Dresden, 02. November Landeshauptstadt Dresden

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Transkript:

Bewertung des vom Freistaat Sachsen am 29.10.2015 vorgestellten Investitionsprogramms für die Sächsischen Kommunen Brücken in die Zukunft aus Sicht der kreisfreien Städte Dresden, 02. November 2015 Landeshauptstadt Dresden

Aus der Presseerklärung des Freistaates Sachsen vom 29.10.2015: Der Freistaat Sachsen, die Landkreise und Kommunen haben ein mehrjähriges zukunftsfestes Investitionspaket zur weiteren Stärkung der kommunale Gestaltungskraft auf den Weg gebracht. Brücken in die Zukunft 2

Presseüberschriften vom 30.10.2015 Sachsen legt Milliarden-Programm bis 2020 auf Eine große Hausnummer! 800 Millionen Euro! Geldregen für Sachsens Gemeinden! 800-Millionen-Spritze für Sachsens Kommunen 3

Richtig aus Sicht der kreisfreien Städte ist: Im Wesentlichen fasst der Freistaat Sachsen nur Gelder zusammen, welche den sächsischen Kommunen ohnehin zustehen. Der eigentliche Eigenanteil des Freistaates Sachsen liegt nur bei 40 Prozent. Der eigentliche Zweck des Investitionspaketes besteht darin, dass in seinem Windschatten eine massive strukturelle Umverteilung von Geldern des sächsischen Kommunalen Finanzausgleiches von den kreisfreien Städten hin zu den kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen vorgenommen wird mit einer Wirkung weit über das Jahr 2020 hinaus. 4

Ist dies überhaupt ein Investitionsprogramm des Freistaates Sachsen oder wie viel Landesgeld steckt eigentlich darin? 156 Mio. Bund Der auf Sachsen entfallende Anteil der Bundesmittel aus dem Bundesprogramm zur Stärkung finanzschwacher Kommune. 800 Mio. 322 Mio. Kommunale Mittel FAG Herausgelöst aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2017 bis 2020, d. h. Gelder, die ohnehin den Kommunen in dieser Phase zustehen 322 Mio. Freistaat Sachsen 322 Mio. : Originäre Landesmittel aus der im November erwarteten Auswirkung der positiven Steuerschätzung auf den sächsischen Haushalt. Fazit: Im Wesentlichen reicht der Freistaat Sachsen nun endlich die Bundesmittel an die Kommunen durch und verkauft den Kommunen deren eigene Mittel als Landesinvestitionsprogramm. 5

Eigentlich reden wir also nur über ein 322-Millionen-Euro-Investitionsprogramm des Landes für die Kommunen von 2017 bis 2020. Verteilung in Sachsen 322 Mio. 2017 161 Mio. 161 Mio. kreisfreie Städte 40,25 Mio. DD L C 16,1 16,1 8,05 Landkreise und kreisangehörige Gemeinden 2017 40,25 Mio. 2018 40,25 Mio. 16,1 16,1 8,05 2018 40,25 Mio. 2019 40,25 Mio. 16,1 16,1 8,05 2019 40,25 Mio. 2020 40,25 Mio. 16,1 16,1 8,05 2020 40,25 Mio. 64,4 64,4 32,2 6

Das Irreführende ist allerdings, dass das Investitionspaket vom Freistaat mit einer Nebenabrede verknüpft wird. Inhalt der verlangten Nebenabrede: Umverteilung von jährlich 40 bis 60 Mio. im Kommunalen Finanzausgleich (FAG) zu Lasten der kreisfreien Städte und zu Gunsten der Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden kreisfreie Städte Landkreise und kreisangehörige Gemeinden 2017-40 bis -60 Mio. 2017 +40 bis 60 Mio. 2018-40 bis -60 Mio. 2018 +40 bis 60 Mio. 2019-40 bis -60 Mio. 2019 +40 bis 60 Mio. 2020-40 bis -60 Mio. 2020 +40 bis 60 Mio. Summe: -160 bis -240 Mio. Summe: +160 bis 240 Mio. Die genaue Summe soll noch gutachterlich ermittelt werden. 7

Was bedeutet dies konkret an Verlusten für die kreisfreien Städte? Ziel: Umverteilung 40 bis 60 Mio., hier rechnerisch unterstellt 50 Mio. gesamt Dresden Leipzig Chemnitz 2017-50 Mio. - 20 Mio. - 20 Mio. - 10 Mio. 2018-50 Mio. - 20 Mio. - 20 Mio. - 10 Mio. 2019-50 Mio. - 20 Mio. - 20 Mio. - 10 Mio. 2020-50 Mio. - 20 Mio. - 20 Mio. - 10 Mio. 2017 bis 2020-200 Mio. - 80 Mio. - 80 Mio. - 40 Mio. 8

Wie wirken Investitionsprogramm und Umverteilung aus der Nebenabrede zusammen auf die kreisfreien Städte? positiver Effekt aus Brücken für die Zukunft Effekt aus struktureller Umverteilung im FAG aus der Nebenabrede Unterstützung kreisfreie Städte für Hartz IV (5 Mio. p.a.) Dresden Leipzig Chemnitz gesamt + 64,4 Mio. + 64,4 Mio. + 32,2 Mio. + 161 Mio. - 80 Mio. - 80 Mio. - 40 Mio. - 200 Mio. + 8 Mio. + 8 Mio. + 4 Mio. + 20 Mio. (Negativer) Gesamteffekt - 7,6 Mio. - 7,6 Mio. - 3,8 Mio. - 19 Mio. Fazit: Die faktische Wirkung von Brücken in die Zukunft für die Landeshauptstadt Dresden beträgt pro Jahr ca. - 2 Mio.. 9

Die eigentliche Dramatik entwickelt sich für die kreisfreien Städte aber erst mit voller Wucht nach 2020. positiver Effekt aus Brücken für die Zukunft 2021 2022 2023 2024 2025 2026 gesamt 0 0 0 0 0 0 positiver Effekt Hartz IV 0 0 0 0 0 0 negativer Effekt aus struktureller Umverteilung im FAG - 20 Mio. Wirkung auf die Landeshauptstadt Dresden - 20 Mio. - 20 Mio. - 20 Mio. - 20 Mio. - 20 Mio. - 100 Mio. Kreisfreie Städte insgesamt - 50 Mio. - 50 Mio. - 50 Mio. - 50 Mio. - 50 Mio. - 50 Mio. - 250 Mio. Fazit: Statt Brücken in die Zukunft zu bauen, werden die Weichen gestellt, um eine massive Umverteilung zu Lasten der kreisfreien Städte zu exekutieren. 10

Der Freistaat lässt die kreisfreien Städte bei deren Herausforderung zur Bewältigung ihres demografischen Wandels allein. Stichwort: Finanzierung der infrastrukturellen Folgekosten (z.b. Schulhausbau) Infolge des Geburtenbooms und der Zuwanderung (ohne Flüchtlinge) wird die Zahl der Schüler an allgemeinbildenden Schulen um 60 Prozent gegenüber dem Tiefpunkt aus dem Jahr 2008 steigen. 11

Zur Schaffung der notwendigen Schulhaus- und Sporthallenkapazitäten für die Schulen musste Dresden ein beispielloses Investitionsprogramm auflegen. Angaben in Mio. 12

Anstatt sich stärker mit Fördermitteln am Neubau von Schulen bzw. deren Sanierung zu beteiligen, kürzt das Land sein Engagement weiter. 2013 und 2014 40 Mio. p.a. Einrichtung eines Sonderinvestitionsprogramms Schulhausbau für kreisfreie Städte 2015 und 2016 0 Streichung des Schulhausbaubudgets für kreisfreie Städte 2017 bis 2020 10 Mio. 4 Mio. Dresden 4 Mio. Leipzig 2 Mio. Chemnitz Neuausrichtung eines Minibudgets Schulhausbau für kreisfreie Städte (Da auch diese Mittel aus dem FAG entnommen werden, also auch zum Beispiel von der Landeshauptstadt Dresden indirekt mitfinanziert sind, beträgt der Netto-Effekt nur 2,28 Mio. p.a.) 13

Fazit: Das Investitionsprogramm Brücken in die Zukunft ist nur dann ein wirklich überzeugendes sächsisches Investitionsprogramm, wenn auch die rund 1,3 Mio. Sächsinnen und Sachsen aus den kreisfreien Städten hiervon profitieren können. Das heißt, die sog. Nebenabrede zur Umverteilung von Geldern aus dem Finanzausgleich muss ersatzlos entfallen! 14

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 15