Briefversand nach alt bewährtem Muster über die Reichspost, die damals noch im Besitz des Deutschen Volkes war! Da es nach dem Krieg und nach der Wiedervereinigung wie auch immer keine Staat "BRD" gibt sondern das was vorher da war und auch schon nicht souverän (Weimarer Verfassung). Gilt das was zu letzt beschlossen wurde. Daran hat der Weltpostverein auch nichts geändert!. Dazu ist es dann auch egal ob nun privat oder staatlich. Mitglied im Weltpostverein Die Vereinigten Staaten von Amerika gehörten zu den Mitbegründern des Berner Allgemeinen Postvereinsvertrages, der am 1. September 1875 in Kraft trat. Postanweisungen - Postal Money Order von 1909 Postal Order oder Postanweisungen wurden bereits 1792 von einer privaten Firma in den Vereinigten Staaten angeboten. Per Gesetz vom 17. Mai 1864 wurde der Postanweisungsdienst offiziell eingeführt. Die Gebühr war gestaffelt, von 1 bis 10 Dollar 10 Cent, bis 20 Dollar 15 Cent und bis zur Höchstsumme von 30 Dollar 20 Cent. Ende 1864 war die Einrichtung bereits in 420 Postämtern eingeführt. 1866 gab es 2 Stufen, 1 bis 20 Dollar 10 Cent und bis 50 Dollar 20 Cent.[4] Ein einheitlich geregelter zwischenstaatlicher Postanweisungs-Verkehr wurde zuerst auf dem Weltpostkongress in Bern (1874) von Deutschland angeregt. Das erste Übereinkommen betr. den Postanweisungsdienst kam auf dem Weltpostkongress in Paris (1878) zustande. Ihm traten 14 Staaten bei. Auf Grund besonderer Übereinkommen Deutschlands waren Postanweisungen zulässig im Verkehr mit Großbritannien und Irland, Gibraltar, Malta, Britisch Indien, dem Dominium Canada und den meisten übrigen britischen Besitzungen bzw. britischen Postanstalten in außereuropäischen Ländern, ferner nach Hawaii, den niederländischen Besitzungen in Ostindien und den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Amtsblatt der Deutschen-Reichs-Postverwaltung vom 7. September 1875 wird der Kurs für die Umrechnung der aus den USA kommenden Postanweisungen mit 3 RM = 71 Cent in Gold angegeben. Seit dem 1. April 1880 waren internationale Postanweisungen bis 50 Dollar zugelassen. Die Gebühr betrug mindestens 40 Pfg. der Umrechnungskurs: 100 Dollar entsprachen 424 RM. Nach dem Kriege Nach einem Gesetz vom 3. März 1863 bestellte der Präsident die Postmeister der 712 größeren Postämter (Jahresgehalt über 1.000 Dollar), alle anderen wurden vom Generalpostmeister eingestellt. Sie mussten ortsansässig sein, einen Diensteid leisten, eine Sicherheitsleistung hinterlegen und die Richtigkeit seiner Rechnung jedes Mal beschwören. Beim Porto unterschied man zwischen 1. Briefen (cash) (3 Cent pro ½ Unze bis 300 Meilen, darüber 10 Cent, etwa für einen Brief von Ost- zur Westküste), Briefe mit Geld oder Wertsachen mussten rekommandiert, eingeschrieben, werden, 2. periodischen Schriften nach dem Gewicht und nach der Häufigkeit ihres Erscheinens (zwischen 1x wöchentlich zu 5 Cent pro Quartal bis 35 Cent bei siebenmaligem Erscheinen). Erscheinen sie weniger als einmal die Woche und Wochenschriften innerhalb der Grafschaft waren frei. Ansonsten galten 4 Cent je 4 Unzen. 3. Alles Andere wurde mit 2 Cent für je 4 Unzen befördert, so wurden z.b. 3 Circulare als 4 Unzen gerechnet.
Für nachzusendende Briefe war das Doppelte des Portos zu entrichten. Doppelte Gebühr wurde, seit 1863, auch für unfrankierte aufgegebene Brief erhoben, wenn kein Verdacht auf Portohinterziehung bestand. Einschreibsendungen waren, seit dem Gesetz vom 3. März 1863 ( 32), möglich. Bei einem Zuschlag von 20 Cent, es wurde jedoch bei Verlust kein Ersatz geleistet. Durch den Bürgerkrieg war per Gesetz vom 24. Juli 1861 und 21. Januar 1862 sowohl für Soldaten und Matrosen eine Portofreiheit eingeführt worden. Dies war möglich geworden, weil eine eigene Feldpost für die Annahme und Abgabe solcher Sendungen bestand. Das Gesetz vom 21. Januar 1861 regelte die Behandlung der unzustellbaren oder unfrankierten Sendungen. Durch den Bürgerkrieg war der Bedarf gestiegen. Dazu wurde eine Abteilung für tote Briefe gegründet. Sendungen wurden, wenn sie Wertsachen enthielten, gegen 3 Cent zurückgesandt. War eine Sendung zu öffnen, etwa um die Adresse zu ermitteln, wurde das Briefgeheimnis dennoch gewährt. Das Briefgeheimnis wurde eingeschränkt, als der Generalpostmeister am 4. August 1845 ein Schreiben erließ, nach dem Schriften und bildliche Darstellungen gegen die Sklaverei nicht zu befördern seien, 1865 auf obszöne Bücher und Bilder erweitert. In großen Handelsstätten der Union bestanden neben dem Hauptpostamt noch Zweigpostämter (Gesetz vom 3. März 1847) und eine Stadtpost mit einem Porto von 1 Cent für den einfachen Brief.