeiten im Gefahrstoffschrank lagern. Nicht mehr benötigte elektrische Einrichtungen und Geräte ausschalten. Machen Sie sich mit den Flucht- und Rettungswegen und der für Sie relevanten Sammelstelle vertraut. Studieren Sie dazu die ausgehängten Flucht- und Rettungspläne. Verkehrswege, Treppenhäuser, Gänge, Türen, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen stets frei halten. Gebäude und Durchfahrten, die nicht als Parkplätze genehmigt sind, dürfen nicht zum Parken oder Abstellen von Kraftfahrzeugen benutzt werden. Auf dem Außengelände dürfen die gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten nicht durch Fahrzeuge oder andere Gegenstände blockiert werden. Gleiches gilt für die Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr auf dem Grundstück. Status Vorlage: Juli 2012 Seite 3 von 7

VERHALTEN IM BRANDFALL Ruhe bewahren Brand melden Unüberlegtes Handeln führt zu Panik und Fehlverhalten! Deshalb: Ruhig Durchatmen. Grundsatz: Brand erst melden, dann bekämpfen! Notruf: Wer meldet? Was ist passiert? Wie viel Verletzte? Wo ist es passiert (Gebäude, Abteilung, Raum)? Warten auf Rückfragen. Feuer, Rauch oder Brandgeruch gemäß Alarmplan melden. Menschenrettung vor Brandbekämpfung Bei Gefahr für die Gesundheit Gefahrenbereich sofort verlassen, gefährdete Kollegen warnen. Hilfsbedürftige aus der Gefahrenzone bringen. Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Löschversuche erfolgen nur von hierfür qualifizierten/geschulten Mitarbeiter z.b. Brandschutzkräften. Löschversuche nur ohne Gefährdung der eigenen oder anderen Personen durchführen. Brennende Personen nicht weglaufen lassen sondern in Jacken, Tücher oder Löschdecken hüllen um die Flammen zu ersticken. Sofortmaßnahmen bei Entstehungsbränden Bei Entstehungsbränden bzw. Maschinenbrand Folgendes beachten: An elektrischen Anlagen/Maschinen Strom sofort abschalten (Hauptschalter) und Maschinen sicher herunterfahren. Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen schließen. Rohmaterial und Halbware aus dem Brandbereich entfernen. Rauchabzugsklappen ggf. von Hand öffnen. Mitarbeiter, die nicht an der Brandbekämpfung beteiligt sind, arbeiten weiter, wenn keine Gefahr für die eigene Sicherheit besteht. Die Entscheidung darüber trifft der Vorgesetzte. Keinen Löschversuch unternehmen Bei Gefahr für die eigene Sicherheit Bei starker Rauchentwicklung Status Vorlage: Juli 2012 Seite 4 von 7

In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen! Hilflose mitnehmen! In verrauchten Bereichen gebückt gehen! Wenn Sie eingeschlossen sind, am Fenster bemerkbar machen und das Eintreffen der Feuerwehr abwarten! Fluchtwegen folgen Vorgesetzte sorgen dafür, dass die Räumung reibungslos verläuft. Sie werden durch die Brandschutzfachkraft bzw. die Brandschutzkräfte unterstützt. Sammelstelle aufsuchen Die Sammelstellen sind Jeder sucht die für ihn/sie relevante Sammelstelle sofort auf. Beim Vorgesetzten Anwesenheit melden. Nach einer Gebäuderäumung informieren die Vorgesetzten z.b. mit Unterstützung der Brandschutzkräfte die Feuerwehr über die Vollzähligkeit von Mitarbeitern (inkl. Leiharbeitnehmer), Besuchern oder Mitarbeitern von Fremdfirmen. Feuerwehr unterstützen Die Angriffswege der Feuerwehr frei halten. Die Einweisung/Erstinformation der Feuerwehr erfolgt durch einen ortskundigen Mitarbeiter an der Feuerwehrzufahrt. Als Übersicht dient der Feuerwehrlageplan. Folgeschäden z.b. durch Diebstahl in geräumten Gebäuden, durch Löschwasser, ausschließen bzw. minimieren. Grundsätzlich gilt: Nach Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich deren Anweisung Folge zu leisten. Auskünfte Grundsätzlich immer an die Leitung verweisen. Informationen nur durch autorisierte Personen an Dritte (z.b. Behörden, Presse, Polizei) geben. Status Vorlage: Juli 2012 Seite 5 von 7

ÜBERPRÜFUNG EINES AUTOMATISCH AUSGELÖSTEN BRANDALARMS Überprüfung Die automatische Auslösung eines Brandalarms kann erfolgen durch: Rauchmelder Sprinkleranlage Die Überprüfung eines automatisch ausgelösten Brandalarms erfolgt ausschließlich durch den Leiter oder die Brandschutzfachkraft oder durch eine vom Leiter schriftlich beauftragte Person. Werden bei der Überprüfung weder Feuer noch Rauch wahrgenommen, ist der Alarm durch den Leiter oder die Brandschutzfachkraft oder durch eine vom Leiter schriftlich beauftragte Person zurückzunehmen. Weitere Maßnahmen sind mit der eintreffenden Feuerwehr abzustimmen. VERHALTEN NACH BRÄNDEN Einsatzbereite Brandschutzeinrichtungen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, Feuerlöschgeräte sind nach Verwendung oder Einsatz unverzüglich einsatzbereit zu machen. Verantwortlich ist der für den Arbeitsbereich zuständige Vorgesetzte. Der Austausch, die Wiederinbetriebnahme sowie Abnahme und Wartung der o. g. Anlagen und Betriebsmittel erfolgt durch die Brandschutzfachkraft. Vor Wiederinbetriebnahme hat eine Überprüfung durch die Elektrofachkraft zu erfolgen. Die Koordination und Freigabe erfolgt durch die Brandschutzfachkraft. Dokumentation Die Brandursache und die Folgemaßnahmen sind durch die Brandschutzfachkraft zu bewerten. Der Bericht ist dem Leiter und HSE HG kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Status Vorlage: Juli 2012 Seite 6 von 7

TECHNISCHE ALARMKETTE Weiterleitung Brandalarm [Vorhandenes Beispiel durch standortspezifischen Ablauf ersetzen.] Status Vorlage: Juli 2012 Seite 7 von 7