Einzigartiger Kupferwirkstoff mit Doppelwirkung gegen Echten und Falschen Mehltau! enthält als Wirkstoff Kupferoktanoat. Dabei handelt es sich um eine Verbindung aus Oktansäure, einer natürlichen Fettsäure und Kupfer. ist ein Kontaktfungizid, das eine vorbeugende (protektive) Wirkung gegen pilzliche Krankheitserreger besitzt. Die in enthaltenen Fettsäuren ermöglichen darüber hinaus eine gute Bekämpfung von Echtem Mehltau. Ferner ist von eine Nebenwirkung bei der Bekämpfung des Roten Brenner bekannt. Vorteile - Einziger Kupferwirkstoff mit Doppelwirkung gegen Echte und Falsche Mehltaupilze - Breites Anwendungsgebiet inkl. Weinbau, Gemüsebau, Ackerbau und Obstbau 66
- das Kupfer-Fettsäure-Präparat mit Doppelwirkung gegen Echte und Falsche Mehltaupilze, Kraut- und Knollenbzw. Braunfäule sowie Schorf. Produkttyp: Fungizid Wirkstoff: 100,00 g/l Kupferoktanoat (10,0 % w/w) Formulierung: Suspensionskonzentrat Packungsgröße: H80638 200 l Fass H80639 2x10 l Umkarton 024456-60 GHS09 Umweltgefährlich EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung Schorf (Venturia spp.) Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Echter Mehltau (Uncinula necator) und Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) Kulturen/Objekte Apfel Tomaten im Gewächshaus Kartoffel Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 67
(NT620) Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenanbau: 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. Reinkupfergehalt von : 18 g/l Kupfer Gebrauchsanleitung Wirkungsweise ist ein Kontaktfungizid, das eine vorbeugende (protektive) Wirkung gegen pilzliche Krankheitserreger besitzt. Kupferverbindungen haben sich seit mehr als 100 Jahren als Fungizide gegen Falsche Mehltaupilze bewährt. Die entscheidende Wirkungskomponente sind die Cu2+ Ionen, die in die Pilzspore eindringen. Dort bewirken die Kupferionen eine Blockierung der Enzym-Reaktionen, was zum Absterben der Pilzsporen von Falschen Mehltaupilzen führt. Die in enthaltenen Fettsäuren ermöglichen auch die Bekämpfung von Echten Mehltaupilzen. Sie wirken auf das Pilzgeflecht und die Sporen von Echten Mehltaupilzen. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kupferoktanoat: M1 Wirkungsspektrum Echter und Falscher Mehltau Kraut- und Knollen- bzw. Braunfäule Apfelschorf n Besondere Hinweise Behandeln bis zur sichtbaren Benetzung. Wird im Sprühverfahren mit verringerter Wasseraufwandmenge ausgebracht, darf diese höchstens um die Hälfte reduziert werden. Auf eine gleichmäßige Verteilung des Spritzbelages ist zu achten. Jede Gasse ist zu befahren. In Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand. Ständige Kontrolle des Verbrauchs der Spritzbrühe während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dossiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. wird vorbeugend (protektiv) bei Infektionsgefahr oder nach Warndiensthinweis angewandt. 68
Im Regelfall ist die Behandlung bei Infektionsbedingungen nach 7 bis 10 Tagen bzw. nach mehr als 20 mm Niederschlag zu wiederholen. Auf eine gleichmäßige Benetzung sämtlicher Pflanzenteile ist zu achten. n Anwendungsempfehlung Weinbau ist im Weinbau hervorragend für die Anti-Resistenzstrategie sowie die Abschlussbehandlung geeignet. Wird im Sprühverfahren mit verringerter Wassermenge ausgebracht darf diese höchstens um die Hälfte reduziert werden. Auf eine gleichmäßige Verteilung des Spritzbelages ist zu achten. Jede Gasse ist zu befahren. n Anwendung OBSTBAU Hinweise zur sachgerechten anwendung Pflanzen/-erzeugnisse: Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Anwendungsbereich: Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Apfel Schorf (Venturia spp.) Freiland vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 3 für die Kultur bzw. je Jahr max. 3 im Abstand von 5-10 Tagen Anwendungstechnik: Aufwandmenge: Wasseraufwandmenge: Wartezeit: spritzen oder sprühen 10 l/ha und je m Kronenhöhe maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflä- 69
chengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 75%: 20m, 90%: 15m (NT105) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 10 für die Kultur bzw. je Jahr max. 10 im Abstand von: 5 Tagen Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 8 l/ha Wasseraufwandmenge: Bewährte Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: 14 Tage 70
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. GEMÜSEBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Tomaten im Gewächshaus Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Anwendungsbereich: Gewächshaus Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 9 für die Kultur bzw. je Jahr max. 9 im Abstand von 7 Tagen Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 13,5 l/ha = 1,35 ml/m² in max. 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 18 l/ha = 1,8 ml/m² in max. 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 22,5 l/ha = 2,25 ml/m² in max. 1200 l Wasser/ha Erläuterungen zur Ku: Maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 160l/ha. Wartezeit: 7 Tage WEINBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) Echter Mehltau (Uncinula necator) und Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) Freiland Anwendungsbereich: Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 10 In der Kultur bzw. je Jahr: 10 im Abstand von 5-10 Tagen Anwendungstechnik: Aufwandmenge: Wartezeit: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder sprühen Basisaufwand: 4 l/ha in max. 400l Wasser/ha ES 61: 8 l/ha in max. 800l Wasser/ha ES 71: 12 l/ha in max. 1200l Wasser/ha ES 75: 16 l/ha in max. 1600l Wasser/ha 35 Tage 71
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m, 75%: 5 m, 90%: * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m n Verträglichkeit ist in den empfohlenen Aufwandmengen und Anwendungshäufigkeiten gut pflanzenverträglich. Bei übermäßiger Feuchtigkeit und Kälte können bei kupferempfindlichen Kulturarten und - sorten Blattflecken auftreten. Im Apfelanbau sind bei empfindlichen Sorten und ungünstiger Witterung Fruchtberostungen möglich. Im Weinbau darf, wenn mit verringerter Wasseraufwandmenge gearbeitet wird, max. 2-fach konzentriert gespritzt werden. Hinweise zur Anwendungstechnik n Mischbarkeit ist nach bisherigen Ergebnissen mischbar mit vielen Fungiziden und Insektiziden. Aufgrund der Vielzahl der angebauten Pflanzenarten und - sorten, können keine spezifischen Mischbarkeitsempfehlungen gegeben werden. Mischpartner in fester Form werden als erstes Produkt in den Tank gegeben. Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns als nicht mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. 72
Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179-99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen um Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3-1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, evtl. zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. 73
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle. Hinweise zum Schutz des Anwenders n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Arzt aufsuchen. Hautkontakt: Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen. Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen. Arzt hinzuziehen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt hinzuziehen. n Hinweise für den Arzt Symptome: Es sind keine stoffspezifische und keine möglichen Gefahren bekannt. Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. 74
Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/de/sicherheitsdatenbltter Hinweise zum UMWELTVERHALTEN n Einfluss auf Nutzorganismen (NO686) Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft. (NN2001) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. (NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. n Gewässerschutz Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Hinweise für TRANSPORT und lagerung n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 12 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern! 75