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Transkript:

GEMEINDE RAIN Gemeindeverwaltung Rain Dorfstrasse 22 6026 Rain Telefon 041 459 80 00 Telefax 041 459 80 01 www.rain.ch

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Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein trauriges und zugleich sehr einschneidendes Ereignis. Der Tod einer nahestehenden Person löst bei den betroffenen Mitmenschen grosse Unsicherheit aus. Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Ihnen das Erledigen der notwendigen Formalitäten in dieser äußerst schweren Zeit erleichtern. Gemeindekanzlei Rain Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun? Nach einem Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis entsteht eine grosse Ungewissheit das Richtige zu tun und nichts zu unterlassen. Trauer, Schock und Orientierungslosigkeit prägen die erste Zeit nach dem Tod einer nahestehenden Person. Unmittelbar nach einem Todesfall ist zu beachten: Tod zu Hause Arzt benachrichtigen Bei dessen Abwesenheit den Notfallarzt rufen; Auskunft über Telefon Nr. 1811 oder 117 (Polizei). Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Tod infolge Unfall Polizei benachrichtigen Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden. Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt. Tod im Spital oder Heim Die Spital- bzw. Heimleitung erledigt die nötigen Formalitäten. - 3 -

Der Weg zur Gemeindekanzlei Ein wenig mehr Zeit bleibt für den Gang zur Gemeindekanzlei. Der Hinschied eines Angehörigen ist innert zwei Tagen der Gemeindekanzlei zu melden. Es sind folgende Dokumente mitzubringen: Todesbescheinigung des Arztes (wenn in Rain verstorben) Familienbüchlein Grabkonzession (nur bei einem Familiengrab) Testamen/Erbvertrag (falls vorhanden) Ausländerinnen und Ausländer haben - falls kein Familienbüchlein vorhanden - zusätzlich den Eheschein oder den Geburtsschein sowie den Pass der verstorbenen Person vorzulegen. Todesfälle von ausländischen Staatsangehörigen sind zusätzlich dem Konsulat des Heimatstaates zu melden. Von der Gemeindekanzlei werden folgende Fragen abgeklärt: Art der Bestattung Art des Grabes Ort und Zeit der Bestattung, des Trauergottesdienstes oder der Abdankung Bei einer Erdbestattung: Wer ist für das Umtragen des Sarges besorgt (4 Personen). Für die Meldung des Todesfalls an das Regionale Zivilstandsamt in Emmen ist die Gemeindekanzlei Rain besorgt. Es ist daher nicht notwendig, dass die Angehörigen beim Regionalen Zivilstandsamt persönlich erscheinen müssen. - 4 -

Trauerfeier Die Gemeindekanzlei informiert die Angehörigen über die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung. Die Gestaltung der Trauerfeier erfolgt in Absprache mit der entsprechenden Pfarrei. Unter "Wichtige Adressen" finden Sie die Adressen der verschiedenen Pfarrämter. Angehörige anderer religiösen Gemeinschaften wenden sich in der Regel direkt an ihre Glaubensgemeinschaft. Die Ansetzung der Trauerfeier darf erst nach Rücksprache mit der Gemeindekanzlei erfolgen. Es empfiehlt sich, bei der persönlichen Vorsprache beim Pfarramt einen Lebenslauf der verstorbenen Person mitzubringen. Vorbereitung für die Bestattung Die Erdbestattung hat gemäss kantonalen Vorschriften frühestens zwei Tagen und spätestens vier Tage nach dem Tod zu erfolgen. Die Friedhofverwaltung kann in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten. In dieser kurzen Zeit sind viele Vorbereitungen zu treffen. Die Einsargung des/der Verstorbenen, der Schmuck des Sarges, die Auswahl der Sterbekleidung, die Überführung des Sarges in die Aufbahrungshalle und Aufbahrung müssen rasch organisiert werden. Die Bestattungsinstitute bieten diese Dienstleistungen an. Weil in der Zeit der Trauer nach einem Todesfall die Kostenfrage nicht im Vordergrund steht, geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Aufwendungen anfallen. - 5 -

Todesanzeige und Leidzirkulare Sie müssen in geeigneter Weise die Angehörigen, Verwandte, Freunde und Bekannte über das traurige Ereignis informieren. In der Regel erfolgt die Veröffentlichung eines Todesfalles mit einer privaten Todesanzeige in der Tagespresse, die heute meist auch als Leidzirkular gilt. Die Todesanzeige können Sie persönlich formulieren und gestalten und direkt bei den Redaktionen der Tageszeitungen aufgeben. Zu berücksichtigen ist eine möglichst frühzeitige Ankündigung der Trauerfeier. Todesanzeigen und Leidzirkulare können auch bei einem Bestattungsinstitut in Auftrag gegeben werden (siehe unter Bestattungsunternehmen). Zu benachrichtigen sind: Angehörige, Freunde und Bekannte Arbeitgeber WohnungsvermieterIn Pensionskasse AHV-Zweigstelle (oder Verbandsausgleichskasse) Krankenkasse Persönliche Versicherungen der verstorbenen Person Abo-Dienste Zeitungen, Zeitschriften Postumleitung Vereine, Verbände und Institutionen bei denen die verstorbene Person mitgewirkt hat Banken - 6 -

Friedhof Sie haben die Möglichkeit, zwischen Erdbestattung und Urnenbeisetzung (Feuerbestattung). Beachten Sie die unterschiedliche Grabesruhe (Erdbestattung 20 Jahre; Urnenbestattung 10 Jahre). Auf dem Friedhof Rain stehen folgende Bestattungsmöglichkeiten zur Auswahl: Erdbestattung: Familiengrab, Reiheneinzelgrab Urnenbestattung: Familiengrab, Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab Bei einer Urnenbestattung im Familien- oder Einzelgrab können Sie zwischen einer Ton- oder Holzurne wählen. Für die Urnenbestattung im Gemeinschaftsgrab wird eine Holzurne vorgeschrieben. Bei der Auswahl des Grabsteines und des Grabschmuckes können Sie sich Zeit lassen. Die Gemeindekanzlei ist den Angehörigen bei der Organisation der Bestattung behilflich und vereinbart die amtlichen Termine. Gebühren für Grabstätten und Graböffnung Es wird auf den Gebührentarif der Verordnung über das Bestattungswesen der Gemeinde Rain verwiesen. Nebst allfälligen Konzessionsgebühren (Familiengrab) wird die Graböffnung nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Kosten für Transporte und Kremation Die Gemeinde übernimmt keine Kosten für die Überführung der verstorbenen Personen. Die Kosten für die Kremation sind durch die Angehörigen zu Lasten des Nachlasses zu begleichen. - 7 -

Grabsteine und Grabunterhalt Grabsteine müssen von der Friedhofverwaltung bewilligt werden. Bezüglich Grösse, Art, Materialwahl und Farbe des Grabsteines sind die Bestimmungen der Verordnung über das Bestattungswesen der Gemeinde Rain massgebend. Der Grabunterhalt kann von den Angehörigen selber besorgt werden. Er kann auch gegen die Entrichtung einer einmaligen Entschädigung der Einwohnergemeinde Rain, einer Gärtnerei oder der Stiftung für Dauergrabpflege in Auftrag gegeben werden. Kosten Kostenaufwand für die Angehörigen Todesanzeige/Leidzirkulare/Danksagungen Einsargung Sterbekleidung Ankleiden Sarg/Urne Kremationskosten Graböffnung Grabkreuz und Beschriftung Überführung zur Aufbahrungshalle Grabunterhalt Grabkonzession für Familiengräber Grabstein Trauerfeier Blumen und Dekorationen Leidessen Die vorstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. - 8 -

Dienstleistungen der Bestattungsunternehmen Auf Wunsch erbringen die Bestattungsunternehmen folgende Dienstleistungen: Überführungen im In- und Ausland Einsargung Beschriftung der Grabkreuze Auswahl von Särgen Publikationen von Todesanzeigen in der Presse Druck von Leidzirkularen und Danksagungen Die Kosten können je nach Unternehmen variieren. Ein Kostenvergleich empfiehlt sich. - 9 -

Das Teilungsamt meldet sich Die Angehörigen einer verstorbenen Person können selber auf dem Teilungsamt vorsprechen oder dessen Einladung zur Aufnahme des Sicherungsinventars abwarten. In dringenden Fällen können Auskünfte sofort persönlich oder telefonisch eingeholt werden. Das Teilungsamt befasst sich mit den erbrechtlichen Angelegenheiten, wie sie im Schweiz. Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt sind. Es hat von Amtes wegen ein Nachlassinventar aufzunehmen und die Erben festzustellen. Zu diesem Zweck wendet sich das Teilungsamt an die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person und verlangt Auskunft über familiäre und finanzielle Verhältnisse. In speziellen Fällen ist ein Nachlassuntersuch in der Wohnung des/der Verstorbenen notwendig. Ist ein Testament, Ehe- oder Erbvertrag vorhanden (ob gültig oder ungültig), muss dieses dem Teilungsamt übergeben werden. Über den Testamentsinhalt werden die Erben schriftlich in Kenntnis gesetzt. Ebenso erhalten die Erben eine Aufstellung des festgestellten Nachlassvermögens. Die Erbteilung kann von den Erben privat vorgenommen werden. Das Teilungsamt kann jedoch auch mit der Durchführung einer amtlichen Teilung beauftragt werden. Dem Teilungsamt obliegt auch die Veranlagung und das Inkasso der Erbschaftssteuern. Für Auskünfte bezüglich Abfassung von erbrechtlichen Vereinbarungen (Testamente, Erbverträge) steht Ihnen das Teilungsamt gerne zur Verfügung. - 10 -

Wichtige Adressen Gemeindeverwaltung Rain Tel. 041 459 80 00 Dorfstrasse 22, 6026 Rain Fax 041 459 80 01 gemeinde@rain.ch Regionales Zivilstandsamt Tel. 041 268 09 58 c/o Gemeindeverwaltung Emmen Wichtige Nummern Sanitäts-Notfalldienst Tel 144 Polizeinotruf Tel. 117 Polizeiposten Rothenburg Tel. 041 280 11 17 Kantonsspital Luzern Tel. 041 205 11 11 Klinik St. Anna Tel. 041 208 32 32 Kantonales Spital Sursee Tel. 041 926 45 45 Röm. Kath. Pfarramt Tel. 041 458 11 19 Chilestrasse 6, 6026 Rain Evang. Ref. Pfarramt Tel. 041 910 44 77 Luzernstrasse 14, 6280 Hochdorf Christkatholisches Pfarramt Tel. 041 410 33 00 Museggstrasse 15, 6004 Luzern Krematorium Luzern, Tel. 041 240 31 30 Friedentalstrasse 60, 6004 Luzern Fax 041 240 15 61 Bestattungsinstitute Rudolf Egli AG, Luzern Tel. 041 211 24 44 Rudolf Egli AG, Beromünster Tel. 041 930 05 30 Arnold + Sohn, Luzern Tel. 041 210 42 46 Honegger René, Reussbühl Tel. 041 260 65 75 P. Schertenleib Tel. 041 260 46 48-11 -