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Umfassende Informationen zur Erzieher/innenausbildung finden Sie auf dieser Webseite sowie beim sächsischen Kita-Bildungsserver:

Zusätzlich zu dem Informationsangebot dieser Webseite empfehlen wir Ihnen einen Besuch folgender Webseiten:

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1 von 8 13.04.2016 15:40 Sie befinden sich hier: Chance Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Rheinland-Pfalz (Stand 12.04.2016) Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an einer Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Rheinland-Pfalz in drei Formen absolviert werden. Erstens gibt es die so genannte vollzeitschulische Ausbildungsvariante. Diese gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren in der Fachschule und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Zweitens gibt es die klassische Teilzeitausbildung. Diese dauert vier bis fünf Jahre und gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von drei Jahren in der Fachschule und ein anschließendes Berufspraktikum. Das Berufspraktikum kann dann innerhalb eines Jahres absolviert werden oder aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Drittens gibt es die Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher. Diese Ausbildungsvariante wird seit 2013 im Rahmen eines Schulversuchs angeboten und dauert insgesamt drei Jahre. Das Berufspraktikum ist in die Ausbildung integriert. Zumeist sind die Fachschüler/innen bei dieser Ausbildungsform drei Tage in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besuchen zwei Tage die Fachschule. Diese Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann aber von den Fachschulen auch anders organisiert werden. Vergütung Fachschüler/innen, die in Rheinland-Pfalz an dem Schulversuch Berufsbegleitende Teilzeitausbildung von Erzieherinnen und Erziehern teilnehmen, sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten eine monatliche Vergütung, die sich an der Entgeltgruppe S2 orientiert. Dasselbe gilt für Fachschüler/innen der klassischen Teilzeitausbildungsform, sofern diese in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt sind. Fachschüler/innen, die mit einer halben Stelle angestellt sind, können demnach monatlich ca. 900 bis 1000 Euro brutto verdienen. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während des Schulversuchs Berufsbegleitenden Teilzeitausbildung von Erzieherinnen und Erzieher bzw. der klassischen Teilzeitausbildung in Rheinland-Pfalz mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Tabelle_Vergütung_ohne_MP Download Nähere diesbezügliche Informationen finden Sie auf dieser Webseite in der Rubrik Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung, nähere Informationen zur Vergütung in der Rubrik Finanzierung. Zulassungsvoraussetzungen Quereinstiegsinteressierte, die neben einem Mittleren Bildungsabschluss über eine (fachfremde) Berufsausbildung verfügen, können in Rheinland-Pfalz direkt an einer Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik aufgenommen werden. Sie benötigen dafür keine pädagogischen Vorerfahrungen. Die gesamten Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an einer Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik finden

2 von 8 13.04.2016 15:40 Sie in der rheinland-pfälzischen Fachschulverordnung (siehe 5) I Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Rheinland-Pfalz gibt es noch weitere Bundesländer, in denen Quereinstiegsinteressierte mit einer fachfremden Berufsausbildung auch ohne pädagogische Vorerfahrungen direkt in die Fachschule aufgenommen werden können. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne pädagogische Erfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Tabelle BL_Zulassung Download ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es keinen Standort, an dem eine berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" ermöglicht wird. Nähere Informationen zum Bundesmodellprogramm und den beteiligten Bundesländern finden Sie hier. ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" I Link Weitere Informationen zu aktuellen Informationen rund um das Thema Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen. zum Newsletter Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell zwei Varianten, die Erzieher/innenausbildung in Teilzeit bzw. berufsbegleitend zu absolvieren. Sowohl bei der klassischen Teilzeitausbildung als auch im Rahmen des Schulversuches Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie bei der regulären Vollzeitausbildung (siehe Rubrik Zulassungsvoraussetzungen weiter unten auf dieser Webseite). Die Teilnehmer/innen des Schulversuches müssen allerdings bereits zu Beginn der Ausbildung in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung stehen und mindestens mit der Hälfte der regulären ortsüblichen Wochenarbeitszeit beschäftigt sein. Schulversuch Berufsbegleitende Teilzeitausbildung Die Ausbildung im Rahmen des Schulversuchs Berufsbegleitende Teilzeitausbildung wird in Rheinland-Pfalz seit 2013 angeboten und dauert insgesamt drei Jahre. Das Berufspraktikum ist in die Ausbildung integriert. Zumeist sind die Fachschüler/innen bei dieser Ausbildungsform drei Tage in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besuchen zwei Tage die Fachschule. Diese Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann aber von den Fachschulen auch anders organisiert werden. Die Teilnehmer/innen des Schulversuches müssen bereits zu Beginn der Ausbildung in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung stehen und mindestens mit der Hälfte der regulären ortsüblichen Wochenarbeitszeit beschäftigt sein. Die Einrichtungen haben zwei Möglichkeiten, die Fachschüler/innen zu beschäftigen: Wenn im Stellenschlüssel der Einrichtung eine halbe Stelle im Mitarbeiter/innenbereich frei ist, kann die Fachschülerin oder der Fachschüler auf dieser Stelle beschäftigt werden. Ist eine solche Stelle im Stellenschlüssel nicht frei, kann der Arbeitgeber/Träger bei seinem zuständigen Jugendamt nach 2 Abs. 5 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes befristet für die Dauer der Ausbildung eine zusätzliche halbe Stelle im Mitarbeiter/innenbereich beantragen. Mit Zustimmung des Jugendamtes kann mit der Fachschülerin/dem Fachschüler auf dieser Stelle dann ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden. Die Eingruppierung dieser Kräfte richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der für die Einrichtung gültigen Tarifordnung. In der Regel liegt sie unterhalb der Eingruppierung einer einschlägig ausgebildeten Kraft (Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in etc.). Die Arbeitszeit des Beschäftigungsverhältnisses wird als Praktikumszeit anerkannt. Die Teilnehmer/innen des

3 von 8 13.04.2016 15:40 Schulversuchs bleiben während der gesamten Zeit der Ausbildung Beschäftigte. Es findet kein Wechsel in ein Praktikantenverhältnis statt. Weitere Informationen zu dieser Ausbildungsform können dem folgenden Dokument entnommen werden: Information zum Schulversuch Berufsbegleitende Teilzeitausbildung von Erzieherinnen und Erziehern I Download Die klassische Teilzeitausbildung Die fachschulische Erzieher/innenausbildung dauert in Teilzeitform vier bis fünf Schuljahre Sie gliedert sich in eine dreijährige überwiegend fachtheoretische Ausbildung in der Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik und in ein anschließendes überwiegend fachpraktisches Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Das Berufspraktikum kann innerhalb eines Jahres absolviert werden oder aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Fachschüler/innen der klassischen Teilzeitausbildung können während der Ausbildung einer Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgehen, auf den Personalschlüssel angerechnet werden und über diesen entlohnt werden. Die Eingruppierung dieser Kräfte richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der für die Einrichtung gültigen Tarifordnung. In der Regel liegt sie unterhalb der Eingruppierung einer einschlägig ausgebildeten Kraft (Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in etc.). Es ist ebenfalls möglich, nebenher keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen oder in einem fachfremden Berufsfeld zu arbeiten. Zulassungsvoraussetzungen In Rheinland-Pfalz gelten für alle drei Ausbildungsmodelle Vollzeit-, Teilzeit- und berufsbegleitende Ausbildung die gleichen einschlägigen Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnehmer/innen des Schulversuchs müssen allerdings zusätzlich bereits zu Beginn der Ausbildung an der Fachschule in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung stehen und mindestens mit der Hälfte der regulären Arbeitszeit beschäftigt sein. Die Arbeitszeit des Beschäftigungsverhältnisses wird als Praktikumszeit anerkannt. Die Teilnehmer/innen bleiben Beschäftigte. Es findet kein Wechsel in ein Praktikant/innenverhältnis statt. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen ( 5) festgelegt und lauten: 1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder 2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit. Auf die Tätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c, d und Nr. 2 werden im Umfang der abgeleisteten Monate angerechnet: 1. die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienstegesetz vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten, 2. die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung

4 von 8 13.04.2016 15:40 vorzubereiten, 3. eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit. (3) Die Schulbehörde (siehe Rubrik Ansprechpartner/innen ) kann die Aufnahme anderer Bewerberinnen und Bewerber genehmigen, wenn deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang den Aufnahmevoraussetzungen dieses Bildungsgangs gleichwertig sind. Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. In Rheinland-Pfalz können auch Sozialassistentinnen und Sozialassistenten unter gewissen Voraussetzungen ein Fachhochschulstudium aufzunehmen. www.fruehpaedagogik-studieren.de www.weiterbildungsinitiative.de/themen/ausbildung/hochschulen/ Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas In der Vereinbarung über die Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten finden Sie Informationen darüber, welche beruflichen Qualifikationen Sie benötigen, um in Rheinland-Pfalz als Fach- bzw. als Ergänzungskraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung arbeiten zu können. https://mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/kinder/fachkraeftevereinbarung_08-2013.pdf Download Kontaktdaten zu Beratungsangeboten finden sich in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Im Ausland erworbene Qualifikationen In der Vereinbarung über die Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten finden Sie auf Seite 4 weiterführende Informationen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen. https://mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/kinder/fachkraeftevereinbarung_08-2013.pdf Download Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie weitergehende Kontaktdate und Informationen. www.anerkennung-in-deutschland.de Link Umschulung Erwerbslose Frauen und Männer können bei den regionalen Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern eine Umschulung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher beantragen. Umschüler/innen werden in den ersten zwei Jahren durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter finanziert. Die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres (Berufspraktikum) wird nicht durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter, sondern von den Trägern der Praxisstelle finanziert. In Rheinland-Pfalz sind alle staatlichen Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und können damit Umschülerinnen und Umschüler aufnehmen. Die Vergütung während des Berufspraktikums richtet sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD). Nichtschülerprüfung

5 von 8 13.04.2016 15:40 Nichtschülerinnen und Nichtschüler können den Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher erwerben, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme an Fachschulen für Sozialpädagogik und die Zulassungsbedingungen zur Nichtschülerprüfung erfüllen (Nichtschülerprüfungen zur/zum staatlich geprüften Sozialassistent/in sind in Rheinland-Pfalz allerdings nicht möglich). Näheres regeln die Fachschulverordnung und die Landesverordnung über die Abschlussprüfungen an berufsbildenden Schulen: Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen (siehe 5 und 27) I Download Landesverordnung über die Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen (siehe 11) I Download Die am Ende des fachschulischen Ausbildungsteils vorgesehene Abschlussprüfung kann als Nichtschülerprüfung abgelegt werden. Im Gegensatz dazu kann die Abschlussprüfung nach dem Berufspraktikum jedoch nicht in Form einer Nichtschülerprüfung abgelegt werden. Zur Ableistung des Berufspraktikums muss man Schülerin oder Schüler einer Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik sein. In Rheinland-Pfalz bieten private Bildungsanbieter und Schulen Kurse zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung an. Interessierte sollten vor Aufnahme eines solchen Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Nichtschülerprüfung mitbringen. Hierzu wird empfohlen, telefonischen Kontakt zu der jeweils regional zuständigen Schulaufsicht/Schulbehörde aufzunehmen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Zusätzlich sollten sich Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Nichtschülerprüfung teilnehmen möchten, bei den jeweiligen Bildungsanbietern darüber erkundigen, wie viele Personen dort in den letzten Jahren die Nichtschülerprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Teilweise sind die Durchfallquoten bei den Nichtschülerprüfungen relativ hoch. Erwerbslose sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um zu prüfen, ob sie eine Möglichkeit haben, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Vorbereitungskurse zur Nichtschülerprüfung Vorbereitungskurse für die Nichtschülerprüfung werden u. a. von der Katholischen Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz als Fernkurs oder von der Helene-Lange-Schule / Fröbel-Seminar als Abendkurs angeboten. Diese Kurse sind auf eine Dauer von 2 Jahren angelegt. Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz (Fernkurs) I Link Helene-Lange-Schule / Fröbel-Seminar (Abendkurs) I Link Weitere wohnortnahe Bildungsanbieter kann man in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchieren (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden), siehe: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/. Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Staatlich anerkannter Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den rheinland-pfälzischen Fachschulen für Sozialwesen wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung Die Eingruppierung von Fachschüler/innen, die entweder am Schulversuch Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher teilnehmen oder im Rahmen der klassischen Teilzeitausbildung einer einschlägigen

6 von 8 13.04.2016 15:40 Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgehen, richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der für die Einrichtung gültigen Tarifordnung. In der Regel liegt sie unterhalb der Eingruppierung einer einschlägig ausgebildeten Kraft (Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in etc.). Dies entspricht der Entgeltgruppe S2. Die letztendliche Entscheidung über die Eingruppierung trifft jedoch der Träger. Fachschüler/innen, die im Rahmen des Schulversuches Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher einer Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgehen, können nach unseren Informationen eine monatliche Vergütung zwischen 900 und 1000 Euro Brutto erhalten. Eine erste Orientierung, wie viel berufsbegleitende Fachschüler/innen in den einzelnen Bundesländern verdienen können, ermöglicht die folgende Tabelle: Tabelle_Vergütung_ohne_MP Download BAföG Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: www.bafög.de/das-bafoeg-372.php Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie über diesen Link: http://www.bafög.de/de/inland---schulische-ausbildung-einschliesslich-praktika--487.php Link Meister-BAföG Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von Meister-BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung, finden Sie hier: http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie über diesen Link: http://www.bafög.de/de/inland---schulische-ausbildung-einschliesslich-praktika--487.php Link Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: www.bafög.de/bildungskredit-110.php Link Umschulung über Bildungsgutschein Erwerbslose Frauen und Männer können in Rheinland-Pfalz bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher beantragen. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. www.arbeitsagentur.de Link In Rheinland-Pfalz sind alle staatlichen Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und können damit Umschülerinnen und Umschüler aufnehmen. Umschüler/innen bekommen die ersten zwei Ausbildungsjahre über die Bildungsgutscheine finanziert. Im dritten Ausbildungsjahr absolvieren die Umschüler/innen dann das Berufspraktikum und erhalten dafür eine monatliche Vergütung nach TVPöD) (ca. 1.400 Euro Brutto) vom Träger. Nichtschüler-Vorbereitungskurs über Bildungsgutschein Erwerbslose Frauen und Männer können bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen, der sie zur Teilnahme an einem Nichtschüler-Vorbereitungskurs berechtigt. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters.

7 von 8 13.04.2016 15:40 www.arbeitsagentur.de Link Die Vergütung während des Berufspraktikums (1.433,13 brutto im Monat ab 01.03.2015 nach TVPöD) kann den Lebensunterhalt im dritten Jahr einer über Bildungsgutschein finanzierten Maßnahme finanzieren. Berufspraktikum In Rheinland-Pfalz wird das dritte Ausbildungsjahr als Berufspraktikum geführt, für das es eine tariflich vereinbarte Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes ( TVPöD) gibt. Die Vergütung des Berufspraktikums in Höhe von 1.433,13 Euro brutto Monatsentgelt (ab 01.03.2015) kann den Lebensunterhalt im dritten Jahr einer über Bildungsgutschein finanzierten Umschulung finanzieren. Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich zu den oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. www.arbeitsagentur.de Link Fachschüler/innen mit Kindern, die im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch in einem Praktikum oder während einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse) Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf ergänzende Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie hier: Verzeichnis der Ausbildungsstätten in Rheinland-Pfalz Link Unter Bildungsgang wählen Sie bitte folgendes aus: FS Sozialwesen Sozialpädagogik (Erzieher/in) Hochschulen mit kindheitspädagogischen Studiengängen finden Sie hier: www.fruehpaedagogik-studieren.de Link Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen (z.b. für Informationen zur Nichtschülerprüfung) oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die für den Wohnort zuständigen Kontaktpersonen der rheinland-pfälzischen Schulaufsicht/Schulbehörde zu wenden: Frau Kebig (Trier) Tel: +49(651) 9494-398

8 von 8 13.04.2016 15:40 Frau Sauer (Koblenz) Tel: +49(261) 120-2775 Herr Winter (Neustadt a.d.w.) Tel: +49(6321) 99-2308 Erst wenn Sie dort keine ausreichenden Auskünfte erhalten sollten, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu den jeweils zuständigen Ministerien: Ausbildung an Höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz und Fachschulen für Sozialwesen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz poststelle(at)mbwwk.rlp.de Grundsatzfragen der Kindertagesbetreuung Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Referat 744 Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz poststelle(at)mifkjf.rlp.de Grundsatzfragen sozialer Fachkräfte und Anerkennung im Ausland erworbener Studienabschlüsse Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Referat 731 Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz poststelle(at)mifkjf.rlp.de Anerkennung im Ausland erworbener schulischer Berufsabschlüsse im Bereich Sozialpädagogik Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht Südallee 15-19 56068 Koblenz poststelle(at)add.rlp.de Agentur für Arbeit und Jobcenter www.arbeitsagentur.de Link