Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg

Ähnliche Dokumente
Schriftliche Kleine Anfrage

Schulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII)

Teilhabe am Sportvereinsleben Praxisbeispiele Soziale Teilhabe

Franz-Josef Sauer (BA) Das neue Bildungs- und Teilhabepaket. Fachtagung Paritätischer Wohlfahrtsverband

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben

Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel. Anlage 3

Leistungen für Bildung und Teilhabe

2. Wer gewährt die Leistungen, wo sind die Anträge zu stellen?

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung & Teilhabe in der Stadt Nürnberg

Verwaltungsanweisung zu 28/29 SGB II

Herzlich willkommen zur Information über das Bildungs- und Teilhabepaket!

Bildung und Teilhabe. Umsetzung in Remscheid. Stadt Remscheid 06. April Mittwoch, 6. April 2011

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe

A. Für folgende Person

Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Bildungs- und Teilhabepaket im Sport.

Wesentliche Änderungen:

Ulrike Zellerhoff psychol. Beratung Reuteranger Sehnde

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab

Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie)

Geschäftsbereiche Arbeit und Soziales Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2011

Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus

Leistungen für Bildung & Teilhabe

Sollte Ihr minderjähriges Kind Wohngeld erhalten, so reichen Sie diesen Antrag bitte beim Amt für Teilhabe und Soziales der Stadt Oldenburg ein.

DAS BILDUNGSPAKET IM KREIS BERGSTRASSE

Informationen zum Bildungspaket

Info- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG

Muster. Vereinbarung für die individuelle Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff.

Bildungs- und Teilhabekongress

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Kurzinformationen für Eltern zu Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Das Bildungspaket. - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mitmachen möglich machen! Koordination für Bildung und Teilhabe Fachbereich 23

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 34 SGB XII (Sozialhilfe), bzw. 6b BKGG i.v.m. 28 SGB II (Wohngeld, Kinderzuschlag)

weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang blau Jugendlichenbetreuung weisses Feld Bildung und Teilhabe bei Bezug von SGB II Leistungen Logo

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG

Das Bildungspaket macht s möglich

Verwaltungsanweisung zu 34/34a SGB XII

Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII

0#567##&678!6598!6767:#"&;78!6#,67#6#<6< )* +' &). / !"#$%&'()*)+,-,+./0'),,1(+..*/$23 & 3

Name, Vorname, Anschrift: Geburtsdatum: Telefonnummer: Aktenzeichen:

Drucksachen-Nr. 48/2012. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Das Hamburger Bildungspaket

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung

Informationsblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe. Tagesausflüge und mehrtägige (Klassen)Fahrten. Außerschulische Lernförderung

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL)

Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Geld für Alleinerziehende

(Name) (Vorname) (Geburtsdatum)

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016

Sport Informationen für Anbieter

Mitmachen für alle! Das Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenter Stuttgart

SOZIALWESEN FÖRDERMASSNAHMEN

Abgestimmtes Grobkonzept zur Umsetzung. des Bildungs- und Teilhabepakets (B-T-P) in Bremerhaven. - Endfassung; Stand: 22.

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung

JOBCENTER. Leistungen für Bildung und Teilhabe

Aktenzeichen: Telefonnummer:

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Antrag für das Jahr. Stück Bestätigung des/der Übungsleiters/Übungsleiterin (Formblatt 2)

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie

Leitfaden zur Neuausrichtung der Vergabe der Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind in Baden-Württemberg zum 1.

Antrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Nachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg

Das Hamburger Bildungspaket

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben

Mittagsbetreuung Nachmittagsbetreuung Freizeitpädagogik

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Richtlinien für das Jobcenter Landkreis Göppingen

Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2016

Bildungs- und Teilhabepaket Mitmachen möglich machen

Welche Antragsfristen müssen beachtet werden? 1. Zuständigkeiten 2. Sonstige Hinweise 3

Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen

Das Bildungspaket - neu geregelte Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antragsverfahren Bildung und Teilhabe Übernahme von Mitgliedsbeiträgen von Sportvereinen

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten

PRESSEMITTEILUNG Nr. 4 - DS

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Berechtigungsgruppen SGB-II-Berechtigte, SGB XII-Berechtigte, Wohngeldund Kindergeldbezieher, ggf. Asylbewerber (Analogleistung nach dem 48.

Antrag auf Vorabzustimmung im Visumverfahren im Rahmen der Anordnung 02/2015

Transkript:

Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg Hamburger Sportjugend im HSB Schäferkampsallee 1 20357 Hamburg An alle ordentlichen Mitglieder Datum: 30. Mai 2011 Kontakt: Angelika Seifert Telefon: 040 / 419 08 123 Telefax: 040 / 419 08 296 E-Mail: info@hamburger-sportjugend.de Bildungs- und Teilhabepaket / Kids in die Clubs Liebe Vereins- und Verbandsvertreter, mit diesem Schreiben möchten wir Sie zusammenfassend über den aktuellen Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Hamburger Sport informieren. Worum handelt es sich beim Bildungs- und Teilhabepaket? Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sollen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zukünftig bessere Startchancen für ihre individuelle Bildung und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten. Dafür haben sie nunmehr bei entsprechendem Bedarf einen Rechtsanspruch auf diverse Bildungs- und Teilhabeleistungen wie beispielsweise ein preiswertes Mittagessen in Kitas und Schulen, eine kostenlose Nachhilfe oder auch auf eine Förderung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe durch Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit. Diese Leistungen sind Teil der sogenannten Hartz-IV-Reform, die erst Ende März dieses Jahres nach monatelangen Verhandlungen zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Die Umsetzung und auch die Ausgestaltung vieler Detaiils hat der Gesetzgeber dabei den Kommunen übertragen, die sich seitdem mit dieser Herausforderung konfrontiert sehen. Der Rechtsanspruch auf die Bildungsund Teilhabeleistungen besteht formal rückwirkend zum 1. Januar 2011 und wird jetzt nach und nach genutzt.

Wie wird das Bildungs- und Teilhabepaket in Hamburg umgesetzt? Der Hamburger Senat verfolgt mit seinen Entscheidungen zur Umsetzung des Bildungsund Teilhabepaketes das Ziel, möglichst vielen berechtigten Familien den Zugang zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erleichtern. Diese Leistungen sollen dabei nahtlos mit bestehenden Förderungen der Stadt verknüpft werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Leistungen sinnvoll ausgestalten zu können. Bisherige Landesmittel sollen dabei grundsätzlich nicht eingespart, sondern wieder für den Förderzweck der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien verwendet werden. Die Federführung für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Hamburg hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) übernommen. Wie betrifft das Bildungs- und Teilhabepaket den Hamburger Sport? Eine Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierunter fallen gemäß 28 Abs. 7 SGB II und 34 Abs. 7 SGB XII: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten. Die Förderung ist dabei für alle diese Teilhabeleistungen auf insgesamt 10 monatlich begrenzt. Leistungsberechtigt sind bis zu 78.000 Kinder und Jugendliche in Hamburg im Alter bis zu 18 Jahren. Der gemeinnützige Sport erbringt mit der Mitgliedschaft in gemeinnützigen Sportvereinen und der Teilnahme an Freizeiten wesentliche Teilhabeleistungen und ist deshalb ein wichtiger Partner für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Hamburger Sportjugend hat mit den Jugendabteilungen der Vereine und Fachverbände bereits in der Vergangenheit einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien gelegt. Damit es in der Einführungsphase des Bildungs- und Teilhabepaketes zu keiner Unterbrechung der Förderung kommt und zudem hinreichend Zeit für die Ausgestaltung der weiteren Umsetzung der Teilhabeleistungen besteht, haben sich die Freie und Hansestadt Hamburg und die Sportjugend bereits frühzeitig darauf verständigt, dass alle bisherigen Bewilligungen von Förderungen bis zum 31. Juli 2011 Gültigkeit haben und auch neue Anträge nach den jeweiligen Förderbestimmungen eingereicht und bearbeitet werden können. Damit besteht für die betroffenen Familien und Vereine eine große Fördersicherheit in dieser für alle Beteiligten anspruchsvollen Umstellungsphase. Auch unter den neuen Rahmenbedingungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden die bestehenden Förderpositionen für Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien fortgeführt und ggf. im Detail fortentwickelt:

Die Mitgliedschaft im Sportverein wird weiterhin über die Förderposition 3.5 Kids in die Clubs gefördert. Schon jetzt profitieren 5.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aus einkommensschwachen Familien in 142 beteiligten Sportvereinen von dieser Förderung. Die Teilnahme von jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren aus einkommensschwachen Familien an Freizeiten wird weiterhin über die Förderposition 5.2 gefördert. Mit 1.786 geförderten Teilnehmern an 169 Freizeiten wurde bereits 2010 ein neuer Rekord der Teilhabe erreicht. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird damit von uns so in die Verwaltungsabläufe integriert, dass kein Mehraufwand für die Vereine und Fachverbände entsteht. Die Sportjugend übernimmt die verwaltungstechnische Abwicklung gegenüber den diversen staatlichen Stellen. Wie können Vereine und Fachverbände mitmachen? Die Hamburger Sportjugend ist bereits von der BASFI als Leistungsanbieter im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes anerkannt worden. Vereine und Fachverbände, die die Förderungen 3.5 und/oder 5.2 der Hamburger Sportjugend in Anspruch nehmen, erhalten damit automatisch auch Mittel aus dem Teilhabepaket und müssen sich nicht separat als Leistungsanbieter bei der Behörde anerkennen lassen. Mit der Anerkennung als Leistungsanbieter durch die BASFI ist der Nachweis der Eignung verbunden. Diesen Nachweis hat die Hamburger Sportjugend über die aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) abgeleiteten, bereits bestehenden Förderbedingungen für Vereine und Fachverbände erbracht. Da der Gesetzgeber voraussichtlich mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ein neues Bundeskinderschutzgesetz verabschieden wird, werden wir mit der BASFI eine Vereinbarung zum Kinderschutz treffen, die die gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet und ggf. eine Ergänzung der Förderbedingungen zur Folge hat. Darüber werden wir Sie im Jahresverlauf gesondert und rechtzeitig informieren, sobald wir konkrete Angaben zur geplanten Umsetzung machen können. Voraussetzung für die Förderung aus dem Teilhabepaket ist ferner der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Verein bzw. Fachverband und der Hamburger Sportjugend, die sich künftig auf alle Teilhabeleistungen erstrecken wird. An dieser erweiterten Rahmenvereinbarung wird gegenwärtig noch gearbeitet. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Verfahren, so dass für die Förderung von Freizeiten die fristgerechte Antragstellung ausreicht und für Kids in die Clubs die bereits abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen bis auf Weiteres gültig bleiben. Da für die Förderung der Kinder und Jugendlichen sensible Sozialdaten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden müssen, kommt dem Datenschutz eine besondere Bedeutung zu:

Wir müssen deshalb den Personenkreis, der mit der Bearbeitung dieser Vorgänge befasst ist, auf das Datengeheimnis verpflichten. Wir haben einen entsprechenden Passus in den anliegenden Vordruck Prüfberechtigung (Anlage 1) aufgenommen und bitten alle beteiligten Vereine und Fachverbände, diesen Vordruck für die Personen, die uns als Prüfpersonen benannt worden sind, aktuell unterschreiben zu lassen und bis zum 30. Juni 2011 bei uns einzureichen. Zudem dürfen die Einzelnachweise, aus denen die Förderberechtigung der Familien hervorgeht, zukünftig nicht mehr im Verein oder Fachverband gelagert werden, sondern müssen in jedem Fall an die Hamburger Sportjugend gesandt werden. Wir kümmern uns dann um die datensichere Aufbewahrung der Unterlagen für evtl. spätere Prüfungen. Vereine und Fachverbände, die bisher noch keine Förderung der Sportjugend erhalten haben, beraten wir gern und helfen ihnen bei der Umsetzung dieser Fördervoraussetzungen. Bitte rufen Sie uns für eine Terminabsprache unter der Telefonnummer 41908-123 an. Welche Kinder und Jugendlichen werden gefördert? Das Teilhabepaket richtet sich an Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II (SGB II) Sozialgeld (nichterwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II) Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) Leistungen im Rahmen des 2 Asylbewerberleistungsgesetzes Kinderzuschlag nach 6a Bundeskindergeldgesetz Wohngeld (WoGG) Ferner können zusätzlich auch folgende Familien aus Landes- und Spendenmitteln gefördert werden: Geringverdiener, die unter den von der BASFI festgelegten Einkommensgrenzen liegen (erweiterte Einkommensprüfung gemäß Einzelnachweis) Hilfen zur Erziehung / Pflegeeltern Bezieher von Leistungen im Rahmen des 3 Asylbewerberleistungsgesetzes Die Familien reichen ihre Anträge auf Förderung der Mitgliedschaft oder der Teilnahme an einer Freizeit weiterhin beim jeweiligen Verein ein, dessen benannte Prüfperson eine Vorprüfung vornimmt, die Richtigkeit der Angaben bestätigt und den Einzelnachweis samt Belegen an die Sportjugend weiterleitet. Ein gesonderter Antrag der Familie beim Jobcenter bzw. beim Amt für Grundsicherung ist in Hamburg für diese Teilhabeleistungen im Sport nicht erforderlich. Für die Förderung muss ein Einzelnachweis bei der Sportjugend eingereicht werden, der zukünftig in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten bzw. bei Freizeiten dem

volljährigen Leistungsbezieher unterschrieben werden muss. Bitte verwenden Sie zukünftig nur noch das anliegende, aktuelle Formular (Anlage 2), das einheitlich für alle Förderungen von Teilnehmern aus einkommensschwachen Familien gilt. Bisherige Formulare werden noch für die diesjährigen Sommerfreizeiten sowie für Förderungen aus Kids in die Clubs bis zum 31. Juli 2011 anerkannt. Für alle späteren Förderungen können leider nur noch Einzelnachweise auf dem anliegenden Formular anerkannt werden. Dem Einzelnachweis ist der jeweilige aktuelle Leistungsbescheid (Gültigkeit bis mindestens in den Förderzeitraum hinein) oder ersatzweise eine entsprechende Bescheinigung nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldbescheid oder Kindergeldzuschlagsberechtigung in Kopie beizufügen. Die entsprechenden Angaben (SGB II ) sind immer auf dem Leistungsbescheid oder der Bescheinigung vermerkt. Kita-Gutscheine können zukünftig leider nicht mehr als Nachweis anerkannt werden. Für Teilnehmer, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, aber aus Geringverdienerfamilien stammen, sind wie bisher gesonderte Belege einzureichen. Die Details entnehmen Sie bitte den Erläuterungen, die dem Einzelnachweisformular beiliegen. Wie funktioniert Kids in die Clubs? Ziel der Förderung Kids in die Clubs ist die kontinuierliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien am Sport im Verein. Die geförderten Kinder und Jugendlichen werden Mitglied im beteiligten Sportverein. Sie können dann mindestens 50 % des Vereinsangebotes ohne weitere Beiträge, Gebühren, Umlagen oder dergleichen nutzen. Unabhängig von seiner jeweiligen Beitragsregelung erhält der beteiligte Verein für jedes geförderte Mitglied unter 18 Jahren eine pauschale Förderung von zurzeit 10 pro Monat. Die Förderung kann jeweils nur in einem Verein in Anspruch genommen werden. Da das Ziel von Kids in die Clubs die vollständige Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien am Sport im Verein ist, steht die Gewährung der beitragsfreien Mitgliedschaft im Zentrum der Förderung. Beteiligte Vereine müssen deshalb in jedem Fall mindestens 50 % ihres Angebotes für eine beitragsfreie Mitgliedschaft öffnen. Dies erfolgt in der Regel durch die Angabe der so zugänglichen Sportarten bzw. Abteilungen in der Rahmenvereinbarung. Bei speziellen Angeboten mit erheblich höheren Kosten kann ein Verein ggf. nicht auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen verzichten. Zukünftig kann auch für solche Angebote die Förderung Kids in die Clubs in der Höhe der gesetzlichen Teilhabeleistung von 10 gewährt werden, sofern der in diesen Fällen zu entrichtende Beitrag um mindestens 10 monatlich ermäßigt wird und die Mehrzahl der Angebote eines Vereins weiterhin beitragsfrei geöffnet bleibt. In der öffentlichen Kommunikation wird sich die Sportjugend weiterhin auf die beitragsfreien Angebote konzentrieren, da der beitragsfreie Zugang das entscheidende Qualitätsmerkmal von Kids in die Clubs ist und nur so die Einstiegshürden für die Mehrzahl der einkommensschwachen Familien wirklich nachhaltig gesenkt werden können.

Die Förderung wird grundsätzlich für den Zeitraum bis zum nächstfolgenden 31. Juli gewährt. Damit ist auch weiterhin eine Förderung für ein volles Schuljahr möglich, ohne dass in diesem Zeitraum ein neuer Antrag gestellt werden muss. Über den zwischenzeitlichen Wegfall der Förderberechtigung (bspw. durch Austritt aus dem Verein) ist die Sportjugend wie bisher zeitnah zu informieren. Anträge können grundsätzlich nur für die Zukunft gestellt werden, so dass die Förderung zum nächstfolgenden Monatsbeginn erfolgt, nachdem der Einzelnachweis bei der Sportjugend eingereicht worden ist. Da das Teilhabegesetz jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, können die leistungsberechtigten Familien für einen Übergangszeitraum ggf. auch rückwirkend Leistungen bei der zuständigen staatlichen Stelle beantragen. Diese rückwirkenden Anträge können noch bis zum 30. Juni 2011 gestellt werden, allerdings nur insoweit, wie das jeweilige Kind bzw. der jeweilige Jugendliche in diesem Zeitraum zahlendes Mitglied im jeweiligen Verein gewesen und nicht bereits über Kids in die Clubs gefördert worden ist. In diesen wenigen Einzelfällen stellen Sie bitte den betroffenen Familien die anliegende Bescheinigung (Anlage 3) über die gezahlten Beiträge aus, mit der sich diese an das zuständige Jobcenter bzw. Amt für Grundsicherung wenden können. Eine rückwirkende Gewährung der Förderung Kids in die Clubs durch die Sportjugend ist nicht möglich. Wie werden Freizeiten gefördert? Für die Teilnahme von jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren aus einkommensschwachen Familien an Freizeiten und sonstigen Jugend- und Sportreisen mit einer Dauer von 3 bis 21 Tagen gelten weiterhin die bestehenden Richtlinien gemäß Förderposition 5.2. Dabei ist grundsätzlich eine Eigenleistung des Teilnehmers in Höhe von 5 pro Tag zu erbringen. Die Förderung erfolgt vorwiegend aus Landesmitteln der BASFI, die auch zukünftig für Jugendverbände und damit auch für die Sportjugend - zur Verfügung stehen. Die Mittel aus dem Teilhabepaket in Höhe von insgesamt 10 pro Monat werden wir vorrangig für Kids in die Clubs einsetzen, da fast alle Teilnehmer an Freizeiten der Vereine und Fachverbände zugleich Mitglied in einem Sportverein sind. In den wenigen Fällen, in denen eine Förderung aus Mitteln des Teilhabepaketes in Anspruch genommen werden kann, werden wir diese am Jahresende nach Vorlage des Verwendungsnachweises berücksichtigen und ggf. eine zusätzliche Förderung bewilligen. Diese Förderung wird voraussichtlich zweckgebunden zur Senkung der Eigenleistung des Teilnehmers gewährt. Für Vereine, die Kindertagesstätten betreiben und eigene Kitareisen durchführen, besteht für diese Kitareisen die Möglichkeit einer separaten Förderung, die direkt mit Teamarbeit Hamburg bzw. dem zuständigen Amt für Grundsicherung abgerechnet werden muss. Für diese Förderung gelten gesonderte Regelungen, über welche die Kindertagesstätten bereits am 20. April in einem Rundschreiben der BASFI informiert worden sind.

Die Mehrzahl der von Vereinen und Fachverbänden durchgeführten Freizeiten richtet sich an einen festen Teilnehmerkreis, der im Verein bzw. Fachverband und im jeweiligen Stadtteil beworben wird. Sollte Ihr Verein oder Fachverband dagegen Freizeiten durchführen, die sich auch Hamburgweit an die Zielgruppe der jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien richten, so senden Sie uns bitte die anliegende Abfrage (Anlage 4) ausgefüllt zurück. Wir würden diese Vereine und Fachverbände dann auch in entsprechende Veröffentlichungen der Stadt aufnehmen, so dass sich interessierte Familien direkt an Sie wenden können. Welche alternativen Möglichkeiten bestehen? Falls Sie als Verein oder Fachverband nicht die obigen Möglichkeiten über die Sportjugend nutzen möchten, können Sie sich als Sportanbieter auch direkt von der Stadt anerkennen lassen. In diesem Fall gelten für alle Leistungen die gesetzlichen Regelungen des Teilhabepaketes. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum maximal sechs Monate beträgt und von Fall zu Fall variiert, nur die tatsächlich zu entrichtenden Kosten bis zu einer Höhe von 10 monatlich erstattet werden, keine zusätzliche Förderung aus Landes- und Spendenmitteln erfolgt, der Nachweis nicht zugleich für weitere Teilhabeleistungen des gemeinnützigen Sportes anerkannt wird, Sie nicht von Weiterentwicklungen des sportinternen Fördersystems profitieren und Sie die bürokratische Abwicklung mit den zuständigen staatlichen Stellen in Eigenregie übernehmen müssen. Trotz dieser offenkundigen Nachteile möchten wir nicht versäumen, Sie über diese bestehende Alternative zu informieren; auf Anforderung leiten wir Ihnen auch gern die entsprechenden Informationen für sonstige Sportanbieter (außerhalb von Kids in die Clubs ) zu. Eine gleichzeitige Nutzung beider Wege ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht möglich. Welche Fragen sind noch offen? Mit der Einführung des Teilhabepaketes im Hamburger Sport ist eine Fülle von Herausforderungen zu bewältigen, um eine handwerklich solide, möglichst reibungslose Umsetzung durch die Vereine und Fachverbände und möglichst vielen betroffenen Familien eine Teilhabe am Sport im Verein zu ermöglichen. Gemessen an den bisherigen Antragszahlen und Quervergleichen mit anderen Kommunen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen verläuft die Umsetzung im Hamburger Sport bisher erfolgreich. Trotzdem gibt es auch heute noch offene Fragen wie bspw. eine saubere Klärung der Schnittstellen zu Kommunen im Hamburger Umland. Dieses Problem ist gerade für Vereine relevant, die ihren Sitz im Hamburger Umland haben und Mitglied des HSB

und/oder eines Hamburger Fachverbandes sind. Wir werden die Vereine und Fachverbände erneut informieren, sobald auch diese Punkte belastbar geklärt sind. In diesem Schreiben stehen Informationen zur technischen Umsetzung des neuen Teilhabepaketes im Mittelpunkt. Ohne die langjährige, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Hamburger Abendblatt und Kinder helfen Kindern e. V. sowie der Freien und Hansestadt Hamburg wären aber weder die bisherige Förderung noch manche, oben beschriebene zusätzliche Leistung möglich. Dafür gebührt allen Beteiligten der Aktion und los! Kids in die Clubs auch an dieser Stelle ein herzlicher Dank. Wir freuen uns deshalb sehr, dass die bisherigen Partner ihr Engagement grundsätzlich fortführen möchten. Sobald hier weitere Einzelheiten feststehen, werden wir Sie informieren. Sollten Sie trotz aller Ausführlichkeit noch Fragen zu diesem Schreiben haben, können Sie sich gern unter der Telefonnummer 41908-123 an die Sportjugend- Geschäftsstelle wenden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Arne Klindt Vorstandsmitglied Finanzen gez. Angelika Seifert Referatsleitung Finanzen/Verwaltung Anlagen: Anlage 1: Vordruck Prüfberechtigung / Erklärung Datenschutz Anlage 2: Formular Einzelnachweis Anlage 3: Muster Bescheinigung für gezahlte Beiträge Anlage 4: Rückmeldebogen Freizeitanbieter