zds konrad-zuse-straße 19 99099 erfurt An alle Mitglieder Fördermitglieder und Auszubildende ZDS-Bundesverband 1. Vorsitzender Daniel Fürst Konrad-Zuse-Straße 19 D-99099 Erfurt Fon: +49 (0)361-789510 Fax: +49 (0)361-7895120 vorsitzender@zds-schornsteinfeger.de www.zds-schornsteinfeger.de Erfurt, 17. Dezember 2015 Neuer Bundestarifvertrag (BTV) für das Schornsteinfegerhandwerk Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass sich am 17.12.2015 der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.v. -Gewerkschaftlicher Fachverband- auf einen neuen Tarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk verständigen konnten. Somit konnte eine tariflose Zeit ab dem 01.01.2016 abgewendet werden. In einer langen und konstruktiven 3. Verhandlung einigten sich beide Seiten am Ende auf eine 2-jährige Laufzeit mit einer jährlichen Lohnerhöhung. Für das Jahr 2016 erhalten die neuen und alten Bundesländer (Ausnahme Berlin) 2,95 % auf den bisherigen Stundenlohn. Im Jahr 2017 folgt eine erneute Lohnerhöhung von 2,5 %. Das Bundesland Berlin erhält für 2016 2,2 % und für 2017 2,0 % Lohnerhöhung, dafür konnte allerdings die geforderte Reduzierung der Regelarbeitszeit auf 37 Std./W in Berlin abgewendet werden. Dass das Lohnangebot der Arbeitgeber schlussendlich von ursprünglich 1 % auf 2,95 % erhöht wurde, ist zu einem sehr großen Teil den Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, die für einen vernünftigen Tarifabschluss gekämpft haben. Sie haben sich solidarisch gezeigt indem sie an den Mahnwachen in Dortmund, Berlin und Heilbronn teilgenommen haben. Manche von ihnen haben an diesen Samstagen sehr lange Reisen auf sich genommen, private Termine abgesagt, um für die Rechte der Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk einzustehen. Nur dadurch war es möglich für alle Mitglieder des ZDS eine Lohnerhöhung im Bundestarifvertrag ab 2016 zu verankern.
Den folgenden Tabellen könnt ihr eure neuen Bruttomonatslöhne und Stundenlöhne entnehmen. Sollten im kommenden Jahr Abweichungen, Diskussionen oder sonstige Streitigkeiten bezüglich des Lohns entstehen, wendet euch weiterhin vertrauensvoll an eure ZDS Funktionsträger.
Darüber hinaus wird der Bundestarifvertrag um den Anhang 3 ergänzt. Hier werden Erläuterungen zum 2 Lohn (Telefonieren in der Freizeit) und 11 Freistellung (Regelung der Durchführung von Schulungstagen) hinzugefügt. Anhang 3 zum Bundestarifvertrag Begründung zu 2 Nr. 4 BTV Zeiten, in denen elektronische Geräte wie z.b. Handy, Computer, etc. von Arbeitnehmern zu privaten Zwecken genutzt werden, gelten nicht als Arbeitszeit. Begründung zu 2 Nr. 6 BTV Zeiten, in denen der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers telefoniert, sind Arbeitszeiten. Der Arbeitnehmer hat nur in den betrieblich vereinbarten Arbeitszeiten zu telefonieren.
Begründung zu 11 Nr. 2 BTV Die Kosten für die von den Innungen durchgeführten beruflichen Schulungstage sind von den Arbeitgebern zu tragen. Die Definition unter Mitwirkung des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.v. Gewerkschaftlicher Fachverband -, die berufsfachlichen Themen in Absprache der jeweiligen Landesverbände mit dem ZDS sowie die berufsfachlichen Themen in Abstimmung mit dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.v. Gewerkschaftlicher Fachverband haben die jeweiligen Landesinnungsverbände und die Landesgruppen des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.v. Gewerkschaftlicher Fachverband bis zum 30.06.2016 gemeinsam zu konkretisieren. Neuer Beitrag Der 12 der Satzung des Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.v. Gewerkschaftlicher Fachverband regelt die Höhe des Mitgliedsbeitrages. Durch die Lohnerhöhung aufgrund des positiven Tarifabschlusses wird sich somit auch dein Mitgliedsbeitrag im ZDS geringfügig ändern. Beitragsordnung ZDS 2016 Im Jahr 2016: Gewerkschaftsbeitrag mtl.: Beitrag Fördermitglieder (sofern nichts anderes vereinbart): Baden-Württemberg 36,50 18,25 Berlin 35,55 17,78 Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen 35,80 17,90 32,39 16,20
Beitragsordnung ZDS 2017 Im Jahr 2017: Gewerkschaftsbeitrag mtl.: Beitrag Fördermitglieder (sofern nichts anderes vereinbart): Baden-Württemberg 37,32 18,66 Berlin 36,17 18,09 Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen 36,61 18,31 33,11 16,56 Mit besten Grüßen Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.v. -Gewerkschaftlicher Fachverband- Bundesverband Daniel Fürst 1.Vorsitzender