Tagesschule Zweisimmen

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Art. 1 5 Diese Verordnung regelt in Ausführung des Schulreglements a. die Tagesschule; b. die Ferieninseln.

Transkript:

Tagesschule Zweisimmen 1. Gesetzliche Grundlagen Kantonales Volksschulgesetz (VSG) vom 19. März 1992 (Änderung vom 29.01.2008) Art. d-h Kantonale Tagesschulverordnung (TSV) vom 28. Mai 2008) Verordnung über die Tagesschule der Gemeinde Zweisimmen vom 09.08.2011. 2. Bestehende Angebote der Gemeinde Zweisimmen In der Gemeinde Zweisimmen besteht per Schuljahr 2012/2013 folgendes Angebot an ausserfamiliärer Betreuung für Kinder: KITA für Kinder bis 2. Schuljahr in Ausnahmefällen bis 14 Jahre Aufgabenhilfe nach Anfrage beim Elternrat 3. Gründe für die Tagesschule Zweisimmen Seit 1. August 2010 besteht gemäss REVOS 08 die verbindliche Verpflichtung, bei genügender Nachfrage (ab 10 Schülerinnen und Schülern) ein Tagesschulangebot zu führen, welches die Volksschule ergänzt (Tagesschulverordnung TSV Art. 2 Abs. 1). Im Jahr 2012 stösst die KITA Zweisimmen an Kapazitätsgrenzen. Seitens der Volksschule wächst die Nachfrage nach Aufgabenhilfe und Nachmittagsbetreuung ab Kindergarteneintritt. Die Tagesschule Ist ein unterrichtsergänzendes, pädagogisches und freiwilliges Angebot des Kindergartens und der Schulen Ist eine zeitgemässe Einrichtung, welche die unterschiedlich gelebten Familienstrukturen unterstützt und diesen gerecht wird (beide Elternteile erwerbstätig, Alleinerziehende, Einkindfamilien, etc.) Erhöht die Bildungsqualität der Institution Schule und verbessert die Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler Hilft mit, die umfassende und ganzheitliche Integration von Kindern aus anderen Herkunftsorten zu fördern Entlastet den Schulbetrieb und ergänzt die vorhandenen Angebote, die insbesondere für die Tragfähigkeit eines Erziehungsnetzes wichtig sind Fördert die Identifikation von Kindern und Erwachsenen mit der Schule als Lebens- und Wirkungsort Bietet ein stabiles Umfeld für Kinder, wo stabile familiäre Strukturen fehlen Fördert durch ausgewogene und vielseitige Ernährung die Gesundheit Erhöht die Attraktivität des Wohnortes Zweisimmen für Familien

4. Ziele der Tagesschule Zweisimmen Die Tagesschule bietet bei Bedarf eine Betreuung und Begleitung der Kindergartenund Schulkinder ausserhalb der Unterrichtszeiten mit Mittagstisch, Nachmittags- und Aufgabenbetreuung. Die Tagesschule fördert die Kinder im Lernen, im sozialen Verhalten und in der Freizeitgestaltung. Sie trägt den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder Rechnung. 5. Aufnahmekriterien Die Tagesschule nimmt Kinder ab dem Kindergarten bis zum 9. Schuljahr bei ausgewiesener Nachfrage auf. Sie steht allen Schülerinnen und Schülern der Gemeinde Zweisimmen, sowie den Oberstufenschülerinnen und Schülern der Gemeinde St. Stephan offen. Die Kinder, welche das Tagesschulangebot nutzen, besuchen gemeinsam mit den anderen den regulären Unterricht in ihren Klassen. 6. Strukturen Die Tagesschule ist ein Betreuungsangebot, das die Unterrichtszeiten ergänzt und individuell nach den Bedürfnissen der einzelnen Familien belegt werden kann. Die Führung der einzelnen Module richtet sich nach der Anzahl angemeldeter Kinder. Pro Modul müssen mindestens 6 Kinder angemeldet sein. Um eine gewisse Kontinuität zu erhalten und die Arbeitsplanung für die Betreuungspersonen längerfristig sicherstellen zu können, erfolgen Anmeldungen für die Module für ein Schuljahr. Der Mittagstisch kann, nach Absprache, nur fürs Wintersemester gebucht werden. Die Anmeldungen für die gebuchten Module sind verbindlich. Kurzfristig können in Ausnahmefällen zusätzliche Module gebucht werden. Kinder können aus wichtigen Gründen per Semesterende von der Teilnahme der Tagesschule abgemeldet werden. Die Kündigung hat bis spätestens 31. Dezember auf Ende Januar (Semesterende) schriftlich an das Schulsekretariat zu erfolgen. Bei Wegzug aus der Gemeinde Zweisimmen bzw. St. Stephan beträgt die ordentliche Kündigungszeit einen Monat. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Volksschulkommission Schülerinnen oder Schüler von der Teilnahme ausschliessen (Art. 28 Abs. 5 VSG). Falls die Rechnung für die Tagesbetreuung durch die Eltern nicht bezahlt wird, kann die Gemeinde eine Aufnahme des Kindes in die Tagesschule im folgenden Schuljahr verweigern. Betreuungszeiten der einzelnen möglichen Module Morgenbetreuung von 7 00 bis 8 15 Uhr Mittagsbetreuung von 12 00 bis 13 30 Uhr Aufgaben- und Freizeitbetreuung von 13 30-15 00 Uhr Aufgaben- und Freizeitbetreuung von 15 00-17 00 Uhr Aufgaben- und Freizeitbetreuung von 15 00-18 00 Uhr Mo Di Mi Do Fr

Mindestanmeldungen pro Modul: 6 Kinder Die Tagesschule ist während den Schulwochen, gestützt auf die Umfrage im März 2013 vorerst mit 6 Modulen, am Montag, Dienstag und Donnerstag geöffnet In den Schulferien ist die Tagesschule geschlossen. Es gilt der Ferienplan der Volksschule Zweisimmen. Die Tagesschule wird beim Schulhaus Gwatt B im ehemaligen Jugendraum eingerichtet. Der Spielplatz des Kindergartens und der neue Pausenplatz dürfen benutzt werden. Das Mittagessen wird von der Behinderten-Werkstätte Zweisimmen geliefert. 7. Pädagogisches Konzept 7.1 Leitgedanken / pädagogischer Auftrag Im Tagesschulangebot wird der pädagogische Auftrag, die Kinder in der Sozialkompetenz zu fördern, weitergeführt. Durch die Vernetzung von Unterricht und Freizeit wird die Schule lebensnah. Das Bewusstsein, in einer Gemeinschaft zu leben und sich zu integrieren, wird durch die gemeinsam verbrachte Freizeit vertieft. Das Tagesschulangebot bietet Raum für soziale Lernprozesse. 7.2 Koordination Tagesschulangebot / Schule Schule und Betreuung greifen ineinander und werden von den Kindern und den Eltern ganzheitlich erlebt. Die Leitung des Tagesschulangebots und die Betreuungspersonen arbeiten mit den Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern zusammen. Die Leitung der Tagesschule kann auch durch die Schulleitung übernommen werden. 7.3 Ausgebildetes und motiviertes Personal In der Tagesschule arbeiten Personen mit geeigneter fachlicher Qualifikation. Mindestens die Hälfte der Betreuungspersonen verfügt über eine pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung. Voraussetzung für eine gute Qualität ist eine gute Zusammenarbeit im interdisziplinären Team. 7.4 Aufgabenbetreuung mit Freizeitangebot Das Freizeitangebot der Tagesschule umfasst eine qualifizierte Aufgabenbetreuung, sowie eine kindergerechte Freizeitgestaltung mit Zeit und Raum zum Spielen, Gestalten, Bewegen, Musizieren und um die Natur zu erleben. 7.5 Räumlichkeiten Die Räumlichkeiten entsprechen den Bedürfnissen der Kinder aller Altersstufen und sind so gestaltet, dass verschiedene Tätigkeiten ausgeübt werden können und eine kindergerechte Freizeitgestaltung gewährleistet ist. 7.6 Mahlzeiten Die Mahlzeiten werden von den Betreuenden und den Kindern gemeinsam eingenommen. Sie sind kindgerecht und ausgewogen zusammengestellt. Die Mithilfe der Kinder beim Aufdecken und Abräumen hat einen wichtigen Stellenwert, denn sie fördert das Gemeinschaftserlebnis und das Verantwortungsbewusstsein.

7.7 Regeln Regeln dienen dazu, Klarheit zu schaffen und das Zusammenleben zu vereinfachen. Wichtig dabei ist, dass nur so viele Regeln wie nötig aufgestellt werden. Diese werden konsequent durchgesetzt und eingehalten. Die Regeln sollen periodisch durch das Team und die Kinder hinterfragt und angepasst werden. Im Übrigen gilt die Schulordnung der Volksschule Zweisimmen 8. Personelles Die Volksschulkommission der Gemeinde Zweisimmen ist Anstellungs- und Aufsichtsbehörde für die Tagesschulleitung. Die Betreuungspersonen werden von der Tagesschulleitung angestellt. Die Tagesschule wird von einer pädagogisch oder sozialpädagogisch ausgebildeten Person geleitet. Die Aufgaben der Tagesschulleitung umfassen insbesondere die Personalführung Pädagogische Leitung Qualitätsentwicklung und evaluation Organisation und Administration Konkretisierung und Umsetzung des Konzeptes in Tagesschulbetrieb Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Während der Aufbau- und Einführungsphase wird die Tagesschulleitung für den Mehraufwand entsprechend entschädigt. Lehrpersonen können Betreuungstätigkeiten übernehmen. Bei Neuanstellungen werden Lehrpersonen beim Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, dass sie bei Bedarf an der Tagesschule mitarbeiten können. Dabei entsprechen 90 Minuten Betreuungsarbeit einer gehaltwirksamen Lektion. Bei Bedarf ist auch die Anstellung von Personal einer anderen Fachrichtung möglich. 9. Finanzen Die Finanzierung der Tagesschule erfolgt durch die Gemeinde. Der Gemeinde St. Stephan wird ein entsprechender Kostenanteil verrechnet. Folgende Einnahmen hat die Gemeinde zur Rückvergütung ihrer Auslagen geltend zu machen. 9.1 Elternbeiträge Die Elternbeiträge werden gemäss Artikel 12 der kantonalen Tagesschulverordnung pro Betreuungsstunde berechnet. Für die Mahlzeiten bezahlen die Eltern einen fixen Betrag. Dieser wird von den beiden Schulkommissionen aufgrund der effektiven Kosten festgelegt. Die Rechnungsstellung und das Inkasso sind in der Verordnung über die Tagesschule Zweisimmen geregelt. 9.2 Kantonsbeiträge Das Gesuch um Einbezug der Tagesschulkosten in den kantonalen Lastenausgleich ist einzureichen.

10. Umsetzung des Konzeptes der Tagesschule Zweisimmen Zur Planung und Umsetzung der Tagesschule Zweisimmen wurde eine Arbeitsgruppe Tagesschule eingesetzt. Ihr obliegt die Verfassung des Konzepts und eines Budgets für die Tagesschule Zweisimmen zuhanden des Gemeinderates, sowie die praktische Umsetzung des Konzeptes (bauliche Arbeiten, Einrichtung der Räumlichkeiten, Organisation der Mahlzeiten usw.). Zudem begleitet die Spezialkommission Tagesschule die Tagesschulleitung mindestens während des ersten Wirkungsjahres und steht ihr bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite. 11. Genehmigung Der Gemeinderat hat das Konzept an seiner Sitzung vom 23. April 2013 genehmigt.