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Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3107 18. Wahlperiode 29.06.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und der Landesregierung Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Baulicher Bestand der Justizvollzuganstalten 1. Welche Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Haftkapazitäten plant die Landesregierung zurzeit? Die Belegungszahlen in den Vollzugsanstalten sind in den letzten Jahren - auch bundesweit - rückläufig. Die Durchschnittsbelegung hat sich von 1.457 Gefangenen (2009) auf 1231 Gefangene (2014) verringert. Derzeit (Stand 24.06.2015) sind 1.201 Haftplätze belegt. Die Belegungszahlen sind allerdings schwankend. Es muss immer eine größere Zahl von Haftplätzen vorgehalten werden. Prognosen über die weitere Belegungsentwicklung sind schwierig. Es wird aber zurzeit davon ausgegangen, dass die Belegungszahlen nicht erheblich ansteigen werden. In den schleswig-holsteinischen Anstalten sind 1589 Haftplätze ausgewiesen, von denen derzeit 148 wegen Baumaßnahmen nicht genutzt werden können. Freie Plätze gibt es im Frauenvollzug, im Jugendvollzug und im offenen Vollzug. In den vergangenen Jahren hatte es im geschlossenen Männervollzug eine Überbelegung gegeben. Diese Überbelegung ist auch unter Berücksichtigung der noch nicht sanierten Haftplätze derzeit nicht mehr vorhanden. Ende dieses Jahres können nach Sanierung 127 Plätze im Haus C der JVA Neumünster wieder genutzt werden. Dadurch ist es jetzt möglich, das stark sanierungsbedürftige Haus B außer Betrieb zu nehmen. Die Planungen für das Haus B sehen vor, dass das Haus B nicht mit der alten Haftplatzzahl wieder in Betrieb genommen werden soll. Es ist geplant, das Haus abzureißen und 24 Haftplätze für eine sozialthera-

Drucksache 18/3107 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode peutische Abteilung zu errichten. 2. Welche Renovierungsrückstände gibt es in den einzelnen Vollzugsanstalten? Welche weiteren baulichen Veränderungen sind geplant bzw. welche Änderungen in den bisherigen Planungen sind vorgesehen? Renovierungsbedarf besteht noch in folgenden Bereichen: JVA Neumünster Sanierung Haus C (derzeit in Umsetzung) JVA Lübeck Sanierung der Hafthäuser D, E und G (ab 2018) JVA Flensburg Sanierung der Haftbereiche (ab 2019) Folgende weitere bauliche Veränderungen sind in Planung bzw. Umsetzung: JVA Kiel Erneuerung der Anstaltsmauer und des Freistundenhofes (derzeit in Umsetzung) Erneuerung der Haftraumkommunikationsanlage (ab 2015) Bau einer Sporthalle (ab 2016) Umbau der Pforte (ab 2019) JVA Lübeck Neubau der Küche und Wäscherei (derzeit in Umsetzung) Errichtung eines Besucherzentrums (derzeit in Umsetzung) Bau einer Werkhalle im offenen Vollzug (ab 2016) Bau einer Sporthalle (ab 2019) Neubau eines Gesundheitszentrums (ab 2019) JVA Neumünster Umbau Haus A zur Unterbringung von Untersuchungsgefangenen (ab 2016) Detektion der Außensicherung (ab 2016) Abriss und Neubau Haus B (ab 2016) Abriss und Neubau eines Unterkunftsgebäudes im offenen Vollzug (ab 2016) Bau einer Werkhalle im offenen Vollzug (ab 2019) Umbau der Pforte (ab 2020) JA Schleswig Abriss von vier Gebäuden (44 Haftplätze) und Neubau eines Hafthauses mit 72 Plätzen (ab 2016) 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# Änderungen in der Bauplanung haben sich in folgenden Bereichen ergeben: a) Die Erweiterung und Sanierung von Haus B in der JVA Lübeck ist zurückgestellt worden. Der Entwurf des neuen Strafvollzugsgesetzes bedingt die Erweiterung der Sozialtherapie in der JVA Lübeck. Hierfür kommt auch das Haus B in Betracht. b) Das Haus B in der JVA Neumünster mit 129 Haftplätzen wird aufgrund des Rückganges der Belegungszahlen mit einer geringeren Zahl an Haftplätzen ausgestattet. Dort werden 24 Haftplätze für eine sozialtherapeutische Abteilung errichtet (siehe auch die zu der Frage 1). c) In der JA Schleswig sollen vier ältere Unterkunftsgebäude mit insgesamt 44 Haftplätzen, in denen zum Teil noch eine Doppelbelegung erfolgt, abgerissen und durch ein neues Gebäude mit 72 Plätzen mit Einzelunterbringung ersetzt werden. d) Zur Verbesserung der Beschäftigungssituation im offenen Vollzug werden in der JVA Lübeck und der JVA Neumünster Werkhallen errichtet. Ein altes Unterkunftsgebäude mit Mehrfachbelegung in den Schlafräumen (22 Plätze) in der JVA Neumünster wird durch einen Neubau mit 30 Plätzen ersetzt. 3. Sind bereits Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung des Schimmelbefalls im Sicherheitsbereich der JVA Lübeck unternommen worden? Wenn ja, welcher Kostenrahmen wurde hierfür gesetzt? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund eines nicht sachgemäßen Einbaus einer Kaltwasserleitung kam es in der Sicherheitszentrale der JVA Lübeck aufgrund von Schwitzwasserbildung zu einer Durchfeuchtung einer Wand. Der Schaden konnte bis Oktober 2014 vollständig behoben werden. Vor und nach dem Schadenseintritt wurden Messungen auf Schimmelpilze durchgeführt. Nach den Untersuchungen bestand keine Gesundheitsgefährdung der dort tätigen Bediensteten. Die Schadensbehebung hat ca. 5,0 T gekostet. 4. Sind bauliche Maßnahmen zur Renovierung von Haus A der JVA Neumünster geplant? Wenn ja, welcher Kostenrahmen wurde hierfür gesetzt? Wenn nein, warum nicht? Nein. Es sind keine Maßnahmen zur Renovierung geplant. Nach einer Grundinstandsetzung wurde das Haus A der JVA Neumünster 2002 in Betrieb genommen. Im Laufe der Jahre erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen wurden aus Bauunterhaltungsmitteln umgesetzt. Ein Renovierungsstau besteht nicht. In 2014 ist wegen des geplanten Abrisses des Hauses B die Entscheidung getroffen 3

Drucksache 18/3107 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode worden, das Haus A künftig für die Unterbringung von Untersuchungsgefangenen zu nutzen. Mit dieser Entscheidung war es erforderlich, das Haus im Hinblick auf erforderliche bauliche Maßnahmen zu überplanen. Die voraussichtlichen Kosten für die erforderlichen Maßnahmen werden zurzeit ermittelt. 5. Wie viele finanzielle Mittel hat die Landesregierung jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 für welche Vollzugsanstalt zur Unterhaltung aufgewendet? Bei der Unterhaltung der baulichen Anlagen und Grundstücke wird nach dem Handbuch für die Durchführung von Bauaufgaben in Schleswig-Holstein (HBBau) in Abschnitt C differenziert zwischen den Ausgabemitteln, die der GMSH und die den Vollzugsanstalten zur Bewirtschaftung zugewiesen werden. Die jeweiligen Ausgabenstände und die Höhe der für 2015 zugewiesenen Mittel sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 4

Wie viele finanzielle Mittel hat die Landesregierung jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 für welche Vollzugsanstalt zur Unterhaltung aufgewendet? 2010 (Ausgaben) 2011 (Ausgaben) 2012 (Ausgaben) 2013 (Ausgaben) 2014 (Ausgaben) 2015 (Zuweisung) JVA Flensburg 67.692,98 43.598,14 24.019,84 26.119,27 38.730,50 62.500,00 JVA Itzehoe 2.818,50 10.750,83 4.054,90 14.047,16 98.074,41 75.000,00 JVA Kiel 32.670,00 109.651,15 73.813,09 158.030,00 79.962,00 121.000,00 JVA Lübeck 147.245,16 97.191,13 184.876,18 329.276,39 276.731,43 300.000,00 JVA Neumünster 108.155,20 83.715,36 265.938,64 140.573,60 216.167,80 115.000,00 JA Schleswig 52.525,92 114.187,67 121.930,69 182.265,85 163.416,15 57.500,00 JAA Moltsfelde 6.458,81 21.875,99 8.645,19 11.936,08 17.480,92 5.000,00 2010 (Ausgaben) 2011 (Ausgaben) 2012 (Ausgaben) 2013 (Ausgaben) 2014 (Ausgaben) 2015 (Zuweisung) JVA Flensburg 14.837,27 19.365,96 11.829,86 13.878,86 12.969,65 13.000,00 JVA Itzehoe 12.585,76 12.462,40 9.441,55 12.386,21 4.235,03 6.000,00 JVA Kiel 34.560,84 29.343,75 38.035,90 35.000,00 34.205,86 34.000,00 JVA Lübeck 41.498,54 37.995,98 59.964,20 57.979,78 59.369,65 55.000,00 JVA Neumünster 39.958,29 46.952,45 39.809,90 53.409,00 61.773,70 55.000,00 JVS Neumünster 1.392,87 520,03 1.194,61 996,95 827,18 1.000,00 JA Schleswig 19.995,49 24.908,75 24.987,19 34.972,51 37.978,70 35.000,00 JAA Moltsfelde 4.507,21 4.043,00 3.858,00 3.515,28 3.478,44 3.500,00 Anlage zu Frage 5: Bauunterhaltung 1209 519 03 (GMSH) Bauunterhaltung 1209 519 03 (Anstalten)