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Transkript:

1 Photovoltaikanlage, Überbrückungsfinanzierung, WEW Das Wasser- und Elektrizitätswerk Walenstadt bietet für Photovoltaikanlagen in ihrem Versorgungsgebiet eine Überbrückungsfinanzierung an. Die Finanzierung ist gilt bis zu der Aufnahme in die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) des Bundes, kann jedoch jederzeit angepasst werden. 2 Messanordnung und Abrechnung Alle Stromproduzenten haben das Recht, die erzeugte elektrische Energie vor Ort selber zu verbrauchen (Eigenverbrauchsmessung) sowie den allfälligen Überschuss zu veräußern oder die gesamte produzierte elektrische Energie zu verkaufen (Produktionsmessung). Auf Wunsch des Produzenten kann die bestehende Messinfrastruktur mit einer Änderungsfrist von 3 Monaten angepasst werden. Folgende Messungen und Veräusserungs Varianten sind möglich: 1. Eigenverbrauchsmessung mit oder ohne Überschuss Diese Messanordnung gilt nur für Produktionsanlagen <30kVA - Bei dieser Anordnung gibt es nur ein Zähler - Der Zähler misst nur den Bezug vom WEW oder die Abgabe ans WEW. - Für den Bezug gibt s wie gehabt eine Rechnung und für die Abgabe (mit oder ohne ökologischem Mehrwert) eine Gutschrift Vorteil: - Keine zusätzlichen Messkosten - Reduzierte WEW Rechnung, sie sparen Netzentgelt, Abgaben und Energiekosten Nachteil: - Der Verbrauch im Haus und die Produktion sind nicht mehr separat gemessen, daher weniger Transparenz Verwendung der produzierten Energie: 1. Zuerst wird der Eigenbedarf gedeckt 2. Überschuss kann mit oder ohne ökologischem Mehrwert ans WEW verkauft werden. Seite 1 / 5

2. Produktionsmessung Zx Zy Diese Messanordnung kann für sämtliche Produktionsanlagen angewendet werden, ist jedoch für Produktionsanlagen >30kVA zwingend. - Bei dieser Anordnung gibt es zwei Zähler, einen für den Verbrauch und einen für die Produktion - Beim Zähler (Zy) wird der gesamte Verbrauch und beim anderen die gesamte Produktion (Zx) erfasst - Für den Verbrauch gibt s wie gehabt eine Rechnung und für die Produktion (mit oder ohne ökologischem Mehrwert) eine Gutschrift Vorteil: - Verbrauch und Produktion können separat ausgewiesen werden, dies ergibt die volle Transparenz - Die Messwerte der beiden Zähler können auch 15min saldiert werden mit dieser Massnahme kann auch die Variante Eigenverbrauchsmessung realisiert werden. Nachteil: - Der Produktionszähler ist Kostenpflichtig, monatlich wiederkehrende Kosten Verwendung der produzierten Energie: 1. Verkauf der vollen Produktion mit oder ohne ökologischem Mehrwert ans WEW oder 2. Deckung des Eigenbedarf und Verkauf des Überschuss mit oder ohne ökologischem Mehrwert ans WEW. 3 Überbrückungsfinanzierung, WEW Die neu definierte Überbrückungsfinanzierung des WEW ist gültig ab 1. Januar 2017 und dient als Übergangsförderung bis zur Aufnahme in die staatliche Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Der Fördertarif richtet sich nach den Stromgestehungskosten. Als Referenz dient eine 50kWp Photovoltaikanlage (angebaut), welche Stand 2016 Gestehungskosten von 14.0 Rp./kWh aufweist. Seite 2 / 5

Installierte Leistung Mit HKN Übernahme Vergütung [Rp./kWh] [kwp] 0 bis 300 ja 14.00 1 0 bis 300 nein 5.00 2 Die Tarife gelten für Indach- und Aufdachanlagen. Die Vergütungsdauer ist auf 6 Jahre limitiert. Wir gehen davon aus, dass spätestens nach 5 Jahren die Aufnahme ins KEV erfolgen wird. 1 Die Vergütung beinhaltet die Übernahme der physikalisch erzeugten Energie und des ökologischen Mehrwertes (Herkunftsnachweis, HKN). 2 Die Vergütung beinhaltet nur die Übernahme der physikalisch erzeugten Energie ohne des ökologischen Mehrwertes (Herkunftsnachweis, HKN). Seite 3 / 5

4 Voraussetzungen Um von der Überbrückungsfinanzierung profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein. Anlagestandort: Die Anlage muss sich im Versorgungsgebiet vom Wasser- und Elektrizitätswerk Walenstadt (WEW) befinden. Ausserhalb des Versorgungsgebietes entscheidet die Geschäftsleitung über eine allfällige Aufnahme. Anschlussgesuch: Ein bewilligtes Anschlussgesuch, inklusive Installationsanzeige und Elektroschema, liegt für die Photovoltaikanlage vor. Anmeldebestätigung KEV: Eine Anmeldebestätigung, inklusive positiver Wartelistenbescheid, für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) der Firma SWISSGRID liegt vor. Sicherheitsnachweis: Sicherheitsnachweis (SiNa) und Inbetrieb-/ Abnahmeprotokoll sind vorhanden. Messung nach Werkvorschriften: Es ist eine Messung gemäss den ergänzenden Werkvorschriften des WEW installiert. Die Mess- und Zählerkosten für den Produktionszähler sind gemäss gültigem Preisblatt WEW vom Produzenten zu entrichten. Zertifizierung: Die Anlage erfüllt die Anforderungen für die Zertifizierung nach naturemade star (Label für Ökostrom) und ist demzufolge direkt ins Dach integriert oder auf ein Dach aufgebaut. Seite 4 / 5

5 Fördermittel, Errechnung Vergütungstarif Der Vergütungstarif für die rückgespeiste Energie richtet sich an den Gestehungskosten für Energie, erzeugt aus Photovoltaikanlagen. Die Gestehungskosten ändern sich mit sinkenden Investitionskosten. Deshalb werden die Gestehungskosten (Vergütungstarif) auf Ende Jahr neu für das folgende Jahr berechnet und veröffentlicht. Die Kosten für die Übergangsvergütung werden über den Strompreis der Bezüger kleiner 100 000kWh/Jahr kompensiert. Um den Zuschlag auf den Strompreis zu limitieren, wird vom WEW ein maximaler Zuschlag auf den Strompreis definiert. Reicht der maximale Zuschlag nicht aus, um die Kosten zu kompensieren, wird der Fördertarif nach unten angepasst. Der maximale Zuschlag auf den Strompreis wurde für das Jahr 2017 auf 0.5 Rp./kWh festgelegt. 6 Abnahme Produzenten welche die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Photovoltaikanlage an Dritte verkaufen, werden durch das WEW nur noch für die physikalische Energie vergütet. Bei Anlagen, die von der Rückspeisevergütung profitieren und somit in die KEV aufgenommen sind, wird die Vergütung komplett über die KEV abgegolten. Walenstadt, 26. Juli 2016 Christian Dürr Geschäftsleiter Robert Zeller kaufmännischer Leiter Seite 5 / 5