Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche Hand = H" Gebietskörperschaften

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Transkript:

Auslegungshilfe zur erkunft der Flächen bei Agrarumweltmaßnahmen (KoopNat, NAU/BAU und NiB-AUM) und zur Förderfähigkeit im Erschwernisausgleich - Definition der öffentlichen and ()" Definition der öffentlichen and" nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG: Als Flächen der öffentlichen and gelten Flächen im Eigentum 1. (Bund, Land, Landkreis, Stadt/ Gemeinde), 2. einer Stiftung, die von einer Gebietskörperschaft errichtet wurde, 3. einer Anstalt, die vom Bund oder einem Land errichtet wurde, 4. einer kommunalen Anstalt, einer gemeinsamen kommunalen Anstalt, eines Zweckverbands, 5. einer sonstigen juristischen Person oder Organisation des, deren geschäftsführendes Organ einer Gesellschafterversammlung, einem Aufsichtsrat, einem Verwaltungsrat oder einem vergleichbaren Organ unmittelbar verantwortlich ist, wenn über die Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte verfügen. Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " (1.) (Bund, Land, Landkreis, Stadt/ Gemeinde) Deich-, Wasser- und Bodenverbände... (Körperschaften des öffentlichen Rechts) * (*wenn Gebietskörperschaft über Mehrheit der Anteile/Stimmrechte Öffentliche oder kommunale Unternehmen (z.b. Wasserversorger, Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe) gemeinnützige Vereine oder Verbände (z.b. NABU, BUND e.v.,) In Anlage 2 zum Sammelantrag mit S" zu kennzeichnen. Realgemeinden, Realverbände (1.) (4.) kommunale Anstalt, Zweckverband;......... verfügt, Einzelfallprüfung) keine Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte * (*wenn Gebietskörperschaft über Mehrheit der Anteile/Stimmrechte verfügt, Einzelfallprüfung)

Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " Anstalt Nds. Landesforsten, Biologische Bundesanstalt, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Johann einrich von Thünen-Institut (VTI ex FAL) (3.) Anstalt des Landes oder des Bundes Bundesbehörde Deutsche Bundesstiftung Umwelt Kirche In Anlage 2 zum Sammelantrag mit P" zu kennzeichnen. (2.) Stiftung, die von einer Gebietskörperschaft errichtet wurde (hier durch Bund per Gesetz errichtete Stiftung) Klosterkammer annover des NLG Niedersächsische Landgesellschaft (52% Anteile Land) LWK Niedersachsen (Körperschaft des öffentl. Rechts) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (3.) Anstalt des Landes oder des Bundes BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs Gmb Zoologische Gesellschaft Frankfurt von 1858 e.v. Aktion Fischotterschutz e.v. Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven (1.) Gebietskörperschaft Feldmarkinteressenschaft Mainzholzen

Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs Gmb Zoologische Gesellschaft Frankfurt von 1858 e.v. keine Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte Aktion Fischotterschutz e.v. Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven (1.) Gebietskörperschaft Feldmarkinteressenschaft Mainzholzen I. Oldenburgischer Deich- und Unterhaltungsverband II. Oldenburgischer Deich- und Unterhaltungsverband III. Oldenburgischer Deichband, Jever Meetschow-Gorlebener Deich- und Wasserverband Jeetzeldeichverband und der Gartower Deich- und Wasserverband Dannenberger Deich-und Wasserverband Leda-Jümme-Verband Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband

Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " Unterhaltungsverband 97 / Mittlere ase Westener Deichverband Stedorfer Deichverband Realverband Meetschow Realgemeinde Brandleben Deichverband Kehdingen-Oste unte-wasseracht Moormorländer Deichacht Wasserverband der Ilmenauniederung Realverband oltorf Bremischen Deichverband am rechten Weserufer

Realverband Gummern Realverband Laase

Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " Mitte-Deutschland-Anbindungs-Gmb (Midal Gmb) Arenberg-Meppen GmB JadeWeserPort Logistics Zone Gmb & Co.KG Niedersachsen Ports Gmb & Co.KG Stiftung Tierärztliche ochschule annover Schierhornstiftung Stiftung Loki Schmidt Paul-Feindt-Stiftung Dt. Rentenversicherung Nord (2.) Stiftung, die von einer Gebietskörperschaft errichtet wurde (Stiftungsvermögen Land Nds.) (2.) Stiftung, die von einer Gebietskörperschaft errichtet wurde (Stiftungsvermögen LK Gifhorn) Gemeinnützig anerkannte Stiftung keine Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte DB Netz AG NLWKN ospital St. Nikolaihof (1.) (Stadt Lüneburg)

Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " Deutsche Lufthansa AG Gäste- und Touristikverein Goldenstedt arzwasserwerke Gmb Sehtestift Aurich Stiftung NordWest Natur (Nordwestdeutschen Stiftung für Tier- und Naturschutz) Landesjägerschaft Niedersachsen e.v. Stiftung Bethesta des des des des des, private, gemeinnützige Stiftung, private, gemeinnützige Stiftung

Institutionen, deren Mittel im Rahmen des ELER-Fonds wie öffentliche Mittel zur Kofinanzierung herangezogen werden können Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " Allgemeiner annoverscher Klosterfonds Bürgerstiftung Bad Essen Copernicus-Stiftung (Copernicus Gesellschaft) Curt Mast Jägermeister Stiftung Deutsche Bundesstiftung Umwelt Deutsche Stiftung Denkmalschutz Emsländische Sparkassenstiftung Friedrich-Weinhagen-Stiftung Grafschafter Sparkassenstiftung anseatische Naturentwicklung Gmb.F. Wiebe Stiftung einrich-dammann-stiftung Kulturstiftung Schaumburg Kulturstiftung der Kreissparkasse Wesermünde-adeln Kultur- und Sozialstiftung der Sparkasse Gifhorn- Wolfsburg

Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " Lottostiftung Lingener Bürgerstiftung Landkreis Gifhorn Stiftung Niedersächsische Lottostiftung/ "Bingo-Lotto-Mittel" Niedersächsische Landschaften (Schaumburger Landschaft e.v., Landschaftsverband ildesheim e.v., Landschaftsverband Weser-unte e.v., Landschaftsverband ameln-pyrmont e.v., Braunschweigische Landschaft e.v., Landschaftsverband Südniedersachsen e.v., Lüneburgischer Landschaftsverband e.v., Landschaftsverband Stade e.v., Emsländische Landschaft e.v., Landschaftsverband Osnabrücker Land e.v.) Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland Naturpark Bourtanger Moor-Bargerveen Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück Niedersächsische Wattenmeer- Stiftung Niedersächsische Bingostiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung Stiftung Niedersachsen

Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " Sparkassenstiftung Stiftung Kulturschatz Bauernhof Sparkassen-Kulturstiftung LeerWittmund Stiftung KiBa (Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland) Sozial- und Sportstiftung des LK Northeim Stiftung der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Stiftung der Kreissparkasse Verden Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz Stiftung Rittergut ämelschenburg Tourismusverband Wolfenbütteler Land e.v. VG-Stiftung VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland

Institutionen, deren Mittel im Rahmen des ELER-Fonds nicht wie öffentliche Mittel zur Kofinanzierung herangezogen werden können Eigentümer der Fläche Einstufung nach 42 Abs. 5 NAGBNatSchG öffentliche and = " Stiftung Kloster und Domäne Schinna, Landkreis Nienburg Stiftung Naturschutzpark Lüneburger eide Aktion Mensch e.v. Deutsches Jugendherbergswerk (DJ), Landesverband annover e.v.