Prüf- und Zertifizierungsordnung

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Transkript:

TÜV CERT-Zertifizierungsstelle für Trainer der Erwachsenenbildung der TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Telefon 040 85572557 Telefax 040 85572958 perszert@tuev-nord.de Prüf- und Zertifizierungsordnung für die Abschlussprüfungen zur Erlangung eines Zertifikates Trainer der Erwachsenenbildung INHALT 1. Geltungsbereich 2. Prüfer 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 4. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung 5. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7. Bewertung der Prüfungsleistungen 8. Wiederholung der Prüfung 9. Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen 10. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11. Prüfungsgebühren 12. Inkrafttreten Anhang Stand: 08.2004 PruefZertordnung-09.04 Seite 1 von 8

1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für das Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Personenzertifikats TRAINER DER ERWACHSENENBILDUNG gemäß den Anforderungen des TÜV NORD-Merkblatts Personalqualifikation 07-504-TdE Anforderungen an den Trainer der Erwachsenenbildung (nachfolgend Merkblatt genannt). 2 Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern durchgeführt. Schriftliche Prüfungsteile werden von einem, praktische und mündliche Prüfungsteile jeweils von 2 Prüfern bewertet. Die Benennung erfolgt durch die TÜV CERT-Zertifizierungsstelle für Trainer der Erwachsenenbildung der TÜV Nord Akademie (nachfolgend Zertifizierungsstelle genannt). 3 Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel In der Prüfung wird festgestellt, ob der Prüfungsteilnehmer sein in den fachbezogenen Lehrveranstaltungen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbene Wissen und seine Fähigkeiten auf konkrete Fragen des jeweiligen Fachgebiets kompetent anwenden kann. Zusätzlich wird geprüft, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichend Fähigkeiten erworben hat, nach anerkannten didaktischen Erkenntnissen der Lehr- und Lernmethodik selbstständig ein Training zu gestalten und durchzuführen. Die Prüfung besteht aus schriftlichen, praktischen und mündlichen Teilen: Ausarbeitung eines Trainingskonzeptes (schriftlich) Klausur in Form von Multiple Choice und / oder offenen Fragen (schriftlich) Durchführung einer Trainingseinheit mit Interview (praktisch / mündlich) Zur Präsenzprüfung (Klausur und Durchführung einer Trainingseinheit) wird nur zugelassen, dessen ausgearbeitetes Trainingskonzept zuvor positiv bewertet worden war. Die Prüfungsmodalitäten sind in der Anlage 1 zu dieser Prüfungsordnung festgelegt. Der Teilnehmer muss alle Prüfungsteile einzeln bestehen, um das Zertifikat zu erhalten. Nicht bestandene Prüfungsteile können separat wiederholt werden. Insgesamt sind 2 Wiederholungen möglich. 3.1 Ausarbeitung eines Trainingskonzeptes Im ersten Teil der Prüfung muss der Prüfungsteilnehmer schriftlich ein vollständiges Trainingskonzept über 2 Tage einreichen, welches er selbstständig in Form einer Hausarbeit entwickelt hat. Das jeweilige Seminarthema kann der Teilnehmer frei wählen. Das Seminarkonzept beinhaltet Zielgruppenbeschreibung, Lernzielfestlegung, Trainingsplanerstellung sowie Medieneinsatzplanung und muss methodisch einwandfrei aufgebaut sein. Mit der Bearbeitung zeigt der Teilnehmer, dass er selbst Konzepte erstellen kann, die nach bewährten und neuen Lehr- und Lernmethoden entwickelt worden sind. Das Konzept muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Termin der Präsenzprüfung abgegeben werden. Mit der Auftragsstellung wird zugleich der Abgabetermin definiert. Zugelassen sind alle benötigten, qualifizierten Hilfsmittel (Fachbücher, Fachveröffentlichungen, Aufzeichnungen, Seminarunterlagen). PruefZertordnung-09.04 Seite 2 von 8

3.2 Klausur Die schriftliche Klausur umfasst 30 Multiple Choice Fragen und zusätzlich 5 offene Fragen. Bei den MC-Fragen muss/müssen unter mehreren vorgegebenen Antwort-Vorschlägen durch Ankreuzen die richtige(n) Antwort(en) ausgewählt werden. Bei den Offenen Fragen sind die Antworten in freier, jedoch knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Die Dauer der Klausur beträgt 60 Minuten. Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. 3.3 Durchführung einer Trainingseinheit mit Interview Der mündliche Teil von 60 Minuten Dauer besteht aus einer Trainingseinheit von 40 min und einem anschließenden Interviewteil von 20 min. Der Prüfungsteilnehmer muss auf der Basis und als Teil seines erstellten Trainingskonzeptes eine Trainingseinheit entsprechend einer Schulung - über 40 min selbstständig durchführen. Die Prüfer wählen hierzu aus der Trainingseinheit Teilbereiche aus, welche rechtzeitig dem Teilnehmer mitgeteilt werden. Es wird ausreichend Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt. Die Trainingseinheit ist durch den Teilnehmer inhaltlich frei durchzuführen. Dabei wird begutachtet, wie der Prüfling mit seinen Seminarteilnehmern umgeht, diese in das Geschehen mit einbezieht sowie methodisch und sozial kompetent Wissen vermittelt. Die anderen Prüfungsteilnehmer stellen jeweils die Seminargruppe bzw. das Publikum für den gesamten Prüfungstag dar. Nach Wahl der Prüfer und mit Zustimmung des Prüflings können auch andere Personen teilnehmen. Anschließend erfolgt ohne Publikum über ca. 20 min ein mündlicher Fragenteil (Interview) zwischen Prüfling und Prüfern. Die Prüfer stellen Fragen zum Seminarkonzept und zur Trainingseinheit (Erhärtung der Beurteilung). Bei der praktischen Prüfung sind alle erforderlichen, beim anschließenden Interview keine Hilfsmittel zugelassen. 4 Anmeldung und Zulassung zur Prüfung Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt bis spätestens 12 Wochen vor dem Termin der Präsenzprüfung bei der Zertifizierungsstelle. Hierbei sind Nachweise zu den im Merkblatt genannten Eingangsvoraussetzungen zu erbringen. Über die Zulassung der Interessenten entscheidet die Zertifizierungsstelle. Mit der Zulassung erfolgt die Aufgabenstellung für den ersten Teil der Prüfung (Erstellung eines Trainingskonzeptes). Vorgesehene Prüfungstermine und Prüfungsorte werden von der Zertifizierungsstelle festgelegt und veröffentlicht. 5 Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis Tritt ein Prüfling vor Beginn eines Prüfungsteiles von der Prüfung zurück, gilt dieser Prüfungsteil als nicht durchgeführt. Tritt ein Prüfling nach Beginn eines Prüfungsteiles von der Prüfung zurück, gilt dieser als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und der Prüfungsteil gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Prüfling nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Prüfling die weitere Teilnahme unzumutbar machen. Der Prüfling hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft die Zertifizierungsstelle. Prüfungsleistungen, die der Prüfling aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit 0 Punkten bewertet. PruefZertordnung-09.04 Seite 3 von 8

6 Täuschung, Unregelmäßigkeiten Täuschungshandlungen eines Teilnehmers werden von den Prüfern bzw. der Zertifizierungsstelle schriftlich festgehalten. Bei Täuschungshandlungen entscheiden die Prüfer, ob der Prüfling die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Zertifizierungsstelle innerhalb von 2 Jahren die Prüfung für nicht bestanden erklären und das Zertifikat zurückfordern. Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten eine Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung treffen die Prüfer. 7 Bewertung der Prüfungsleistungen Die Bewertung der Prüfungsleistung von Teilnehmern erfolgt nach einem Punktesystem. 7.1 Bewertung des Trainingskonzeptes Die Bewertung des vom Prüfling vorgelegten schriftlichen Trainingskonzeptes erfolgt an Hand einer Bewertungscheckliste (siehe unten). Die Checkliste umfasst definierte Kriterien zur Organisationskompetenz, die für sich auf Vollständigkeit und Plausibilität bewertet werden. Dieser Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn mindestens 50% der möglichen Punkte erreicht wurden. Organisationskompetenz (je Kriterium 1 bis 5 Punkte) 1 2 3 4 5 Auftragsklärung und Zielformulierung Bedarfsanalyse und Zielgruppenanalyse Trainingsplanung Organisatorische Veranstaltungsplanung Einsatz von Feedbackinstrumenten Abschluss & Nachbereitungsphase Der Trainer hat den Nutzen des geplanten Seminars mit den Auftraggebern abgestimmt und daraus Lernziele abgeleitet. Der Trainer hat eine optimale Bedarfs- und Zielgruppenanalyse durchgeführt. Der Trainer hat die Trainingsmaßnahme geplant und konzipiert, d.h. die Fachinhalte logisch strukturiert und aufgebaut sowie eine aktivierende Trainingsdynamik in den einzelnen Seminarphasen berücksichtigt. Der Trainer hat Ressourcen (Zeit, Ort, Raum, Raumaufteilung) geplant, Seminarunterlagen erstellt sowie das Rahmenprogramm gestaltet. Der Trainer hat die Art und Weise für seine Fremdbewertung und die des Seminars geplant und vorbereitet. Zum Seminarabschluss wurde eine Zusammenfassung gegeben und mit einer Abfrage zum gesamten Seminar verbunden. Aus der Zusammenfassung wurden gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen abgeleitet. Die Durchführung der praktischen Umsetzung nach dem Seminar ist geplant. Gesamtwert Organisationskompetenz (mindestens 15 Punkte): PruefZertordnung-09.04 Seite 4 von 8

7.2 Bewertung der Klausur Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. Bei den MC-Fragen wird bei komplett richtiger Antwort (richtige Anzahl von Kreuzen an den richtigen Stellen) jeweils 1 Punkt vergeben. Bei den Offenen Fragen werden entsprechend der Richtigkeit von Umfang und Inhalt der Antworten 2 Punkte, 1 Punkt oder Null Punkte vergeben. Die Klausur gilt als bestanden, wenn mindestens 50% der maximal möglichen Punkte (= 20 Punkte) erreicht werden. 7.3 Bewertung von Trainingseinheit und Interview Die Bewertung der Trainingseinheit und des Interviews erfolgt auf der Basis einer gemeinsamen Checkliste. Die vom Prüfer gestellten Interviewfragen werden auf der Liste protokolliert, ihre Beantwortung durch den Teilnehmer geht in die Bewertung mit ein. Jedes Kriterium wird mit 1 bis 5 Punkte bewertet. Beziehung 1 2 3 4 5 Kontakt Der Kandidat hat einen guten Kontakt zu den Teilnehmern aufgebaut und sich auf die Gruppe eingestellt; schafft eine angenehme Lernatmosphäre Interaktion Der Kandidat kennt Gruppenprozesse und kann Gruppen wirkungsvoll steuern. Integration Der Kandidat hat die unterschiedlichen Teilnehmerinteressen und - persönlichkeiten integriert und sinnvoll berücksichtigt. Er aktiviert, integriert und motiviert die Teilnehmer. Didaktik 1 2 3 4 5 Verständlichkeit Der Kandidat hat für die Teilnehmer die Inhalte verständlich und angemessen formuliert. Präsentation Der Kandidat hat die Inhalte professionell und ansprechend präsentiert. Er verwendet viele Möglichkeiten der Visualisierung und setzt die Gestaltungselemente übersichtlich ein. Einsatz und Umgang mit Medien Die eingesetzten Lehrmethoden wurden in sinnvoller Weise auf Inhalte und Lernziele der Veranstaltung abgestimmt. Dramaturgie Der Aufbau und die Struktur der Trainingseinheit waren überzeugend. Die im Konzept vorgegebenen Methodiken wurden im wesentlichen eingesetzt. Inhalte/ Zeitmanagement Die Inhalte der Trainingseinheit wurden vollständig behandelt und die im Konzept geplanten Zeiten eingehalten. Auftritt 1 2 3 4 5 Auftreten Selbstbewusstsein, Sicherheit, Überzeugungskraft, Körpersprache Kommunikation/Mod Sprache, Ausdrucksfähigkeit, verständliche Anleitungen eration Die praktische/mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50% der maximal möglichen Punkte erreicht wurden. Dabei gilt der arithmetisch gemittelte Wert der Ergebnisse beider Prüfer. PruefZertordnung-09.04 Seite 5 von 8

7.4 Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn jeder der Prüfungsteile bestanden wurde. 8 Wiederholung der Prüfung Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann einzeln wiederholt werden. Insgesamt gibt es zwei Wiederholungsmöglichkeiten. 9 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen Alle Prüfungsunterlagen werden in der Zertifizierungsstelle aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt fünf Jahre. 10 Feststellung der Prüfungsergebnisse Die Zertifizierungsstelle bewertet das Ergebnis der Prüfung. Dem Prüfungsteilnehmer wird nicht die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl mitgeteilt. Es werden nur die Prüfungsprädikate "erfolgreich abgelegt" oder "nicht bestanden" vergeben. Die Benachrichtigung der Prüfungsteilnehmer über ihr Prüfungsergebnis erfolgt spätestens sechs Wochen nach der Prüfung durch die Zertifizierungsstelle. Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der Prüfungsbescheid. Der Prüfungsteilnehmer, der nicht bestanden hat, kann auf Wunsch Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung nehmen, wobei folgende Bedingungen gelten: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Es ist nicht gestattet, während der Einsicht Notizen, Aufzeichnungen oder ähnliches zu machen. Einsichtnahme in Musterlösungen ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Zertifizierungsstelle zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der oben genannten Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht. 11 Prüfungsentgelt Jede Prüfung ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Prüfungsentgelte ist der Entgeltordnung der Zertifizierungsstelle zu entnehmen. Das Entgelt für die Abnahme der Prüfung ist zugleich mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Es kann entweder in einem vollen Betrag oder in zwei festgelegten Teilbeträgen bei der Anmeldung zur Gesamtprüfung und zur Präsenzprüfung entrichtet werden. PruefZertordnung-09.04 Seite 6 von 8

12 Zertifikat Bei Erfüllung aller Voraussetzungen und Vorliegen eines entsprechenden Antrags an die Zertifizierungsstelle wird dem Interessenten ein Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat enthält folgende Angaben: a) Personalien des Prüflings, b) Bezeichnung der Qualifikation, c) Prüfungsinhalte gemäß Merkblatt, d) Datum der Gültigkeit e) Unterschrift des Leiters der Zertifizierungsstelle f) Eindeutige Zertifikatnummer Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren. Nach zwei Jahren erfolgt eine Überwachung in der Form, dass der Zertifikatinhaber von der Zertifizierungsstelle angeschrieben und um Auskunft über seine Tätigkeit als Trainer gebeten wird. Nach 4 Jahren kann das Zertifikat erneuert werden. Es müssen Nachweise für die Dauer des Gültigkeitszeitraums vorgelegt werden über die Tätigkeit als Trainer sowie über die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zum Erhalt der Trainerqualifikation. 13 Inkrafttreten Die Prüfungsordnung wird von der Zertifizierungsstelle in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen. Diese Prüfungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. PruefZertordnung-09.04 Seite 7 von 8

Anhang 1: Übersicht der Prüfungsmodalitäten Anmeldung zur Prüfung: Spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Zertifizierungsstelle. Mit der Zulassung zur Prüfung durch die Zertifizierungsstelle erfolgt die Aufgabenstellung für den ersten Teil der Prüfung (Erstellung eines Trainingskonzeptes). Präsenzprüfung: Prüfungsblock Themenkreis Aufgabenstellung Zeitdauer Modul I schriftliche Prüfung Ausarbeitung eines Trainingskonzeptes über 2 Tage Freie Themenwahl Abgabe mind. 4 Wochen vor Prüfung Modul II schriftliche Prüfung Allgemeine Fragen zur Arbeit als Trainer sowie zur Fach- und Methodenkompetenz gemäß Anforderungsprofil 30 Multiple-Choice- Fragen 5 offene Fragen 60 Min. Modul III praktische und mündliche Prüfung Praktische Durchführung einer Trainingseinheit auf der Grundlage des selbst erstellten Trainingskonzeptes Praktischer Teil (40 min) 60 Min. Der mündliche Teil umfasst ein Interview mit Fragen zum Trainingskonzept und zur Trainingseinheit Mündlicher Teil (20 min) PruefZertordnung-09.04 Seite 8 von 8