Schulpsychologie Bildungsberatung Leitung: HR Dr. Josef Zollneritsch

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Schulpsychologie Bildungsberatung Leitung: HR Dr. Josef Zollneritsch Wir helfen Klarheit schaffen Das Team der Schulservicestelle Steiermark versteht sich als Ihr infopartner bei allen Fragestellungen rund um das Thema Schule. Wir stellen bei Bedarf auch gerne den Kontakt her zu unseren zahlreichen Kooperationspartnern wie beispielsweise: Schuljuristen Schulpsychologen Schulleiter Lehrer Beratungsstelle für Migranten Begabten- und Begabungsförderungsstelle Schüler- und Bildungsberater Bezirksschulräte Landes- und Bezirksschulinspektoren Wir arbeiten im Rahmen des öffentlichen bm:ukk-lsr-info Netzwerkes: kostenfrei lösungsorientiert neutral Landesschulrat für Steiermark Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung, Schulservice A-8010 Graz, Körblergasse 23 Alexandra Ettinger: (0316) 345-450 Helga Doppan: (0316) 345-226 alexandra.ettinger@lsr-stmk.gv.at Nadja Wambrechtshamer: (0316) 345-291 nadja.wambrechtshamer@lsr-stmk.gv.at www.lsr-stmk.gv.at helga.doppan@lsr-stmk.gv.at

EE Steirischer Bildungsberater bezahlte Anzeige 2

EE Steirischer Bildungsberater Steirischer Bildungsberater Schulen und Bildungswege in der Steiermark Aus Platzgründen und wegen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine gendergerechte Formulierung verzichtet. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Sämtliche Auflistungen von Schulen, Bildungseinrichtungen und sonstige Institutionen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 3

EE Steirischer Bildungsberater Impressum Medieninhaber und Herausgeber: In Kooperation: Unterstützungsverein Schulpsychologie Steiermark und Landesschulrat für Steiermark, Abteilung Schulpsychologie- Bildungsberatung, Schulservice, A-8011 Graz, Körblergasse 23, www.lsr-stmk.gv.at Kontakt und Bestellung: Landesschulrat für Steiermark, Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung, Schulservice A-8011 Graz, Körblergasse 23, Telefon 0316 345-226 und -450 E-Mail: helga.doppan@lsr-stmk.gv.at und alexandra.ettinger@lsr-stmk.gv.at Producing: CM Medienverlag, Inhaber Christoph Morré A-8074 Graz-Raaba, Johann-Kamp-Platz 1 Tel. 0316 38 16 15-0, Fax 0316 38 16 15-4 www.medienverlag.at Anzeigenakquisition: Edeltrude Schinagl, Thomas Lenhart Producing: Isabella Graf Fotos: www.ingimage.com Druck: Druckhaus Thalerhof, Feldkirchen bei Graz Bezug: Der Bezug des Steirischen Bildungsberaters ist grundsätzlich kostenfrei. Einzelne Exemplare können auch versandkostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Falle des Bezuges einer größeren Anzahl sind die anfallenden Portokosten vom Empfänger zu tragen. Ferner ist eine persönliche Abholung beim Landesschulrat für Steiermark, 8011 Graz, Körblergasse 23, nach vorhergehender Vereinbarung möglich. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, und Vervielfältigung in jeglicher Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren) oder Verarbeitung durch elektronische Systeme ohne schriftliche Einwilligung des Medieninhabers/Herausgebers bzw. des CM Medienverlages verboten. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. ISBN 978-3-9502920-5-3 Stand: September 2010 4

EE Steirischer Bildungsberater FRIXION SBB-150x210_PPA 13.09.10 13:22 Seite 1 bezahlte Anzeige 5

EE Steirischer Bildungsberater ZAM-Steiermark GmbH Im Auftrag von Arbeitsmarktservice und Land Steiermark verfolgt die ZAM-Steiermark GmbH mit insgesamt 10 Regionalstellen zwei konkrete Ziele, einerseits die Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und andererseits die Unterstützung von Unternehmen bei der maßgeschneiderten Qualifizierung von neuen Mitarbeiterinnen zur Abdeckung eines Fachkräftebedarfs. In gezielter Beratung, Orientierung und Ausbildungsplanung werden mit Arbeit suchenden Frauen neue berufliche Perspektiven erarbeitet. Die Planung der den Berufsperspektiven entsprechenden Qualifizierungen erfolgt in Kooperation mit Unternehmen. Die jeweilige ZAM-Regionalstelle übernimmt die Organisation, Koordination sowie die Begleitung der auf die Bedürfnisse der Wirtschaft maßgeschneiderten, in Theorie und Praxis durchgeführten Ausbildungen. Die ZAM-Steiermark GmbH legt einen Schwerpunkt auf Ausbildungen für Frauen in handwerklich technischen Berufen. Technikworkshops ermöglichen Ausbildungsinteressentinnen ihre beruflichen Interessen auszuloten und neue Berufsbereiche kennen zu lernen. Vorqualifizierungen erleichtern den Einstieg in technische Berufe. Die möglichen Qualifizierungen reichen von Technik (IT-Informatikerin, Lackiererin, Zerspanungstechnikerin, ) und Handel (Energieberaterin, Baumarktfachberaterin, Einrichtungsberaterin, ) bis hin zu Büro (Marketingassistentin, Lohnverrechnerin, ) u.ä.m. Neue Berufsfelder verlangen kreative Ausbildungsmodelle. Im Rahmen von Modellausbildungen werden Lehrgänge entwickelt und umgesetzt, die eine praxisorientierte Qualifizierung in neuen Berufsfeldern ermöglichen und gleichzeitig einen Fachkräftebedarf abdecken. Die Regionalstellen der ZAM-Steiermark GmbH bezahlte Anzeige ALTERNATIVE Bezirke Fürstenfeld, Weiz und Hartberg, 8200 Gleisdorf, Business Park 2, T: (03112) 77 20-0 www.alternative.or.at Kontakt: Stefanie Brottrager FRAUEN FÜR FRAUEN Bezirke Judenburg und Knittelfeld, 8724 Spielberg, Marktplatz 1, T: (03512) 710 99, Bezirk Murau, 8850 Murau, Heiligenstatt 2, T: (03532) 4450 www.frauen-fuer-frauen.at Kontakt: Anny-Lori Sperl INNOVA Bezirk Feldbach, 8330 Feldbach, Hauptplatz 30/2, T: (03152) 395 54 www.innova.or.at Kontakt: Tanja Meyer und Ulrike Gärtner MÜRZTAL INDIVIDUELL Bezirk Bruck/Mur, 8600 Bruck/Mur, Grazer Straße 18, T: (03862) 89 89-300 www.zambruck.at Kontakt: Barbara Amreich NOWA Bezirke Graz und Graz/Umgebung, 8010 Graz, Jakominiplatz 16, T: (0316) 48 26 00 www.nowa.at Kontakt: Gertrude Peinhaupt PRISMA Bezirk Voitsberg, 8570 Voitsberg, Bahnhofstraße 20, T: (03142) 281 25 www.prisma-zam.at Kontakt: Andrea Dohr QUALILEO Bezirk Leoben, 8700 Leoben, Waasenstraße 1, T: (03842) 278 88 www.wbi-leoben.at Kontakt: Anita Schneider REGIONALE FRAUENQUALIFIZIERUNG Bezirk Deutschlandsberg, 8530 Deutschlandsberg, Untere Schmiedgasse 9, T: (03462) 51 40 www.frauenqualifizierung.at Kontakt: Ingeborg Krainer REGIONALE FRAUENQUALIFIZIERUNG Bezirk Leibnitz, 8430 Leibnitz, Hauptplatz 25, T: (03452) 760 79 www.frauenqualifizierung.at Kontakt: Helga Cernko WIA Bezirk Liezen, 8940 Liezen, Wirtschaftspark A, T: (03612) 220 22 www.wia.co.at Kontakt: Maria Kollau ZAM-Steiermark GmbH 8020 Graz, Eggenbergerstraße 7 / 5.OG Tel.: 0316/557000 Kontakt: Renate Frank

EE Steirischer Bildungsberater Inhaltsverzeichnis 1. Vorworte...12 2. Allgemeine Informationen...18 2.1 Österreichisches Schulsystem... 19 2.2 Ablauf des Schuljahres in der Steiermark... 20 2.3 Allgemeine Schulpflicht... 20 2.4 Anmeldung an den Schulen... 20 2.5 Aufnahmeprüfungstermine... 21 2.6 Begriffe aus dem Schulalltag... 21 3. Alternative Schulen...33 4. Volksschulen Sonderpädagogische Einrichtungen...37 4.1 Volksschule (VS)... 37 4.1.1 Standorte Volksschulen in Graz... 39 4.2 Sonderpädagogische Einrichtungen in der Steiermark... 54 4.2.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf... 54 4.2.2 Schulische Integration... 60 5. Wohin nach der Volksschule?...63 5.1 Hauptschule (HS)... 63 5.1.1 Standorte HS Graz... 66 5.1.2 Standorte HS Bruck/Mur... 71 5.1.3 Standorte HS Deutschlandsberg... 73 5.1.4 Standorte HS Feldbach... 74 5.1.5 Standorte HS Fürstenfeld... 77 5.1.6 Standorte HS Graz-Umgebung... 78 5.1.7 Standorte HS Gröbming... 81 5.1.8 Standorte HS Hartberg... 83 5.1.9 Standorte HS Judenburg... 86 5.1.10 Standorte HS Knittelfeld... 87 5.1.11 Standorte HS Leibnitz... 88 5.1.12 Standorte HS Leoben... 93 5.1.13 Standorte HS Liezen... 94 5.1.14 Standorte HS Mürzzuschlag... 95 5.1.15 Standorte HS Murau... 97 5.1.16 Standorte HS Radkersburg... 98 5.1.17 Standorte HS Voitsberg... 99 5.1.18 Standorte HS Weiz... 102 7

EE Steirischer Bildungsberater 5.2 Allgemein bildende höhere Schule (AHS)... 106 5.2.1 Standorte AHS Graz... 109 5.2.2 Standorte AHS Bruck/Mur... 118 5.2.3 Standorte AHS Fürstenfeld... 121 5.2.4 Standorte AHS Graz-Umgebung... 122 5.2.5 Standorte AHS Hartberg... 122 5.2.6 Standorte AHS Judenburg... 123 5.2.7 Standorte AHS Knittelfeld... 123 5.2.8 Standorte AHS Leibnitz... 124 5.2.9 Standorte AHS Leoben... 125 5.2.10 Standorte AHS Liezen... 126 5.2.11 Standorte AHS Mürzzuschlag... 127 5.2.12 Standorte AHS Voitsberg... 127 5.2.13 Standorte AHS Weiz... 128 5.2.14 Sonderform... 129 6. 14 Jahre Was nun?...133 6.1 Wege nach der 8. Schulstufe... 133 6.2 Orientierung und Interessensfindung... 134 6.3 Polytechnische Schule (PTS)... 138 6.3.1 Standorte PTS Graz... 139 6.3.2 Standorte PTS Bruck/Mur... 140 6.3.3 Standorte PTS Deutschlandsberg... 140 6.3.4 Standorte PTS Feldbach... 141 6.3.5 Standort PTS Fürstenfeld... 142 6.3.6 Standorte PTS Graz-Umgebung... 143 6.3.7 Standorte PTS Gröbming... 144 6.3.8 Standorte PTS Hartberg... 145 6.3.9 Standorte PTS Judenburg... 146 6.3.10 Standorte PTS Knittelfeld... 146 6.3.11 Standorte PTS Leibnitz... 147 6.3.12 Standorte PTS Leoben... 148 6.3.13 Standorte PTS Liezen... 148 6.3.14 Standorte PTS Mürzzuschlag... 149 6.3.15 Standorte PTS Murau... 149 6.3.16 Standorte PTS Radkersburg... 150 6.3.17 Standorte PTS Voitsberg... 150 6.3.18 Standorte PTS Weiz... 151 6.4 Berufsschule... 159 6.4.1 Berufsschulen Graz und Steiermark... 161 6.5 Oberstufenrealgymnasium (ORG)... 169 6.5.1 Standorte BORG/ORG Graz... 171 6.5.2 Standorte BORG/ORG Steiermark... 174 6.5.3 Sonderform... 178 8

EE Steirischer Bildungsberater 6.6 Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) Fachschule... 182 6.6.1 Kaufmännische Schule... 183 6.6.2 Technische und Gewerbliche Schule... 188 6.6.3 Hotelfachschule... 189 6.6.4 Schule für wirtschaftliche Berufe... 189 6.6.5 Fachschule für Mode... 193 6.6.6 Schule für Sozialberufe... 193 6.6.7 Land-, forst- und ernährungswirtschaftliche Fachschulen... 194 6.7 Berufsbildende höhere Schule (BHS)... 218 6.7.1 Kaufmännische Schule... 219 6.7.2 Höhere Technische und Gewerbliche Lehranstalt (HTL)... 224 6.7.3 Höhere Lehranstalt für Kunst und Design... 227 6.7.4 Höhere Lehranstalt für Tourismus... 227 6.7.5 Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe... 230 6.7.6 Höhere Bundeslehranstalt für Mode... 233 6.7.7 Land-, forst- und ernährungswirtschaftliche Schule... 233 6.7.8 Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik... 236 6.7.9 Sonderform... 238 6.8 Sonstige... 239 7. Ausbildung im Sozialbereich...240 7.1 Höhere Lehranstalt f. wirtschaftl. Berufe Ausbildungszweig Sozialmanagement... 240 7.2 Fachschule für Sozialberufe... 240 7.3 Schule für Sozialbetreuungsberufe... 241 7.4 Lehrgang VitalassistentIn fördert Aktivität, Lebensfreude und Selbstbestimmung im Alter... 244 7.5 Lehrgang Angewandte Geriatrie, Gerontologie und Gerontopsychiatrie... 244 7.6 Ausbildung zur Tagesmutter und Kinderbetreuerin... 245 7.7 Lehrgänge im sozialen und heilpädagogischen Bereich... 245 7.8 Lehrgang zur Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern... 246 7.9 Ausbildung zum Ehe-, Familien- und Lebensberater... 246 7.10 Akademie für Lebens- und Sozialberatung... 246 7.11 Leistungen des Österreichischen Jugendrotkreuzes... 247 7.12 Kolleg für Sozialpädagogik... 247 7.13 FH-Studiengang der FH Joanneum... 247 8. Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich...249 8.1 Gesundheits- und Krankenpflege... 249 8.2 Gehobene medizinisch-technische Dienste... 251 8.3 Medizinisch-technischer Fachdienst... 251 8.4 Sonstige Gesundheitsberufe... 252 8.5 Fachhochschulstudiengänge der FH Joanneum... 254 9

EE Steirischer Bildungsberater 9. Wege nach der Matura...259 9.1 Kolleg... 259 9.2 Ausbildung zum Lehramt... 264 9.3 Fachhochschul-Studiengänge... 270 9.4 Universität... 278 9.5 Lehrgänge... 280 9.6 Fernstudium... 283 10. Künstlerische Ausbildung...291 10.1. Johann-Joseph-Fux Konservatorium des Landes Steiermark... 291 10.2. Konservatorium für Kirchenmusik... 293 10.3. Musikschule... 293 11. Zweiter Bildungsweg...301 11.1 Externistenprüfung... 301 11.2 Studienberechtigungsprüfung... 302 11.3 Berufsreifeprüfung... 303 11.4 Schulen für Berufstätige... 303 11.5 Facharbeiterausbildung Landwirtschaft... 311 12. Schülerbeihilfen...318 12.1 Schulbeihilfe, Heimbeihilfe, Fahrtkostenbeihilfe... 318 12.2 Schulfahrtbeihilfe und Schülerfreifahrt... 320 13. Schülerheime...322 13.1 Schülerheime in Graz... 322 13.2 Schülerheime in der Steiermark... 324 14. Schulbehörden und Beratungseinrichtungen...326 15. Internetadressen und Abkürzungen...366 15.1 Internetadressen... 366 15.2 Abkürzungen... 367 10

EE Steirischer Bildungsberater High School Year Abroad Ab ins Ausland mit EF High School Year! www.ef.com/highschool Großbritannien Neuseeland Frankreich Costa Rica Australien Dänemark Hongkong Kanada Irland Japan USA Verbringe mit EF High School Year ein Schuljahr oder ein Semester im Ausland! Du lebst bei einer Gastfamilie, besuchst eine High School und erlebst eine neue Kultur! Nebenbei lernst du eine Fremdsprache fließend und hast dabei jede Menge Spaß. Und das Beste ist die Schulzeit im Ausland wird in Österreich angerechnet. Mehr Infos über das Programm und die Termine unserer Infoveranstaltungen in der Steiermark findest du auf www.ef.com/highschool oder ruf uns im Büro in Graz an unter 0664 886 14 6 42! bezahlte Anzeige 11

EE Steirischer Bildungsberater Leitfaden durch den Bildungsdschungel Im Laufe unseres Lebens gibt es viele Entscheidungen, die wir zu treffen haben. Schullaufbahnentscheidungen spielen dabei eine große Rolle, denn sie betreffen die Zukunft eines jungen Menschen. Es ist eine verantwortungsvolle und schwierige Überlegung, welcher Ausbildungsweg eingeschlagen wird. Die Chance, den richtigen Bildungsweg zu wählen, ist umso größer, desto umfassender die Informationen bezüglich der Vielfalt der Möglichkeiten sind. Mit dem Steirischen Bildungsberater stellt der Landesschulrat für Steiermark ein wertvolles Hilfsmittel bei der Planung von Schullaufbahnentscheidungen zur Verfügung. Die Informationsbroschüre gibt Auskunft über die Vielfalt der aktuellen Bildungseinrichtungen in unserem Bundesland. Durch die Fülle an Informationen wird diese Broschüre zu einem wichtigen Ratgeber in allen schulischen Belangen. Mein aufrichtiger Dank richtet sich an all jene, die an der Erstellung dieser Ausgabe mitgearbeitet haben. Den Schülerinnen und Schülern wünsche ich von Herzen alles Gute und viel Erfolg auf Ihrem weiteren Lebensweg. Mit freundlichen Grüßen Mag. Wolfgang Erlitz Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Steiermark 12

EE Steirischer Bildungsberater Bildung ist heute eine Ressource von unschätzbarem Wert, die zum Einen jeder/m Einzelnen von uns Chancen und Perspektiven eröffnet, zum Anderen den hohen Lebensstandard unserer Gemeinschaft und damit ihren solidarischen Zusammenhalt gewährleistet. Sie ist nicht nur eine Notwendigkeit für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes, sondern das höchste Gut einer gesunden, funktionierenden Gesellschaft. Daher muss es oberstes Gebot sein, auch künftig dafür Sorge zu tragen, dass das hohe Niveau in den steirischen Bildungseinrichtungen erhalten bleibt. Dank eines breit gefächerten Bildungsangebotes steht den jungen Steirerinnen und Steirern eine Reihe interessanter Wege in eine vielversprechende Zukunft offen. Bei der Bandbreite an Möglichkeiten fällt es uns bzw. unseren Kindern freilich nicht immer leicht, eine Wahl zu treffen. Schließlich soll der eingeschlagene Bildungsweg Raum zur Weiterentwicklung individueller Interessen bieten und besondere Fähigkeiten bestmöglich fördern. Der Steirische Bildungsratgeber stellt hier eine großartige Entscheidungshilfe dar. Kompetent und umfassend berät er Kinder, Jugendliche und ihre Angehörigen, begleitet sie als starke Informationsstütze von der Volksschule über die Lehre und Matura bis hin zu den Fachhochschulen und Universitäten. Mit der vorliegenden, aktualisierten Ausgabe ist man wahrlich bestens beraten neben einer vollständigen und aufschlussreichen Übersicht über die steirischen Bildungseinrichtungen werden auch Tipps zu Beihilfen, Heimen und Beratungsstellen geboten. Als Landeshauptmann möchte ich an dieser Stelle dem Redaktionsteam, das wieder einen topaktuellen Steirischen Bildungsratgeber in gewohnt hervorragender Qualität erarbeitet hat, meinen besonderen Dank aussprechen. Den Schülerinnen und Schülern wünsche ich weiterhin viel Freude und Erfolg sowie alles erdenklich Gute auf ihrem weiteren Lebensweg. Ein steirisches Glück auf! Mag. Franz Voves Landeshauptmann der Steiermark 13

EE Steirischer Bildungsberater Fundierte Bildung ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Zukunft. Daher verdient sie einen entsprechend hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Bildung im Sinne des lebenslangen Lernens geht weit über den Schulbereich hinaus. Neben der elementaren Kinderbildung, einem hochwertigen Pflichtschulwesen und einem großen Angebot an höheren Schulen, Fachschulen, Berufsschulen, Fachhochschulen, Universitäten und Musikschulen bietet unser Land auch ein umfassendes Spektrum in der Erwachsenenbildung. Einen hervorragenden Überblick speziell über alle schulischen Angebote bietet der Steirische Bildungsberater. Aus diesem Grund möchte ich als zuständige Bildungslandesrätin alle bildungshungrigen Steirerinnen und Steirer dazu einladen, das steirische Bildungsangebot ihren persönlichen Neigungen und Fähigkeiten entsprechend zu nutzen! Mein Blick als steirische Bildungslandesrätin ist stets nach vorne gerichtet. Denn nur dann kann höchste Qualität auch in Zukunft garantiert werden. Ein weiterer wichtiger Schritt in die bildungspolitische Zukunft ist mit der Einführung der Neuen Mittelschule getan worden, die in fünf steirischen Modellregionen hervorragend gelebt wird. Ebenso freue ich mich über die gute Auslastung der FH Joanneum. Ein besonderes Herzstück meiner Arbeit bilden die land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Fachschulen, die umfassend saniert werden, um qualitativ hochwertige Ausbildung in einem entsprechenden Umfeld zu bieten. Bildung ermöglicht Chancengleichheit. Gerade deshalb ist es so wichtig, in der Bildungspolitik stets nach Qualitätsoptimierung zu streben, um das bestehende Angebot noch weiter auszubauen. Ich bin überzeugt, eine Investition in die Bildung ist immer eine wertvolle Investition für die Zukunft. Mag.a Elisabeth Grossmann Landesrätin für Jugend, Frauen, Familie und Bildung 14

EE Steirischer Bildungsberater Bildung und Qualifikationen zählen zu den zentralen Themen in unsere Gesellschaft, Bildung bedeutet Vermittlung von Wissen, von Werten, von sozialen Fähigkeiten und bedeutet nicht zuletzt Begleitung in der so wichtigen Phase der Entwicklung. Gerade zum Zeitpunkt der Auswahl einer Schule für unsere Kinder und Jugendlichen wird ersichtlich, wie erstaunlich umfassend die Bildungsangebote in den letzten Jahren in der Steiermark geworden sind. Der neue Steirische Bildungsberater gibt umfassend Auskunft über die verschiedenen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten und unterstützt auf diese Art und Weise unsere Kinder und Jugendlichen aus der Fülle der Angebote den für sie richtigen Bildungsweg zu finden. Der Bildungsberater unterstützt aber nicht nur bei der Suche nach dem richtigen Schultyp, sondern informiert auch über wichtige Termine im Laufe eines Schuljahres, über kompetente Ansprechpartner wie zum Beispiel in den Schulbehörden, Beratungsstellen etc. Mein Dank richtet sich an alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die kompakten Informationen und die umfangreiche Gestaltung verantwortlich sind und so die vorliegende Broschüre zu einem wertvollen Instrument machen. Allen Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Erfolg in unseren steirischen Schulen, allerdings auch Glück, Zufriedenheit und Geborgenheit in den Familien und Schulen. Elisabeth Meixner Vizepräsidentin Landesschulrat Steiermark 15

EE Steirischer Bildungsberater Beratung und Orientierung sind unabdingbar, um sich in einem immer unüberblickbar werdenden Bildungssystem orientieren zu können. Viele Menschen fühlen sich im Informationsdschungel überfordert. Es hat noch nie so vielfältige Ausbildungswege gegeben, wie eben heute. Nahezu für alle Interessen und Potentialbereiche gibt es entsprechende Angebote, sei es im schulischen oder im tertiären Bereich. Doch wie kommt Mann/ Frau zum passenden Bildungsangebot? Zunächst ist festzuhalten, dass es sich dabei um einen Prozess handelt, der behutsam und mit der nötigen Zeit aufzunehmen ist. Ausgangspunkt sind eigene Interessen und Begabungen. Die Freude am Lernen, die Arbeitshaltung spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Danach gilt es, sich einen Überblick über bestehende Bildungsangebote zu verschaffen. Der Steirische Bildungsberater soll eine wertvolle Grundlage sein. Er ist auch unter www.lsr-stmk.gv.at abrufbar. Wenn notwendig, gilt es auch persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Schulpsychologischen Beratungsstellen in der Steiermark (siehe www.lsr-stmk.gv.at) bieten einerseits Begabungstestungen, andererseits Beratung in Bildungslaufbahnfragen an. All diese Angebote sind kostenfrei und vertraulich. Ziel all dieser Bemühungen muss wohl ein gelingendes, glückliches Leben sein. Ausbildung und Beruf spielen dafür eine wesentliche Rolle. Die Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung hofft, mit dem Steirischen Bildungsberater eine echte Hilfestellung anbieten zu können. Ich danke meiner Mitarbeiterin, Frau Helga Doppan, für die umsichtige redaktionelle Betreuung. HR Dr. Josef Zollneritsch Leiter der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung 16

EE Steirischer Bildungsberater Tiergestützte Pädagogik und Therapie Für Erwachsene und Kinder, für PädagogInnen und Eltern Hilfe bei drohendem Burnout, Aggression, Erschöpfung, Ängsten, Konzentrationsschwierigkeiten, fehlender Akzeptanz für Grenzen sowie mangelndem Sozialverhalten Die Tiergestützten Einheiten können Einzeln oder in Gruppen gebucht werden Tagesbuchungen bringen Entschleunigung, Freude, Selbsterfahrung und Balance in den Alltag. Unter Tiergestützter Pädagogik und Therapie versteht man alle Maßnahmen, bei denen mit dem gezielten Einsatz von Tieren positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen erzielt werden, sei es bei körperlichen oder auch seelischen Erkrankungen und Störungen. Tiergestützte Interventionen bewirken eine positive Veränderung in physiologischer, psychischer, mentaler und sozialer Hinsicht. Sie führen eine Erhöhung des Sicherheits-, Geborgenheits- und Selbstwertgefühls herbei und lenken Fehlverhalten und Wahrnehmungsdifferenzen in einen positiven Bereich um. Die Aktivitäten des Landeskompetenzzentrums werden vom Landesschulrat für Steiermark ausdrücklich empfohlen (Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung). Auf unserer zertifizierten Help@ Farm leben Pferde, Lamas, Esel, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, Hühner, Katzen und Hunde LandesKompetenzZentrum für Mensch-Tier-Beziehung 8072 St. Ulrich am Waasen 128 T: 0664-185 83 24 E-Mail: mensch-tier@landeskompetenzzentrum.at Für Schulklassen: Projektwochen als Schullandwochen mit Nächtigung Krisenintervention als Sozialprojekt- Tiergestützte Pädagogik für die gesamte Klasse oder Einzeleinheiten für verhaltensauffällige SchülerInnen Wandertage mit tierischer Begleitung Tiertrekking Tiererlebnistage für Projektunterricht und Ausflüge Für Erwachsene: Ferienangebote: Workshops für Psychohygiene, Supervision, Austausch, Pferde Camp Tiererlebnis Camp Entschleunigung Adventure Camp Themenkreis Burnout Tiergestützte Therapiewochen Lustvolle und tiergestützte Selbsterfahrung Natur als Ressource Alle Einheiten werden von PädagogInnen und Fachkräften für Tiergestützte Pädagogik und Therapie durchgeführt. LandesKompetenzZentrum St. Ulrich am Waasen 128, A-8072 St. Ulrich a. W. T: 0664 185 83 24, F: 03135 82 40 94 E-Mail: mensch-tier@landeskompetenzzentrum.at www.landeskompetenzzentrum.at bezahlte Anzeige 17

EE Kapitel 2: Allgemeine Informationen 2. Allgemeine Informationen Auf Grund der Autonomiebestimmungen gibt es eine große Vielfalt des Angebotes. Für Auskünfte zu besonderen Schwerpunkten einzelner Schulen, die in dieser Broschüre nicht beschrieben sind, wendet man sich am besten direkt an den betreffenden Schulstandort. Weitere Informationsmaterialien zu Themen, wie z.b. dem österreichischen Schulsystem, dem Schulrecht, zur Gewaltprävention, zur Integration, zum Lernen, etc. sind in Einzelexemplaren beim Schulservice des Landesschulrates für Steiermark, Telefon: 0316 345-226 DW, E-Mail: helga.doppan@lsr-stmk.gv.at erhältlich. Das österreichische Bildungsministerium (BMUKK) veröffentlicht laufend eine Vielzahl von Broschüren aus den Themenbereichen Bildung und Kultur. Diese Materialien sind im elektronischen Publikationen-Shop zum Bestellen und/ oder Download bereitgestellt (www.bmukk.gv.at/service/publikationen). Die Bestellung wird direkt an das vom BMUKK mit dem Broschürenversand beauftragte AMEDIA-Servicebüro weitergeleitet. Als Versandkosten werden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, pro Sendung eine geringe Manipulationsgebühr und die Portokosten verrechnet. Einige wenige Broschüren sind zusätzlich kostenpflichtig. Ferner können diese Publikationen des BMUKK auch direkt bei der 18

2.1. Österreichisches Schulsystem EE Kapitel 2: Allgemeine Informationen Firma AMEDIA, 1141 Wien, Sturzgasse 1a, Telefon: 01 982 13 22-366 DW, Fax: -311 DW, E-Mail: office@amedia.co.at, bestellt werden. Angebote und Informationen zur beruflichen wie persönlichen Aus- und Weiterbildung bieten u.a. das Arbeitsmarktservice, die Berufsinformationszentren, das WIFI, das BFI, das Ländliche Fortbildungsinstitut. Nähere Details findet man unter: www.weiterbildung.steiermark.at (Stichwort: Einrichtungen von A bis Z), der Weiterbildungsdatenbank der Steiermärkischen Landesregierung. 19

EE Kapitel 2: Allgemeine Informationen 2.2. Ablauf des Schuljahres in der Steiermark Beginn des Schuljahres: Zweiter Montag im September. Weihnachtsferien: 24. Dezember bis 6. Jänner Semesterferien: Woche ab dem 3. Montag im Februar Osterferien: Ab Samstag vor dem Palmsonntag bis einschließlich Dienstag nach Ostern Pfingstferien: Ab Samstag vor Pfingsten bis einschließlich Dienstag nach Pfingsten Beginn der Hauptferien: An dem Samstag im Juli, der frühestens auf den 5. Juli und spätestens auf den 11. Juli fällt. 2.3. Allgemeine Schulpflicht Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schularten erfüllt: In den ersten vier Schulstufen durch den Besuch der Volksschule oder der Sonderschule; In der 5. bis 8. Schulstufe durch den Besuch der Hauptschule, der allgemein bildenden höheren Schule, der Volksschul- oder einer Sonderschuloberstufe; In der 9. Schulstufe durch den Besuch der Polytechnischen Schule, den Weiterbesuch einer Volks-, Haupt- oder Sonderschule oder durch den Besuch einer mittleren bzw. höheren Schule. Darüber hinaus kann die allgemeine Schulpflicht auch durch einen anderen gleichwertigen Unterricht (Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht und häuslicher Unterricht) erfüllt werden. In diesem Fall ist der Schulerfolg jeweils in der letzten Schulwoche jedes Schuljahres durch Prüfung an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule nachzuweisen. 2.4. Anmeldung an den Schulen Volksschulen: Im Jänner; der genaue Zeitpunkt wird in Graz vom Bezirksschulrat, in den übrigen Gemeinden von den Leitungen der Volksschulen bekannt gegeben. Mitzubringende Dokumente: Geburtsurkunde des Kindes, Staatsbürgerschaftsnachweis, Impfnachweis. Hauptschulen: In der Regel durch die Direktion der Volksschule, die der Schüler besucht; ansonsten (z.b. in Graz) durch die Erziehungsberechtigten ab dem Montag bis spätestens zweiten Freitag nach dem Ende der Semesterferien. Polytechnische Schulen: In der Regel durch die Direktion der Hauptschule, die der Schüler besucht; ansonsten (z.b. in Graz) durch die Erziehungsberechtigten ab dem Montag bis spätestens zweiten Freitag nach dem Ende der Semesterferien. Berufsschulen: durch den Lehrberechtigten. Allgemein bildende höhere Schulen: Zwei Wochen ab dem Montag bis spätestens zweiten Freitag nach dem Ende der Semesterferien. 20

EE Kapitel 2: Allgemeine Informationen Mitzubringende Dokumente: Für die 1. Klasse: Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Schulnachricht der 4. Klasse der Volksschule (Semesterzeugnis). Für das Oberstufenrealgymnasium: Geburtsurkunde, Schulnachricht der 8. Schulstufe (Semesterzeugnis). Berufsbildende mittlere und höhere Schulen: Zwei Wochen ab dem Montag nach dem Ende der Semesterferien. Mitzubringende Dokumente: Anmeldebogen der Schule, Schulnachricht der 8. Schulstufe (Semesterzeugnis). 2.5. Aufnahmeprüfungstermine Auskünfte erteilt der Landesschulrat. 2.6. Begriffe aus dem Schulalltag Aufnahme Die Aufnahme in eine öffentliche Schule erfolgt durch den Schulleiter. Die Aufnahme in eine Privatschule erfolgt durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Schüler (vertreten durch die Erziehungsberechtigten) und dem Privatschulerhalter. Die schulrechtlichen Aufnahmevoraussetzungen für bestimmte Schularten müssen jedoch auch an den betreffenden Privatschulen erfüllt werden. Auskünfte hierüber erteilen auch die Leitungen der einzelnen Privatschulen. Als ordentlicher Schüler ist aufzunehmen, wer die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, die Unterrichtssprache ausreichend beherrscht und die Eignung für die betreffende Schulart besitzt. Die Aufnahme setzt voraus, dass vom Schüler alle Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden und dass die Aufnahme aus Platzgründen möglich ist. Für einzelne Schularten ist die Ablegung einer Aufnahmeprüfung erforderlich. Liegen die Aufnahmevoraussetzungen als ordentlicher Schüler nicht vor, weil die Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrscht wird oder eine Einstufungsprüfung abgelegt werden muss, ist der schulpflichtige Schüler für die Dauer von höchstens 12 Monaten als außerordentlicher Schüler aufzunehmen. Eine Verlängerung um höchstens weitere 12 Monate ist möglich, wenn die Unterrichtssprache nicht ausreichend erlernt wurde. Nicht mehr schulpflichtige Schüler können an mittleren oder höheren Schulen ohne zeitliche Begrenzung als außerordentliche Schüler aufgenommen werden, wenn dies durch wichtige in ihrer Person liegende Gründe gerechtfertigt ist und sie nach Alter und geistiger Reife für die Schulstufe geeignet sind. Die Aufnahme eines nicht schulpflichtigen Aufnahmsbewerbers als außerordentlicher Schüler ist nur dann zulässig, wenn alle als ordentliche Schüler in Betracht kommende Aufnahmsbewerber aufgenommen worden sind. Zum Besuch einzelner Unterrichtsgegenstände dürfen außerordentliche Schüler nur dann aufgenommen werden, wenn dadurch keine Klassenteilung erforderlich ist. Dies gilt nicht für Privatschulen. 21