Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Ähnliche Dokumente
Anlage 7 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Sundhausen

ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Trebra

Anlage zur Vorlage DS-Nr. 142/2014. Geschäftsordnung für den Ortsteilrat Untermhaus der Stadt Gera

20 Jahre Rotbuchenfest und Grenzöffnung Festprogramm für den

Benutzungssatzung der Museen der Stadt Nordhausen

Weimarer Ortsrecht 41.10

H a u p t s a t z u n g

1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 3

Hauptsatzung der Stadt Jüterbog

Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung IntRS)

Hauptsatzung der Gemeinde Zehbitz

Hauptsatzung der Stadt Geisa

Hauptsatzung der Gemeinde Blankenheim

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom

HAUPTSATZUNG der Stadt Nordhausen - Lesefassung -

Hauptsatzung der Gemeinde Lengede

1.06. Artikel I. 1 Berufung, Abberufung, Rechtsstellung

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Sömmerda

Hauptsatzung der Stadt Aurich

Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

der Stadt Meppen Stand:

H a u p t s a t z u n g

Hauptsatzung der Gemeinde Glandorf. vom

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29.

Hauptsatzung der Stadt Bad Gandersheim

Hauptsatzung der Gemeinde Windeck vom Präambel. Inhaltsverzeichnis

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

HAUPTSATZUNG DER STADT OBERHOF

Satzung über die Verwendung des Wappens, der Flagge und der Wort- und Bildmarken der Stadt Apolda durch Dritte (Wappen- und Markensatzung)

Hauptsatzung der Stadt Teupitz

Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)

Hauptsatzung der Stadt Tanna

Hauptsatzung der Gemeinde Altenhof

Satzung über die Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt Leinefelde-Worbis (Wappensatzung)

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom

Hauptsatzung der Gemeinde D r o y ß i g

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg

Wirtschaft 8.04/1. Satzung der Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle an der Saale

Satzung. der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum. (Kurzbezeichnung: FWF)

Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom

SATZUNG. für die KREISSPARKASSE KÖTHEN

Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Kirchhain. Einleitungsformel

Seniorenbeirat der Stadt Brilon

h0681 0/7 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG MIT DER GEMEINDE NATTHEIM ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER AUFGABEN EINES GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANDES

Hauptsatzung der Stadt Cloppenburg vom 29. September 2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig

Lösungs- und Bewertungsbogen für Prüfungsklausuren. 1. Prüfungsklausur Stoffgebiet: Kommunalrecht. Kenn- Nr.: Lösungsschritte

L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294.

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)

Fachbereich Haupt- und Personalamt. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Beratung

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

1 Allgemeines. 2 Altersjubiläen. (1) Aus Anlass von Altersjubiläen werden folgende Ehrungen durch den Bürgermeister vorgenommen:

Geschäftsordnung. für die Ortsbeiräte der Stadt Bad Camberg

Hauptsatzung der Stadt Osterode am Harz

Satzung des Zweckverbandes Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck vom

H a u p t s a t z u n g

Amtsblatt für die Stadt Büren

S A T Z U N G für das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen. vom 13. Juli 2004 in der Fassung 09. Juli 2009

Hauptsatzung der Stadt Speyer vom

H a u p t s a t z u n g

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Bad Berka "Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen der Stadt Bad Berka"

1 Rechtsform und Sitz. (1) Die Regionale Planungsgemeinschaft...thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Geschäfts- und Verfahrensordnung des Sportbeirats vom 10. Oktober 2012

Hauptsatzung der Stadt Neustadt an der Orla

HAUPTSATZUNG. der Gemeinde Moorgrund. vom 25. November 2009

Hauptsatzung der Stadt Schleiz. 1 Name

S a t z u n g. für das Jugendamt der Stadt Andernach in der Fassung der 3. Änderung vom

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Hauptsatzung 1 Name 2 Gemeindewappen, Gemeindeflagge, Gemeindesiegel 3 Ortsteile

Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)

Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Münchhausen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung 0/100 über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft)

Gemeinde Bretzfeld Hohenlohekreis. Hauptsatzung

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Museen der Stadt Nordhausen

Satzung. der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom

Hauptsatzung der Gemeinde Barkelsby

Hauptsatzung. der. Stadt Achim

Hauptsatzung. des Landkreises. Sonneberg

Verbandssatzung des Regionalverbandes Donau-Iller

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

Hauptsatzung der Gemeinde Waldsieversdorf

Hauptsatzung der Stadt Rudolstadt

Amtliche Bekanntmachung

Satzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom

Geschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"

Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

H A U P T S A T Z U N G

Transkript:

Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung auf Grundlage des 45 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23, S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr.14, S. 41 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. Nr. 3, S. 82) die nachstehende beschlossen: Als Bezeichnung des Ortsteils wird verwendet. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach 1 Name "Leimbach - Stadt Nordhausen" 2 Wappen, Flagge (1) Für den Ortsteil Leimbach gilt das Nordhäuser Stadtwappen und die Stadtflagge. Im Rahmen der Traditions- und Brauchtumspflege dürfen das Wappen und die Flagge der ehemaligen Gemeinde Leimbach bei Veranstaltungen mit örtlicher Bedeutung geführt werden. (2) Das Wappen besteht aus Schild geteilt; oben von Rot und Silber dreimal in vier Reihen geschacht; unten in Silber ein waagerechter blauer Wellenbalken. Anstelle von Silber kann die Farbe Weiß verwendet werden. Die Flagge zeigt Blau über Weiß, längs in zwei gleiche Teile geteilt mit Wappen der ehemaligen Gemeinde. (2) Wappen und Flagge sind in der Anlage dargestellt. 3 Ortsteilbürgermeister (1) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Stadt und wird entsprechend der jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes gewählt.

Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 2 (2) Der Ortsteilbürgermeister ist Vorsitzender des Ortsteilrates. (2) Der Oberbürgermeister führt mit dem Ortsteilbürgermeister regelmäßige Beratungen zu den Belangen des Ortsteils durch. (3) Dem Ortsteilbürgermeister wird das Recht zugesichert, im Falle von festgestellten Verstößen gegen den 45 ThürKO (Ortsteilverfassung) oder gegen Bestimmungen der Absichtserklärung zur Eingemeindung, sofern dieser Sachverhalt grundsätzlich Bedeutung oder erhebliche Auswirkungen hat, beim Oberbürgermeister oder einem Beigeordneten unverzüglich und ohne Anmeldefristen vorzusprechen. (4) Der Ortsteilbürgermeister hat im Rahmen seiner Kompetenz auf die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit im Ortsteil hinzuwirken und dabei mit der Stadt Nordhausen, insbesondere der Ordnungsverwaltung, zusammenzuarbeiten. (5) Die traditionelle Seniorenbetreuung wird durch den Ortsteilbürgermeister fortgesetzt. 4 Aufgaben und Befugnisse des Ortsteilrates (1) Für die Wahl des Ortsteilrates gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. (2) Der Ortsteilrat entscheidet in folgenden Angelegenheiten anstelle des Stadtrates: 1. Verwendung der Haushaltsmittel, welche dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung stehen, 2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr. (3) Der Ortsteilrat hat weitere auf den Ortsteil bezogene Aufgaben: 1. Das Vergaberecht für Veranstaltungen in den kulturellen Einrichtungen des Ortsteils in Abstimmung mit der Stadt. Näheres regeln Benutzungsordnungen. 2. Der Ortsteilrat ist bei der Vergabe kommunaler Wohnungen im Ortsteil anzuhören. 3. Das Mitspracherecht bei Verkäufen aus dem ehemaligen kommunalen Eigentum der eingemeindeten Gemeinde sowie über die Verwendung der Erlöse im Rahmen der gültigen Haushaltssatzung. 4. Stellungnahme zur Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen. 5. Stellungnahme zu beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil. 6. Stellungnahme zur Änderung des Namens des Ortsteils und seines Ortsteils. (4) Der Ortsteilrat wird vor Beginn der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltssatzungen der Stadt Stellung nehmen. (5) Die Ausschüsse des Stadtrates und die Ämter der Stadtverwaltung werden dem Ortsteilrat die entsprechenden Informationen in allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, zukommen lassen, um den Prozess der Meinungsbildung zu gewährleisten.

Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 3 (6) Der Ortsteilrat kann zu allen Angelegenheiten des Ortsteils, die nicht durch ihn zu entscheiden sind, Empfehlungen abgeben. (7) Der Ortsteilrat ist zu allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, anzuhören. (8) Im Rahmen der Möglichkeiten werden im Ortsteil Leimbach angemessene investive Maßnahmen durchgeführt. (9) Die Entscheidungen nach Abs. 2, die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 3, die Ausübung der sonstigen vorstehend genannten Aufgaben und Befugnisse einschließlich aller in Betracht kommender weiterer Aktivitäten des Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen mit der Stadt nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern. (10) Der Ortsteilrat hat bei seinen Entscheidungen - die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadt, - die planerischen Entscheidungen der Stadt sowie - das geltende Ortsrecht zu beachten. (11)Vollziehendes Organ der Entscheidungen des Ortsteilrates ist der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen. Er hat das Recht, Entscheidungen des Ortsteilrates zu beanstanden. 5 Geschäftsgang (1) Für den Geschäftsgang gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates entsprechend. (2) Der Ortsteilrat reicht Stellungnahmen, Empfehlungen und Anträge schriftlich bei der Stadt Nordhausen ein. Äußert sich der Ortsteilrat zu vorgesehenen Entscheidungen nicht, gilt dies als Zustimmung. (3) Beschlüsse, die von Ausschüssen des Stadtrates im Rahmen deren Entscheidungsbefugnis gefasst werden und den Ortsteil Leimbach betreffen, dürfen erst durchgeführt werden, wenn innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach der Beschlussfassung gegen sie kein Einspruch vom Ortsteilbürgermeister eingelegt worden ist. Der Einspruch ist schriftlich an den Vorsitzenden des Ausschusses zu richten. Im Falle des Einspruchs ist die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses zur endgültigen Beschlussfassung zu setzen. (4) Die Niederschrift über die Beratungen des Ortsteilrates sind dem Oberbürgermeister zuzuleiten. Um den Stadtratsmitgliedern Kenntnis von den beratenen Belangen des Ortsteils zu geben, erhält jeder Fraktionsvorsitzende eine Kopie zugeleitet. 6 Einwohnerversammlungen

Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 4 Neben der in 6 der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen vorgeschriebenen Einwohnerversammlung führt der Oberbürgermeister einmal jährlich eine Einwohnerversammlung im Ortsteil Leimbach durch. 7 Bekanntmachungen des Ortsteilrates Bekanntmachungen des Ortsteilrates erfolgen an den örtlichen Bekanntmachungstafeln welche sich an den folgenden Standorten befinden: - Alte Bauernstraße/Ecke An der Bachlänge - Alte Bauernstraße/Ecke Brauhausstraße - Himmelgarten, Am Kloster/Ecke Schwarzer Weg. 8 In-Kraft-Treten (1) Die in dieser Ortsteilverfassung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. (5) Die Ortsteilverfassung des Ortsteils Leimbach tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Ortschaftsverfassung vom 20. September 2004, Anlage 2 zur Hauptsatzung vom 20.09.2004, in der Fassung der letzten Änderung vom 31. März 2010, außer Kraft. Nordhausen, den 16. Dezember 2014 Stadt Nordhausen Dr. Klaus Zeh Oberbürgermeister Anlage Wappen und Flagge des Ortsteils Anlage zur Ortsteilverfassung des Ortsteils Leimbach Wappen des Ortsteils Rot Silber Blau

Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 5 Flagge des Ortsteils Blau Weiß Nordhausen, den 16. Dezember 2014 Stadt Nordhausen Dr. Klaus Zeh Oberbürgermeister Veröffentlichung im Nordhäuser Ratskurier, Amtsblatt der Stadt Nordhausen, Nr. 8/2014 vom 20.12.2014