Tipps für Trans*Menschen in Leichter Sprache

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Tipps für Trans*Menschen in Leichter Sprache

Über dieses Heft Dieses Heft ist von der Landes-Stelle für Gleich-Behandlung und gegen Diskriminierung: LADS. Das ist ein Büro von der Senats-Verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Berlin. capito Berlin hat den Text in Leichter Sprache geschrieben. Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Landes Berlin. Sie ist nicht zum Verkauf bestimmt und darf nicht zur Werbung für politische Parteien verwendet werden. 2

Inhalt Tipps für Trans*Menschen 4 Was bedeutet Trans*? 5 Warum gibt es dieses Heft? 7 Was ist das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz? 8 Welche Rechte haben Sie am Arbeits-Platz? 9 Welche Pflichten hat Ihr Arbeit-Geber? 11 Reden Sie mit Ihrem Arbeit-Geber! 12 Welche Diskriminierung gibt es im Alltag? 14 Was können Sie tun, wenn Sie benachteiligt werden? 15 Was kann Ihnen noch helfen? 16 Welche Rechte haben Sie noch? 17 Hier bekommen Sie Unterstützung 18 3

Tipps für Trans*Menschen Suchen Sie schon lange eine Arbeit? Ohne Erfolg. Reden Menschen schlecht über Sie? Weil Sie anders sind. Oder, weil Sie in einem anderen Geschlecht leben möchten. Fällt es Ihnen schwer, darüber zu sprechen? In diesem Heft finden Sie Tipps für Ihren Alltag. Denn Sie haben ein Recht auf Gleich-Behandlung. In der Arbeit und in Ihrer Freizeit. Verlieren Sie nicht Ihren Mut! Sie sind nicht allein. Die Tipps in diesem Heft haben die Landes-Stelle für Gleich-Behandlung und gegen Diskriminierung und Trans*Menschen für Sie aufgeschrieben.!? 4

Was bedeutet Trans*? Trans* bedeutet: das eigene Geschlecht und das Gefühl eines Menschen dazu passen nicht zusammen. Zum Beispiel: Ein Mensch wird als Junge geboren. Der Junge fühlt sich aber wie ein Mädchen. Der Junge hat die männlichen Geschlechts-Organe. Aber er fühlt sich nicht als Mann. Er fühlt und denkt wie eine Frau. Er denkt, dass sein Körper nicht richtig ist. Und, dass sein Vorname nicht zu seinem Geschlecht passt. Oder: Ein Mensch wird als Mädchen geboren. Das Mädchen fühlt sich aber wie ein Junge. Das Mädchen hat aber die weiblichen Geschlechts-Organe. Eine Frau fühlt und denkt wie ein Mann. Die Frau wünscht sich den Körper eines Mannes. Oder: Ein Mensch fühlt sich nicht wie eine Frau. Und fühlt sich auch nicht wie ein Mann. Dieser Mensch fühlt sich zwischen den Geschlechtern. Sie wünscht sich auch einen Männer-Namen. 5

Das nennt man Trans*. Oder trans-sexuell oder trans-gender. Gender bedeutet Geschlecht. Gender ist ein englisches Wort. Man spricht es so aus: [ dschender ]. Das Zeichen * steht für Vielzahl. Vielzahl bedeutet: Trans*Menschen sind alle unterschiedlich. Aber sie haben auch viel gemeinsam. 6

Warum gibt es dieses Heft? Wir möchten, dass Sie Ihre Rechte kennen für Gleich-Behandlung. Und wir möchten Sie unterstützen. Damit Sie Ihre Rechte wahrnehmen und Ihr Leben selbst bestimmen. Das nennt man Empowerment. Empowerment ist ein englisches Wort. Das spricht man so aus: [ empauerment ]. Trans*Menschen werden oft diskriminiert. Das bedeutet, sie werden benachteiligt. Niemand darf wegen seines Geschlechts oder Gefühls benachteiligt werden. Wir wollen Trans*Menschen helfen, dass sie ihre Rechte besser durchsetzen können. In allen Lebens-Bereichen. Zum Beispiel bei der Arbeit und in ihrer Freizeit. Ihre Rechte stehen im Allgemeinen Gleich-Behandlungs-Gesetz. 7

Was ist das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz? Das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz ist ein Gesetz der Bundes-Regierung von Deutschland. Das wird so abgekürzt: AGG. Im AGG steht: Diskriminierung ist verboten. Das bedeutet, niemand darf benachteiligt werden wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seines Gefühls zum eigenen Geschlecht, seiner gleich-geschlechtlichen Liebe, seiner Behinderung oder seines Glaubens. Es gelten für alle Menschen in Deutschland die gleichen Gesetze. Sie müssen den gleichen Zugang zu allen Angeboten bekommen. Zum Beispiel in der Berufs-Ausbildung und am Arbeits-Platz. Bei der Wohnungs-Suche, in Geschäften oder Banken. Niemand darf Sie als Trans*Mensch benachteiligen. 8

Welche Rechte haben Sie am Arbeits-Platz? Das AGG gilt auch an Ihrem Arbeits-Platz. Niemand darf Sie benachteiligen. Zum Beispiel, wenn Sie sich auf eine Arbeits-Stelle bewerben. Es ist wichtig, was Sie können. Und nicht, welches Geschlecht Sie haben. Wenn Sie ein Trans*Mensch sind, ist das kein Grund für eine Ablehnung. Oder für eine Kündigung, wenn Sie schon einen Arbeits-Platz haben. Sie müssen den gleichen Zugang zu allen Arbeits-Angeboten bekommen. Das gilt auch für Weiterbildungen. Oder wenn Sie in einer Vereinigung mitmachen möchten. Zum Beispiel in der Gewerkschaft. Das ist eine Interessens-Vertretung für Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer. Beschweren Sie sich, wenn Sie benachteiligt werden! Das ist Ihr Recht. Sagen Sie Ihrem Arbeit-Geber auch, wenn Sie an Ihrem Arbeits-Platz belästigt werden. Wenn zum Beispiel jemand schlecht über Sie redet. Oder Sie sexuell belästigt werden. Das bedeutet, dass jemand Sie gegen Ihren Willen anfasst oder unangenehme sexuelle Dinge sagt. 9

Dann müssen Sie nicht an Ihrem Arbeits-Platz arbeiten. Sie müssen das Ihrem Arbeit-Geber rechtzeitig sagen. Sprechen Sie mit einer Person, zu der Sie Vertrauen haben. Erzählen Sie, wann und wie man Sie belästigt hat. Schreiben Sie zusammen auf: was passiert ist wer dabei war das Datum und die Uhrzeit, wann es passiert ist. Dann sollten Sie mit einer Rechts-Anwältin oder einem Rechts- Anwalt sprechen. Achtung: Sie haben nur 2 Monate Zeit dafür. Von dem Tag gezählt, an dem Sie benachteiligt oder belästigt worden sind. 10

Welche Pflichten hat Ihr Arbeit-Geber? Ihr Arbeit-Geber muss Sie schützen. Ihr Arbeit-Geber muss selbst das AGG gut kennen. Alle Kolleginnen und Kollegen sollen das AGG gut kennen. Der Arbeit-Geber muss dafür sorgen. Er muss über das AGG sprechen. Oder eine Information zum AGG bei Ihrer Arbeits-Stelle aufhängen. Wenn Kolleginnen oder Kollegen Sie schlecht behandeln, können Sie eine Strafe bekommen. Der Arbeit-Geber muss dann eine Mahnung aussprechen. Oder eine Kündigung. Auch Ihr Arbeit-Geber darf Sie nicht schlecht behandeln. In jedem Betrieb muss es eine Person geben, wo Sie sich beschweren können. Diese Person ist die Beschwerde-Stelle in Ihrem Betrieb. Sie kennt das AGG. Dort hilft man Ihnen und hört Ihnen zu. 11

Reden Sie mit Ihrem Arbeit-Geber! Wenn Sie eine Transition planen, müssen Sie nicht Ihren Arbeit-Platz wechseln. Eine Transition ist die Anpassung an das Geschlecht, das sich für den Menschen richtig anfühlt. Zum Beispiel: Ein Mensch besitzt die männlichen Geschlechts-Organe. Der Mensch fühlt sich aber wie eine Frau. Und er möchte als Frau leben. Er kann seinen Vornamen ändern lassen. Und den Eintrag über sein Geschlecht im Personal-Ausweis und Reise-Pass. Wenn er gerne auch den Körper einer Frau haben möchte, bekommt er von einer Ärztin oder einem Arzt eine Hormon-Behandlung. Durch eine Operation kann man auch die Geschlechts-Organe verändern. Sprechen Sie darüber mit einer Person, zu der Sie Vertrauen haben. Wenn Sie eine Transition machen wollen, lassen Sie sich zuerst bei einer Beratungs-Stelle für Trans*Menschen beraten. 12

Sprechen Sie bei Ihrer Arbeits-Stelle mit einer Vertrauens-Person darüber. Das können zum Beispiel diese Vertrauens-Personen sein: Betriebs-Ärztin oder Betriebs-Arzt die oder der Gleichstellungs-Beauftragte des Betriebs ein Mitglied des Betriebs-Rats. Dann ist es gut, wenn Sie mit dem Arbeit-Geber über die Transition sprechen. Zum Beispiel mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef. Nehmen Sie eine Vertrauens-Person mit zu diesem Gespräch. Erstellen Sie gemeinsam einen Transitions-Plan. Reden Sie mit Ihrem Arbeit-Geber auch über das AGG. Und über Ihre Rechte, die im AGG stehen. Reden Sie mit Ihrem Arbeit-Geber darüber, wie er Sie unterstützen kann bei Ihrer Transition. 13

Welche Diskriminierung gibt es im Alltag? Das sind Beispiele für Diskriminierung im Alltag: Ein Betrieb sucht mit einer Stellen-Anzeige nur Männer für eine Arbeit. Die Männer sollen jünger als 50 Jahre alt sein. Ein Mann mit 55 Jahren kann die Arbeit aber genau so gut. In einer Stellen-Anzeige sucht ein Betrieb Frauen zum Nähen. Die Frauen sollen sehr gut deutsch sprechen. Eine Bewerberin kann sehr gut nähen. Aber sie kann nicht sehr gut deutsch sprechen. Die Sprache ist für die Arbeit aber nicht wichtig. Eine Chefin spricht laut über einen Trans*Menschen. Sie macht Witze über ihn. Der Trans*Mensch hört alles mit an. Jemand fasst Sie an Ihrem Arbeits-Platz an. Das macht er gegen Ihren Willen. Eine Kellnerin im Lokal bedient Sie nicht. Sie nennt Ihnen keinen Grund dafür. Aber sie macht das, weil Sie eine Behinderung haben. Ein Türsteher mag die Haut-Farbe eines Menschen nicht. Und lässt den Menschen deshalb nicht in die Disko. Das ist verboten. Das steht im AGG. Es gibt noch viel mehr Beispiele. Kennen Sie welche? 14

Was können Sie tun, wenn Sie benachteiligt werden? Erzählen Sie, was passiert ist. Sie können es auch aufschreiben. Beantworten Sie dabei diese Fragen: Wann wurden Sie benachteiligt oder belästigt? Wo wurden Sie benachteiligt oder belästigt? Was ist passiert? Warum fühlten Sie sich benachteiligt? Wer war dabei? Sie haben ein Recht, sich darüber zu beschweren. Menschen von einer Beratungs-Stelle können Ihnen helfen. Zusammen können Sie den Beschwerde-Brief schreiben. Dafür haben Sie 2 Monate Zeit. Von dem Tag gezählt, an dem Sie benachteiligt oder belästigt worden sind. Auf der Seite 18 in diesem Heft finden Sie die Adressen von Beratungs-Stellen. 15

Was kann Ihnen noch helfen? Lenken Sie sich ab. Tun Sie etwas, das Ihnen Spaß macht. Das kann gegen Wut helfen oder gegen Traurigkeit. Treffen Sie sich mit einem Menschen, den Sie mögen. Sprechen Sie mit ihm! Gehen Sie zum Beispiel in ein Theater oder spielen Sie selbst Theater! Malen Sie oder machen Sie Sport! 16

Welche Rechte haben Sie noch? Wenn Sie eine Transition gemacht haben, müssen Sie Ihren alten Vornamen niemandem sagen. Das steht im Gesetz. Sie können Ihren Arbeit-Geber bitten, überall Ihren neuen Vornamen zu benutzen. Sprechen Sie mit den Kolleginnen oder Kollegen aus der Personal-Abteilung. Dort können Sie einen Antrag auf Bereinigung der Personal-Akte stellen. Das bedeutet, Ihr neuer Name wird in die Personal-Akte geschrieben. Dann steht in allen Unterlagen nur noch Ihr neuer Vorname. Sie müssen mit Ihren anderen Kolleginnen oder Kollegen nicht über sich oder Ihr Geschlecht reden, wenn Sie das nicht wollen. Auch die Transition geht niemanden etwas an. Das ist Ihre Privat-Sache! 17

Hier bekommen Sie Unterstützung dgti e. V. Beratungs- und Informationsstelle auch in Berlin: Postfach 480108 12251 Berlin Ansprechperson: Patricia Metzer Telefon: 030 / 24 61 54 92 E-Mail-Adresse: patricia.metzer@dgti.org Internet-Seite: www.dgti.org LesMigraS Antidiskriminierungs- und Antigewaltbereich der Lesbenberatung Berlin e. V. Kulmer Straße 20a 10783 Berlin Telefon: 030 / 21 91 50 90 E-Mail-Adresse: info@lesmigras.de Internet-Seite: www.lesmigras.de Sonntags-Club e. V. Greifenhagener Straße 28 10437 Berlin Telefon: 030 / 4 49 75 90 Fax: 030 / 4 48 54 57 E-Mail-Adresse: info@sonntags-club.de Internet-Seite: www.sonntags-club.de 18

TransInterQueer e. V. (TrIQ) Glogauerstraße 19 10999 Berlin Telefon: 030 / 6 16 75 29 16 E-Mail-Adresse: triq@transinterqueer.org Internet-Seite: www.transinterqueer.org Stand Up Antidiskriminierungsprojekt der Schwulenberatung Berlin ggmbh Niebuhrstraße 59/60 10629 Berlin Ansprechperson: Leo Yannick Wild Telefon: 030 / 23 36 90 80 E-Mail-Adresse: l.wild@schwulenberatung-berlin.de Internet-Seite: www.schwulenberatungberlin.de/ wir-helfen/diskriminierung ver.di queer Arbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in ver.di Berlin-Brandenburg Postfach 390131 14091 Berlin E-Mail-Adresse: info@verqueer.de Ansprechperson: Carsten Bock Telefon: 0331 / 23 70 09 71 E-Mail-Adresse: bock@verqueer.de Internet-Seite: www.verqueer.de Die Fach-Leute beraten Sie gerne! 19

Herausgeberin: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung Oranienstraße 106 10969 Berlin Telefon: 030 / 90 28 18 66 E-Mail-Adresse: antidiskriminierungsstelle@senaif.berlin.de Internet-Seite: www.berlin.de/lads Redaktion: Wiebke Fuchs Damaris Batram Cosmo-Martin Dittmar-Dahnke Lela Lähnemann V.i.S.d.P.: Pressestelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Telefon: 030 / 90 28 28 75 E-Mail-Adresse: pressestelle@senaif.berlin.de Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen LADS Oranienstr. 106 10969 Berlin www.berlin.de/lads/gglw/tia/ Bildnachweise: Titel-; Rück- und Innenseiten: Anja Weber Fotografie für die LADS, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Diese Publikation wurde mit finanzieller Unterstützung durch das PROGRESS Programm der Europäischen Union erstellt. Für den Inhalt ist allein das Land Berlin verantwortlich; der Inhalt kann in keiner Weise als Standpunkt der Europäischen Union angesehen werden.