SATZUNG der Pfalzwein e.v.

Ähnliche Dokumente
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v.

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen

Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und Außenhandels e.v.

-Satzung- (vom 17. August 1994) geändert aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 29. März 2004 und vom 20.

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012

S A T Z U N G. der D R A H T S E I L - V E R E I N I G U N G E. V. Düsseldorf

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Sozialwerk Vorpommern e. V. Satzung

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

S A T Z U N G. "Frankenthaler Sportring e. V." Name, Sitz 1

Satzung des Bernhausen aktiv e. V.

Satzung. des. Handels- und Gewerbevereins Barmstedt e.v. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung. des. gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v.

Satzung Ulmer City Marketing e. V.

Förderkreis Betriebswirtschaftslehre an der Universität Stuttgart

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen

V e r e i n s s a t z u n g

S a t z u n g s s c h r i f t

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

Satzung des Vereins Hospiz-Hilfe Meppen

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v.

Satzung. der. Katholischen Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz - Landesarbeitsgemeinschaft - e. V. Name, Sitz, Zugehörigkeit

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung für den. Verein zur Förderung der Krebsberatung. in Duisburg und Umgebung

SG 1861 e.v. TIENGEN. Satzung der Schützengesellschaft 1861 e. v. Tiengen (Hochrhein)

BSG Stadtverwaltung Düren e.v. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA).

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

S A T Z U N G der Göttinger Kammermusikgesellschaft e.v.

"Kraichgau Getreide Erzeugergemeinschaft e.v."

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

Förderkreis Netzwerk Leben e.v.

S a t z u n g für den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Prasdorf. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg

Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen

foerderer.de

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER

S A T Z U N G (Stand: )

Zukunft Bauen e.v. Vereinssatzung. Inhalt. Vereinssatzung

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

SATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen

SATZUNG. Reinbeker Gewerbebund e.v. Internet:

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.

SATZUNG. vom 17. Dezember 1990

1 Name und Sitz. 2 Zweck und Aufgabe. 3 Mitgliedschaft

Satzung der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft

Satzung Dorfladen Appenheim w.v.

S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v.

1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen.

Satzung Vereins EL21

Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Freunde von Martinique und der Karibik in Baden-Württemberg e. V.

Satzung der SG Schlafapnoe e.v.

Satzung des Vereins Ja zu Seppenrade e. V.

Der Verein führt den Namen Förderverein Forschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung und hat seinen Sitz in Hagen.

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V.

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung. des Stadtelternrates für Kindertageseinrichtungen in Schwerin

. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..

Satzung. Eigenheimervereinigung Zorneding ev

Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart

Hubertus Sportschützen Straberg 1966 e.v. S a t z u n g. Der Verein führt den Namen Hubertus Sportschützen Straberg.

Satzung des Vereins Alteisen.Training

Mühlstr. 25a, Gaggenau (Schulzentrum Dachgrub) Satzung. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g

SATZUNG des Vereins. Altstadtverein Fürth e. V.

Bamberg Hafen Hallstadt e.v.

Satzung des LichtBlume e.v.

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

Satzung des Vereins Irrsinnig Menschlich e.v.

Förderverein. Hallenbad Deggingen e.v. Satzung

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

Vereinssatzung. ( 3 ) Er ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Satzung Schulförderverein

Satzung des Vereins. Netzwerk Industrie RuhrOst. 1 Name, Sitz

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

K E T A A K E T I - Gesellschaft zur Unterstützung der Grund-Schul-Bildung ärmster Kinder und deren Eltern in Nepal und weltweit e.v.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Transkript:

SATZUNG der Pfalzwein e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Pfalzwein e.v.. Sein Sitz ist in Neustadt/Weinstraße 2 Zweck und Aufgabe Zweck des Vereins ist die Durchführung und Unterstützung aller Maßnahmen, die der Absatzförderung und der Öffentlichkeitsarbeit für Weine der Pfalz dienen. Der Verein bemüht sich um eine sinnvolle Koordinierung aller Werbemaßnahmen anderer Institutionen des Weinbaugebietes sowie der übergebietlichen Einrichtungen. Er arbeitet gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung. 3 Mitgliedschaft Mitglieder der Pfalzwein e.v. sind: 1. der Weinbauverband Pfalz im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. 2. der Kreisverband Bad Dürkheim des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd e.v. 3. der Kreisverband Südliche Weinstraße des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd e.v. 4. der Landkreis Bad Dürkheim 5. der Landkreis Südliche Weinstraße 6. die kreisfreie Stadt Neustadt/Weinstraße 7. die kreisfreie Stadt Landau 8. der Verein Südliche Weinstraße 9. der Verein Mittelhaardt-Deutsche-Weinstraße 10. der Landkreis Ludwigshafen 11. der Landkreis Germersheim 12. der Donnersbergkreis

4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. die Mitgliedschaft endet: a) durch Kündigung mittels Einschreibebrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Schluß eines Kalenderjahres b) durch Ausschluß 2. Der Ausschluß kann erfolgen, wenn ein Mitglied a) gegen die Satzung oder die Beschlüsse der Vereinsorgane verstößt b) den Zielen des Vereins fortgesetzt zuwiderhandelt oder den Ruf der pfälzischen Weinwirtschaft schädigt 3. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand nach vorheriger Anhörung des Mitgliedes. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist innerhalb von 2 Monaten eine Berufung an die Vertreterversammlung zulässig, die mit 2/3 Mehrheit entscheidet. Der Vorstand hat diesen dem Ausgeschlossenen unverzüglich durch Einschreibebrief mitzuteilen. 4. Ansprüche an das Vereinsvermögen stehen einem ausscheidenden Mitglied nicht zu. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder sind berechtigt: a) in allen den Vereinszweck betreffenden Angelegenheiten beraten und unterstützt zu werden. b) an den Veranstaltungen, insbesondere der Vertreterversammlung, teilzunehmen und Anträge zu stellen. 2. Die Mitglieder sind verpflichtet: a) den Verein bei der Verfolgung seiner Ziele zu unterstützen und insbesondere die von den Vereinsorganen getroffenen Beschlüsse zu befolgen. 3. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. 6 Vereinsorgane Die Organe des Vereins sind: a) die Vertreterversammlung b) der Vorstand

7 Vertreterversammlung 1. Der Vertreterversammlung gehören an: a) je ein Vertreter der Mitglieder b) aus den beiden Bereichen pro angefangene 500 ha abgabepflichtiger Weinbergsfläche ein Vertreter. Diese Vertreter werden durch alle 4 Jahre einzuberufende Winzerversammlungen in den beiden Bereichen benannt. 2. Die ordentliche Vertreterversammlung wird durch den Vorstand einmal jährlich einberufen. Ort und Zeit wird vom Vorstand bestimmt. 3. Die Vertreterversammlung wird durch schriftliche Benachrichtigung aller Vertreter einberufen. Die Einladungen hierzu müssen spätestens 14 Tage vorher unter Beifügung der Tagesordnung versandt werden. 4. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Vorstandes. 5. Die Vertreterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit, sofern diese Satzung nicht anderes bestimmt. 6. Abstimmung und Wahlen erfolgen durch Handzeichen oder schriftlich, wenn dies von der Mehrheit gewünscht wird. 7. Außerordentliche Vertreterversammlungen sind einzuberufen, wenn a) diese von 1/3 der Vertreter schriftlich begründet beim Vorsitzenden gefordert wird, b) nach dem Ermessen des Vorstandes das Vereinsinteresse es erfordert. 8 Aufgaben der Vertretersammlung Der Vertreterversammlung obliegt die: a) Bestätigung der durch die Vereine Südliche Weinstraße und Mittelhaardt-Deutsche Weinstraße, sowie durch die Weinbaubereiche nominierten Vertreter für den Vorstand. b) Entgegennahme des Jahresberichtes, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers. c) Bestellung der Rechnungsprüfer d) Änderung der Satzung e) Auflösung des Vereins

f) Behandlung von Beschwerden über den Ausschluss eines Mitgliedes Beschlüsse zu d, e und f bedürfen einer 2/3 Mehrheit. 9 Der Vorstand 1. Der Vorstand umfasst 15 Personen. Im Einzelnen besteht der Vorstand aus: a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) 6 Vertretern des Weinbaubereiches Mittelhaardt-Deutsche-Weinstraße d) 6 Vertretern des Weinbaubereiches Südliche Weinstraße e) dem Präsidenten des Weinbauverbandes Pfalz im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. f) die beiden Vorsitzenden der Kreisverbände Bad Dürkheim und Südliche Weinstraße im Bauernund Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. 2. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den 1. und den 2. Vorsitzenden. Das Vorschlagsrecht für das Amt des 1. Vorsitzenden haben im zweijährigen Wechsel die Bereiche Mittelhaardt-Deutsche- Weinstraße und Südliche Weinstraße. Der 2. Vorsitzende ist jeweils ein Vertreter des anderen Weinbaubereiches. 3. Die 15 dem Vorstand angehörenden Personen werden wie folgt nominiert: a) 3 Vertreter durch den Verein Südliche Weinstraße b) 3 Vertreter durch den Verein Mittelhaardt-Deutsche-Weinstraße c) 3 Vertreter durch Winzerversammlungen des Weinbaubereiches Südliche Weinstraße d) 3 Vertreter durch Winzerversammlungen des Weinbaubereiches Mittelhaardt-Deutsche- Weinstraße e) der Präsident des Weinbauverbands Pfalz im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. durch seinen Verband f) die beiden Vorsitzenden der Kreisverbände Bad Dürkheim und Südliche Weinstraße im Bauernund Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. durch ihren Verband. Unter den in Paragraph 1, Buchstaben a bis e, genannten Personen sollen Vertreter der Weingüter, der Winzergenossenschaften und der Kellereien sein. 4. Die nach 9 Abs. 3 vorgesehene Nominierung erfolgt alle vier Jahre neu.

5. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes, unter denen sich der 1., im Verhinderungsfalle der 2. Vorsitzende, befinden muß. 10 Rechte und Pflichten des Vorstandes 1. Der Vorstand führt gemäß der Satzung und den Beschlüssen der Vertreterversammlung die Geschäfte des Vereins. Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen. 2. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Kommt bei Beschlüssen eine Mehrheitsentscheidung nicht zustande, erfolgt eine erneute Beschlußfassung. Bei einer sich dann wiederholenden Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 3. Der Vorstand beruft die Vertreterversammlung ein und überwacht die Geschäftsführung. 4. Dem Vorstand obliegt ferner: a) die Genehmigung des Haushaltsplanes b) die Festlegung der allgemeinen Werbekonzeption c) die Wahl von Vertretern des Vereins in Vereinigungen, denen sich der Verein anschließt. 11 Der Geschäftsführer 1. Der Vorstand bestellt einen Geschäftsführer 2. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Vereins nach den Weisungen des Vorstandes und in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Vereinsorgane. Er nimmt an allen Sitzungen der Vereinsorgane mit beratender Stimme teil. 3. Der Geschäftsführer hat in angemessener Zeit im Laufe des Folgejahres für das vergangene Jahr Rechnung zu legen und den Entwurf eines Haushaltsplanes vorzulegen. Er hat in einer Delegiertenversammlung innerhalb von sechs Monaten für das vergangene Geschäftsjahr eine vorläufige Bilanz vorzulegen. 12 Beurkundung der Beschlüsse Die in den Vorstandssitzungen und den Vertreterversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

13 Wahlen Die Wahlen erfolgen für jeden zu besetzenden Posten einzeln. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich keine Mehrheit, so erfolgt eine Stichwahl unter denjenigen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Führt die Wiederholung wiederum zur Stimmengleichheit, so entscheidet das von dem Vorsitzenden der Versammlung zu ziehende Los. 14 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 15 Auflösung des Vereins 1. Im Falle der Auflösung erfolgt durch den Vorstand die Liquidation, sofern die Vertreterversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt. 2. Bei Auflösung ist das restliche Vereinsvermögen für Zwecke der Weinwerbung zu verwenden. Neustadt/Weinstr., 8. Februar 2012 Edwin Schrank 1. Vorsitzender